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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 15.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890
- Signatur
- I.171.b
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454434Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454434Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454434Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1890)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Uhrmachergehilfen-Vereine
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Reichs-Patente
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 15.1890 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1890) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1890) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1890) 31
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1890) 47
- AusgabeNr. 5 (1. März 1890) 61
- AusgabeNr. 6 (15. März 1890) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1890) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1890) 105
- ArtikelCentral-Verband 105
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 105
- ArtikelAufruf! 105
- ArtikelUhrmacherschule zu Furtwangen 106
- ArtikelDie für Uhren -, sowie Gold- und Silberwaaren-Geschäfte ... 106
- ArtikelKapitel über den Federhausmechanismus (Fortsetzung aus den Nrn. ... 107
- ArtikelUnsere Werkzeuge 108
- ArtikelRechtsfrage 109
- ArtikelSprechsaal 110
- ArtikelVereinsnachrichten 110
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 111
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 111
- ArtikelVerschiedenes 111
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 112
- ArtikelAn die geehrten Post-Abonnenten unsrer Zeitschrift 112
- ArtikelAnzeigen 112
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1890) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1890) 135
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1890) 149
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1890) 165
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1890) 181
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1890) 197
- AusgabeNr. 15 (1. August 1890) 213
- AusgabeNr. 16 (15. August 1890) 229
- AusgabeNr. 17 (1. September 1890) 245
- AusgabeNr. 18 (15. September 1890) 263
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1890) 279
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1890) 297
- AusgabeNr. 21 (1. November 1890) 315
- AusgabeNr. 22 (15. November 1890) 335
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1890) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1890) 373
- BandBand 15.1890 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 111 — Weise versprochen, für angenehmen Aufenthalt dortseibst zu sorgen. Unser Verein besteht nun seit fünf Jahren. Es wird noch ersucht, event. Korrespondenzen an den Unter zeichneten zu richten. Herrn. Krause, Kosenberg in Oberschlesien. Verein Spandau. Unter Bezug auf die in Nr. 3 unseres Organes gemachte Mittheilung über das Vorgehen gegen Hausirer, können wir heute die erfreuliche Nachricht bringen, dass unsre Beschwerden durch Hilfe der hiesigen Polizei-Verwaltung von Erfolg ge krönt sind. Beigehendes Schreiben ging uns kürzlich zu: Spandau, den 7. März 1890. An den Spandauer Uhrmacher-Verein z. H. des Herrn Uhrmacher Sch wart z. Dem Verein theilen wir auf die Anzeige vom 4. d. M er gebenst mit, dass die fremden Händler mit Uhren und Gold- waaren scharf kontrollirt werden. Ein Händler Liebenthal aus Berlin ist beim Handeln mit Uhren abgefasst und da er sich dem betreffenden Beamten widersetzte, wegen Gewerbekontra vention und Widerstandes gegen die Staatsgewalt dem Königl. Amtsgericht hier überliefert worden. Auch der Händler Witte aus Nauen wird ferner beobachtet werden. Die Polizei-Verwaltung. Költze. Der letztgenannte Witte ist der in Nr. 3 d. Jhrg. in Rede stehende Händler. Den weiteren Verlauf über diese Angelegenheit werden wir durch unser Verbands-Organ zur Kenntniss der geehrten Kollegen bringen und wünschen, dass auch andere Vereine in ähnlicher Weise gegen die Ueberhandnahme dieser Schmarotzer unseres Berufes vorgehen. Der Vorstand. Fachverein der Uhrmacher in Wien. Bei der am 29. März d. J. stattgefundenen Generalversamm lung wurden folgende Herren in den Ausschuss gewählt: J. Liebewein, Obmann: J. Fuchs. Stellvertreter; G. Hein rich, Schriftführer; K. Woditschka, Stellvertreter; E. Petschl, Kassirer; M. Apfelbaum, Stellvertreter; E. Pfeiffer, Bibliothekar; W. Nieckmann, Stellvertreter. Als Revisoren die Herren W. Zach, E. Panoseh, A. Korolany. I. A.: Gustav Heinrich, Schriftführer. U linuacliergeliilfen-Y ereine. Uhrmachergehilfen-Verein „Grossmann“, Hannover. Da der Vorsitzende Herr C. Schultz sich in nächster Zeit etablirt und somit sein Amt niedergelegt hat, wurde in der am 29. v. Mts. stattgefundenen ausserordentlichen General-Versammlung der bisherige 1. Schriftführer Herr A. Croon zum Vorsitzenden, für denselben der stellvertretende Schriftführer Herr R. Tiedemann und an dessen Stelle Herr A. Bädker gewählt. _ Herr C. Schultz wurde sodann einstimmig zum Ehrenmitgliede des Vereins ernannt. I, A.: R. Tiedemann, Schriftführer. Nb. Sämmtliche Briefe, etc. sind nunmehr an Herrn Alb r. Croon Ernst-Auguststrasse 10, I. zu richten. D. 0. ’ Deutsche Reichs - Patente über Uhrmacherei, Goldschmiedekuust, Mechanik Elektrotechnik und verwandte Zweige. Patent-Anmeldungen. ^0 ^ A1 ’:>ert Freudenberger, in Würzburg, Dom strasse 9: „umlegbarer Bügel für Uhren mit Knopfaufzug mit Sicherung ge°-en Herausspringen.“ ° 6 0 Nr. 7423. (K.) Kl. 83. F. K. Kaltenthaler in Worms a : . Rh.: „Änker- nemmung mit verminderter Reibung.“ * , Tlieilweise Nichtigkeits - Erklärung. Nr. 44235, Kl. 83. Das Herrn L. Hübner in Flensburg gehörige Patent Nr. 44235, betreffend Neuerung in der Befestigung der Werke bei Regulatoren, ist durch rechtskräftige fEntseheidung des Patentamtes vom 9. Januar 1890 unter Nichtigkeits - Erklärung seines weitergehenden Inhalts auf folgende Fassung des Patent-Anspruches beschränkt worden: „An Regulator uhren mit drehbarem Werk die Befestigung des Werkes in der Weise, dass dasselbe um zwei als Zapfen ausgebildete Befestigungsschrauben drehbar ist, während durch eine dritte Schraube das Werk in der richtigen Lage festgehalten wird.“ Die ursprüngliche Fassung des Patent-Anspruches lautete: „Die Be festigung des Uhrwerkes für Regulatoren in der Weise, dass das Werk um zwei als Zapfen ausgebildete Befestigungsschrauben drehbar ist, um durch Drehung des Werkes bequem zur Rückwand, zum Pendel etc. ge langen zu können, während durch eine dritte Schraube das Werk in der richtigen Lage festgehalten wird.“ Patent - Erlöschungen. Nr. 49832. Kl. 83. Steilzeigerpaar zur selbstthätigen Herstellung des Stromsehlusses bei elektrischen Weckeruhren. Nr. 32 010. Kl. 83. Neuerun gen an elektrischen Uhrenregulatoren. Nr. 36821. Kl. 83. Neuerungen an elektrischen Uhrenregulatoren; Zusatz zum Patente Nr. 32010. Nr. 43266. Kl. 83. Lampenuhr. Nr. 44232. Kl. 83. Elektrische Aufziehvorrichtung für Uhren mit zeitweiser Ausschaltung des elektrischen Motors. Nr. 50081. Kl. 83. Uhr mit springenden Zahlen. Nr. 49801. Kl, 44. Vorrichtung zum Schutze von Taschenuhren und dergl. gegen Taschendiebe. Nr. 46933. Kl. 83. Stiftenhemmung. Nr. 18553. Kl. 83. Elektro-pneumatisches Uhrensystem. Nr. 43108. Kl. 83. Elektromagnetische Uhr. Verschiedenes. Zur Nachahmung; entschlossenes Vorgehen gegen das I Hausirunwesen. Herr Koll. Halm-Ooblenz sendet nachfolgende I Lokal-Notiz der „Coblenzer Volkszeitung“ zur Veröffentlichung | im Verbandsorgan: Coblenz, 5. April. Bekanntlich ist es durch die Gewerbe ordnung verboten, Uhren-, Gold- und Silberwaaren im Umher ziehen zu verkaufen, d. h. es darf kein Händler diese Artikel in Wirthschafien und Privathäusern zum Verkaufe feilbieten. Es wurden denn auch am 22. März d. ,J. von dem hiesigen Schöffen- I gerichte 3 Hausirer verurtheilt. Die Strafbestimmungen haben ! den Zweck, das Publikum, welches in den meisten Fällen den Werth der Waaren nicht kennt, sondern sich meistens auf den Verkäufer verlässt, vor Uebervortheilungen durch die Hausirer zu schützen. Da es aber nun, wie die Verhandlungen vom 22. März ergaben, noch vorkommt, dass einem hiesigen Herrn ein „goldenes“ Armband von einem Hausirer für 20 Mk. zum Verkaufe angeboten und bedingungsweise verkauft wurde, welches einen Werth von circa 3—4 Mk. hatte und unecht ver goldet war, so haben sich die hiesigen vereinigten Uhrmacher und Goldschmiede entschlossen, einem Jeden, welcher Jemanden, der in Wirthschaften oder Privathäusern Uhren oder Gold- und Silberwaaren feilbietet, ihnen oder der Behörde so bezeichnet, dass eine Bestrafung eintreten kann, für jeden Fall eine Be lohnung von drei Mark auszuzahlen. Zollinhaltserklärungen zu Packetscnclungen nach der Schweiz. Nach der „D. Verkehrsztg.“ wird in den betheiligten Kreisen darüber geklagt, dass die Zollinhaltserklärungen zu Packet- sendungen nach der Schweiz öfters mangelhaft und den Vor schriften nicht entsprechend ausgefüllt werden. Es entstehen dadurch erhebliche Nachtheile für das Publikum und Weite rungen für die Behörden. Nachstehend sind die Punkte ange geben, welche besonders zu beachten sind. Die Deklaration zur Einfuhr (Verzollung oder zollfreie Einfuhr) hat folgende Angaben zu enthalten: a) Gattung der Waare; b) Menge (Brutto- und Nettogewicht, Stück- od. Literzahl); c) Verpackungsart (Kiste etc.); d) Zeichen, Nummern, Anzahl der Waaren st ticke; e) Herkunfts land; f) Werth; g) Unterschrift des Deklaranten; h) Datum ihrer Ausstellung. Die Gattung der Waare ist möglichst genau an zugeben (handelsübliche bezw. technische Benennung). Allgemein gehaltene Waarenbezeichnungen, wie Apothekerwaaren, Baurn- wollenwaaren, Ess waaren, Galanteriewaaren, Kurz waaren, Uhren u. -s. w., sind ungenügend und deshalb unzulässig. Die Angabe von Nettogewicht und Werth ist unerlässlich. Die Angabe der Stückzahl ist erforderlich bei Uhren aller Art und Musikdosen; bei Taschenuhren ist ausserdem noch dass Metall des Ge häuses anzugeben. — Welche Nachtheile die Absender der Paekete,
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