Sächsische Elbzeitung : 03.10.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883-10-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-188310039
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-18831003
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-18831003
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1883
- Monat1883-10
- Tag1883-10-03
- Monat1883-10
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- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 03.10.1883
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MchIW LlbMng. Amts- U«ö AnzeLgettatt für das Königl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Schandau und den Stadtgememderath zn Hohnstein. Die „Sachs. Elb-Zeitung" erscheint Mittwoch und Sonnabend und ist durch alle Postanstalten, sowie durch die Expedition dies. Vl. für l Mark Uicrteljährl. zu beziehen. — Inserate für das Mittwochsblatt werden bis Dienstag früh 8 Nhr, für das Sonnabendsblatt spätestens bis Freitag früh v Ilhr erbeten. — Preis für die ge spaltene CorpuSzeile oder deren Nau», 10 Pf., Inserate unter ü Zeilen werden mit 60 Pf. berechnet, (tabellarische oder complicirte nach Uebercinkunft.) — Inserate für die Elbzcitung nehmen an in Hohnstein Herr Bürgcrmstr. Hesse, in Dresden und Leipzig die Annonccn-BürcauS von Haasenstein L Vogler, Jnvalidendank und Nud. Mosse. 79. Schandau, Mittwoch, den 3. October 1883. Bekanntmachung, die Urwahlen zur Ergänzuugswahl für die Handelskammer in vsilv« betreffend. Nachdem daö Königliche Ministerium dcö Innern nntcr gleichzeitiger Anordnung der Vornahme der znr Ergänzuugswahl für die Handelskammer in vrssdsn erforderlichen Urwahlen die Demselben in Bezug auf die Bildung der Wahlabthcilnngcn nnd die Zahl der in jeder derselben zn wählenden Wahl- männcr gemachten Vorschläge genehmigt hat, so daß in der V. die Amtsgcrichtöbezirkc Virus, 8bolxsu nnd LöuiAstsiu nmfasscndcn Wahlabthcilung 3 Wahlmänucr und in der VI. die Amtögcrichtsbezirke 3olisuasu, 8svuib2 nnd üksusbsäb nmfasscndcn Wahlabthcilung 2 Wahlmänner zn wählen sind, so werden nunmehr andurch alle nach 8 17 sud 2 des Gesetzes vom 23. Jnni 1868 stimmberechtigten nnd wählbaren männlichen Personen der vorerwähnten Wahlabthcilnngcn hiermit anfgcfordcrt, bchnfö dieser Urwahl den 18. October dieses Jahres IN der Zeit von Vormittags 9 Uhr bis Nachmittags 4 Uhr nnd zwar die Stimmberechtigten ans den Städten 8olrsu<lsu. nnd HoUnsdsin nnd den sämmtlichcn übrigen Ortschaften des AmtögcrichtsbczirkcS 8oksnäsu bei dem Wahlvorsteher Herrn Kaufmann 2s1bsvLs1 in 8crksnclsu oder dessen Stellvertreter Herrn Kaufmann Lrsdssvdlnsr daselbst im Sitzungszimmer -es rasigen Sta-trathS persönlich sich einznfindcn und anzumcldcu, hierbei die Qniltnng über Entrichtung der Einkommensteuer im zuletzt vorhcrgcgangcncncn Tcrmiue sowie die nach 8 9 der Verordnung vom 16. Juli 1868 erforderliche Legitimation beizubringc», ihre Stimmbcrcchtignug, soweit nvthig, nachzuwciscn nnd sodann die Abstimmung mittelst eines ihnen auSzuhändigcnden Stimmzettels vorznnchmcn. Für die Handelskammer sind stimmberechtigt nnd wählbar alle dem Bezirke mit dem Sitze ihres Geschäftes nngchörcnden männlichen Personen, welche als Kaufleute oder als Fabrikanten i» dem Eiukommsicucr-Calastcr ihres OrtcS nach einem Einkommen von über 1900 Mark — abgcschätzt sind, 25 Jahre alt undjnicht etwa nach 8 44 der rcvidirtcn Städtcordnnng nnd beziehentlich 8 95 der rcvidirtcn Landgcmcindcordnung vom 24. April 1873 von dem Stimmrechte in der Gemeinde oder in Folge der Verübung eines Verbrechens von den staatsbürgerlichen Rechten ausgeschlossen sind. , Pirna, am 10. September 1883. ' Königliche A m t s h a n p t m a n n s ch a ft. B ekamtma ch uug, die Urwahlen zur Ergänzuugswahl bei der Gewervekammer zu »i vsilvn betreffend. Nachdem das Königliche Ministerium des Juncru unter gleichzeitiger Anordnung der Vornahme der zur Ergänzuugswahl bei der Gcwerbckammcr zn vrssäsu erforderlichen Urwahlen die Demselben in Bezug auf die Bildung der Wahlabthcilnngcn und die Zahl der in jcdcr derselben zu wühlenden Wahl- niänncr gemachten Vorschläge genehmigt hat, so daß in der VI. die AmtSgcrichtSbczirke Virus, nnd 8dolxsu umfassenden Wahlabthcilung 4 Wahlmänucr, in der VII. die AmtsgcrichtSbczirke 8oksuäsu und XöüiAstsiu nmfasscndcn Wahlabthcilung 2 Wahlmänncr nnd in der VIII. dic Amtögcrichtsbczirkc I^sustscld und 8sdnib2 nmfasscndcn Wahlabthcilnng cbcnfallö . 2 Wahlmänucr zu wählen sind, so werden nunmehr audnrch alle in diesen Wahlabthcilnngcn nnfhältlichcn Stimmbcrcchtigtcu hiermit anfgcfordcrt, bchnfö dcr vorbcmcrktcn Urwahl den IS. October 1883 in der Zeit von Vormittags 9 Uhr bis Nachmittags 4 Uhr und zwar: die Stimmbcrcchtigtcu aus dcu Ortschaften dcö AmtsgcrichlSbczirkes 8oUsnUsir im SitznngSzimmer dcs dasigcn Stadtraths bei dem Wahlvorsteher Herrn Schlosscrmcistcr 8crirruiäb in 8oksnäsu oder dessen Stellvertreter, Herrn Schlosscrmeistcr daselbst persönlich sich einznfindcn nnd anznmcldcn, hierbei die Quittung über Entrichtung dcr Eiukommcnstencr im zuletzt vorhergcgangcncn Termine, sowie dic nach 8 9 der Verordnung vom 16. Jnli 1868 etwa erforderliche Legitimation bciznbringcn, ihre Stimmbercchtiguug, soweit nöthig, uachznwciscn und sodann dic Abstimm ung mittels eines ihnen auöznhändigcndc» Stimmzettels vorznnchmcn. Für dic Gewcrbekammcr sind stimmbcrcchtigt und wählbar alle dcm Bezirke angehörigen Gcwcrbtrcibcndcu, welche s. als Kaufleute uud Fabrikanten in dcm Einkommcnstcncr-Eatastcr ihres Orts nach einem Einkommen von höchstens 1900 Mark, jedoch mindestens nach einem solchen von über 600 Mark abgcschätzt sind oder d. ohne zu den Kaufleuten nud Fabrikanten zu gehöre», nach einem Einkommen von über 600 Mark abgcschätzt sind, o. daö 25. Lebensjahr erfüllt haben nnd >1. nicht etwa nach 8 44 der rcvidirtcn Städtcordnnng nnd 8 35 der rcvidirtcn Landgcmeindcordnnng vom 24. April 1873 vom Stimmrechte in dcr Gemeinde oder in Folge dcr Vcrübnng eiucö Verbrechens von den staatsbürgerlichen Rechten ausgeschlossen sind. Pirna, den 10. September 1883. Königliche A m t s h a n p t m a n n s ch a f t. Politische Weltschan. Eine Fülle glänzender Bilder hat mit dcr erheben den Nntionalfcicr auf dcm Nicdcrwaldc ihre» gelun genen Abschluß erhalten, Bilder, deren eigentlichen Mittelpunkt immer wieder die ehrwürdige Gestalt unscrö greisen Kaisers bildete. Von den Manöver» und Festtage» am Strande dcr Saale an bis zu jenem feierlichen Moment, in welchem nnter Gegenwart dcö Kaisers uud seiner fürstlichen Gäste am Freitag die Hülle von dcr hchrcu Gestalt der „Germania" fiel, dcs gewaltigen Monumentes deutscher Kraft nud deut scher Einigkeit, welches nunmehr von der Höhe dcs Niederwaldes ans den gesegnetsten deutschen Gan hcr- niedcrschant, drängt sich eine Reihe festlicher Ereignisse zusammen, von denen immer eines das andere au Glanz nnd Bedeutung übertrifft. Ans dic Kaiscrtagc von Merseburg folgten die Manöver nnd die damit verknüpften Festlichkeiten von Homburg, welche durch den großen Kreis dcntschcr und anßerdcntscher gefür steter Gäste eine ganz besondere Bedeutung gewannen. Den Tagen von Hombnrg schloß sich der außerordent lich festliche Empfang, welcher dem Kaiser in der alten Reichsstadt Frankfurt bereitet wurde, uud dic nicht minder herzliche Ausnahme, welche dcr greise Monarch und dic ihn begleitenden Fürstlichkeiten noch am spä ten Abend desselben Tages (27. September) in Wies baden fanden, an. Das letzte, aber bedeutungsvollste Glied in dieser Kette festlicher Tage bildete dic Nic- dcrwaldfcier; indessen auch diese Feier setzte sich aus einer solchen Reihe strahlender Momente zusammen, daß cs uuö an dieser Stelle unmöglich ist, dieselben alle znsammcnfassen nnd so heben wir denn als den Mittelpunkt der eigentlichen Feier die Rede des Kaisers hervor, welche derselbe auf dic Ansprache dcö stellvertretenden Vorsitzenden nnd Geschäftsführers dcö Deiikmals-Ansschusses, LandcSdircctorö SartorinS, hielt nnd welche ihrem volle» Inhalt nach kantete: „Wenn dic Vorsehung ihren Willen zu mächtigen
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