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Dresdner Geschichtsblätter
- Bandzählung
- 9 = 36/45.1928/37,2
- Erscheinungsdatum
- 1928/37
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 3339.b-36/45.1928/37
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31079191Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31079191Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31079191Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 44.1936
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Dresdner Geschichtsblätter
- Autor
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neuen Gebäude wieder anhängcn wolle. Gerber erklärte, daß sein Laus wieder so gebauet würde, wie es bisher gewesen sei, die Scheffel aber am besten im Rathaus untergebracht würden. Er möchte vermeiden, daß seinem Lause ein onu8 aufgebürdet würde. Daraufhin wurde er aufgefordert, hierüber eine schriftliche Erklärung ein zureichen. Am 27. Januar 1733 wurde Gerber erneut auf das Rathaus bestellt und ihm eröffnet, daß die von ihm geforderte Erklärung bis her nicht eingegangen, da für aber mit dem Einreißen des Laufes begonnen wor den sei. Gerber bat nun seinerseits um eine schrift liche Äußerung, worauf der Stadtrat schrieb: 29. Januar 1733. Nachdem Lerr Friedr. Gottfr. Gerbern, Bürger und Materialisten sein an der Scheffelgaffen Ecke ge legenes und von den Schu chardtischen Erben ver kauftes Laus einzureißen und neu aufzubauen ange fangen, und dieses Laus das onus auf sich hat, daß zwei kupferne Markt scheffel daran sestgemacht hängen müßten, solches in die 200 und mehr Jahre beständig also gewesen; so wird derselbe sich ohne Anstand dahin schriftlich zu erklären, daß er auch nach vollführtem neuen Bau, oberwähnte Schef fel, auf die Art und Weise, wie solche Zeithero am Lause gewesen, festmachen und hängen lassen wolle. Wie denn ihm solange und bis er sotanen Revers unter seiner Land und Siegel ausgestellt, das fernere Abtragen und Einreißen des Laufes hiermit obrigkeits- wegen und bei 10 Thalern Straffe untersagt wird ... Außerdem erhielt der bauausführende „Mäurermeister", Lerr Fohren, von der Stadt Anweisung, „von dein Schuchardtischen Lause uichts weiter abzutragen, worauf drei Mäurergesellen vom Bau abgingen". Gerber kannte jedenfalls die Lartnäckigkeit des Rates in solchen Dingen. Er wandte sich deshalb noch am gleichen Tage an den Kurfürsten: 29. Januar 1733. Es sind an meinem ehemaligen Schuchardtischen Eckhause am alten Markt an der Scheffcl- gasse allhier unter einem Erkerchen zwei große kupfferne Nösel oder Scheffel auswärts, dem ihigen Rathaus gegenüber angehänget. Nachdem ich nun in Bauen und Einreißen dieses alten Laufes begriffen, mein Riß auch gehörigen Orrs signirt und approbirt ist: hat mir der Nath allhier bei 10 Thalern angesonnen nicht eher ein zureißen, als bis ich mich vorreversirt, daß die beiden Nösel wiederrum ins trockene gebracht werden können ..." Wenn Gerber bei der Aussprache am 29. November 1732 noch kein entschiedener Gegner des Nates war, so war er es inzwischen geworden. Sein folgendes Schreiben an den Rat zeigt die Arsache seiner Ableh nung, die Scheffel am neuen Lause wieder aufzuhängen. Er schrieb: 3O.Ianuar17Z3. Es ist doch von selbst bekannt, daß ich nicht nach meiner Willkür bauen darff, son dern nach den Vorschrif ten des Baureglements. Nachdem nun in dem Riß der seitherige Erker, unter dem die Nösel hangen, weggestrichen und dagegen in gerader Linie den Bau zu führen angeordnet ... Der Rat hatte den Bau plan Gerbers geändert. Lind weiter fügte er hinzu: And nun Will ich nicht berühren, daß seit Men schengedenken die Scheffel nicht gebraucht worden sind, sondern Maß und Gewicht, wonach bei Bür gern und Anterrhanen ab gemessen zu werden pflegt, im Rathaus vorhanden, folglich dieses uralte Ge mäß als eine löbliche An tiquität im Rathhaus ver- wahrlich beizulegen, zumal die jetzigen Buben und Räuber Rotten rauben, was nur Geldeswert ... Diese letzte Behauptung wurde ihm von keiner Seite widerlegt, und es ist verwunderlich, weshalb die Scheffel nicht mit den übrigen Sachen von Maß und Gewicht im Rathaus vereinigt wurden. Der Stadtrat hielt jedoch an der zweihundertjährigen Einrichtung fest. Er verstand nicht, daß die Zeiten, in denen diese öffentlichen Scheffel noch häufig benutzt wurden, vorüber waren. Vermutlich hatte der Rat erfahren, daß sich Gerber an den Kurfürst gewendet hatte, worauf er nun ebenfalls an denselben schrieb und die in der Abbildung dar gestellte Zeichnung beifügte. 3. Februar 1733. Nachdem aber der Riß von dem Gouverneur und Neichsgrafen v. Wackerbarth so unter schrieben worden, wie ihn Gerber fertigen lassen; dieser aber dabei die Bewandnis der Stadtscheffel verschwiegen und wie ihm doch gebühret solche nebst denen fol. (Abb.)
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