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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 25.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472149Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472149Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472149Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1900)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Chronometer-Observatorium in Kiel (Fortsetzung und Schluss aus Nr. 16)
- Autor
- Rottok
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Text eines Statuts für freie Innungen (Fortsetzung aus Nr. 15)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 25.1900 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1900) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1900) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1900) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1900) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1900) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1900) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1900) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1900) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1900) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1900) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1900) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1900) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1900) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1900) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1900) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1900) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1900) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1900) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1900) -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageGrosse Uhren-Ausstellung zu Leipzig; Goldener Saal: ... -
- ArtikelCentral-Verband 193
- ArtikelAlbert Baumgarten 193
- ArtikelZeitmass und Uhren (Schluss aus Nr. 18) 194
- ArtikelIn der Fremde 195
- ArtikelWiederholungsschlagwerk für Uhren 196
- ArtikelWeckeruhr amerikanischer Art mit selbstthätig sich ... 197
- ArtikelEine neue Pendeluhrhemmung 197
- ArtikelDas Chronometer-Observatorium in Kiel (Fortsetzung und Schluss ... 198
- ArtikelText eines Statuts für freie Innungen (Fortsetzung aus Nr. 15) 200
- ArtikelVereinsnachrichten 201
- ArtikelVerschiedenes 201
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 203
- ArtikelAnzeigen 203
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1900) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1900) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1900) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1900) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1900) -
- BandBand 25.1900 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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200 Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. Nr. 19. Sprachverkehrs eine Verbindung des Observatoriums mit der Zeit- ballstation durch ein Mikrophon vorhanden. Der Zeitball fällt um 0 h 0 m 0,0 S M. E. Z. = ll h 0 m 0 0 S M Gr Z und um l h 0” 0,0 S M. E. Z. = 0 h 0” 0,0 S M. Gr. Z. Die Auslösung desselben geschieht vom Observatorium aus mittels Druckes auf einen Taster. Durch das Mikrophon wird das Zeichen zum Halbheissen — 10 m vor dem Fall — und zum Vorheissen — Pall — gegeben. Bei Störungen oder nicht richtigem hall erhalt der Balldiener Anweisung zum Heissen eines kleinen roten Balles. Revision der Chronometerjournale. Zu 4.: Die von den Schiffen und Fahrzeugen der Marinestation der Ostsee ab gegebenen abgeschlossenen Chronometerjournale werden im Obser vatorium auf vorschriftsmässige Führung revidiert und dann viertel jährlich mit den Eevisionsbemerkungen der Nautischen Abteilung des Reichsmarine-Amts eingesandt, welches sie nach erfolgter Kontrolle dem Observatorium zur Aufbewahrung, Sichtung und Verwertung des Materials zurücksendet. Wissenschaftliche Thätigkeit, Zu 5.: In wissenschaft- hcher Beziehung erstreckt sich die Thätigkeit des Chronometer- Observatoriums auf die Bearbeitung der die Chronometer und Beobachtungsuhren betreffenden Fragen. Der Fortschritt im Chronometerbau wird ständig verfolgt verschiedene neue luftdichte Verschlüsse sind selbst konstruiert und auf ihre Brauchbarkeit sowie Zweckmässigkeit untersucht worden. Das in einer Menge von Chronometerjournalen — un gefähr 550 — niedergelegte Material wird noch augenblicklich gesichtet und zu einer späteren Zeit besprochen werden. Die Aufmerksamkeit des Navigationspersonals der Schiffe ist behufs Unterstützung der Untersuchungen des Observatoriums durch eine zweckentsprechende Instruktion über die Führung der Chronometerjournale, die Behandlung von Uhren und durch be sondere Berichte wachgerufen worden. i- u ^p^^oLaftliche Arbeiten. Folgende wissenschaft liche Arbeite^ sind vor der Errichtung des Observatoriums von seiten der Königl. Sternwarte durch den Prof. Dr. C. F. W. Peters “ den Annalen der Hydrographie veröffentlicht worden: 1875 die Chronometerbeobachtungen auf der Sternwarte in Kiel und die bisher aus ihnen gewonnenen Resultate; 1877. Vorausberechnung von Ohronometerständen; 1878. Untersuchungen von Chrono metern durch die Sternwarte in Kiel; 1879. desgleichen; 1881. das erhalten der Chronometer auf See. Bestimmung des wahr scheinlichsten Standes dreier Chronometer unter Benutzung der täglichen Vergleichungen. Seit Errichtung des Chronometer-Observatoriums sind bisher ausser den nur zu Versuchen dienenden, daher nicht veröffent lichten und den mitgeteilten Berichten über Chronometerprüfungen folgende wissenschaftliche Arbeiten öffentlich bekannt gemacht worden: ö Von Prof. Dr. C. F. W. Peters: Magnetische Einflüsse auf den Gang der Chronometer; Einige Bemerkungen über Chrono meter; Untersuchungen über den Einfluss der Feuchtigkeit der Luit auf den Gang der Chronometer. Von Korvettenkapitän a. D. Nees von Esenbeck: Unter suchungen über den Nutzen der Temperaturkorrektion der Chrono metergänge; Ueber Klassifikation der Chronometer; Korrektion der Chronometer für Temperatur und die Temperaturkoeffizienten. • u 7 ® 1 ^ T ene Verwaltung. Die eigene Verwaltung erstreckt sich auf die Instandhaltung aller dem Observatorium gehörenden Inventanen und Instrumente: Beobachtungs-Chronometer, Pendel uhren Passage-Instrument u. s. w., sowie die Beschaffung der notwendigen Materialien. Während die Kosten der Instandhaltung der etatsmässigen Chronometer und Beobachtungsuhren von der Werft bestritten vyerden, wird die Instandhaltung der eigenen Inventanen und die Anschaffung der Materialien aus einem be sonderen Fonds bezahlt, der jährlich von dem Staatssekretär des Keichs -Marine - Amts festgesetzt und dem Observatorium angewiesen wird, da das letztere als Behörde direkt unter dem Reichs- Marme-Amt steht und mit diesem unmittelbar verkehrt. Text eines Statuts für freie Innungen. (Fortsetzung aus Nr. 15.) Innungsvorstand. § 29. Der Vorstand, der aus dem Vorsitzenden (Obermeister) und vier Mitgliedern besteht, wird von der Innungsversammlung aus den nach § 42, Absatz 1, wählbaren Innungsmitgliedern, und zwar der Vorsitzende (Obermeister) in einem besonderen Wahl- gange mit absoluter, die übrigen gemeinschaftlich mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Soweit bei der Wahl des Vorsitzenden (Obermeisters) die Mehrzahl der abgegebenen Stimmen nicht auf eine Person fällt, findet eine engere Wahl unter denjenigen beiden Personen statt, welche im ersten Wahlgange die meisten Stimmen erhalten haben. § 30. Der Vorsitzende (Obermeister) wird auf drei Jahre gewählt. Von den Mitgliedern scheidet alljährlich die Hälfte aus. Die Keihenfolge des Ausscheidens wird das erste Mal durch das Los demnächst durch das Dienstalter bestimmt. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. Die Neuwahl für die Ausscheidenden ist unter Bezeichnung er Ausscheidenden auf die Tagesordnung der ersten ordentlichen oitzung der Innungsversammlung des Jahres zu setzen. xt iPP Ausscheidenden bleiben so lange im Amte, bis ihre Nachfolger in den Vorstand eingetreten sind. Scheidet der Vorsitzende (Obermeister) oder ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, so ist binnen vier Wochen eine Neuwahl für den Rest der Wahlzeit vorzunehmen. tv ^ P" PP, 0 , Wah ! finde . t UDter Leitung des Vorstandes statt, Die erste Wahl nach Errichtung der Innung, sowie spätere Wahlen, bei denen ein Vorstand nicht vorhanden ist, werden von einem Beauftragten der Aufsichtsbehörde geleitet. Der Vorstand hat über jede Aenderung in seiner Zusammen setzung und über das Ergebnis jeder Wahl der Aufsichtsbehörde binnen einer Woche Anzeige zu erstatten. § 32. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte auf die Dauer eines Jahres einen Stellvertreter des Vorsitzenden (Obermeisters), einen Schriftführer und Vertreter desselben und einen Kassen- fuhrer. Der Vorsitzende (Obermeister), bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter oder, sofern auch dieser verhindert sein sollte, das dienstalteste Mitglied des Vorstandes, beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes. An diesen ist jedes Vorstandsmitglied, abgesehen von lallen dringender Behinderung, bei Vermeidung einer Geld strafe von 50 Pfg. teilzunehmen verpflichtet. Ueber die Ver hängung dieser Strafe beschliesst der Vorstand in Abwesenheit des betreffenden Mitgliedes. Der Vorsitzende (Obermeister) ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine Sitzung des Vorstandes abzuhalten wenn solches von der Mehrheit der Vorstandsmitglieder be- antragt wird. • Ä“, r Beratung und Beschlussfassung des Vorstandes über die im § 21 bezeichnten Angelegenheiten ist der Altgehilfe (i 45) in derselben Weise wie die Vorstandsmitglieder einzuladen und mit vollem Stimmrechte zuzulassen. v ,P er Vor ®J® nd ist beschlussfähig, wenn einschliesslich des Vorsitzenden (Obermeisters) oder seines Stellvertreters mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Die Beschlüsse des Vorstandes werden von dem Schriftführer oder dessen Stellvertreter in ein Vorstands-Protokollbuch ein getragen und von dem Vorsitzenden, sowie dem Schriftführer oder dessen Stellvertreter unterzeichnet. n. • ilrP ° 0r J orstand vertritt die Innung nach aussen in allen gerichtlichen und aussergerichtlichen Verhandlungen. Schriftliche Willenserklärungen des Vorstandes müssen im Namen desselben ausgestellt und von dem Vorsitzenden (Ober meiser) oder dessen Stellvertreter und einem zweiten Vorstands mitglied unterschrieben sein. Eine in dieser Form ausgestellte Erklärung gilt Dritten gegenüber als eine die Innung ver-
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