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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 24.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Signatur
- I.171.b
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454436Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454436Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454436Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 22 (15. November 1899)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 50 jähriges Meister- und Geschäftsjubiläum
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefwechsel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 24.1899 -
- AusgabeAusgabe -
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- AusgabeAusgabe -
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- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageFranzösische Tafeluhr aus der Zeit Heinrich IV. -
- ArtikelCentral-Verband 211
- ArtikelAuf Reisen (II) 212
- ArtikelDie Wandlungen des astronomischen Weltbildes bis zur Gegenwart ... 213
- ArtikelAufziehvorrichtung an Uhren mit Nebentriebwerk 214
- ArtikelPneumatische Uhrenanlage 214
- ArtikelVom Büchertisch 216
- Artikel50 jähriges Meister- und Geschäftsjubiläum 218
- ArtikelBriefwechsel 219
- ArtikelVereinsnachrichten 219
- ArtikelVerschiedenes 219
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 220
- ArtikelAnzeigen 220
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- BandBand 24.1899 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 22. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 219 Ehrung gemacht worden wäre. — Der Vorsitzende bat nun, in dem der erste Teil der Feier wohl beendet sei, der allgemeinen Fröhlichkeit ihr Recht einzuräumen, welchem Wunsche auch gern entsprochen wurde durch ein Hoch auf den Jubilar und einen kräftigen Schluck aus den vollen Gläsern. Die allgemeine Unterhaltung, gewürzt durch die heiteren Lieder der liebenswürdigen Sänger, fand nur eine, aufs an genehmste berührende Unterbrechung durch das Verlesen eines soeben eingetroffenen Telegramms. Der Vorstand des Central- Verbandes der Deutschen Uhrmacher, unser hochverehrter Kollege Ohr. Lauxmann-Stuttgart, übersandte dem Jubilar die herzlichsten Glückwünsche zum goldenen Meisterjubiläum, was die grösste Freude bei allen Versammelten hervorrief. Der Vorsitzende des Vereins glaubt im Sinne des Central- Verbands-Vorstandes zu handeln, wenn er im Namen desselben ein Hoch auf den Jubilar ausbringt, was auch geschieht und welches durch ein harmonisches von den Sängern ergänzt wird. Um 1 Uhr fand der offizielle Schluss der Feier statt, bei allen Teilnehmern den Eindruck hinterlassend, einige, der würdigen Feier entsprechende, angenehme Stunden verlebt zu haben, welche wohl nicht oft wiederkehren dürften. Wir wünschen dem 77 Jahre alten, ehrbaren Meister, welcher sich noch körperlicher und geistiger Frische erfreut, einen sorgenfreien, sonnigen Lebensabend! —*— Briefwechsel. urch unseren Verleger, Herrn Wilh. Knapp, Halle a. S., Ilp|\ erhielten wir nachstehende Anfrage, die ebenso wie die |||8§jjy von uns gegebene Antwort von allgemeinem Interesse ^ sein dürfte. Wir schicken voraus, dass die Zuschrift von einem Kollegen aus der Diaspora, also aus einer Gegend, in der noch kein Verein besteht, gesandt wurde: „Als Abonnent ihrer werten Zeitung erlaube mir, Sie‘höf lichst um folgende Auskunft zu bitten: Ein Gehilfe von mir liess sich verschiedene Kataloge von Musik-Automaten u. s. w. kommen, um für seine Rechnung Stücke zu verkaufen. Er verkaufte auch u. a. einen grossen Musik-Automaten an einen Wirt zum Preise von über 400 Mk. Kann ich ihm diese Geschäfte verbieten, oder muss ich es ruhig mit ansehen, wenn ich ihn behalten will? Ueber die Arbeit ist nichts über denselben zu sagen, nur hat er das Uebel, öfter Montags blau zu machen, und dadurch entstehen diese Ge schäfte. Ich meine nun, wenn derselbe dem Wirte, resp. den Geschäften halber blau macht, brauche ich es nicht zu dulden, zudem er den ganzen Verdienst einsackt. Anders wäre es ja, wenn ich durch ihn diese Geschäfte machte, ich würde oder könnte ihm dann die Hälfte des Verdienstes geben, damit er zu seinem Bierkonsum wieder käme. Ich bezahle doch meine Stunden!“. Unsere Antwort lautet: Sie haben zweifellos das Recht, Ihrem Gehilfen, so lange er bei Ihnen in Stellung ist, den Ab schluss, bezw. das Aufsuchen von Geschäften auf eigene Rechnung zu untersagen; denn mit dem Eintritt bei Ihnen hat er seine Arbeitskraft, wenn nichts anderes vereinbart wurde, voll an Sie vermietet, und es wird niemand behaupten können, dass er, wenn er Privatgeschäfte zu machen sucht und sogar Ihre Zeit dazu verwendet, Ihnen so dient, wie bei einem Engagement voraus gesetzt wird. Also sind Sie voll berechtigt, die Erfüllung des mit Ihnen eingegangenen Vertrags, ein solcher ist es, ob ge schrieben oder nicht, sobald er in ein Arbeitsverhältnis eintritt, zu verlangen. Soweit die rechtliche Seite. Die private Seite sieht jedoch manchmal anders aus. Sie scheinen den Gehilfen gern behalten zu wollen, aber auf Unterlassung von Privatgeschäften zu dringen. Das würden wir auch thun, allein wir müssten uns dabei sagen, dass das nur den Bestand der Kündigungsfrist, also 14 Tage odfir höchstens einen Monat hätte, denn wenn der Gehilfe' auf Ihr Verlangen nicht eingeht, dann steht sowohl Ihnen wie ihm die Kündigung des Arbeitsverhältnisses frei und hat er nur noch in dieser Zeit die Aufgabe, sich des Privatgeschäftes zu enthalten. Wenn Sie ihn behalten wollen, und er verzichtet auf seine Geschäfte,- so ist die Sache in Ordnung. Thut er das nicht, dann bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als ihn zu entlassen; es kommt dann nur darauf an, was er vorzieht. Eine auskömmliche Stellung, sollte man meinen, wäre ihm lieber als ein unsicheres Nebengeschäft. Dass ein Gehilfe keinen Kopf mehr für Ihr Geschäft hat, wenn er auf Nebengeschäfte sinnt, ist klar, ebenso klar ist, dass, wer nicht für mich, wider mich ist. Blauen Montag sollte kein Prinzipal dulden, man hat doch den Gehilfen für alle sechs Arbeitstage der Woche eingestellt, nicht nur für fünf. Das ist auch Bruch des Arbeitsvertrages, namentlich wenn Sie ihn nicht täglich ab lohnen. Noch eins: Schreiben Sie doch dem Lieferanten der Musiken, er möchte seine Lieferungen an Ihren Gehilfen einstellen, da Sie sonst genötigt seien, Gegenmassregeln zu ergreifen. Vielleicht', hilft das! Hier ist eben von Wert, wenn die Kollegen sich zu Vereinen zusammenschliessen; nur vereinte Kraft ist eine Macht, da, wo der Einzelne machtlos wäre. C. L. Y ereinsnachrichten. Todesnachricht. Am 28. Oktober a. e. verschied nach längerem Leiden unser Mitglied und Kollege Herr Arthur Hochgemuth in Löbtau-Dresden. Wir werden seiner in Ehren gedenken. Bischofswerda i. S., am 10. November 1899. Der Uhrmacherverein Meissner Hochland. Bernh. Walther, Vorstand. Uhrmacher-Zwangsinnung des Stadt- und Landkreises Osnabrück. Die Versammlung war von etwa 35 Mitgliedern besucht. Der Gildemeister, Herr Koll. W. Schenk-Osnabrück, eröffnete dieselbe und erstattete Bericht über die bisherige Thätigkeit des Innungs-Vortsandes. Der Innung gehören etwa 72 Mitglieder an. Der Antrag des Vorstandes: „Bewilligung von Prämien oder Be- lohnuogen von 5 bis 10 Mk. für solche Personen oder Beamte, welche das notwendige Material liefern zur strafrechtlichen Verfolgung von Personen, die unbefugterweise mit Uhren handeln“, wurde einstimmig genehmigt. Ferner wurde der Anschluss an den „Central-Verband“ beschlossen. Hierauf folgte die Besprechung der Wahl zur Handwerkerkammer. Da der Vorsitzende keine bestimmte Mitteilung machen konnte, ob und wie viel Mitglieder die Innung zur Handwerkerkammer zu wählen habe, so, wurde zu nächst Herr Gildemeister W. Schenk, und falls die Innung zwei Mitglieder zu deputieren habe, Herr Koll. Tappe-Melle gewählt. Die nächste Innungsversammlung soll im Mai 1900 stattfinden Den Vertrauensmännern wurde bei besonderen Einladungen zu einer Vorstands sitzung eine Reiseentsehädigung bewilligt. Mitgliedskarten sollen gedruckt werden. Der Vorstand. —»-ajg-«— Verschiedenes. Aus Berlin. Eine Zwangs-Innung für das Juwelier-, Gold- und Silberschmiede-Handwerk in dem Bezirke der Stadt gemeinde Berlin, mit dem Sitze in Berlin, hat der Ober-Präsident in Potsdam unterm 5. Oktober angeordnet, Beginn vom 1. Januar 1900 an. Unerlaubte Selbsthilfe. Aus Borna wurde vor einiger Zeit berichtet, dass zwei Handwerksmeister zu Gefängnisstrafe verurteilt worden sind, weil sie, um sich vor Vermögens Verlusten zu schützen, es unternommen hatten, in rechtswidriger Weise ihr geliefertes Eigentum an Thüren, Schlössern etc. eines Neubaues in Sicherheit zu bringen. Die Strafe ist den beiden Handwerkern jetzt auf dem Gnadenwege erlassen worden.
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