Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 25.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472149Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472149Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472149Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1900)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Schraube ohne Ende in der Uhr
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Text eines Statuts für freie Innungen (Fortsetzung aus Nr. 13)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 25.1900 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1900) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1900) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1900) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1900) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1900) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1900) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1900) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1900) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1900) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1900) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1900) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1900) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1900) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1900) -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAbbildungen aus dem „Neuen Monogramm-Album“ von Robert Neubert; ... -
- ArtikelCentral-Verband 137
- ArtikelGrosse Ausstellung von Uhren, Uhrmacherarbeiten, Werkzeugen, ... 137
- ArtikelAusstellungs-Katalog der Grossen Uhren-Fach-Ausstellung in ... 138
- ArtikelAugust Bartholome † 139
- ArtikelProgramm des IX. Verbandstages vom 19. bis 21. August in Gera 139
- ArtikelLehrlingsarbeiten-Ausstellung und Prämiierung auf dem ... 139
- ArtikelDas Ausstellungsplakat 140
- ArtikelNachtrag zur vorläufigen Tagesordnung für den IX. Verbandstag in ... 140
- ArtikelUhrschlagwerk mit einem durch Reibung festgehaltenen Rechen 140
- ArtikelVorrichtung zur Verhütung der Triebfederüberspannung bei Uhren ... 141
- ArtikelZur neuen Reguliervorrichtung für Pendeluhren 142
- ArtikelUmschau auf dem Gebiete der ausländischen Fachlitteratur 142
- ArtikelDie Schraube ohne Ende in der Uhr 144
- ArtikelText eines Statuts für freie Innungen (Fortsetzung aus Nr. 13) 144
- ArtikelUeber die geschichtliche und die zukünftige Bedeutung der ... 145
- ArtikelVereinsnachrichten 145
- ArtikelVerschiedenes 146
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 147
- ArtikelAnzeigen 147
- AusgabeNr. 15 (1. August 1900) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1900) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1900) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1900) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1900) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1900) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1900) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1900) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1900) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1900) -
- BandBand 25.1900 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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144 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. .14. Die Schraube ohne Ende in der Uhr. ie Schraube ohne Ende, deren Erfindung man bereits dem Archimedes (geb. 287 v. Chr., gest. 212 v. Chr.) zu schreibt und die oft auch nach ihm benannt wird, kann in den Hauptsachen in zweierlei Art Verwendung finden, und zwar treibt entweder die Schraube das in sie eingreifende ßad, oder es treibt dieses die erstere. In beiden Fällen kommt es zunächst auf die Steigungs- Verhältnisse der Schraube und darauf an, ob die Steigung eine grössere oder geringere ist, und es sind für diese und ihr Mass einesteils die Zahl der vorhandenen Schraubengänge, anderenteils aber auch ihr Umfang oder Durchmesser mass gebend. Besitzt eine Schraube, die in ein Rad eingreift, nur einen Gang, so wird sie sich bei einer Radumdrehung sovielmal um drehen, als das eingreifende Rad Zähne enthält; bei mehr Gängen muss zur Berechnung des Uebersetzungsverhältnisses die Radzahnzahl durch die Schraubengangszahl geteilt werden. Für die Grösse und Form der Gänge der Schraube und des Rades ist das Profil dos Durchschnittes massgebend, und es gelten alsdann hierfür diejenigen Regeln, nach denen der Eingriff eines Rades in eine Zahnstange gestaltet wird. Es erhalten die Radzahnspitzen die Form von Evolventen, während für die Zahnspitzen der Zahnstange, die bei der Schraube den äusseren Teil der Gänge bilden, derjenige Rollkreis massgebend ist, der von der Grundlinie bis zum Radcentrum reicht, wie dies bei allen Flankenzahn-Eingriffen der Fall ist. Die sich hieraus er gebende Form ist die cyklo'idische. Diejenige Form der Anwendung der Schraube ohne Ende, nach welcher mit der Schraube das Rad getrieben wird das in sie eingreift, ist in den jetzigen Uhren seltener geworden; sie fand aber noch bisher bei dem Bügelaufzug nach dem „Patent Lehmann“ statt, bei dem die mehrgängige Schraube, die sich im Innern der Uhr an der Aufzugachse befand, in ein Rad eingriff, das auf der Federhausachse befindlich war. Ist die Schraube von schwacher Steigung, und sind an der seitlichen Begrenzung ihrer Bewegung keine besonderen Vorrichtungen getroffen, welche die Achsenreibungen auf ein geringes Mass zurückzuführen ge eignet sind, so wird die an ihr entstehende Reibung so gross, dass keine besonderen Vorrichtungen notwendig sind, welche das Zurückgehen der Schraubenachse zu verhindern haben. In dieser Form mit nur einem Schraubengange war die Schraube ohne Ende früher oft bei englischen Spindeluhren zum Anspannen der Zugfeder mittels eines in die Schraube eingreifenden Anspann rades vorhanden; bei dem Patent Lehmann war ein Gesperr wegen der mehrgängigen Schraube notwendig. Jetzt findet man sie wegen des mit ihr sich geräuschvoll hers teilen lassenden Eingriffes sehr oft noch an Musikwerken als Windfangachse vor, doch auch an jenen Nachspannungs-Apparaten von Turmuhren ist sie als solche öfter angewendet. In der ersteren Anwendung handelt es sich nur immer mehr um die Uebertragung von wenig Kraft, in der zweiten ist gewöhnlich ein so grösser Kraftüberschuss vorhanden, dass kein Stocken des Eingriffes zu befürchten ist; doch es besitzt der Eingriff einer Schraube in ein Rad nicht nur immer ein sehr grosses Mass von Reibung, sondern es lassen sich auch die seitlichen, durch die Schraubenform schräg liegenden Linien der sich aneinander reibenden Teile immer nur annähernd oder gar nicht derart ge stalten, dass sich Linie an Linie reibt, sondern es findet die Reibung nur immer mehr an Punkten der Berührung statt, so dass bei grösserer Kraftübertragung das erforderliche Oel nicht nur erhöht notwendig wird, jede Verunreinigung sich auch in verstärktem Masse geltend macht, sondern überhaupt auch eine stete und verstärkte Abnutzung sich herausstellt. Wenn sich bei dem Zahnstangen-Eingriffe in der Breite der eingreifenden Teile stets Linie an Linie reibt, so reibt sich in der Schraube ohne Ende nur stets ein Punkt auf einer Fläche, und es wird eine solche Reibung nicht nur keine Dauer besitzen, sondern auch einer sich öfter wiederholenden Nachhilfe bedürfen; die erhöhte Reibung wird aber auch eine Vermehrung der Triebkraft not wendig machen. Soll mit einer eingängigen Schraube eine vermehrte Steigung erzielt werden, so ist ihr Durchmesser derart bis auf das äusserste zu reduzieren, dass für eine eigentliche Achse gar keine Masse, kein tleisch übrig bleibt, es ist alsdann der Schraubengang selbst zur Kräftigung der Achse mit heranzuziehen und die Schraube selbst nur in den einen Teil der Länge der Achse zu verlegen, um deren Hauptteil stark lassen zu können. Bei mehrgängigen Schrauben wird sich nicht nur die Herstellung im allgemeinen erschweren, sondern auch namentlich die Schrägung der Radzähne noch ungünstiger gestalten, auch oft ein unvorteil hafter Seitendruek herausstellen. Aus allen den angeführten Gründen hat sich die Anwendung der Schraube in den Uhren an Stelle der Eingriffe von Rädern in Triebe nach vielfach wiederholten Versuchen niemals bewährt und selbst dann nicht, wenn sie mehr in den mit viel Kraft arbeitenden Schlagwerken versucht wurde. Es brauchen die Rad-in-Trieb-Eingriffe kein Oel, sie besitzen, wenn sie richtig angelegt und gut ausgeführt und die Verzahnungen nicht allzu grob sind, wenig Reibung, vertragen eher eine Verunreinigung, und man kann auch das Mass der in ihnen stattfindenden Reibung noch weiter ermässigen, wenn man den Oylinder eingriff mit drehbaren Triebstöcken anwendet; man sollte sich lieber anstatt der vergeblichen Versuche der Anwendung der Schraube ohne Ende namentlich in der Grossuhrmacherei darauf legen, für die Drehbarkeit der Triebstöcke eine zweck mässige, dauerhafte und wenig Nachhilfe erfordernde Form heraus zufinden. E. i n D. Text eines Statuts für freie Innungen. (Fortsetzung aus Nr. 13.) § 20. Der Innungsversammlung liegt ausser den ihr durch besondere Bestimmungen vorbehaltenen Angelegenheiten ob: 1. Die Feststellung des Haushaltsplanes der Innung und die Bewilligung von Ausgaben, welche im Haushaltspläne nicht vorgesehen sind; 2. die Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung; 3. die Beschlussfassung über die Verfolgung von Ansprüchen, welche der Innung gegen Vorstandsmitglieder aus deren Amtsführung erwachsen sind, und die Wahl der damit zu Beauftragenden; 4. der Erlass von Vorschriften zur näheren Regelung den Lehrlingswesens; 5. die Beschlussfassung über Errichtung und Abänderung von Nebenstatuten und über alle Einrichtungen, welche zur Erfüllung der Aufgaben der Innung getroffen werden sollen; 6. die Beschlussfassung über Abänderung des Statuts und Auflösung der Innung; 7. die Einsetzung besonderer Ausschüsse zur Vorberatung einzelner Angelegenheiten und zur Verwaltung einzelner Innungseinrichtungen; 8. die Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern und über Beschwerden gegen die Geschäftsführung des Vor standes und der Ausschüsse; 9. die Beratung und Beschlussfassung über alle Angelegen heiten, welche ihr zu diesem Zwecke von dem Vorstand und von der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. § 21. Zur Beratung und Beschlussfassung der Innungs versammlung über die Regelung des Lehrlingswesens, über die Gehilfenprüfung und über die Begründung und Verwaltung solcher Einrichtungen, für welche die Gehilfen Beiträge zu ent richten oder eine besondere Mühewaltung zu übernehmen haben, oder welche zu ihrer Unterstützung bestimmt sind, sind sämtliche Mitglieder des Gehilfenaussehusses einzuladen und mit vollem Stimmrechte zur Teilnahme zuzulassen. Die Ausführung von Beschlüssen der Innungsversammlung in diesen Angelegenheiten darf nur mit Zustimmung des Gehilfen ausschusses erfolgen; wird die Zustimmung versagt, so kann sie durch die Aufsichtsbehörde ergänzt werden (vergl. § 34, Absatz 2).
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