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Dresdner Geschichtsblätter
- Bandzählung
- 9 = 36/45.1928/37,2
- Erscheinungsdatum
- 1928/37
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 3339.b-36/45.1928/37
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31079191Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31079191Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31079191Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 39.1931
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Dresdner Geschichtsblätter
- Autor
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Attestat dargethan werden könne, 10 Scheffel mehr, mithin alljährlich 40 Scheffel in einem oder mehreren hiesigen Brauhäusern, von der Brauasche anweise, in denen Monaten Januar bis April reden Jahres mit zehn oder weniger Scheffeln aus einmal verabfolgen laßen, nicht minder zur Ausfuhr der iedesmahl abgelassenen Scheffel eines Oberältesten Bescheinigung unter den: Landwerks-Siegel unentgeldlich auszustellen, die Im- petranten hingegen sich Hierbey beruhigen und alles eigenen Aschen-Einkaufes in hiesiger Stadt und Vor städten, auch Friedrichstadt, gänzlich enthalten, auf den Contraventions-Fall aber nicht allein der Confiscation der selbst erkauften oder über obige 30 und 40 Scheffel ausführende Asche, sondern auch einer Strafe an 5 Thaler von ieden dergleichen Scheffel unterworfen und ! diese Strafe der Seifensieder-Innung verfallen seyn sollen." Den Zwirnhändlern blieb nichts anderes übrig, als sich zu fügen und auf die Erstattung der ihnen weg-- genommenen sechs Scheffel zu verzichten. Auch die ! Seifensieder erklärten nach Erlegung von 4 Talern 15 Gr. gerichtliche Kosten ihr Einverständnis mit dem Vorbeschied. Damit hätte der Streit geschlichtet sein können, aber er ging weiter. Vier Jahre später, am 15. Januar 1783 hatte der ! Schwiegersohn des Zwirnhändlers Christian Schreger, - Gottlieb Leschke aus Gruna sich bei dem Oberältesten der Seifensiederinnung Johann Gottlieb Pezold eine Be scheinigung zur ungehinderten Ausfuhr von 5 Scheffel I Asche geben lassen. Er war dann auf die Breitegasse ! zur Braumeisterin Lermann gefahren, um die schon vorher gekaufte Asche zu laden. Sie hatte etwas mehr daliegen, so daß Leschke ini ganzen 8 Säcke füllen konnte. Dabei hatte ihm der Richter Adam Gerhardt von Laubegast, dem der Wagen gehörte, mit geholfen. 2 Säcke wurden auf einen dem Bauer Iudefeind aus Leuben gehörigen Wagen geladen und gänzlich mit Stroh zugedeckt, 6 Säcke hatte Gerhardt auf seinem Wagen und wollte sie zum Seetore hinausbringen. Auf Veranlassung des Oberältesten wurde der Wagen an- gehalten, vom Acciseinnehmer untersucht, und da Leschke, der dazu kam, nur eine Bescheinigung über 5 Scheffel vorzeigen konnte, wurde der 6. Sack ver siegelt und zurückbehalten. Dasselbe Geschick ereilte die andern 2 Säcke. Auch sie wurden auf Ansuchen des Oberältesten auf dem Altniarkte von einem Ratswächter angehalten und in gerichtliche Verwahrung gebracht. Dies zeigte die Seifensiederinnung am 17. Januar dem Rate an und bat, „erwehnten Christian Schreger und dessen Schwiegersohn Leschke, dafern selbige sich nicht ultra (weiter) sistiren (sich stellen) sollten, mittelst Re quisition ihrer ordentlichen Obrigkeit des fördersamsten vor sich zu laden, selbige zu vernehmen und sodann, I daß Christian Schreger nicht nur die angehaltenen ! 3 Säcke Asche für verlustig zu achten, sondern auch in Strafe von 5 Talern von jedem Scheffel derselben unserer Innung zu erlegen, nicht weniger die hierdurch verursachten Unkosten zu erstatten schuldig, zu verab schieden gnädigst zu geruhen." Am gleichen Tage erscheint auch Leschke „zu Rat- hauße" und gibt zu seiner Entschuldigung an, daß die ! Lermannin, als er zuerst zu ihr gekommen, nicht gewußt hätte, wieviel Asche sie habe, sie wußte nicht, ob es 5 Scheffel werden würden, darum habe er sich nur eine Bescheinigung über 5 Sch. geben lassen. Wie er aber die Asche gesacket, hatte sich ergeben, daß 8 Sch. da gewesen, und er hätte alle 8 Sch. geladen, wäre willens gewesen, sich auch noch eine Bescheinigung für die 3 Sch. zu holen. Wie er nun auf dem Wege dahin gewesen, wären die Wagen schon angehalten worden." Leschke wurde zum 20. Januar wieder bestellt. Vorher meldet sich Schreger und bezweifelt in einem Schreiben vom 18. Januar die Zuständigkeit desRates; da der frühere Streit durch die Negierung geschlichtet worden sei, so könne auch diesmal der Rat nicht ent scheiden. Dann beklagt er sich darüber, daß die Seifen sieder ihr Versprechen nicht gehalten, den Bleichern viel Schwierigkeiten beim Aschekauf gemacht und ihnen immer nur kleine Mengen angewiesen hätten; damit sie viel Lauferei und unnötiges Fuhrlohn dran geben müßten. Er erzählt nochmals, wie es seinem Schwiegersohn er gangen und wie die Asche, noch ehe dieser den Assi- gnationsschein für 3 Scheffel hätte besorgen können, angehalten worden. „Ist hieraus nicht offenbahr, daß man zu voreilig zu Werke gegangen? Warum hat man denn nicht abgewartet, biß die Wagen im Schlage, wo sie die Zeichen abzugeben hatten, kamen? Wäre dort die Sache nicht richtig gewesen, so möchte die Confiscation statthaben, aber so ohnmöglich, wohl aber ich und meine Fuhrleute berechtiget seyn, Satisfaktion zu suchen, daß man uns so voreilig behandelt, prostituiert (beschimpfen) und aufgehalten hat und alle Schäden und Unkosten zu fordern befuget sein." Den Ältesten der Innung wird nun mitgeteilt, daß Schreger an die Landesregierung appelliert habe, und daß der Bericht am 27. Januar abgehen würde. Vor Abgang des Berichtes schrieb die Innung an den Rat und berief sich auf die frühere obrigkeitliche Entschließung, nach der Appellant sich jedes eigen mächtigen Einkaufs zu enthalten habe. Es sei im übrigen ganz klar, daß Leschke die drei Scheffel Asche heimlich hat hinausschaffen wollen und daß alle von Schreger angeführten Ausflüchte lauter Anwahrheiten und des Dichters eigene Erfindung seien, denn es sei Pure
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