Erzgebirgischer Volksfreund : 22.04.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926-04-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
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- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-192604228
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19260422
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19260422
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1926
- Monat1926-04
- Tag1926-04-22
- Monat1926-04
- Jahr1926
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- Erzgebirgischer Volksfreund : 22.04.1926
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SSrlner» Aue» Trzgeb. »ml»r,««: «tm »e Md »1, u»»itz «NW «m) 440, och,«»««, 10, 0chm«r>«ich<r, »»1. vr<w«nl<ruz, »«Mfrun» «umr^dlr^ ««««,«, .«»„»«« slir di« <m «-«»Ma, «r<»«i»md, «um»«« di» «ormilia,, » Uhr I» d«, «-u»>,«s»4ft,. ! ßillm. SI», chiwthr für di« «lufnahm« d«r Ilnlii,«» «« »»r,«lchrl<d«««n I«,« lowr «n brMmmlrr Siill, »Ird nicht,«,«»«», mich mchl slir di, «lchii.idril d«r dir» Simspr«t«r -us,^«dm«n »ni«lM. — z,r 2»»,«»« »» mrlanhl «inz^mdirr Schrlsistück« «brrnimmi dl« Strlst. I«ilnn, d«im Vrranimirlung. — U»l«rdr«chim»m dn »e- Ichdftürlrild«, d«,rgn»«n »«iniAnsprüch«. B«i 2-hlun,^ mrziiz md NmNuir» ,«llm R«b»U, al, »Ich« «nlndail. Hanpt-rschästdlkll«» l,; Ao«, Ldhnlh, Schanlxr, »ad Schaxirjtntxrg. Nr. 93. Donnerstag» den 22. April 1926. 79. Iahrg. Amtliche. Anzeigen. Bekanntmachung. Getränkesteuer betr. Nach 83 Abs- ° der Getränkesteuerordnung des Bezirksver- Handes .der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg in der Fassung vom 1. Januar 1825 sind Privatpersonen, die von ruswärts zum Selbstverbrauch Getränke, welche nach 8 1 der Setränkesteuerordnung getränkesteuerpflichtig sind, beziehen, zur Lntrichtung der Getränkesteuer verpflichtet. Alle Privatbezieher werden hiermit nochmals auf vorstehende Bestimmungen auf. merksam gemacht mit dem Hinweis, sofort nach Eingang der Sendung diese unaufgefordert bei der Steuerbehörde unter Vorlage der Rechnungen und etwaiger Beförderungspapiere mzumelden und zu versteuern. Unterlassung der Anmeldung zieht Bestrafung wegen Steuerhinterziehung nach sich. Schwarzenberg, den 20. April 1926. Der Bezirksverband der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg. Unter den Viehbeständen des Sattlermeisters Emil Arnold, Nr. 126, und des Gutsbesitzers Walther Schmidt, Nr. 26, beide in Bermsgrün, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Sperrbezirk sind die verseuchten Gehöfte, Beobachtungs gebiet ist der Ort Bermsgrün rechts der Straße Erla— Bermsgrün. " Auf die in ortsüblicher Weise bekanntgegebenen Vorschrif ten wird besonders hinge-wiesen. Die Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, 19. April 1926. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kauf manns Asax Gerhard Werler, Alleininhabers des Herren- und Knabenkonfektionsgeschäfts Gerhard Werler in Schneeberg, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Schneeberg, den 21. April 1926. Das Amtsgericht. Auf Blatt 175 des hiesigen Handelsregisters, die Firma Gerber L Müller in Lößnitz betr., ist heute eingetragen worden: Die Prokura des technischen Direktors Wilhelm Albert John in Lößnitz ist erloschen. Amtsgericht Lößnitz, am 8. April 1926. Im Handelsregister des unterzeichneten Gerichts ist am 1. April 1926 auf Blatt 568, die Firma Franz Prochazka in Lauter betr., eingetragen worden, -aß die der Geschäftsführerin Marie Olga Krauß und dem Kaufmann Kurt Alfred Krauß, beide in Lauter, erteilte Prokura erloschen ist. Amtsgericht Schwarzenberg, den 17. April 1926. Freitag, den 23. April 1926, nachmittags 2 Uhr, sollen in Affalter durch den Unterzeichneten gegen sofortige Barzahlung versteigert werden: 1 Fahrrad, 1 Musikwerk, 1 Gartentisch mit Stuhl, 1 Brückenwage, 1 Dreschmaschine mit Handbetrieb, 1 Schlitten mit Rungen, 1 Wagen mit Bode« und Kasten, 11 Vogelbauer mit 18 Kanarienvögel«, 8 Vogelbauer, einige Zentner Heu und Stroh. Bieter sammeln Restaurant zum „Roland", Affalter. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Lößnitz. Auhholzoersteigerung. Oberwiesenthaler Ttaätsforstrevier. Mittwoch, den 28. April 1V2S, vormittag« 2 10 Ahr, im Bahnhofsrestaurant Annaberg: 33 bu. Klötze 13/15 em -- 3 fm 3925 ft. 16/22 -- 497 86 bu. 16/22 - 11 2612 ft. 23/29 - 554 3,0 79 bu. 23/29 --- 16 3,5 m lg. 842 fi. 30/36 // - 293 4,0 32 bu. ,, 30/36 -- 10 210 fi. 37/88 // -- 122 10 bu. 37/88 --- 5 Dem.: Klötze von 76 em an nach Mittenstärke. Abt. 6, 32 (Kahlschläge), 29, 30, 31, 35 (Läuterungen), 3, 6, 16, 17, 83 (Durchforstungen), 6 bis 34, 38, 44 bis 47, 78, 79, 81, 83, 85, 86, 87, 88, 96, 97, 98 (Einzelhölzer). Forstamt Oberwiesenthal. Forstkasse Schwarzenberg. Die amtlichen Bekanntmachungen sämtlicher Behörden könne» in den Geschäftsstellen de» „Erzgebirglschen Bolksfreunbs" i« Aue, Schneeberg, Lößnitz und Schwarzenberg eingesehen werbe«. Aeichsregierung unö Fürslenkompronntz. KrifengerÜchle. Die Auffassung -es Kabinetts. Berlin, 20. April. Der Rvchtsausschuß des Reichstages setzte heute nachmittag die Beratung der Anträge zur Fürsten abfindung fort. Reichsjustizminister Marx und Reichsinnon- minister Külz nahmen an der Sitzung teil. Bor Eintritt in die Tagesordnung richtete Abg. Rosen feld (Soz.) an die Regierung die Anfrage, ob sie unverzüglich den Gesetzentwurf über die entschädigungslos« Enteignung der Fürsten entsprechend dem Volksbegehren dem Reichstag ein reichen wolle. Minister Külz erklärte dazu, heute habe er den Gesetz entwurf an das Kabinett weitergeleitet. Vor der amtlichen Feststellung Les Ergebnisses konnte die Regierung unmöglich allein auf die Zeitungsberichte gestützt Stellung nehmen. Abg. Neubauer (Kom.) bezeichnete die Stellungnahme der Regierung als Sabotage und wurde zur Ordnung gerufen. Minister Külz erklärte nochmals, daß von Verschlep- pungsabsichten der Regierung keine Rede sein könne. Der Ausschuß trat dann in die Tagesordnung ein. Abg. Schulte (Z.) begründete den schon bekannten neuen Kompromißentwurf der Regierungsparteien. Der Entwurf sei zunächst nur ein Werk der Unterzeichner. Die Fraktionen der Regierungsparteien hätten dazu noch nicht Stellung ge nommen. Ministerialdirektor Erythropel vom preußischen Finanzministerium teilte mit, daß dem Hohenzollernhause etwa 300 000 Mark Steuern bis zum 30. April d. I. gestundet worden seien. Minister Külz gab nunmehr im Auftrage der Reichsre gierung die Erklärung ab, daß der Gesetzentwurf, wie er jetzt dem Rechtsausschuß zugegangen sei, für die Regierung tragbar fei. Er verbreitete sich dann im einzelnen über di« Frag«, ob dieser Gesetzentwurf verfassungsändernd sei oder nicht und erklärte im Namen der Reichsregierung, daß diese den Entwurf für verfassungsändernd halte. Soweit sich der Gesetzentwurf auf die Feststellung bürgerlich-rechtlichen Eigentums, auf die Regelung bürgerlich-rechtlicher Ansprüche und auf di« Enteignung von privatem Eigentum der früheren Fürstenhäuser und ihrer Mitglieder bezieht, ist die Zuständig- keit des Reiches aus Artikel 7 in Verbindung mit Artikel 153 der Reichsverfasfung zweifellos gegeben. Aber auch soweit vom Gesetz öffentlich-rechtliche Tatbestände geregelt würden, liege ein verfassungsändernder Eingriff in die öffentlich-rechtliche Zuständigkeit der Länder nicht vor. Die Frage des verfassungs- ändernden Charakters des Gesetzes sei des weiteren nach Ar tikel 105 der Verfassung zu prüfen, der besagt; „Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden." Diese Vorschrift sicht Ler Sonderregelung der Auseinandersetzung zwischen Ländern und Fürstenhäusern durch ein ReichssonLergericht nicht entgegen, denn dies« Vorschrift wendet sich nach der stän- Ligen Rdchtsäuffassung nicht an den Gesetzgeber, sondern ledig- lich.an Lie Exetutive undanStellen, Lie sich etwa Eingriffe in die Exekutive anmaßen, verhindert aber nicht, daß durch ein- fache Gesetzgebung die Zuständigkeit für persönlich oder sachlich abgegrenzte Fälle besonders geregelt wird. An dritter Stelle ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfes nach Artikel 109 zu prüfen, welcher besagt: „Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich." Die Vorschrift der Verfassung ist nach der herrschenden Rechtsansicht dahin zu verstehen, daß die Be hörden die Gesetze entsprechend ihrem Inhalt gleichmäßig auf alle Deutschen anzuwenden haben, Laß sie aber eine ver fassungsmäßige Bindung des Gesetzgebers darin, wie er die Staatsbürger zu behandeln habe, nicht enthält. Die Frage des verfassungsändernden Charakters ist schließlich nach Artikel 153 Ler Reichsverfassung zu prüfen. Nach dieser Derfassungsvor- schrift wird das Eigentum von der Verfassung gewähr leistet. Eine Wegnahme Les Eigentums ist verfassungsrecht lich nur zugelassen im Falle einer Enteignung. Eine Ent- eignung ist nach Artikel 153 Absatz 2 der Reichsverfasfung nur zulässig zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage. Das Reich hat nach Artikel 7 Ziffer 12 in Derbin- düng mit Artikel 153 Absatz 2 der Reichsverfassung zweifellos die Möglichkeit, im Wege der Reichsgesetzgebung selbst Enteig nungen auszusprechen oder im Wege der Ermächtigung an Lie Länder zu erwirken. Fraglich! st aberdieDedeutung des Begriffes der Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit. Dieser Begriff wird in Theorie und Praxis jetzt allgemein, insbesondere auch von der Reichsregie, rung dahin ausgelcgt, -aß Lie Enteignung zur DurEhrung eines bestimmten, dem Wohle der Allgemeinheit dienenden Zweckes notwendig sein muß. Weiter geht die herrschende Rechtsauffassung dahin, daß die bloße finanzielle Bereicherung der Allge- me inheit durch die Ue Verführung von Privat- besitz in bi« öffentliche Hand noch nicht eine Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit darstellt. Dom Standpunkt dieser Rechtsauffassung sind die einzelnen Vorschriften des Gesetzentwurfes mit dem Artikel 153 Absatz 2 -er Reichsverfassung nicht vereinbar, und der Ge setzentwurf bedeutet insoftrn ein« Verfassungsän derung, die zu chrem rechtsgültigen Zustandekommen der verfassungsändernden Mehrheit bedarf. O ' VerN«, 20. April. Nachdem der Reichswahlleiter am 19. 4. 1926 im Reichsministerium des Innern das Ergebnis des Ein- tvagungsverfahrens beim Volksbegehren nach M des Dolks- entscheidsgosetzes mitgeteilt hat, hat der Reichsminister des In- Hern heute dem Reichskabinett wegen Einbringung de» begehrten Gesetzentwurfes beim Reichstag« eine entsprechende Vorlage eingereicht. Um -ie zukünftige Reichregierung. . Berlin, 20. April. Der „Tag" behauptet, daß im Zusam menhang mit der Regelung der Fürstenabfindung im Reichs tag bereits vor Ostern bei allen Fraktionen über eine Er weiterung der Reichsregierung gesprochen worden sei, und zwar entweder nach rechts oder aber nach links, je nachdem sich die Regierungskoalition der Mitarbeit der Deutsch- nationalen oder der Sozialdemokraten bei -er Verabschiedung des Kompromisses über die Fürstenabfindung bedient. Die Behauptung der demokratischen Korrespondenz, daß eine Er weiterung der Regierung durch den Hinzutritt der Deutsch nationalen nur nach dem Sturz des Reichskanzlers Dr. Luther und -es Reichsaußenministers Dr. Stresemann erfolgen könnte, wird von Lem genannten Blatt als eine agitatorische Konstruk tion bezeichnet. Nach einer Information des „Börsenkuriers" von gut- unterrichteter parlamentarischer Seite mißt man in Kreisen der Regierungsparteien den Nachrichten über Rechtsten- Lenzen in der Deutschen Volkspartei keine aktuelle Bedeutung bei. Man sei in diesen Kreisen vielmehr der Ansicht, daß ein Eintritt der Deutschnationalen in die Reichsregierung unmöglich bleibt, solange die deutsche Völkerbundspolitik nicht endgültig entschie - en ist. Die Frage der Fürstenabfindung spiele für eine Regierungsveränderung eine weit geringere Rolle als die Frage der äußeren Politik. Auch in sozialdemokratischen Kreisen will man, wie der „Börsenkurier" schreibt, den Krisen- gerüchten keine besondere Bedeutung betmessen. Berlin, 20. April. Gegenüber mehrfach aufgetauchten Nachrichten, wonach in der entscheidenden Sitzung des Reichs kabinetts ein kleinerer Teil der Minister, darunter der Reichs innenminister, in der Frage Ler verfassungsändernden Natur des Kompromißentwuvfes der Regierungsparteien über die Auseinandersetzung mit den Fürstenhäusern überstimmt worden sei, ist festzustellen, -aß das Reichs kabinett einstimmig den Entwurf für verfaffungsänLernd erklärt hat. Der Sturmlauf gegen Le« Rußland-Vertrag. London, 20. April. Di« „Times" schreiben, die Wsstmächt« hätten einen Meinungsaustausch eingeleitet Wer di« Rück wirkungen des deutsch-russischen Vertrages. Die allgemeine Auffassung in London beginne sich der franzö sischen Meinung anzuschließen, daß der Vertrag nach Deutsch lands Aufnahme in den Völkerbund nichts Bedenkliches an sich gehabt hätte, wenn Lie DAkerbundsmächte rechtzeitig Wer ihn informiert wurden. Dor Deutschlands Aufmchme aber sei die Sachlage eine ganz andere. » Die „Moriring Post" meldet aus Moskau: „Isvestija" und „Prawda" schreiben, daß Ler Vertrag mit Deutschland noch nicht einstimmig vom Großen Sowjet angenommen worden ist. Zweck des Vertrages für Rußland sei die Sicherung vor einer Völkerbundsaktion von Westen her. VerN«, 20. April. Generaloberst von Geeckt wird am 22. April 60 Jahre alt. Zürich, 20. April. Der Malländer „Seeolo" meldet aus Athen:. DerStoatspräsident hat di« Immunität der Ab He ordne ten.a u fgeho ben., VÄe Abgeordnete per- lasse« au» Furcht vor KrkmnaluntttsuchMPM'G *
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