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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 15.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454434Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454434Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454434Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1890)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Auszug aus dem Berichte über die Preisbewerbung von Chronometern auf der Sternwarte in Neuenburg (Schluss aus Nr.7)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Noch einmal der geringhaltige Goldschmuck
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 15.1890 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1890) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1890) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1890) 31
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1890) 47
- AusgabeNr. 5 (1. März 1890) 61
- AusgabeNr. 6 (15. März 1890) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1890) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1890) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1890) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1890) 135
- ArtikelCentral-Verband 135
- ArtikelAuszug aus dem Protokoll der am 25. April 1890 abgehaltenen ... 136
- ArtikelAuszug aus dem Berichte über die Preisbewerbung von Chronometern ... 136
- ArtikelNoch einmal der geringhaltige Goldschmuck 137
- ArtikelEin geistlicher Uhrmacher 138
- ArtikelUeber Kontakteinrichtungen der Normaluhren 138
- ArtikelBriefwechsel 139
- ArtikelVereinsnachrichten 140
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 141
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 141
- ArtikelVerschiedenes 141
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 141
- ArtikelAufruf! 141
- ArtikelAnzeigen 142
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1890) 149
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1890) 165
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1890) 181
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1890) 197
- AusgabeNr. 15 (1. August 1890) 213
- AusgabeNr. 16 (15. August 1890) 229
- AusgabeNr. 17 (1. September 1890) 245
- AusgabeNr. 18 (15. September 1890) 263
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1890) 279
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1890) 297
- AusgabeNr. 21 (1. November 1890) 315
- AusgabeNr. 22 (15. November 1890) 335
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1890) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1890) 373
- BandBand 15.1890 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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— 137 — Da diese beiden Elemente zugleich die schwächsten bei dem ersten Chronometer der Tabelle sind, so ist es augenscheinlich, dass der Uhr Nr. 59499 von Ch. Humbert fils in Ohaux-de-fonds der erste Preis zukommen muss, aber der Tourbillon Nr. 21591 von Henchoz fr er es in Locle, obwohl derselbe auch nur 0,28 Sek. tägliche Abweichung zeigt, erhält nur den dritten Preis, während die Nr. 19816 der Association ouvriere in Locle mit einer täglichen mittleren Abweichung von 0,30 Sek. den zweiten Preis bekommt, weil der Unterschied zwischen den extremen Gängen nur 3,5 Sek. gegen 4,7 Sek. des Chronometers von Henchoz freres aufweist. Wenn dagegen der vierte Chronometer der Tabelle Nr. 57610 von Humbert fils aus Chaux-de-fonds, welchen ich für den vierten Preis der Klasse Vorschläge, auch eine mittlere tägliche Abweichung (0,30 Sek.) aufweist, welche diejenige der Nr. 3 nur um 0,02 Sek. übersteigt, so beträgt doch der Unterschied in den extremen Gängen, dem Chronometer von Henchoz freres gegenüber nur 0,2 Sek. weniger, das heisst eine Zahl, welche vernachlässigt werden kann und die die Ein- theilung ungewiss macht, denn selbst angenommen, dass der wahrscheinliche Fehler des isolirten täglichen Ganges 0,1 Sek. beträgt, so ist der Unterschied zwischen den beiden extremen Gängen der beiden Chronometer bis auf annähernd 0.2 Sek. ungewiss. Aus diesem Grunde habe ich die Pflicht diese beiden Chronometer allein nach ihrer täglichen Abweichung zu ordnen, indem ich davon Abstand nehme, dass die Kompensation der Nr. 4, wie diejenige des Chronometers der Association ouvriere unbestimmt ist. Dieser Fehler genügt nach dem gegenwärtigen Reglement aber nicht, um einen Chronometer von der"Bewerbung um einen Preis auszuschliessen. Es würde sich vielleicht empfehlen das Reglement in Zukunft in diesem Punkte abzuändern, bis dahin jedoch muss man sich streng an die Bestimmungen halten. ! Nocli einmal der geringhaltige Goldschnmek. iii *). Wenn man es häufig aussprechen hört — und auch ge legentlich der Verhandlungen des Reichstages betreffend das Fein gehaltsgesetz, wurde diesem Gedanken Ausdruck verliehen —. dass nicht derjenige, welcher die billige Waare fabrizirt, sondern derjenige, welcher sie verlangt, deren Existenz ver schuldet, und wenn demgemäss das Publikum in erster Linie für alle Schäden, welche der geringe Schmuck im Gefolge hat, ver antwortlich gemacht wird, so dürfte ein solcher Vorwurf’wohl kaum ganz gerechtfertigt erscheinen. Mögen immerhin unter unseren Damen und Dämchen sich noch viele finden, welche aus Hang zürn Putz die billigen Waaren bevorzugen und mit Vorliebe durch geringe Bijouterien (= Quincaillerien, im Reichstag s.Z. sehr treffend mit „Kinkerlitzchen“ verdeutscht) ihr Aeusseres zu heben suchen —, mag es immerhin und leider auch in gut bürgerlichen Kreisen Leute geben, welche namentlich bei An käufen behufs Beschenkung sich von dem wenig soliden Gedanken ! leiten lassen, dass das Goldschmuck-Geschenk mehr vorstellen soll, als es in Wirklichkeit ist , die vielfachen Anpreisungen solcher mit einem bestechenden Aeusseren ausgestatteten Waare dürften diesen Vorwurf hinfällig machen. Viel richtiger erscheint der Standpunkt, welchen die Motive zum Feingehaltsgesetz einnehmen, nach welchen sowohl die Gewerbtreibenden, als auch das Publikum auf solidere Bahnen hingewiesen werden sollen. Jedenfalls dürfte aber, ob man nun dieser oder jener Richtung angehört, die Nothwen- digkeit der Belehrung und Aufklärung des Publikums ausser allem Zweifel stehen, und einer Auffassung, nach welcher keine Sorge zu tragen wäre, dass etwas nach dieser Richtung hin ge schieht, dürfte kaum beigepflichtet werden können. Denn, wenn auf Jemanden die gesammte Verantwortung für die durch die geringen Edelmetallwaaren entstehenden Schäden und Gefahren gewälzt werden kann, so ist es derjenige, welcher die Bevor zugung dieser Waare seitens des Publikums nicht nur freudig *) Man vergleiche auch den Artikel in den Nrn. 5 u. 10 d. vor. Jahrg. begrüsst, sondern auch bestrebt ist, dass dieser seiner Freude auch nicht der geringste Eintrag geschähe. Darum muss es unseres Erachtens der Theil des Publikums, welcher mit Vorliebe geringhaltige Edelmetallwaaren kauft, wissen’ dass, durch sein Beispiel irregeführt, einem nennenswerthen | anderen Theil der Bevölkerung das ideale Streben, sich mit einem guten Schmuck von bleibendem Werthe zu schmücken, verloren j geht und dass ein solcher Verlust um so schwerer wiegt, je | weiter der Materialismus unserer Zeit um sich greift. Denn als I was karakterisiren sich denn die Ankäufe von Gold- und Silber- gegenständen in ihrer überwiegenden Mehrzahl? Lediglich als Kapitalsanlagen, deren Zinsgenuss die Freude an der Ver schönerung des menschlichen Daseins bildet. — Geringe Schmuck sachen. welche leicht anlaufen, deren Glanz bald matt wird oder gänzlich erlischt, welche sich leicht abtragen und nur bedingte Widerstandskraft besitzend, ganz unverhältnissmässige Reparatur kosten erfordern, solche Gegenstände gewähren keinen Zinsgenuss und bilden deshalb auch keine Kapitalsanlage. Wenn nun und mit Recht von denjenigen, welche sich mit Lösung der sozialen Fragen befassen, betont wird, wie wünschenswerfh es sei, den jSparsinn im Volke zu pflegen, warum, so fragen wir, soll es | ruhig mitangesehen werden, dass hier, wo in jnoch dazu fast einzig dastehender glücklicher Harmonie sich uns das Nützliche ! mit dem Schönen verbunden zeigt, der Sparsinn im Volke ge- tödtet wird? Das Publikum muss es wissen, dass durch seine Bevorzugung der geringeren Waare die kleineren Betriebsstätten im Reich, Mas sind die Goldschmiede und Juweliere — nach der Be rufsstatistik im Jahre 1884 auf etwa 6000 veranschlagt — zum Theil recht empfindlich geschädigt werden. Denn gerade der geringe Schmuck hat die Einführung der Edelmetall waaren seitens anderer Ge werbtreibender in ihrem Ge schäftsbereiche infolge der nur in geringerem Maasse j erforderlichen Kapitalien ganz ausserordentlich er- j leichtert. Die Herbeiziehung der Analogien in anderen Branchen, die Betonung der gewerbefreiheitlichen Prinzipien unserer Zeit, | gegenüber nicht sachverständigen Luxus- und Galanteriewaaren- händlern, welche Goldwaaren verkaufen — das sind Gesichts- | punkte, denen, nachdem die Ausnahmestellung der Gold- und I Silberwaaren gesetzliche Sanktion erhalten hat, kein Gewicht | mehr beizulegen sein dürfte. Sie fallen völlig in sich zusammen, | wenn^ man bedenkt, dass die Unmöglichkeit der Selbstbeurtheilung j der Güte von Edelmetallwaaren. ferner die nicht ausreichenden technischen Kenntnisse der Käufer in ihrer Mehrzahl, das Publi kum mit um so grösserer Nothwendigkeit darauf hinweisen, die sachverständigen Fachleute in ihrer Existenz zu schützen, als die Verdeckung der unsoliden Arbeit nicht selten in einerWeise geschieht, dass nur ein geübtes Auge vor Täuschung gesichert ist. Auch in diesem Lichte betrachtet, erscheint es in der That als ein richtiges und lobenswert lies, mit den besten Wünschen jedes Wohldenkenden zu begleitendes Beginnen, wenn die Dresdener Bewegung als Fundamentalsatz den Schutz der Gold schmiede aufstellt. Nun sagen einige — und befinden sich damit in einem vollständigen, uns unbegreiflichen Irrthume — dass, wenn das Feingehaltsgesetz nach der Regierungsvorlage ange nommen und damit eine gleiche Minimal-Feingehaltsbasis ge schaffen worden wäre, hierdurch nur eine um so fühlbarere Schädigung der Goldschmiede und Juweliere eingetreten wäre, da ja bei Einführung des Reichsstempels für die kourante Gold- waare das Interesse der Käufer nur bei sachverständigen Gold schmieden ihre Einkäufe zu machen, erheblich gemindert wäre. Allein erstreckt sich denn die Unkenntniss des Publikums nur aut den inneren Werth der Waare, macht denn die technische Ausführung — die Faponkosten betragen im allgemeinen ebenso viel wie das Material — die Ausfüllung, Verzierung, Verstärkung, Fassung und Färbung der Schmucksachen nicht auch die Forde rung geltend, dass nur Sachverständige dem Publikum Gold- und Silberwaaren verkaufen dürften? Gerade im Gegensatz zu jener Ansicht muss die Behauptung als völlig zutreffend bezeichnet werden, dass eine gleiche Minimal-Feingehaltsbasis der Technik und der kunstvollen Ausstattung der Waaren zu Gute kommt und der Thatsache nicht den allergeringsten Eintrag zu thun
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