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Erzgebirgischer Volksfreund : 05.03.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926-03-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-192603054
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19260305
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19260305
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1926
- Monat1926-03
- Tag1926-03-05
- Monat1926-03
- Jahr1926
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 05.03.1926
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spells. f s Voigt. :agödie llen: ien, it. d. . a. m. aus dem ulenc»' M r Alle das sich adel! >orK. s. l» r. >Ki sg I. s. Nr. S4. 5. MLrz 1926. Erzgebirgischer Dolksfreund. V-L M «-»«» Sie 0rl5krMenka!len w Bereiche -es OberveMeruagsamles Swltkau, organisiert in der Dezirksgrupp« Zwickau des Landesver bandes sächsischer Krankenkassen e. D., hielten im „Dadegar- ten" in Zwickau ihre Jahresversammlung ab. Die Bezirks- gruppe Zwickau umfaßt 63 Ortskrankenkaffen mit rund 280 000 Versicherten und wird von der Allgemeinen Orts krankenkasse Zwickau als Obmannskaffe verwaltet. Außer 67 Vertretern der Krankenassen nahmen das Oberversiche rungsamt Zwickau durch Geheimen Rcgierungsrat Dr. Oster- mayer und einige Vorstandsmitglieder des Landesverbandes sächsischer Krankenkassen an der Tagung als Gäste teil. Der Geschäftsbericht der Obmannskasse gab einen Ueberblick über die Tätigkeit der Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr. Ein Referat des Geschäftsführers Heilmann- Magdeburg über „Reformvorschläge zur Reichsversicherungsordnung und Zeit sragen der Krankenkassen" war zunächst ein Ueberblick über di« Entwickelung der deutschen Sozialversicherung in der Nachkriegszeit. Es wird wohl kaum ein Gebiet der Gcsetz- gebung noch geben, das derartige Veränderungen erfahren hat, wie gerade die Sozialversicherung. Eine große Flut von Gesetzen, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen sind in den Jahren noch dem Kriege über die Sozialversicherung hinweggegangen. Besonders die Krankenversicherung wurde hiervon betroffen. Das hat zur Folge, daß es für den Laien immer schwerer wird, sich in diese Materie hinein und zu recht zu finden. Da aber die Sozialversicherung durch ihre Selbstverwaltung auf die Mitarbeit der Arbeitgeber und Ar beitnehmer aufgebaut ist, ist die Tatsache der unübersichtlichen Vielgestaltigkeit der ganzen Sozialversicherungsgesetzgebung sehr bedauerlich. Aber auch für die Krankenkassen sind diese fortwährenden Veränderungen eine bedeutende Mehr belastung; zudem sind die Kassen durch den rücksichtslos durch- geführten Personalabbau in arge Bedrängnis geraten. Die den Kassen nach Kriegsende übertragene Fürsorge für die Kriegsbeschädigten, Erwerbslosen usw. tragen wesentlich mit zu dieser Mehrbelastung bei. Die Entschädigung hierfür steht in gar keinem Verhältnis. Eine große Anzahl Neuaufgaben sind für die Kaffen weiter hinzugetreten. Seit Jahren wird deshalb von Kaffenfachleuten und nam haften Sozialpolitikern einer grundlegenden Reform der Reichsversicherungsordnung das Wort geredet. Was aber bisher auf diesem Gebiete getan wurde, war nur Flick- und Stückwerk. Wenn man bedenkt, daß Staaten, die erst in den letzten Jahren die Sozialversicherung «ingefiihrt haben, wie Jugoslawien usw., mit kaum über 100 Paragraphen diese ganze Frage regeln, während in Deutschland allein die Reichs- Versicherungsordnung 1805 Paragraphen, das Angestellten versicherungsgesetz 386 Paragraphen, das Reichsversorgungs gesetz 114 Paragraphen umfaßt, ohne die entsprechenden Aus- führungsbestimmungen, wird eine Reform und Vereinfachung der deutschen Sozialversicherung wohl niemand sehnlichster wünschen, wie gerade die Krankenkassen. Leider ist bei der gegenwärtigen Wirtschaftslage eine großzügige Reform nicht so leicht durchführbar. Auf keinen Fall kann aber ebenso gegenwärtig an einen Abbau der Sozialversicherung gedacht werden. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Not haben sich die Krankenkassen sehr gut bewährt, wenn auch fast bei allen Kassen z. Zt. die so segensreichen Mehrleistungen abgebaut werden mußten. Wenn schon augenblicklich eine Reform der Reichsversicherungsordnung nicht möglich ist, ein Abbau würde jedoch höchst unwirtschaftlich sein, denn die Sozialbei träge sind nur ein kleiner Bestandteil der Produktionskosten und des Lohnes, stellen aber bei eintretender Krankheit eine große wirtschaftliche Sicherheit des deutschen Arbeiters dar. Dis Arztfrage bildet für die Kassen ein Gebiet für sich. Es steht fest, daß ohne Kaffcnpraxis ein freipraktiziercnder Arzt heute kaum mehr bestehen kann und daher begreiflich ist, daß die Aerzte zur Kassenpraxis drängen. Nun ist Ler Arztberuf aber derart überfüllt, wie wohl kein anderer freier Beruf und somit gar nicht denkbar, alle Aerzte zur Behand lung der Kassenmitglieder zuzulassen. Nach aufgestellten ge setzlichen Richtlinien soll auf 1000 Versicherte nnt Familien hilfe ein Arzt entfallen. Wäre dies überall durchgeführt oder durchführbar, so würden diese Aerzte — geteilt durch die jetzigen Arztausgaben der Kassen, ein weit Uber die Gruppe XIII der Reichsbesoldungsorünung hinausgehendes Einkom men haben und der Friede zwischen Aerzten und Kranken kassen wäre hergestellt. In der Aussprache über das Referat wurde von den Kaffenvertretcrn di« schwerste Notlage der Kassen geschildert. Ausgaben von Uber 90 Prozent der Beitragseinnahmen allein an Barleistungen: Krankengeld, Wochen-, Haus- und Sterbe geld usw. sind keine Seltenheit. Hiüzu kommen bis zu 30 Prozent der Einnahmen an Ausgaben fUr Aerzte, so daß ein großer Teil der Kassen seit einiger Zeit mit Unterbilanz ar beitet. Die Zahl der arbeitsunfähigen Mitglieder hat eine Höhe erreicht, die die Kassen seit ihrem Bestehen noch nicht gekannt haben. Es besteht hierbei fest, daß der allgemeine Gesundheitszustand des deutschen Volkes nicht schlechter ge worden ist wie in den Vorjahren und die vielen Krankmel dungen nur in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Notlage, Betriebsstillegungen, Kurzarbeit usw. begründet sind. So lange die Erwerbslosenunterstützung nicht auf eine dem Krankengeld annähernde Höhe gebracht ist, kann an ein« Aenderung dieses für di« Kassen auf die Dauer untragbaren Zustandes nicht gerechnet werden. Es muß also auch von Kassenseite eine Erhöhung der ErwerbslosenunterstUtzung ge fordert werden. Bis dorthin müssen die von den Kassen un gern cingeführten vertrauensärztlichen Nachuntersuchungen beibehalten werden. Die Krankenkassen sind für die wirklich kranken Mitglieder da. Erwerbslose, die nicht krank sind, trotzdem aber die Kasse in Anspruch nehmen, schädigen die wirlich Kranken, die sich in noch größerer Rot befinden. Die von W i e hem - Zwickau geleitete, sehr anregende und von großem Ernst und Pflichtbewußtsein der Kranken kassen getragene Versammlung fand in der Annahme wichtiger Forderungen und Beschlüsse ihren Ausklang. A.N. Wer -ie MeilMarkllage im Monal Februar schreibt uns der öffentliche Arbeitsnachweis für Aue und Um gegend: Die ungünstige Arbeitsmarktlage blieb den ganzen Monat über bestehen und verschlechterte sich weiterhin. Am stärksten wurde wiederum die Metallverarbeitungs- und Eisen industrie in Mitleidenschaft gezogen. Ferner wurden eine größere Anzahl Wüschearbeiter von der Krise erfaßt und er- höhten die Zahl der Arbeitsuchenden dieser Branche wesentlich. Trotz günstiger Witterung ging die Belebung des Arbeits marktes im Baugewerbe sehr langsam vorwärts. Die Ver mittlungstätigkeit blieb gleich dem Vormonat wegen Mangel an offenen Stellen sehr beschränkt. Ende Januar waren 3434 Vollerwerbslose Personen vorhanden, die Zahl steigerte sich bis zurzeit auf 3794. Hinzu kommen außerdem noch zirka 750 Unterstützungsempfänger, die nur zeitweise aussetzen, so daß am 1. März 1926 insgesamt 4544 Personen in Fürsorge stan den. Die Bewegung war außerordentlich stark. Einem Zugang von 2309 Erwerbslosen stand ein Abgang von 1199 Arbeit suchenden gegenüber. Am Ende des Monats konnte somit ein wirklicher Zugang von 1110 Personen verzeichnet werden. Die Gesamtzahl der Erwerbslosen setzt sich aus nachstehenden Be rufen zusammen: Landwirtschaftliche Berufe: 30 männliche und 6 weibliche Personen, Bergbau: 3 m., Industrie für Steine und Erden: 43 m., Metallindustrie: 855 m. und 48 w., Che mische Industrie: 5 m., Spinnstoffgewerbs, Sticker usw.: 114 m. und 118 w., Papierverarbeitende Industrie: 6 m. und 2 w., Lederarbeiter: 11 m., Holzgcwerbe: 165 m. und 2 w., Nahrungs- mittslgewcrbe: 18 m., Wüsche- und Schuhindustrie: 262 m. und 347 w., Reinigungsgewerbe: -15 w., Baugewerbe (Maurer, Zimmerer, Maler und Dachdecker): 376 m., ungelernte Bau arbeiter: 231 m., Vervielfältigungsgewerbe: 6 m., Kunstge werbliche Berufe: 9 m. und 1 w., Musiker: 4 m., Verkchrs- gewerbe: 49 m. und 8 w., Häusliche Dienste: 3 m. und 25 w., ungelernte Fabrikarbeiter: 430 m. und 436 w., Maschinisten und Heizer: 10 m., Kaufmännische Angestellte: 74 m., 9 w., Büropersonal: 11 m. und 5 w., Techniker und Werkmeister aller Art: 29 männliche Personen. Außerdem stehen noch 750 Aus setzer in Fürsorge, die den bedeutendsten Industriegruppen «»gehören und als Arbeitsuchende nicht geführt werden. * . « * Die Ablösungspflicht zwischen Kirche und Staat. Die sächsische Regierung hatte mit Lem evangelisch-lutherischen Landeskonsistorium vereinbart, daß die Frage, ob die Be soldung der Geistlichen und die Tätigkeit der welt lichen Koinspektionen ablösungspflichtigs Staatsleistungen im Sinne von Artikel 138 Abs. 1 der Relchsverfaffung seien, dem Reichsgericht als Schiedsgericht unterbreitet werden solle. Das Reichsgericht hat jetzt einen Schiedsspruch ge iillt, dessen entscheidender Teil wie folgt lautet: Der Freistaat Sachsen ist verpflichtet, der evangelifch-luther! chen Landeskirche des Freistaates Sachsen Zuschüsse zur Be soldung der Geistlichkeit aushilfsweise insoweit zu gewähren, als eine den Zeitverhältnissen entsprechende Be soldung in der einzelnen Kirchgemeinde nicht aus der Pfründe oder sonstigen Stiftungsmitteln bestritten und von der ein zelnen Gemeinde, insbesondere auch durch Kirchensteuern nicht aufgebracht werden kann. Der Freistaat Sachsen ist ver pflichtet, bei Auflösung der Kircheninspektionen die bisherigen Leistungen der Amtshauptleute als weltliche Koinspektoren abzulösen. Die Ablösung hat nach dem Umfang der von den Amtshauptleuten besorgien Inspektions geschäfte zu erfolgen. Der Freistaat Sachsen ist dagegen nicht verpflichtet, bei Auflösung der Kircheninspektionen die bis herigen Leistungen der Stadträte als weltliche Koinspektoren abzulösen. * Kreis«usschuß-Sitzung. Vorsitzender: Kreishauptmann Dr. Iani. Genehmigt wurde der 2. Nachtrag zum Ortsgesetz betr. die Bestimmungen über das Anbringen von öffentlichen Anschlägen in der Stadt Schneeberg. Für Anschläge, die nicht Erwerbszwecken dienen, ist bloß die Hälfte des Tarif satzes zu entrichten. Totenbestattung auf Ge nie i n d e k o st e n. Leichen, bezüglich deren die Angehörigen nicht für das Begräbnis sorgen, sind bekanntlich zu wissen schaftlichen Zwecken abzuliefern. Der Bürgermeister von Neustädtel hat darauf hingewiesen, daß in Gemeinden mit kommunaler Totenbestattung die Angehörigen so gut wie nicht mehr für das Begräbnis zu sorgen hätten, und daß dann entweder keine oder olle Leichen abzu liefern wären. Ls ist in dieser Sache beim Ministerium an- gefvagt worden. Darauf ist eine Verordnung ergangen, nach der, wenn die kommunale Totenbestattung allgemein für alla Einwohner eingeführt und dieser Rechtsanspruch sichergestellt ist, die Pflicht zur Ablieferung von Leichen entfällt. Wenn die kommunale Totenbestattung immer weiter ausgedehnt wird, kann einmal der Zeitpunkt eintretsn, wo eine Neurege lung getroffen werden muß. Einstimmig genehmigt wurde der 1/Nachtrag zum Ortsgesetz über die Durchführung der Wohlfahrts- und FUrsorgeaufgaben in der Stadtgemeindo Aue. Aue hat die Sätze für Sozial- und Kleinrentner um 25 v. H. gehoben. Befürwortet wird bei der Gemeindekammer die Ausnahmebewilligung zur Umbezirkung von Teilstücken der Flurstücke Nr. 548 und 563 des Flurbuches für Lauter aus der Gemeinde Lauter in den Gutsbezir! Staatrforstrevier Lauter. * Die Wahlen zn den Kreisprüfungsämtern für Ver waltungs- und Polizeibeamte hatten für das Knisprüfungs» amt Zwickau folgendes Ergebnis: Für Verwaltungs- beamte: Oberbürgermeister 1. Vorsitzender, Bürger ¬ meister Barth 2. Vorsitzender, 'direkter Gerland 3. Bor- sitzender. Siadtrat Hermann . Vorsitzender, sämtlich in Zwickau; ») wissenschaftlich g: Cloete Beamte: Bürgermeister Dr. Schlotte, Stadträts Schmidr und Kötz (Plauen), Bürger meister Dr. Fabian (Netzschkau), Bürgermeister Wagner (Neichenbach), Stadtrat Dr. Schäffer (Erimmitschau), Stadtrat Risse (Oelsnitz i. D.), Bürgermeister Schubert (Aue) und Bürgermeister Rudolph (Werdau); b) Verwaltungsbeamte: 24 Herren. H Für Gemeindepolizeibeamte: Ober bürgermeister Holz, Polizeidirektor Dr. Gerland (Zwickau), 1. und 2. Vorsitzender, sechs wissenschaftlich gebildete und 13 sonstige Polizeibeamte. * Kraftwagenverkehr Eibenstock—Johanngeorgenstadt. In diesem Sommer wird der fahrplanmäßige Verkehr auf der Kraftwagenlinie Eiben st ock — Johanngeor genstadt am 1. April eröffnet werden, so daß sie schon zu den Osterferien den Erzgebirgswanderern zur Verfügung steht. Die großen bequemen Domaa Düssing-Wagen durch fahren auf der Strecke Eibenstock-Johanngeorgenstadt einen der schönsten Teile unseres Erzgebirges. Sie rücken dabei dio bekannten, vielbesuchten Sommerfrischen Wildenthal und Steinbach näher an den großen Verkehr und ermöglichen den Besuch des waldumgiirteten Auersberges selbst dem Natur freunde, Ler des Manderns ungewohnt ist oder sich vor An strengungen hüten muß. Von Haltestelle Sauschwemme führt
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