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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 24.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454436Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454436Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454436Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1899)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Central-Verband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Tagesfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 24.1899 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1899) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1899) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1899) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1899) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1899) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1899) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1899) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1899) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1899) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1899) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1899) -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageTragbare französische Uhr aus der Zeit um 1550 -
- ArtikelCentral-Verband 221
- ArtikelTagesfragen 221
- ArtikelII. Mitteilung des Ausschusses der Vereinigung für Chronometrie 222
- ArtikelAuf Reisen (III) 223
- ArtikelWeckeruhr mit Antrieb durch die Gehwerkfeder 224
- ArtikelElektrische Wechselstromuhr 225
- ArtikelAnkermodell mit Zeitangabe (Fortsetzung aus Nr. 21) 226
- ArtikelUnsere Werkzeuge 227
- ArtikelZur astronomischen Tagesgeschichte 227
- ArtikelBriefwechsel 228
- ArtikelVereinsnachrichten 228
- ArtikelVerschiedenes 229
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 230
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1899) -
- BandBand 24.1899 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Nr. 23. HaUe, den 1. Dezember 1899. 24. Jahrgang. Alle Verbandsangelegenheiten betreffende Mitteilungen sind an den Vorsitzenden des Central-Verbandes, Kollegen Chr. Lauxmann in Stuttgart, Canzleistrasse 14, zu richten. Alle für die Expedition bestimmten Geld-, Brief- und Inseratensendungen, ferner Abonnementsbestellungen sind stets zu adressieren an die Expedition des „Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst“, Wilhelm Knapp in Halle a. Inhalt- Central-Verband. — Tagesfragen - II. Mitteilung des Ausschusses der Vereinigung für Chronometrie — Auf Reisen (III). — Weckeruhr mit Antrieb durch die Gehwerkfeder. — Elektrische Wechselstromuhr. — Ankergangmodell mit Zeitangabe (Fortsetzung). — Unsere Werkzeuge. astronomischen Tagesgeschichte. — Briefwechsel — Vereinsnachrichten. — Verschiedenes. — Frage- und Antwortkasten. Anzeigen. Einzelne Kollegen, die den Wunsch haben, dem Central-Verbände zuzugehören und an deren Wohnort ein Verein nicht besteht, wollen sich an den Vorsitzenden Kollegen Chr. Lauxmann-Stuttgart wenden, welcher gern bereit ist, den Anschluss zu vermitteln. Central- Verband. Eingegangen sind die Beiträge des Vereins Ludwigshafen a. Bh. mit Mk. 10. Von seiten des Vorsitzenden der Vereinigung für Chronometrie, Herrn Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Poerster, Berlin, ist uns ein Schreiben zugegangen, dessen Inhalt den Vorstand des Central-Verbandes in seiner Sitzung vom 16. November beschäftigte. Es handelte sich darum, ob unser Central-Verband in der Lage, bezw. geneigt sei, zu den Kosten der ersten wissen schaftlichen Untersuchungen und Massbestimmungen etc. einen für diesen Zweck notwendigen Beitrag zu leisten, da in allererster Linie eine deutsche, also vom Ausland unabhängige Chronometerfabrikation der wissenschaftlichen und experimentellen Grund lage bedürfe. . . . . Der Central-Vorstand, der es als eine Aufgabe der deutschen Uhrmacher ansieht, gerade in der Präzisionsuhrmacherei keine Opfer zu scheuen, um zum Gelingen des vorgesteckten Zieles beizutragen, hat nach eingehender Beratung beschlossen, dem genannten Zweck die Summe von Mk. 500 zuzuführen, vorbehaltlich der Genehmigung durch den nächsten Verbandstag. .Dabei kam namentlich zum Ausdruck, dass es Sache der zunächst interessierten Chronometerfabrikanten, die zum Teil schon sich mit Zeichnungen von namhaften Beiträgen beteiligt haben, sei, sich noch zahlreicher als geschehen, der Aufgabe anzunehmen, und zwar durch finanzielle Hilfe, die sich später reichlich lohnen wird. Unsere Kollegen in den Seestädten, die hier hauptsächlich in Betracht kommen, haben gewiss ein grossos Interesse daran, dass sie baldmöglichst deutsche Rohwerke in bester Ausführung erhalten können, oder aber auch fertige Zeitmesser, die der Konkurrenz jenseits des Kanals gewachsen sind. Die unabweishche Vermehrung unserer deutschen Flotte, Hand in Hand, oder vorausgehend, unserer Handelsmarine, sind sichere Garantieen, dass die Chronometer-Industrie in Deutschland eine grosse Zukunft hat, und wir möchten daher dringend auf die Unterstützung der Ver einigung für Chronometrie hinweisen, damit ein Anfang, der sich in Vorbereitung befindet, gemacht werden kann. Wie immer, müssen die beteiligten Kreise zuerst den Weg bahnen, dann wird uns später auch die Hilfe der Gesamtheit, d. h, des Reiches, nicht fehlen. Legen wir den Grund, der Bau wird dann schon erstehen, Binnenland und Meeresstrand werden dabei ihre Rech nung finden. , „ • i • -nr Unser geschätzter Koll. Otto Schulz-Rochlitz i. Sachsen giebt uns bekannt, dass der erste sächsische Bezirksverein Wurzen nunmehr in einer Zwangs-Innung mit dem Sitz in Rochlitz aufgegangen ist, und sich die Innung mit ca. 80 Mitgliedern unserem Central-Verband anschliesst. Die Innung umfasst die drei Amtshauptmannschaften Rochlitz, Grimma und Borna. Wir be- grüssen die neue Vereinigung herzlich und wünschen ihr bestes Gedeihen. Sehr erfreulich war für uns die Zuschrift des Herrn Koll. B. Harder-Hildesheim, in welcher er uns mitteilt, dass am Freitag, den 24. November, die dortigen Kollegen sich versammeln werden, um einen Verein mit Anschluss an den Central-Verband zu gründen. Wir haben dem Ansuchen des Kollegen um die Drucksachen des Verbandes sofort entsprochen und hoffen, bald weiteres berichten zu können. ^ Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. VnroifTAnJör• flhr Lauxmann. Tagesfragen. Zur Bekämpfung des Hausierhandels mit Taschenuhren. Ein Fingerzeig für unsere Vereine. Wie fast überall, so ist auch bei uns in Stuttgart, das sonst ziemlich verschont blieb, der Hausierhandel mit Taschenuhren wieder aufgeblüht und hat in der letzten Zeit üppige Früchte getrieben. Ein Einschreiten war dringend geboten. Es hat darum der Verein in der gelesensten Tageszeitung, dem Stuttgarter Tageblatt, das gern bereit war, den redaktionellen Teil zur Ver fügung zu stellen, nachstehende Belehrung für das Publikum veröffentlicht, die sehr bemerkt wurde und ihre Früchte trägt. Sie lautet: Auswüchse im Hausierhandel. Ueber das Hausieren mit Gold- und Silberwaren, Uhren u. s. w. wird uns von sach kundiger Seite geschrieben: Wenig bekannt dürfte dem Publikum der § 56, Ziff. 3 und 11 der Gewerbeordnung sein, nach welchem der Ankauf und das Feilbieten von Gold- und Silberwaren, Bruchgold und Bruehsilber, sowie Taschenuhren, Bijouterieen, Schmucksachen, Brillen und optischen Instrumenten im Um herziehen verboten ist. Das Aussehliessen genannter Gegenstände vom Hausierhandel ist mit Recht zum Schutze des kaufenden Publikums ge schehen, das häufig nicht in der Lage ist, den Wert solcher Uhren nur annähernd zu beurteilen, und deshalb von gewissenlosen Hausierern aus gebeutet und trotz des Verbots jetzt noch vielfach geschädigt wird. ^ Es dürfte deshalb von Wert sein, auf obige Gesetzesbestimmungen hinzuweisen und den Käufern dieser schwer zu taxierenden Waren zu raten, ihre Be dürfnisse bei den ortsansässigen Geschäftsleuten, die dafür haftbar gemacht werden können uud vertrauenswürdig sind, zu decken. Ferner kommt es
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