Erzgebirgischer Volksfreund : 07.03.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926-03-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-192603070
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19260307
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19260307
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1926
- Monat1926-03
- Tag1926-03-07
- Monat1926-03
- Jahr1926
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- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 07.03.1926
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A-rntzr-cher: Au« »3 und »1, kdhnttz Mml «ur) 410, Schneider» 10, Schmarjrnderz »41. vrahianschrlNi DoMfreund «u«rzg,dlr-^ I *>>,««,«».«»»ad», str dl, <m N-chmillag ,rs«»im^ Nummer ni, uurmUlrg, 9 Uhr in den SnupM<ich1ft,e stell«». Mn, «mNldr lllr dl, «usnoiM, der Antillen am «orgelchrledenen Lag, «»wie an bestimmler Still, wird nicht gegedm, auch °>chi sllr di, RlchUskeU d,r durch Fernsprecher -ukegedenen Änzeinen. — gtr RMgab« un. verlangt eiugelandter SchrtlWaie übernimmt d>« Stitst. leitung dein« veranlworinng. — Unlerdrechungcn de, s,< ichSIl-betrieber begründen dein«Ansprüche. Bei Jahlung^ Verzug und Nonkurs gellen Rabatte als nicht vereinbar!, yaupt-elchüsttftellen in: Aue, Libnitz, Schneeberg und Schwarzenberg. Nr. S6. Amtliche Anzeigen. Montag, den 8. März 1926, vormittags 9 Uhr, soll in Ichwarzenberg-Sachsenfeld eine Schreibmaschine (Mercedes) öffentlich meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden. Sammelort der Dieter: Döhlers Gastwirtschaft. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schwarzenberg. Montag, den 8. März 1926, mittags 12 Uhr, sollen in Pöhla 1 Harmonium und 1 Bücherschrank öffentlich meist bietend gegen Barzahlung versteigert werden. Sammelort der Dieter: Bahnhofswirtschaft. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schwarzenberg. Montag, den 8. März 1926, vormittags 8 Uhr, soll in Schwarzenberg 2320 Kx Papier öffentlich meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden. Sammelort der Bieter: Kaffee Neidhardt. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schwarzenberg. OeffenMche Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung für die Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer für 1925 uud 1924 25. Die Steuererklärungen zur Einkommensteuer, Körper schaftssteuer und Umsatzsteuer sind in der Zeit vom 11. März bis 27. März 1926 unter Benutzung der vorgeschriebenen Vor drucke wie folgt abzugeben: Einkommensteuer und Körperschaftssteuer. Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Einkommen steuer sind verpflichtet: 1. Steuerpflichtige, deren Einkommen im Kalenderjahr 1925 den Betrag von 8000 RM. überstiegen hat; Steuerpflich tige, die lediglich steuerabzugspflichtige Änkünfte (Ar beitslohn oder Kapitalerträge) von nicht mehr als 8860 Reichsmark bezogen haben, brauchen eine Erklärung nicht abzugeben; 2. ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens Steuer pflichtige, bei denen der Gewinn auf Grundlage des Ab schlusses ihrer Bücher zu ermitteln ist. Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Körperschafts steuer sind verpflichtet: 1. steuerpflichtige Erwerbsgesellschaften; 2. alle übrigen steuerpflichtigen Körperschaften und Der- mögensmassen des bürgerlichen Rechts; Z. steuerpflichtige Betriebs und Verwaltungen von Körper schaften des öfentlichen Rechts und öffentliche Betriebe und Verwaltungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, so weit ihre Steuerpflicht schon nach den Vorschriften des bisherigen Körperschaftssteuergesetzes begründet war (z.B. öffentliche Sparkassen, die sich nicht auf die Pflege des eigentlichen Sparkassenverkehrs beschränken). in. Ohne Rücksicht auf die unter I und II bezeichneten Ein schränkungen ist eine Einkommenserklärung abzugeben bei Be teiligung mehrerer an den Einkünften aus a) Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und sonstiger nicht gewerblicher Bodenbewirtschaftung; b) einem Gewerbebetrieb, z. B. einer offenen Handelsgesell schaft oder Kommanditgesellschaft; o) sonstiger selbständiger Berufstätigkeit; ä) Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Ver mögen. IV. 1. Die Erklärung zur Einkommensteuer und Körper- schaftssieuer ist abzugeben s)von den Pflichtigen, die nach dem Kalenderjahr steuern, für das Kalenderjahr 1925; b)von buchfi'chrenden Pflichtigen, die regelmäßig Abschlüsse machen und ihr Wirtschaftsjahr in der zweiten Hälfte des. Sonntag, den 7. März 1926. Kalenderjahres (1. Juli 1925 bis einschließlich 31. Dezem ber 1925) abgeschlossen haben, für das Wirtschaftsjahr 1924/25 oder 1925. 2. Pflichtige (insbesondere Landwirte), deren Steuevab- schnitt in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 1925 geendet hat und die deshalb schon veranlagt worden sind, haben eine Steuererklärung nicht abzugeben. 3. Die Erklärung zur Einkommensteuer und Körperschafts steuer ist bei dem Finanzamt abzugcben, >n dessen Bezirk die zu I bezeichneten Steuerpflichtigen ihren Wohnsitz oder dauern den Aufenthalt, die zu II und III bezeichneten Pflichtigen den Ort der Leitung haben. Ist im Inland weder ein Wohnsitz, noch ein dauernder Aufenthalt, noch ein Ort der Leitung ge geben, so ist die Steuererklärung bei dem Finanzamt abzu geben, in dessen Bezirk das Unternehnien betrieben oder stän dig vertreten wird oder die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird oder Vermögensgegenstände sich befinden. V. Umsatzsteuer. I. 1. Zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung sind verpflichtet: s) alle buchführenden Umsatzsteuerpflichtigen, die regelmäßige Abschlüsse machen; b) die übrigen Umsatzsteuerpflichtigen, wenn ihr Umsatz ein schließlich der steuerfreien Umsätze im Kalenderjahr 1925 mehr als 6000 RM. betragen hat. 2., Ausgenommen sind: a) die Landwirte, deren Wirtschaftsjahr 1924/25 in der ersten Hälfte des Kalenderjahrs 1925 geendet hat; b) die Herstellersteuerpflichtigen und Kleinhandelssteuerpflich tigen; o) die Straßenhändler, Wandergewerbetreibenden und an deren Umsatzsteuerpflichtigen, die nach 8Z 117 kk Ausfüh- rungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz zu Anzahlun gen uno zur Führung von Steuerheften verpflichtet sind. II. I.Die Umsatzsteuererklärung ist abzugeben »)von den Umsatzsteuerpflichtigen, die nach dem Kalender jahr steuern, für die Umsätze des Kalenderjahrs 1925; b) von den buchführenden Gewerbetreibenden, die regelmäßig Abschlüsse machen, für die Umsätze vom 1. Januar 1925 bis zum Schluß ihres im Kalenderjahre 1925 endenden Wirtschaftsjahrs; ... . . - e) von den buchführenden Landwirten für die Umsätze ihres in der zweiten Hälfte des Kalenderjahrs 1925 endenden Wirtschaftsjahres 1924/25. 2. Die Umsatzsteuererklärung ist bei dem Finanzamt abzu geben, in dessen Bezirk die Umsatzsteuerpflichtigen, u) soweit sie wegen einer gewerblichen Tätigkeit, einschließ lich der Urerzeugung, steuerpflichtig sind, das Unterneh men betreiben. Bei mehreren Niederlassungen oder Ge schäftsstellen eines rechtlich in einer Hand befindlichen Unternehmens ist der Ort der Leitung des Unternehmens maßgebend; b) soweit sie wegen einer beruflichen Tätigkeit steuerpflichtig sind, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben; ist weder ein Betriebsart noch ein Ort der Leitung, weder ein Wohnsitz noch ein gewöhnlicher Aufenthalt gegeben, so ist die Steuererklärung bei dem Finanzamt abzugeben, in dessen Be zirk das Unternehmen stündig vertreten oder die Tätigkeit vor wiegend ausgeübt wird. 0. Gemeinsames. I. Die nach und 8 zur Abrabe einer Steuererklärung Verpflichteten haben die Steuererklärung auch dann abzu- geben, wenn ihnen ein Vordruck nicht zugesandt wird; die übrigen Steuerpflichtigen haben eine Steuererklärung abzu geben, wenn sie hierzu vom Finanzamt besonders aufgefordert werden. II. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuer erklärung versäumt, kann mit Geldstrafen zur Abgabe der Steuererklärung ungehalten werden; auch kann ihm ein Zu schlag bis zu 10 v. H. der festgesetzten Steuer auferlegt werden. 79. Iahrg. in. Die Hinterziehung oder der Versuch einer Hinterziehung der Einkommensteuer, Körperschaftssteuer oder Umsatzsteuer wird bestraft. Auch ein fahrlässiges Vergehen gegen die Steuer- gesetze (Steuergefährdung) wird bestraft. Die Finanzämter Aue uud Schwarzenberg, am 4. März 1926. Die Listen für die Eintragungen auf das Volksbegehren „Enteignung der Fürsten" liegen an den Sonntagen am 7. und 14. März 1926 von vormittags 9 Uhr bis mittags 141 Uhr im Stadthaus 2 für Alt-Schwarzenberg (Wahlbezirke 1, 2, 3 und 4); in der Verwaltungsstelle Neuwelt für den 6. Wahl bezirk; in der Schule zu Sachsenfeld für den 5. Wahlbezirk (Stadtteil Sachsenfeld); in der Schule zu Wildenau für den 7. Wahlbezirk (Stadtteil Wildenau, Ann-aberger Straße ober halb des Schützenhauses, Neuanbau Elterleiner Straße) zur Einzeichnung aus. Wir verweisen weiter noch auf unsere Be- kanntmachungen vom 24. Februar 1926 und 2. März 1926. Schwarzenberg, am 6. März 1926. Der Rat der Stadt. — Polizeiamt. — Die Firma Erzgcbirgischr Schnittwerkzeug- u. Maschinen- fabrik G. m. b. H. in Schwarzenberg beabsichtigt, auf ihrem Grundstück, Weidauer Straße 15, ein Fallwerk aufzustsllen. Das Nähere ist aus den im Gewerbeamt — Stadthaus 2, Zimmer Nr. 9 — ausliegenden Unterlagen zu ersehen. Etwaige Einwendungen gegen diese Anlage sind inner halb 14 Tagen — vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet — anzubringen. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, nicht mehr erhoben werden. Schwarzenberg, am 4. März 1926. Der Nat der Stadt. — Gewerbeamt. — Die Pläne über die Errichtung von ober- und unter irdischen Telegraphenlinien in Schwarzenberg (S.), Grünhain, Lauter, Neuwelt, Beierfeld, Raschau und Bernsbach liegen Lei den Postämtern vorgenannter Orte auf die Dauer von vier Wochen öffentlich aus. Zwickau (S-), den 2. März 1926. TelegraphenüanaWt. Äutzholzversleigerung. Sosaer Staatsforstrevier. Mittwoch, den 10. März 1926, mittags 12 Uhr, im Gasthaus „Muldental" in Aue im Anschluß an die Versteigerung vom Iohanngeorgenstädter Forstrevier: Fi. Stämme: 239 St. 16/19 cm 84 fm, 120 St. 20/22 cm 66 fm, 60 St. 23/29 cm 47 fm; fi. Klötze: 431 St. 16/22 cm 57 fm, 316 St. 23/29 cm 71 fm, 86 St. 30/pp cm 32 fm. Ausbereitet in Abt. 46, 158, 160 (Brüche), 138, 158 und 160 (Kahlschläge), Der Versteigerungs-Auszug vom 3. März d. I. gilt auch für die vorliegende Versteigerung. Forstamt Sosa. Forstkaffe Schwarzenberg. Nutz- un- Drennholzvsrsleigerung. Pöhlaer Staatsforstrevier. Mittwoch, den 17. März 1926, vormittags 11 Uhr, Gasthaus Lurt Pötzsch in Schwarzenberg: Klötze: 3082 7/15 cm mit 178 fm, 7893 16/29 ein mir 1299 fm, 808 30/pp cm mit 309 fm, 3H—4,5 m lg.; 55 rm Nutzrollen. Abtlg. 4, 40, 41, 43, 58 (Schläge), 13 bis 62 (Durchs.- und Einzelhölzer). Donnerstag, den 18. März 1926, vormittags 9 Uhr, im Gasthof „Siegelhof" in Pöhla: 396 rm fi. Brennscheite, Brenn knüppel und Zacken. Mtlg. wie oben. 356 rm bu. Brennäste in Abtlg. 40, 41. 398 rm fi. Streureisig in Abtlg. 4, 40, 41. Forstamt Pöhla. Forstkasse Schwarzenberg. Slreislichler. Jedem für sein Geld» was ihm schmeckt! Die Reichsverfassung ist in Gefahr. Der Soziatiflenball. „Dann werden alle totgestochen!" Die Rache Darmats. Unter der Ueberschrift: Schafft Geld! —Was der Kampf,gegen die Fürsten kostet! lesen wir in der soz. Presse folgendes: Der Vorstand der Sozialdemokratischen Partei hat bisher neben 300 000 Eintrogungsiisten und 30 000 Be gleitschreiben, die in 30 000 Kuverts an die Städte, Ge meinden und Gutsbezirke versandt wurden, den Bezirks- oraanisationen der Partei u. a. 2 Millionen Broschüren, 850 000 Plakat«, 100 000 Sondernummern der „Frauen welt", eine Sondernummer des „Mitteilungsblattes" in doppelter Auflage, Neferentenmaterial und Nededis- Positionen in einer Auflage von je 20 000 Stück, sowie 13 illustriert« Entwürfe für Flugblätter und Handzettel für die erforderliche Propaganda übersandt. Die hierzu erforderlichen Ausgaben erfahren eine wesentliche Er ¬ höhung durch die von den Dezirksorganisationen aufzu bringenden Beträge. Darunter fallen insbesondere die Ausgaben für Porto und die Kosten der Bersammlungs- tätigtest. Für beide Posten muß jeder der 32 Bezirke Tausende von Mark ausgeben. Außerdem sind für Inserate und für besondere Aufgaben noch bedeutende Mittel zur Verfügung zu stellen. Dies« riesigen Kosten können natürlich nicht durch die Mitgliederbeiträge gedeckt werden. Alle Partei- angehörigen müssen deshalb für weitere Kampf mittel sorgen. Das ist möglich durch Zahlung von Sonderbeiträgen, durch Zeichnung auf Sammel listen, besonders aber durch Geldsammlunaen bei denen, die in den Forderungen der Fürsten eine Unverschämtheit erblicken und mit uns bereit sind, durch die Unterstützung des Volksbegehrens und Volksentscheides die entschädi- i gungslose Enteignung der Fürsten durchzuführen. Der aussichtslose Kampf gegen ein P h a n t o m, wie «s di« über Nacht zum Schlagwort gewordene „Fürstenenteignunz" ist, scheint, so ergibt sich hieraus, eine teure Sache zu sein. Der- mutlich wird dieBrüheteurerwiedosFleisch werden. Aber jeder macht mit seinem Gelds, was er will. Manch« werfen es auf Geheiß der Bonzen zum Fenster hinaus, andere wicLer sind der Ansicht, daß der ganze Schwindel, der mit dem Volksbegehren getrieben wird, nichts ist, als eine private Angelegenheit von Leuten, die sich beim „Volke" wieder einmal in Erinnerung bringen wollen, nachdem sie bei ihm ziemlich in Mißkredit gekommen waren. „Jedem für sein Geld, was ihm schmeckt", sagt der Erzgebirgen. Es gibt ja auch sonst noch Sachen, di« unendlich wichtig sind. So bringt die Berliner Nährmutter der sozialistischen Provinzpresse einen reizenden Artikel über di« „Wiedereinführung des Adels auf Schleich wegen". Es heißt dort: Nach Artikel 109 der Reichsverfaffung gelten die ehe maligen Adelsbezeichnungen, die Grafen-, Fürsten-,
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