Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 25.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472149Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472149Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472149Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1900)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine für den Uhrmacher wichtige Rechtsfrage
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 25.1900 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1900) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1900) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1900) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1900) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1900) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1900) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1900) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1900) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1900) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1900) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1900) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1900) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1900) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1900) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1900) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1900) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1900) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1900) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1900) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1900) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1900) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1900) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1900) -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAbbildungen aus dem "Neuen Monogramm-Album" von Robert Neubert; ... -
- ArtikelCentral-Verband 235
- ArtikelTagesfragen 235
- ArtikelBericht über den IX. Verbandstag zu Gera (Fortsetzung und ... 236
- ArtikelDie Herstellung der Gold- und Diamantwagen (Fortsetzung und ... 239
- ArtikelWeckeruhr mit absatzweise wirkendem Läutewerk 240
- ArtikelEine für den Uhrmacher wichtige Rechtsfrage 241
- ArtikelVereinsnachrichten 242
- ArtikelVerschiedenes 243
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 244
- ArtikelBriefwechsel 244
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1900) -
- BandBand 25.1900 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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242 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 23. Mittlerweile waren vier Wochen vergangen; ich benutzte einen Sonntag zum erneuten Aufsuchen und traf auch endlich den Betreffenden an. Doch vom Herausgeben der Uhr wollte er nichts wissen, er wurde sogar grob, weil ich die seinige nicht mitgebracht hatte, und da ich annehmen musste, dass er die meinige nicht mehr besitze, ging ich zum Amtsanwalt, um ihn strafrechtlich zu belangen. Hier erfuhr ich, dass man so lange nicht in dieser Weise gegen ihn einschreiten könne, als man nicht wisse, dass eine Unterschlagung stattgefunden habe, und da diese doch zu ver muten war, riet mir der Amtsanwalt, die hiesige Polizeibehörde zur Erlangung meiner Uhr zur Hilfe zu nehmen, welche ein Interesse daran habe, zu erfahren, ob eine Unterschlagung vor liege. Es wurden wiederholt Schutzleute entsendet; man gab ihnen die Uhr nicht heraus, zeigte diesen jedoch, dass sie noch vorhanden sei. Mit diesem Resultate begab ich mich wieder zum Amts anwalt, um es ihm mitzuteilen und ihn wegen weiteren Verhaltens zu befragen, worauf mir der Bescheid wurde, dass ich den Betreffenden „auf Herausgabe der Uhr“ verklagen müsse und dann wiederkommen möge, wenn er sie nicht herausgeben sollte. Ich klagte nun und es erschien der Termin zur mündlichen Verhandlung, doch wenn ich nach dem Vorhergegangenen an nehmen musste, dass mein Gogner nicht erscheinen würde, hatte ich mich getäuscht Er besass meine Uhr. erklärte sich auch bereit, sie herauszugeben, wenn er die seinige erhielt. Hierbei hatte er meine Uhr von seiner Kette gelöst; ich nahm sie ihm aus der Hand, wobei ich ihn bedeutete, dass er seine Uhr bei mir im Laden zu holen habe. Ich war ja auf eine Ueberraschung vorbereitet. Das war dem Betreffenden scheinbar unerwartet, denn offenbar war es von ihm nur darauf abgesehen gewesen, beim Termine einen Um tausch zu bewirken, ohne den Reparaturpreis für seine Uhr erlegen zu müssen, und er verliess schleunigst das Lokal, auch ohne mit anzuhören, dass er in die Kosten verurteilt wurde u. s. w. Wenn man sechs Wochen lang von einem solchen Menschen gewissermassen an der Nase herumgeführt wird, und zwar noch zum Danke für seine Gefälligkeit, so wird man ärgerlich, und da ich annehmen musste, dass sich mein Gegner auch um die Kosten ..herumzudrücken“ suchen würde, befragte ich mich auch nochmals beim Amtsanwalt, wie ich mir zu helfen habe, um die einstweilen erlegten Gerichtskosten von 1,50 Mk. wieder zu erhalten, worauf ich zur Antwort erhielt: dass ich ihm die Uhr nicht eher auszuhändigen brauche, bis er ausser den Reparaturkosten auch diese mit erlegt habe. Uebergebe ich nun die Uhr als Pfand dem Gerichtsvollzieher, so wird sie öffentlich versteigert, es entstehen wieder einige Mark Kosten, und mein Kunde erhält schliesslich seine Uhr gar nicht wieder oder wenigstens nur einen Teil ihres Wertes; doch muss ich ihm hiervon vier Wochen vorher Mitteilung gemacht haben. Man sieht also hieraus, dass man auch einen in Verwahrung erhaltenen Gegenstand als ein Pfand betrachten und dessen Herausgabe verweigern darf, selbst wenn die betreffende Forderung nicht mit diesem Gegenstände unmittelbar im Zu sammenhänge befindlich ist und wenn man ihn nicht in Ver wahrung genommen hat, um als Pfand benutzt zu werden. Nach den jetzigen Strafgesetzen ist es sogar möglich, sieh dadurch in Besitz eines Pfandes zu setzen, dass man dem Schuldner vorspiegelt, den Gegenstand kaufen zu wollen, den man nur als Pfand zu erlangen suchen will Wenn diejenige Forderung, zu der man gelangen will, eine unumstösslich berechtigte ist, kann man zur Erlangung eines Pfandes schon etwas weit gehen, und eine etwaige Innebehaltung ist noch lange keine Erpressung. Ein alter Amtsanwalt hat mich dahin belehrt, dass das jetzige deutsche Strafgesetzbuch einem Gläubiger zur Erlangung eines Pfandes und zur Ausübung des Pfandrechtes den weitesten Spielraum Hesse und Handlungen als berechtigt betrachte, die z. B. früher nach dem alten sächsischen Straf- rechte strafbar gewesen seien. Yerciiisiiacliricliten. Verein Allgäu. (Unlieb verspätet.) Berichterstattung über die am 3..September d. J. stattgefundene Generalversammlung. Dieselbe fand im Lokale des Schützengartens statt. Vorsitzender Koll. Dannheimer eröflhete zur üblichen Zeit die Versammlung. Bei Be- grüssung der Kollegen konnten gleichzeitig zwei neue Mitglieder, die Kollegen Albert Ade, Kempten, und Mauch, Weiler, als sehr willkommen mit ein geschlossen werden; er erinnerte dann daran, dass der Verein sein zehnjähriges Bestehen erreicht hat. Wenn auch die Hoffuungeu, welche wohl mancher bei der Gründung hegte, nicht alle in Erfüllung gegangen sind, woran haupt sächlich die so seltone und kurze Zusammenkunft der Kollegen mit schuld sein dürfte, so ist doeh in der Pflege der Kollegialität ein Hauptzweck er reicht, das beweise alljährlich der treue Stamm, der sich zahlreich immer einfindet. Der Schriftführer, Koll. Weitnau er, verlas darauf das Protokoll der vorjährigen Versammlung, sowie Kassierer Koll. Bachsehmid den Kassen bericht, und wurde beides für richtig befunden. Es kam dann ein interessantes Thema — dessen Schöpfer unser wert- geschätzer Koll. Hartmann-Mindelheim ist — zur Besprechung. Derselbe brachte im vorigeu Jahre den schon länger gehegten Plan einer Enquete über Reparaturpreise zur Ausführung. Es wurden an alle Mitglieder gedruckte Listen verteilt, auf welchen die am meisten vorkommenden Reparaturen, sowie die dem Verkaufe unterliegenden Fournituren, als Gläser, Zeiger, Bügel eto., der Reihe nach verzeichnet waren. Jeder Kollege sollte sich dann separat setzen und die Preise so notieren, wie er sie bisher gewöhnt war, zu fordern. Namensunterschrift sollte natürlich fortbleiben. Diese Arraugierung erwies sich als eine sehr günstige, das zeigte das überraschende Resultat, welches nach Einsammeln der Listen sich herausstellte. Man fand die leider überall bestehende Thatsache, dass viele Kollegen unbewusst sich und andere benachteiligen, weil sie einerseits zu ängstlich, anderseits die Arbeit nicht richtig kalkulieren können. Koll. Hartmann be absichtigt, nach Ausarbeitung dieser Sache dieselbe in der Verbandszeitung bekannt zu geben, und dürfte dieses für viele Vereine Veranlassung geben, in gleicher oder ähnlicher Weise vorzugehen. Koll. Hartmann erstattete nun über das oben erwähnte, vorjährig erreichte Resultat einen umfassenden Be richt, in welchem alle die ungünstigen Konsequenzen beleuchtet waren, wie sie sich na.-h und nach in unserem Gesehäftsleben herausgebildet haben, dann gab er die zusammengestellten Mittelpreise für Reparaturen bekannt, welche unter Beihilfe von anderen Eollegen festgestellt wurden. Sie fanden all seitige Billigung und sollen dann später jeden) Kollegen separat zugesandt werden. Von Koll. Hartmann wurde ebenfalls voriges Jahr ein weiterer wichtiger Antrag eingebraeht, nämlicu: die Kompensierung der Reiseunkosten für die Mitglieder, welche die Generalversammlung besuchen. Die Motivierung lautete: Nachdem Kempteu als der günstigst gelegene Ort definitiv als Versammlungs ort erwählt worden ist, wäre es im Interesse des Vereins gelegen, wenn alle Kollegen, welche au den Versammlungen teilnehmen, die gleichen Unkosten zu tragen hätten, gleichviel ob dieselben in loco oder am äussersten Ende des Vereinsbezirks wohnen. Die Berechnung der Sache ergab, dass, wonn jedes Mitglied weitere 2 Mk , also im ganzen 4 Mk. Jahresbeitrag entrichten würde, das Problem gelöst wäre. Die Anwesenden waren alle sofort einverstanden, allein es wurden Bedenken laut, dass von den Nichtanwesenden mancher nicht zustimmen würde, und wurde deshalb geltend gemacht, dass möglicherweise ein kleiner Verlust an Mitgliedern stattfinden könnte. Nach längerer Debatte wurde ein Kompromissantrag von Koll Ellroth, Kaufbeuren, angenommen, und zwar den Beitrag nur um 1 Mk. zu erhöhen und das Manko, welches sich event. ergeben sollte, aus der Vereinskasse zu decken Bei Beginn der diesjährigen Debatte über die Reiseunkosten teilte der Vorsitzende mit, dass leider der vorjährige Beschluss den damals nicht an wesenden Mitgliedern anzuzeigen versäumt wurde, er beantrage in Anbetracht dessen, und weil derselbe ja doch ein Provisorium bilden könne, entweder den notwendigen Betrag vou 4 Mk zum Beschluss zu erheben oder die Sache ganz fallen zu lassen. Es wurde jedoch dann dem Vorschläge des Koll. Weitnauer zugestimmt,, den einmal gefassten Beschluss bis zum nächsten Jahre gelten zu lassen. Es- wurden dann noch verschiedene Angelegenheiten besprochen, darunter auch der Gutscheinhandel Die Mindelheimer Kollegen konnten auch die Anzeige- eines Hausierers melden. Aus der ganzen Verhandlung fanden die Anwesenden wiederum die Lehre bestätigt, dass diejenigen Faktoren, welche unseren Beruf schädigen,, ganz wo anders zu suchen sind, als im nächst besten Kollegen, und dass- nur ein Zusammenhalt der letzteren den Zustand erträglich machen kann. Mit der Ermahnung, dass jeder Kollege den Kunden gegenüber und seinem Stande zuliebe nach Möglichkeit seine Schuldigkeit erfüllen möge, schloss der Vor sitzende die Versammlung, und konnten dann noch einige Stunden in ge mütlichem Beisammensein bis zur Abfahrt der Abendzüge vollbracht werden Kempten, im November 1900. Ernst Weitnauer, Heinrich Dannheimer, Schriftführer. Vorsitzender. Verein Stuttgart. Am 14. November hatten wir eine Vereinsversammlung, welche, da unser I. Vorsitzender, Koll. Lauxmann, noch leidend ist, vom Stellvertreter, Koll. Dolfinger, geleitet wurde. Es war dies die erste Versammlung, I welcher Koll. Lauxmann nicht beiwohnen konnte, seit der langen Reihe-
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