Dresdner Anzeiger : 16.10.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-10-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1801253714-186410161
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1801253714-18641016
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1801253714-18641016
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-10
- Tag1864-10-16
- Monat1864-10
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- Titel
- Dresdner Anzeiger : 16.10.1864
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mler Bekanntmachung. Bekanntmachung A. Schwauß. Bekanntmachung über in hiesiger Stadt verübte Diebstähle, »use Greter. Dresden, am 14. October 1864. ige«. ause äuse , NchU12>. Sichtig !» Nr. 17. jdtln. ok. preuis.IIol. l«in.üok. b.Lok. lsioseo. okter. k». reiberx. ms. »ok. z.övk. klvLos. üäamtL s krMo«. äs 8»e. nprior. boorx. rk.Usll!. eustadt A i 9-1 Uh, rz ü Mitri >n Jede» 8°. . «d. 8>. W».»" ML''. u e»m«d. .früh 10-1 rTagMck. 8f.Hr» 86 48. me 3. Slrsßr L8. Lpiere gratis bä loamtr.W. e Ant»atz> e Sataloj«. D. äkwr I, It" otori». rut. arbier »b »r«. «<ch t und na- Meine Wohnung UNd Expedition beßndet sich von jetzt an , Nr. 4 Waisenkanöstratze und Johannes Allee lg. eiotraatz,. ipriz. >L. at. ar. w. >. rn.8tr.1L 8tr.15. nä,6arH sliseas. isin. Lot ö!. Beschreibung der obengedachten Frauensperson. Dieselbe ist ungefähr 24 Jahre alt und von mittler untersetzter Statur gewesen, .hat schwarzes Haar, graue Gesichtsfarbe und defecte Zähne gehabt. Sie war bekleidet mit einem schwarzen Tuchmäntelchen, einem lichtgraüen Kleide, einem Unterrocke mit rothen Streifen und einem lichtgraüen runden Filzhut, auf welchem eine schwarze und dunkelgrüne Feder befestigt war. i .^.4? 2 - - hlm Um den Bewohnern von Neu- und Antonstadt und deren Umgebung, welche von der Sparcaffen-Expekition zu Altstadt-Dresden ausgestellte Spar- caffenbücher besitzen, Gelegenheit zu geben, bei Rücknahmen und ferneren Ein lagen die näher gelegene Sparkassen. Expedition zu Neustadt-Dresden zu benutzen, soll denselben von j tzt an und bis zum 3l. December dieses Jahres, bis wohin die früher festgesetzte Frist hiermit verlängert wild, noch gestattet sein, ihr Guthaben bei der Altstädter Sparcassen-Expedition unter kostenfreier Austauschung der altsn QuittungsbüchFr und ohne Zinsenverlust auf die Sparcassen-Expedition zu Neustadt über tragen zu lassen. Es sind zu diesem Behufe die betreffenden Bücher entweder an.die Alt städter Expedition oder an die Neustädter gegen Empfangnahme einer Quittung abzugeben und sodann zu der auf der Quittung angegebenen Zeit gegen Rück gabe der Quittung bei der Neustädter Expedition neue Quittungs- büch er dafür in Empfang zu nehmen. Dresden, am 30. September 1864. Dsr Nath der Kömgl. Residenz- mit Hauptstadt Dresden. Pfotenhauer, Oberbürgermeister. m Greter. Bekanntmachung, daSAusfüllcn nicht srostfrei ausgestellter Gaszähler durch Glycerin betreffend Um den Störungen des Gasbeleuchtungsbetriebes, welche durch rasch ein- tretenden und anhaltenden harten Frost verursacht werden, soviel dies überhaupt nwM, zu begegnen ist Neranstaltung getroffen worden, daß Hinfort die nicht iroslflci amgepeltten Gaszähler der aus den städtischen GaSfabriken versorgten Prwatconsumenten für Rechnung jener Anstalten mit Glycerin aufgefüllt werden. Zn Folge dessen macht sich eine Abänderung von Punkt 3 und 9 der Gas- ablassungsbcdmgungen vom 31. März 1863 nothwendig. Indem wir deren abgeänderie Fassung nachstehend sud G zur öffentlichen Kenntniß bringen for- dein wir alle dleiemgen Consumcnten, welche diesen veränderten Lertragsbestim- mungen sich zu unterwerfen nicht gemeint sein wollen, hierdurch auf, Solches binnen 14 Tagen und längstens den LL October L864 zu unserer Kenntniß zu bringen. Denjenigen Konsumenten, deren im Betriebe sichende Gaszähler bereits mit Glycerin gefüllt sind, soll auf Verlangen das Quantum des Fullmateriales gegen dessen eigenthümliche Ueberlassung nach Wahl des Eonsumenten durch Gutschrift oder Baarzahlung zu dem Preise von Bier Neugroschen für die Kanne unter der Bedingung vergütet werden, daß dasselbe mindestens 12 Grad Beuumä hält. Glycerin von geringeren Graden wird nicht vergütet. Das Quantum der Flüssigkeit wird nach der Größe des Zählers sesigestellt. Die Erklärungen über Einverständnlß mit solcher Ueberlassung des bereits beschafften Glycerins sind binnen vier Wochen vom untengesetzten Tage ab schriftlich an die Buchhalterei der Fabriken zu befördern. Da diese Maßregel nicht ohne einen beträchtlichen Mehraufwand hauptsächlich zu der Lonsumenteu Bequemlichkeit und Sicherstellung gegen Störungen ihres Beleuch- tungsbetiiebes ergriffen wird, so versehen wir uns für die Periode deren Durch- sührung von Allen., in deren Interesse diese geschieht, eines bereitwilligen Ent gegenkommens gegen ^ beauftragten Beamten, damit die wünschenswerthe Schnelligkeit der Abwickelung des Geschäftes nicht gehemmt wird. Gleichzeitig machen wir aber auch darauf aufmerksam, daß durch diese Maßregel, wie selbst verständlich, denjenigen Stockungen deS GaSzuflnffeS ritcht vorgebengt zu werden vermag, welche durch Reifansatz in den dec Frosteinwirkung auSgesctzten Zu- leitungsröhren herbeigeführt werden. — Dresden, den 8. October 1864. Der Rath der Königlichen Residenz- und Hauptstadt Dresden. Pfotenhauer, Oberbürgermeister. D 3. Der Gasverbrauch zu Privatvbrlruchtungszwecken wird nur durch ver- ordnungsmäßig geaichte Gaszähler gestattet. Jeder Consument ist zur eigen- thümlichen Erwerbung eines solchen Gaszählers und zu dessen Instandhaltung auf eigene Kosten verpflichtet und hat sich der Anlieferung desselben durch die Gasanstalt zu unterwerfen. Beabsichtigt der Consument, sich eines für die zu beleuchtenden Lokalitäten bereits vorhandenen, jedoch einer dritten Person ge- hörigen Gaszählers zu bedienen, so ist hierzu besondere Genehmigung des Stadt- raths einzuholen. Ist der Gaszähler nicht srostfrei ausgestellt, so hat dessen Auf- ! füllung mit Glycerin zu erfolgen. Das hierzu benöthigte Glycerin wird dem Con- l sumenten von der Gasanstalt leihweise geliefert und verbleibt sonach im Eigen- i thume der letzteren. Ein mit Glycerin ausgefüllter Gaszähler darf vor Ablassung des Fullmateriales Seiten der Anflaltsbcamten von seinem Standpunkte nicht entfernt werden. Die Verwaltung der Gasanstalt wird nur solchen Glycerin zur Auffüllung verwenden, dessen Reinheit von metallzerstörenden Bestandtheilen i durch chemische Analyse festgestellt ist. 9. Der Consument hat sich der Verschließung deS seinen Gasverbrauch i messenden Gaszählers durch eil» mit dem RathSsiegtl persehene.Plombirvorrich- tung zu unterwerfen. Eine Verletzung dieser Plombe sowie ein Vergreifen an - dem nach Punkt 3 leihweise gelieferten Füllmaterial berechtigen den Stadtrath zur sofortigen Auflösung des GasablassungSvertrage« in der Punkt 7 bestimm- ten Maaße. Wie hier zur Anzeige gekommen, ist hie unten sowei'j möglich bezeichnete unbekannte Frauensperson, welche vom 7.—8. l. M. iw' einem Hause der Pill- nitzer Straße genächtigt und sich sodann heimlich entfernt hat, dringend ver dächtig, aus einer muthmaßlich mittels Nachschlüssels geöffneten Kommode ein schwarzseidnes Umschlagetuch mit Fransen, einen roth und weiß gestreiften Bett überzug nebst Kopfkissen, drei Servietten, drei Handtücher^ M. St. gezeichnet und ein Stück braun gefärbtes seidnes Zeug gestohlen zu haben. ES wird dieS mit dem an Jedermann gerichteten Ersuchen anhurch bekannt gemacht, zu mög licher Wiedererlangung des gestohlenen Gutes, beziehenditch, Ermtttetürig ge dachter, FrauenHxrson behilflich zu sein, mit dem Bemerken- daß dis letztere am Orte der That ein weißes Taschentuch, 6. Vss. 5 gezeichnet, zurückgelaffen hät und mit der in der Bekanntmachung vom 27. August d. .A gedachten Persön lichkeit identisch zu sein scheint. Dresden, am 14. October 1864. Königliche Polizei-Direetwv. "! 54 wird die von der unterzeichneten Behörde qm 19. August d. I. bezüglich des, . Handarbeiter-Johann August'Powdrack von hier erlassene Bekmntmachung. , Dresden, am 1b. October 1864. .»<»,-1 r .St um .nräöorI ? . Königliche Polizei-Direktion. A. Schwauß. Bekanntmachung. In das Handelsregister für bis Stadt Dresden ist heute auf Fol. 108 die Firma: Beutler L Delly in Dresden auf Grund der Re- gistratur vom 16. September 1864 und Attest vom 1. October 1864 zur Löschung gebracht, sowie II. auf Fol. 1113 1) die Firma: Julius Beutler in Dresden und 2) Herr Christian Julius Beutler hier als deren Inhaber laut derselben Registratur und des nämlichen Attestes eingetragen worden. Dresden, cm 11. October 1864. Königs. Handelsgericht im Bezirksgericht. Scha-lfuß. - v. Otto. Es sind, den eingegangenen Anzeigen zufolge, gestohlen worben: 1) in der Nacht zum 15. vor. M auS einem Hofraume in der Wiesenthorstraße: ein blecherner Kohlenkasten; — 2) vom 2. bis 9. d. M. in einem Hause der Pill- nitzer Straße: ein Paar Federstiefel; — Z) vom 3. bis 9. d. M. in der Zwingerstraße: ein brauner Tuchrock; 7. hi M. aus am Altmarkte: eine zweigehäusige filberßt TMechuhr, auf deren aas der Name „Wolf" eingekritzelt wär; — .8) am ß. d. M. in einem Hause der Heinrichstraße: ein Paar Hosen mit rothem PäWotl und eine Pfückeljacke mit schwarzem Tuch-Urberzug; — 6) am 10, d. M. voll einer Leine m der kleinen Obersecrgaffe: ein weißer Flanellrock, ussM nu-Abogt und 6 Ellen carmoisinroth und schwarzgestreifter Flanell; — 7) in der Nacht zum 11. d. M. aus der erbrochenen Werkbude eines Neubaues in deZ Leubnitzer Htraße: ein Schurzleder mit Mcssingschloß und eine wollene blaugwue Jacke; — S> in derselben Nacht aus einem Hosraume in der Trabantengasie: ein Schurzfell und eine Zimmermanns« Axt mit rothbuchenem Stiel. Dresden, am 1S. October 1864. Königliche Polizei-Direction. A. Schwauß. llne ckemvüsll« tnmtzaiso est ckemanääe pom trois anrö8-mi^i" psr semaine xour uns LII« (Io ,oNrv et ckeÄi ' Kmiüei'gvvmonts: Daütrlior Ltrusso Adv. vr. Spie«. d-- chSboh». c Kass«», löge seine» men Za», gleiche«; hen de«> !Nd, ÜPj» na« un» Ngr.. km- Zucker resdner Aitzeiger. l, Amtsblatt d-S KSmgl. Bezirksgericht« und G-richtSamtS, der Königl. Polizei-Directi-n und d-S Raths zu Dresden Rr. LS« 1864. StiftungS-Eigenthum. « — Sonntag den 16. Oetober 5,
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