Dresdner Anzeiger : 05.05.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-05-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1801253714-186405053
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1801253714-18640505
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1801253714-18640505
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-05
- Tag1864-05-05
- Monat1864-05
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- Dresdner Anzeiger : 05.05.1864
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und Gerichtsamts, der König!. Polizei-Direction und des Raths zu Dre-dm. — —— Stiftung--Gigenthum. * Mv. 128. Donnerstag den 5. Mai 1864. Edictalladung. Bon dem unterzeichneten Gerichtsamte ist I zur Erlangung der Todeserklärung über die nachstehend unter genannten Abwesenden, II behufs der Löschung alter auf den unter L. beschriebenen Grundstücken haften, den Hypotheken, III zur Ermittelung derer, welche aus daS unter 6. bezeichnete Depositum Ansprüche haben, beziehentlich auf Antrag die Einleitung des Edictalprozeffes nach Maß. gäbe der Mandate vom 13. November 1779 beschlossen worden. Es werden daher die unter genannten Abwesenden, oder dafern sie bereits verstorben sind, deren Erben, ingleichcn alle diejenige«, welche als Gläu biger, deren Erben, Cessionariea oder aus einem sonstigen Grunde Ansprüche an die unter L. bezeichneten Hypotheken und an das unter 6. bezeichnete Depositum zu haben glauben, hierdurch vorgeladen, in dem auf den »6 Juli 1884 anberaumten Anmeldungstermine zu rechterGerichiszeit an hiesiger Gerichtsamts, stelle entweder in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu er scheinen, sich anzugeben, über ihre Person sich auszuweisen, ihre Ansprüche an- zumelden und zu bescheinigen, mit den Vormündern, Schuldnern und dem be- stellten Contradictor, bezüglich unter sich rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen, demnächst den 5. September 1864 der Jnrotulation der Akten und den »S September 1864 der Eröffnung eines Bescheids gewärtig zu sein. Diejenigen Interessenten, welche in dem anberaumten Anmeldungstermine nicht erscheinen oder im Fall ihres Erscheinens ihre Ansprüche nicht oder nicht gehörig bescheinigen, werden für ausgeschlossen und der Rechtswohlthat der Wie. dereinsetzung in den vorigen Stand, sowie ihrer Ansprüche für verlustig erachtet, insbesondere werden solchenfalls die unter vorgeladenen Abwesenden für tsdt erklärt und deren Berlassenschaften an die Erben, welche sich gemeldet haben, ausgcantwortet, auch die unter L, angegebenen alten Hypotheken für erloschen erachtet und auf Antrag der betreffenden Besitzer im Grund- und Hypothenbuche gelöscht werden. Auswärtige Interessenten haben bei Fünf Thaler Einzelstrasr Bevoll mächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. Dresden, den 28. April 1864. Königliches Gerichtsamt. / Heink. Nietschier. Die in der Edictalladung erwähnten Abwesenden betreffend. 1) Johanne Sophie Patzig, geb. Geisler, aus Niedergohlis, hat sich An fangs December des Jahres 1840 in einem Anfalle von Wahnsinn aus ihrer Wohnung in Niedergohlis entfernt und ist seitdem verschollen. Deren Vermögen besteht in: 193 THIr. 23 Ngr. 3 Pf. 2) Carl Gottlieb Bellmann, aus Lockwitz, hat sich in dem Jahre 1820 oder 1821 als Schmiedegeselle in die Fremde begeben, im Jahre 1827 von Frankfurt a. O. die letzte Nachricht von sich gegeben. Dessen Vermögen besteht in: 66 Thlr. 20 Ngr. 3) Johann Christian Oelschlägel, aus Loschwitz, ist in den Jahren 1770 bis 1780 auf die Wanderschaft gegangen, ohne seitdem eine Nachricht von sich gegeben zu haben. Dessen Vermögen besteht in: 82 Thlr. 23 Ngr. 3 Ngr. « Dte in der Edictalladung erwähnten alten Hypotheken betr. 1) Auf dem Carl Gottlieb Keilig gehörigen Grundstück kol. 80 des Grund- und Hypothekenbuchs für Lockwitz haften a) 200 Mfl. oder 175 Thlr. älterer Währung mit Zinsen zu 5 v. H. und Kosten, Darlehn für Peter Hängens in Kauscha, laut ConsenS vom 1. Mai 1717, d) 100 Mfl. oder 82 Thlr. 12 Gr. älterer Währung sammt Zinsen zu 5 v. H. und Kosten, Darlehn David Klengel s, laut Consens vom 23. Juni 1730, . 2) Auf dem Friedrich Leberecht Glauchen zugehörigen Grundstück kol. 121 desselben Grund- und Hyporhekenbuchs haften 15 Thlr. 22 Gr. 10K Pf. Conv.» Münze oder 16 Thlr. 11 Ngr. 9 Pf. im 14-Thlr.-Fuße, unbezahlte» Kaufgeld sammt Zinsen zu 5 v. H. dem Schuhmachermeister Johann Michael Unger in Dresden, laut Kaufs vom 1». Februar 1814. 3) Auf dem Clementinen Rosalien Seifert zugehörigen Grundstückk'ol.38 deS Grund» und HypothekenbuchS für Leuben haften a) 4 Mfl. 12 Gr. oder 4 Thlr. älterer Währung sammt Zinsen zu 5 v. H. unbezahltes Kuufgeld für Christoph Gliemann in Sedlitz, d) 30 Mfl. oder 26 Thlr. 6 Ngr. in älterer Währung dergleichen Katharinen Gliemann, cj Ausstattung derselben, laut Kaufs vom 11. Januar 1759. 4) Auf dem Johann Gottlieb Genauck zugehörigen Grundstück kol. 7 deS Grund- und Hypotdekenbuchs für Rippien haften 17 Thlr. 15 Gr. älterer Währung für Han- Rauchefußen's Erben in Rippien, laut Consenses vom 11. December 1726. Das in der Edictalladung gedachte Depositum betreffend. 46 Thlr. 9 Ngr. 4 Pf. nach Abzug der Kosten verbliebener Bestand von der Pereeptionsrate des abwesenden vr. Carl August Neumeister aus Gregor Zeibig's zu Loschwitz Kreditwesen nach dem Distributionsabschiede vom 26. No vember 1781 eingezahlt. Bekanntmachung. In den Monaten März und April d. I. find von uns angestellt, rück- sichtlich befördert und in Pflicht genommen.worden, die Herren vr. meä. Karl Hermann Raabe und Wilhelm Richter, als Assistenzärzte am Stadtkrankenhause, Gustav Adolph Kretzschmar und Clemens Manitius, als Actuare, der Actuar Julius Alfred Heinze, als Raths-Archivar, Karl Gustav Theodor Friedrich, als Stadtbau-Director, Eduard Häbler, als Buchhalter, und . Friedrich August Helm, als Vice-Bnchhalter, Friedlich Adolph Fiedler, als Pfand-Jnspector, Bruno Wilhelm, als Controleur, Gustav Adolph Weidner als 1. Expedient, Friedrich Wilhelm Julius Schlitterlau - 2. Carl Friedrich Otto Caroli » 3. - DScar Rahnfeld - 4. - August Greger -5- Friedrich Claus und Ernst Kirchhübel als:Hülssarbeiter allerseits beim Leihhause, Carl Friedrich Trepte, als Stallwächtmeister, Johann Gottfried Heinrich Wermann, als Bote bei der Stadt-Tteuereinnahme, . Johann Andreas Hausicke, als Leichcnträger, - was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Dresden, am 2. Mai 1864. Der Rath der König!. Residenz- und Hauptstadt Dresden. Pfotenhauer, Oberbürgermeister. Bekanntmachung. Zur Verhinderung von Unglücksfällen und Begegnung von Unzuträglich keiten bei dem am nächsten Himmelsahrtsfeste den 5. Mai d. I. in der Nach- Mittagszeit auf der sogenannten Vogelwiese hierselbst stattfindenden Wettrennen der Kunstreitergesellschaft des Circusbesitzers Herrn Suhr wird hierdurch, resp. zur Nachachtung für das betheiligte Publikum, Folgendes bekannt gemacht: 1) Alles Fuhrwerk, welches am gedachten Tage in der Zeit von Nach mittags halb 4 Uhr an nach der sogenannten Vogelwiese fährt, hat den Weg durch die Pillnitzer Straße, EliaSstraße und über den von dort zunächst der Land- grabenbrücke führenden Uebergang, dagegen alles von da vor Beginn und während der Vorstellung nach der Stadt Behufs der Aufnahme neuer Fahrgäste zurückkehrende Fuhrwerk durch den Ziegelschlag herein und die Ziegel- gaffe herauf zu nehmen. " , . > 2) Diejenigen Wagen, welche zur Aufpahme von Personen nach der Vorstellug bestimmt sind, haben sich auf dem zwischen dem Schauplatze und der EliaSstraße gelegenen Raume auszustellen und dürfen nur aus der EliaSstraße und Pillnitzer Straße nach der Stadt zurückkehren. - 3) Zu Wagen ankommenden Personen, welche während der Vorstellung nicht im Wagen verbleiben wollen, ist daS Absteigen bis in die Nähe der Ein gänge zur Tribüne und zum ersten Platz gestattet. 4) Zur Aufrechthaltung der Ordnung in obigen Beziehungen werden Polizei-Beamte aufgestellt sein, deren Weisungen unweigerlich Folge zu geben ist. Dresden, den 4. Mai 1864.. . . Königliche Polizei-Direction. , A. Schwauß. .Bekanntmachung. , Nächsten Freitag und Sonnabend den 6. und 7. d. M., ist wegen Legung verstärkter GaSröhren auf der Hauptstraße die Heinrichstrape von der Hauptstraße ab bis zur Rhänitzgaffe für allen Wagenvnkehr gesperrt. Dresden, am 3. Mai 1864. Königliche Polizei-Direction. . ' .. L. Schwauß. Holstein.
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