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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 26.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454437Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454437Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454437Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 141, 142 (Titelbl. Nr. 18), 285, 286 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (29. November 1901)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Beantwortung der Frage 1179
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 26.1901 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (4. Januar 1901) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1901) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1901) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1901) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1901) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1901) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1901) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1901) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1901) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1901) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1901) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1901) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1901) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1901) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1901) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1901) -
- AusgabeNr. 17 (26. April 1901) -
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1901) -
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1901) -
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1901) -
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1901) -
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1901) -
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1901) -
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1901) -
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1901) -
- AusgabeNr. 31 (2. August 1901) -
- AusgabeNr. 32 (9. August 1901) -
- AusgabeNr. 33 (16. August 1901) -
- AusgabeNr. 34 (23. August 1901) -
- AusgabeNr. 35 (30. August 1901) -
- AusgabeNr. 36 (6. September 1901) -
- AusgabeNr. 37 (13. September 1901) -
- AusgabeNr. 38 (20. September 1901) -
- AusgabeNr. 39 (27. September 1901) -
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1901) -
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1901) -
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1901) -
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1901) -
- AusgabeNr. 44 (1. November 1901) -
- AusgabeNr. 45 (8. November 1901) -
- AusgabeNr. 46 (15. November 1901) -
- AusgabeNr. 47 (22. November 1901) -
- AusgabeNr. 48 (29. November 1901) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelCentral-Verband 381
- ArtikelDie 25jährige Jubelfeier des Central-Verbandes, abgehalten zu ... 382
- ArtikelBericht des Aufsichtsrates der Deutschen Uhrmacherschule zu ... 382
- ArtikelVorrichtung zur selbstthätigen plötzlichen Ausschaltung des ... 384
- ArtikelZur Beantwortung der Frage 1179 385
- ArtikelAus Laden und Werkstatt 387
- ArtikelVereinsnachrichten des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher 387
- ArtikelVerschiedenes 388
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 388
- ArtikelBriefkasten 388
- ArtikelAnzeigen 388
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1901) -
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1901) -
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1901) -
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1901) -
- BandBand 26.1901 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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386 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 48. Fragesteller „Deutsche Reicbsanleihe“ erwirbt, deren es zu 3 und 3V2 Proz. giebt. Institute, wo Geld deponiert wird, giebt es genug, jedoch sind wirkliche Depositenbanken, wie solche für kleine Kaufleute und Gewerbetreibende sein müssten, soviel bekannt, nicht vorhanden. Hierzu schreibt in vorzüglicher Weise der „Aktionär“ recht treffend: Schon seit vielen Jahren sind Bestrebungen im Gange, dem deutschen Bankwesen das ihm in der Hauptsache noch fehlende Glied der Einlage- oder Depositenbanken anzufügen. Eigentliche Depositenbanken giebt es nämlich in Deutschland kaum oder doch in solcher Minderzahl, dass sie für unser Banksystem ernstlich nicht in Betracht kommen. Die bekannten Vorgänge dieses Jahres im Kreditbankwesen, die so viel Bestürzung und zum Teil un nötige Beunruhigung in den Kreisen der Bankkunden hervor gerufen haben, weisen von neuem und eindringlicher auf die Ausfüllung der bezeichneten Lücke in unserem Bankwesen hin, aber auch ohne diesen Zwischenfall hätte die stärkere Wieder aufnahme der Bemühungen zur Schaffung eines förmlichen Ein lagebank-Systems seine volle Berechtigung. Bekanntlich nimmt die Keicbsbank seit einer langen Reihe von Jahren verzinsliche Geldanlagen selbst seitens der Gerichtsbehörden, Kirchen, Schulen und milden Stiftungen nicht mehr an; nur un verzinsliche bare Gelder kann jedermann bei ihr hinterlegen. Damit ist natürlich niemandem gedient, ausser etwa in Ausnahme fällen. Die wirtschaftliche Wirkung der Bareinlagen bei der Reichsbank ist gleich Null. Nun empfiehlt sieh die Hinterlegung barer Gelder bei den Banken für die Kapitalisten in vielen Fällen; sei es, um die Mittel, die man später zu einem bestimmten Zwecke braucht, bis dahin zinstragend anzulegen, sei es, um einen Teil seines Vermögens gegen etwaige Verringerung durch Preisverluste, die bei der Anlage in Wertpapieren entstehen können, zu schützen und zugleich über das hinterlegte Geld zu einem bestimmten Zeitpunkt — je nach der Ausdehnung der vereinbarten Kündigungs frist — frei verfügen zu können. Die Einlagebanken sollen sein und sind, wo sie in richtiger Verfassung bestehen, für den grösseren Kapitalisten dasselbe, was für den kleinen Mann die öffentlichen Sparkassen, die in Deutschland meist städtisch sind, bedeuten: eine zuverlässige, bequeme und vorteilhafte Gelegenheit zur Anlage von Geldern; vorteilhaft insofern, als neben einem freilich nur mässigen Zinsgenuss die sofortige oder baldige Ver fügbarkeit über die Gelder und den Schutz gegen Verlust irgend welcher Art mit der Hinterlegung verknüpft sind, Schutz gegen Verlust durch irgendwelche Elementarereignisse, durch Entwendung, Veruntreuung und Zahlungsunfähigkeit des Aufbewahrers bietet zwar auch das Staatsschuldbuch; aber nicht schützt dieses gegen Entwertung der Konsols durch die Preisbewegung für solche auf dem Wertpapiermarkt. Ausserdem ist die Eintragung und die Wiederausfertigung von Stücken mit Umständen und Kosten ver knüpft, die in dem Statut des Staatsschuldbuches begründet sind, da dieses nur für dauernde Kapitalanlage bestimmt ist. Dass ein Bedürfnis zur Nutzbarmachung von Geldern mittels des Einlageverkehrs besteht, lehrt in Deutschland die Thatsache, dass unsere Handels- und Kreditbanken, die sämtlich Depositen entgegennehmen, solche Einlagen in ansehnlicher Höhe — ein zelne grosse Banken bis zu 1Ö0 Mill. Mark und darüber — er halten. Ein Teil dieser Einlagegelder mag zur Anlage in Wert papieren bestimmt sein. Der Hauptteil bleibt aber bei den Banken stehen. Gegenwärtig werden also die Einlagegelder in Deutsch land den Zwecken der Handels- und Börsenbanken dienstbar ge macht, was grundsätzlich sowohl in Bezug auf die Sicherheit der Anlage, als in Bezug auf die Art der wirtschaftlichen Verwendung der Einlagegelder zu bedauern ist. Eine Kreditbank mag noch so gut und sicher sein, sie kann es naturgemäss an Sicherheit des Geschäftsbetriebes niemals mit einer Notenbank oder mit einer wirklichen, reinen Depositenbank aufnehmen. Ferner kann die Handelsbank ihre Gelder nicht in der Weise, wie die Einlagebank, dem sogen, legitimen Handels- und Fabrikgesehäft dienstbar machen, denn ihr Geschäftszweck und Geschäftskreis ist zum guten Teil ein anderer, als derjenige der Depositenbank. Letztere schliesst sieh näher als die Handelsbank dem Betriebe der Noten bank an; sie kauft gleich dieser gute Geschäftswechsel und bietet dadurch dem berechtigten, guten Warengeschäft eine wirtschaft lich richtige Gelegenheit zur vorteilhaften Unterbringung seiner Wechsel. Die Verwendung von Depositengeldern im Börsen geschäft, im Gründungswesen und dergl. ist bei der Einlagebank ausgeschlossen. Damit ist aber auch die Möglichkeit- von Ver lusten im Geschäftsbetriebe dieser Bank etwa so weit ausgeschlossen, als das bei der Notenbank der Fall ist. Das Depositenbankwesen ist bekanntlich in anderen Ländern, namentlich in England, zu hoher Entwicklung gelangt. Es würde sich auch in Deutschland mit gutem Nutzen für unser Wirtschafts leben verwenden lassen. Neben den angeführten Eigenschaften und Wirkungen des bezeichneten Geschäftszweiges würde letzterer auch bei genügender Ausbildung verringernd auf die Spiellust der kleineren und grösseren Kapitalisten wltken. Das Börsen geschäft mit Wertpapieren sollte Kreisen überlassen sein, die es berufsmässig betreiben oder sonst in der Lage sind, sich ein eigenes, begründetes Urteil über Börsenverhältnisse zu bilden. Wird der kleinere Kapitalist vor der Versuchung bewahrt, sein’ Geld ^bei der Anlage in Wertpapieren durch Ankauf von un sicheren Papieren zu gefährden, so unterbleibt manches Börsen geschäft, das jetzt kapitalzerstörend wirkt. Die Rente aus den bei den Depositenbanken eingelegten Kapitalien wird im allgemeinen ja nur bescheiden sein können, aber wenn man sich an eine solche geringere Verzinsung der Depositen einmal gewöhnt hat, dann gelangt man dessenunge achtet nicht so leicht in Versuchung, an der Börse zu spekulieren, um mehr Zinsen zu machen. Das Bewusstsein, dass man nur mit einem verhältnismässig grossen Kapital sicher als Rentner leben kann, wird zur längeren Ausübung einer eigenen wirt schaftlichen Thätigkeit seitens der Kapitalisten führen, die heut zutage nur zu oft sich auf geWagtc Kapitalanlagen angewiesen sehen, um durch höheren Zins den Mangel an genügendem, Rentenkapital zu beseitigen. Diese Spekulation schlägt bekannt lich oft fehl, und der Rentner ist dann viel übler daran, als wenn er zwar nur niedrige Zinsen beansprucht, aber sein Vermögen erhalten hätte. Voraussetzung für eine wohlthätige Wirksamkeit der Einlagebanken ist eine entsprechende Verfassung und Ver waltung der letzteren. Solche kann durch Gesetz oder freie Ent- schliessung der Begründer und Eigentümer der bezeichneten Unter nehmungen bewirkt werden. Die Satzungen der Banken müssen deren Wirkungskreis nach gesetzlichen Normalbestimmungen genau begrenzen, und für Einhaltung der Geschäftsgrundsätze ist die erforderliche Gewähr durch Verwaltungs- und Ueberwaehungs- massregeln zu leisten. Von theoretischen Bedenken gegen eine etwa erforderlich erscheinende Mitwirkung öffentlicher Organe bei der Prüfung des Geschäftsbetriebes muss abgesehen werden. Man hat ja auch jetzt allgemein die Einrichtung von regierungseitig zu bestellenden Treuhändern bei Hypothekenbanken. Deren Er nennung würde allerdings wahrscheinlich viel zweckmässiger den Handelskörperschaften übertragen werden. Bei den Einlagebanken würde eine Ueberwachung durch besonders angestellte. von der Geschäftsführung unabhängige, ständige Revisoren sich empfehlen, weil hier der Geschäftsbetrieb, ähnlich wie der der Reichsbank, die peinlichste Ueberwachung verträgt und, aus Rücksicht auf die Einlagegelder, auch erfordert. Besondere Geschäftsgeheimnisse oder Vorteile sind bei der Depositenbank nicht zu wahren; sie hat lediglich die ihr angebotenen Wechsel auf deren Echtheit und, Güte zu prüfen. Da sie andere Geschäfte nicht machen darf,' so würde jede Abweichung von dieser Vorschrift sofort zum Ver räter der Unregelmässigkeit werden. Kurzfristige Veröffent lichungen des Standes der Bank würden jedermann häufig Ge legenheit geben, sich über die Verhältnisse zu unterrichten. Es ist zu bedauern, dass die deutschen Privat-Noten banken, die sich seit Erlass des Reichsbankgesetzes grösstenteils aufgelöst haben, nicht Depositenbanken geworden sind, wozu sie sich vorzüglich würden geeignet haben. Von den noch be stehenden Privatbanken betreibt hauptsächlich die Frankfurter Bank diesen Geschäftszweig. Immerhin geschieht dies nur in verhältnismässig kleinem Umfange. Das deutsche Wirtschafts leben bietet aber Raum für ein grosses und systematisches Ein lagebankwesen, das sich auch der Ausbildung eines vollkommeneren Checksystems mit bester Aussicht auf Gelingen annehmen könnte.
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