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Dresdner Geschichtsblätter
- Bandzählung
- 9 = 36/45.1928/37,2
- Erscheinungsdatum
- 1928/37
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 3339.b-36/45.1928/37
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31079191Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31079191Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31079191Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 41.1933
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Dresdner Geschichtsblätter
- Autor
- Links
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122 Dresdner Geschichtsblätter 1933. Nr. 3—4. die Fische bis zum Verkaufe im frischen Wasser lebend ! aufbewahren konnten. Als bei Erweiterung der Stadt die Seen ausgetrock net wurden, waren die Fischer zur Ausübung ihres Ge werbes nur noch auf die Weißeritz angewiesen. Auch mußten sie sich nun nach und nach auf den Einkauf von > fremden Fischen legen. So gingen sie zumFisch-L and el ! über, behielten aber das Recht zum Fischen im dritten dem sein Grundstück eingerichtet und geeignet war, selbst ausübte, lag die Befugniß zur Fischerei in der Weißeritz sowie die Last der Lieferungen nicht auf der Person, sondern auf dem Grundstück. Diese Naturallieferungen wurden spater in eine Geldabgabe umgewandelt. Außer den Fischzinsen hatte Fischersdorf an den Nat zu Dres den und das Kapitel zu Meißen einige Geldzinsen zu entrichten, ebenso an die Kirche zu Altdresden (heut. Stück der Weißeritz. Diefes auf verschiedenen Grund stücken Fischersdorfs haftende Recht übte meine Familie noch bis zum Jahre 1927 aus. Zur Aufbewahrung der Fische legten die Fischer so- Neustadt) ein Pfund Wachs. Weiter hatte die Gemeinde die Verpflichtung, den Los des kurfürstlichen Schlosses zweimal wöchentlich zu kehren, wofür sie jährlich H^Tonne Vier aus der Lofkellerei bekam. Im Jahre 1751 waren wohl gemeinsame als auch eigene Behälter im eigenen es 7 Lauser, deren Eigentümer dieses Kehren verrich- Grundstücke an. teten. Linker diesen befand sich auch das oben angeführte In einer Kaufurkunde vom Jahre 1723 wird auch des Verfassers. Der Torwörter des Schlosses wies ein „Fischkasten auf der Gemeinde" erwähnt. Er besaß den Leuten ihre Plätze im Schloßhofe an. Die Ver- drei Fächer und an ihm hatte jedes Fischhändlerhaus säumung dieses Dienstes wurde streng bestraft. In den kraft des ihm erteilten dinglichen Rechtes seinenAnteil ! im Jahre 1551 aufgestellten Innungsartikeln der Fischer ,,in complexu". Die erwähnten Fischbehälter in den Grundstücken befanden sich in den heutigen Läufern: Flemming- straße Nr. 5; Flemmingstraße Nr. 8 (zugeschüttet 1926): Fischhofplatz Nr. 7 (zugeschüttet 1805) und Fischhof- platz Nr. 3. Die letzten Grundstücks-Fischbehälter (im Grundstück Fischhofplatz Nr. 3), wurden im Jahre 1927 zugeschüttet. In. diesem Grundstück betrieb die Familie des Verfassers in drei Generationen einen angesehenen Fischhandel. Llber der Laustür des Grundstückes be findet sich ein Schlußstein, auf welchem sich in plastischer Arbeit ein Karpfen und ein Aal, übers Kreuz gelegt, sowie die Jahreszahl 1737 befinden. Dieses Jahr ist aber nur das, in welchem das Laus mngebaut wurde, denn bereits seit dem Jahre 1590 besaßen das Grund stück, mit den darin befindlichen Fischhältern, lauter Fischer. Die vollständige Besitzerreihe konnte ich bis 1590 zurückverfolgen. Für das Recht des Fischens in der Weißeritz hatten die Fischer die Obliegenheit, gewisse Mengen von Fischen in die Lofküche zu liefern. In einem „Verzeich- niß der Fischwasser des Amtes Dresden vom Jahre 1587" heißt es: „Das dritte Stück (Weißeritz) von bemerkter Plauer Mühle an bis in die Elbe, von solchen Stück Wasser geben sechs Fischer zu Fischersdorf zwischen Ostern und Pfingsten wöchentlich dreh Kannen kleine Fische, sie sahen solche oder nicht." Diese sechs Fischer, welche das Recht zum Fischen in der Weißeritz hatten, waren im Jahre 1613: Frantz Arndt, Gebrüder Kirsten, Michel Vogil (Vogel), die Lanns Tuchmannin und Sophia Vogelin. In jenen Zeiten, wo Verpachtungen noch nicht so üblich waren, sondern jeder Besitzer das Gewerbe, zu heißt es: „Zum Fünfften. Cs sollen auch alle diejenigen, so alhier zu Dressden wohnhafftig sind, sogleich die Loff- arbeit tun. So einer, wenn es ihm von dem jungen Mester geboten wird, und der einheimisch ist, ungehor- samlichen außenbleibet, derselbe soll allsbalden nach geschehener Loffarbeit Einen Lalben Gülden dem Landtwerge alhier zur Straffe geben." In den späteren Jahren (1818) besorgte das Kehren die Gemeindeheimbürgin, welche dafür jährlich von jedem Lausbesitzer 21 Groschen bekam. Diese Verpflich tung zum Schloßhofkehren wurde erst am 1. Januar 1829 aufgehoben, jedoch mußte die Gemeinde dafür ein jährliches Dienstsurrogatgeld von 14 Talern an das Rentamt bezahlen. Die Fischbehälter in den Grundstücken wurden vom Mühlgraben ans durch Kanäle, die „Flüßchen" genannt, stets mit durchfließendem frischen Wasser versehen. Ini Laufe der Jahre stellten sich bei diesen Flüßchen, deren es drei gab, viele Mängel ein. Durch die sich immer mehr ausbreitenden Industrie-Anlagen längs des Mühlgra bens wurde das Wasser dermaßen verunreinigt, daß das selbe zum Speisen der Fischbehälter nicht mehr verwend bar war. Auch wurden die Llfermauern der Flüßchen un dicht, so daß das Wasser in die anliegenden Gebäude austrat. Es wurde daher von seiten des Rates wegen des gänzlichen Einziehens der Flüßchen mit ihren Be nutzern verhandelt. Nach Akten des Wasserbauamtes verzichteten die Erben des verstorbenen Losfischhändlers C. Frdr. Leinr. Wanke im Jahre 1909 auf den Teil des Flüßchens, der vom Abfluß der Fischbehälter nach dem Fischhofplatze lief. Die W'schen Erben verwendeten das Wasser des Mühlgrabens zum Speisen der Fischbehälter weiter, indem sie es mit reinem Wasser mischten, so daß
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