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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 26.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454437Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454437Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454437Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 141, 142 (Titelbl. Nr. 18), 285, 286 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (4. Januar 1901)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Frage- und Antwortkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Anzeigen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 26.1901 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (4. Januar 1901) -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageGrosse Uhren-Ausstellung zu Leipzig: Gruppe VI, Uhrmacherarbeiten -
- ArtikelNeujahrsgruss 1
- ArtikelCentral-Verband 1
- ArtikelFünfundzwanzig Jahre 2
- ArtikelPreisausschreiben des Central-Verbandes 3
- ArtikelWelche Vorteile bietet der Central-Verband der Deutschen ... 3
- ArtikelUeber antimagnetische Uhren 3
- ArtikelRechengesperre für Wiederholungsschlagwerke 7
- ArtikelElektrische Pendeluhr mit Doppelschaltwerk 7
- ArtikelHumor 8
- ArtikelVereinsnachrichten 8
- ArtikelVerschiedenes 8
- ArtikelFirmen-Eintragungen 9
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 9
- ArtikelAnzeigen 10
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1901) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1901) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1901) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1901) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1901) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1901) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1901) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1901) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1901) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1901) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1901) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1901) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1901) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1901) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1901) -
- AusgabeNr. 17 (26. April 1901) -
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1901) -
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1901) -
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1901) -
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1901) -
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1901) -
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1901) -
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1901) -
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1901) -
- AusgabeNr. 31 (2. August 1901) -
- AusgabeNr. 32 (9. August 1901) -
- AusgabeNr. 33 (16. August 1901) -
- AusgabeNr. 34 (23. August 1901) -
- AusgabeNr. 35 (30. August 1901) -
- AusgabeNr. 36 (6. September 1901) -
- AusgabeNr. 37 (13. September 1901) -
- AusgabeNr. 38 (20. September 1901) -
- AusgabeNr. 39 (27. September 1901) -
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1901) -
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1901) -
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1901) -
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1901) -
- AusgabeNr. 44 (1. November 1901) -
- AusgabeNr. 45 (8. November 1901) -
- AusgabeNr. 46 (15. November 1901) -
- AusgabeNr. 47 (22. November 1901) -
- AusgabeNr. 48 (29. November 1901) -
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1901) -
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1901) -
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1901) -
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1901) -
- BandBand 26.1901 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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10 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 1. Frage 1046. Wie kommt es, dass der Kopf einer Sehraube, welche man auf der Sohraubenpoliermaschine am Umfange kleiner feilt, stets elliptisch wird, selbst wenn der Einschnitt noch so fein ist? G. A , Leipzig. Frage 1047. Giebt es Hemmungen mit konzentrischem Antrieb, und welche sind dies? F., L Frage 1048. Wie kommt es, dass unter der grossen Zahl neuer Hemmungen sieh keine dauernd einbürgert? F., L. Frage 1049. Wird sich die Cylinderhemmung in späterer Zeit ebenso durch eine andere Hemmung verdrängen lassen, als wie sie selbst den Spindel gang vollständig beseitigt hat, oder bleibt der Cylindergang für Damenuhren, besonders von sehr kleinem Durchmesser, als der brauchbarste? F., L. Frage 1050. Welcher Taschenuhrenfabrikant führt das Zeichen „Fortuna“ auf seinen Werken? A. T in M. Zur Frage 1039. Der Fabrikant, dessen Fabrikmarke der Lehrsatz des Pythagoras ist, heisst Adolph Hirsch, Chaux-de-fonds, 29 rue duNord. Zur Frage 1043. Befreiung vom Prüfungszwange der Zwangs innungen. Da nach § 131 der Gewerbeordnung den Lehrlingen Gelegenheit zu geben ist, sich nach Ablauf der Lehrzeit der Gesellenprüfung zu unterziehen, und da es dann im Gesetze ferner heisst: Die Abnahme der Prüfungen erfolgt durch Prüfungsausschüsse. Bei jeder Zwangsinnung wird ein Prüfungsausschuss gebildet, bei anderen Innungen nur dann, wenn ihnen die Ermächtigung zur Abnahme der Prüfungen von der Handwerkskammer erteilt ist, so ist dadurch ein ausnahmsloser Prüfungszwang angeordnet, und es enthält das Gesetz keine Bestimmungen über eine etwaige Befreiung hiervon Sollte diese jedoch trotzdem irgend welcher Umstände wegen wünschenswert sein, so würde eine Bestimmung hierüber im Grundgesetz oder Statut der Innung aufgenommen werden müssen und die höhere Vorgesetzte Behörde, welche dieses Statut zu genehmigen hat, wird auch über die Befreiung vom Prüfungs zwange zu entscheiden haben. Der § 131b, zweiter Satz, besagt: dass das Prüfungswesen durch eine Prüfungsordnung geregelt wird, welche von der höheren Verwaltungsbehörde im Einvernehmen mit der Handwerkskammer erlassen wird, und es ist anznnehmen, dass in dieser Prüfungsordnung aueh auf diejenigen Fälle Bezug genommen wird, welche eine Befreiung vom Prüfungszwange als gerechtfertigt erscheinen lassen, wenn eine solche Ausnahme beantragt und genügend begründet wird. Sind die Prüfungen im Statut einer Innung vorgesehen, so darf diese nicht eigenmächtig hiervon abweichen, auch dann nicht, wenn eine Handwerks kammer noch nicht existiert. Dies geht aus dem Gesetze deutlich hervor, und namentlich aus dem Sinne desselben, welcher das Prüfnngswesen einführen will, um der sogenannten schrankenlosen Gewerbefreiheit einen Damm ent- gegenzusetzen. —* — Zur Frage 1044. Das Zureehtbestehen einer Innung mit Beitrittszwang, wenn bei ihrer Begründung Formfehler vor gekommen sind. Mit der Genehmigung des Statuts seitens der höheren Verwaltungsbehörde (im Königreich Sachsen der Kreishauptmannschaften) ist die Zwangsiunuug begründet, und könnte nur die Landes-Centralbehörde (das Ministerium des Innern) diese Begründung wieder umstossen. Um der unter 1 des § 100 enthaltenen Bestimmung gerecht zu werden, nach welcher die Mehrheit der beteiligten Gewerbetreibenden der Einführung des Beitritts- zwauges zugestimmt haben muss, hat der mit der Begründung der Zwangs innung beauftragte Kommissar zunächst Erhebungen darüber anzustellen, wie viel Beteiligte in dem betreffenden Kreise vorhanden sind. Dies ist ihm sehr leicht, wenn es sich um einen Stadtbezirk handelt, es macht aber Schwierig keiten, wenn es sich um grössere Bezirke oder gar um mehrere solche um fassende Innungen handelt. Es muss also die Mehrheit der vorhandenen Beteiligten bei der Abstimmung für die Einführung gestimmt haben und nicht nur die Mehrheit der Abstimmenden! Von 40 Beteiligten, d.h. von den überall vorhandenen Beteiligten, müssen mindestens 21 für die Einführung der Zwangsinnung gestimmt haben. Ist die Abstimmung vorgenommen worden, ohne dass die Beteiligten erst gezählt worden sind, und hat sich später erst bei der Feststellung der Mitgliederliste ergeben, dass nur die Minderzahl der Einführung zugestimmt hat, z. B nur 19, so könnte die Berechtigung des Bestehens der Innung bei der Landes - Centralbehörde angefochten werden. So lange diese nicht die Wiederauflösung verfügt hat, besteht die Innung zu Beeht. Die neuere Gesetzgebung überlässt jetzt öfter die Einführung gewisser Bestimmungen der Entschliessung der Beteiligten. —* — G. BOLE Y, Fabrik von Werkzeugen u. Maschinen für Uhrmacher, IDsslingen a. W. (Württemberg) fabriziert Grösstes Etablissement der Branehe! ca. 200 Arbeiter. Viele höchste Auszeichnungen. Goldene Staats-Medaillen. Gegründet 1870. Arbeitstische, Etuis und Schachteln für Uhrinaeherei. Mein Drehstuhl hat runde Stange mit prismatischen Führungsfiächen, wodurch eine seit liche Abweichung der Spitzen vollständig ausgeschlossen ist. Die Reitstöcke sind 12 mm gegen den Arbeiter vor gebaut, so dass man die feinsten Arbeiten ohne excentrische Spitzen bequem aus führen kann. Länge 215, 260 u. 305 mm. Spitzenhöhe 42 mm. Unzerbrechliche Parallelschraubstöcfce. Patent „Leinen“. Präcisions-Uhrmacherdrehstühle mit Korrektionsvorrichtung. Patent „Leinen“. Drehherze, Schraubenzieher, Kornzangen, Bunzen-Assortimente, Scbiebmaasse. Drehbare Handschwungräder und compl. Fussschwungrad-Einrichtungen. Darob alle Fournitnrenhandl. zu beziehen. Nur echt, Wenn mit dem Stempel „G. Boley“ versehen! Preislisten gratis n. franko!
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