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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 15.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454434Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454434Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454434Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1890)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- B. Goering
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wichtig für Alle!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 15.1890 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1890) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1890) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1890) 31
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1890) 47
- AusgabeNr. 5 (1. März 1890) 61
- ArtikelCentral-Verband 61
- ArtikelZur Erinnerung 62
- ArtikelNekrologie 62
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 62
- ArtikelB. Goering 62
- ArtikelWichtig für Alle! 63
- ArtikelAus der Praxis 64
- ArtikelBericht über die auf der Werkzeug-Ausstellung des Vereins ... 64
- ArtikelBriefwechsel 65
- ArtikelVereinsnachrichten 65
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 68
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 68
- ArtikelAnzeigen 68
- AusgabeNr. 6 (15. März 1890) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1890) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1890) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1890) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1890) 135
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1890) 149
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1890) 165
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1890) 181
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1890) 197
- AusgabeNr. 15 (1. August 1890) 213
- AusgabeNr. 16 (15. August 1890) 229
- AusgabeNr. 17 (1. September 1890) 245
- AusgabeNr. 18 (15. September 1890) 263
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1890) 279
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1890) 297
- AusgabeNr. 21 (1. November 1890) 315
- AusgabeNr. 22 (15. November 1890) 335
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1890) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1890) 373
- BandBand 15.1890 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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— 63 für den Alten, aus dem Ueberschuss des vorjährigen Konzerts! stammend, eben erschöpft ist. Wenn nun die Berliner Kollegen — mit dem offenen Herzeu und der offenen Hand — gleich mit 100 Mk. an der Spitze marsehiren, so ist das ein schöner Antrieb für Andere. Wir hatten aus dem Netto-Ertrage des vorjährigen Konzerts 230 Alk. und beschlossen, unserm alten Kollegen dieselben in 14 tägigen Raten ä 12 Alk. zukommen zu lassen und nicht mit einem Male hinzugeben, welcher Beschluss in seiner isolirten Lebensweise, seiner Hilflosigkeit und seiner kümmerlichen Woh nung begründet war. So wurde er das ganze Jahr hindurch unterstützt und kam nie in Noth. Ich möchte nun anfragen, ob Ihnen auch diese Art der Verwendung Ihrer Gabe genehm ist? Wir sagten uns im vergangenen Alärz: ein Aiann in seinem Alter kann jeden Tag abgerufen werden und weil er ganz allein, ohne jegliche Erben oder Angehörige lebt, so würde, was nach bleibt, doch nur der Stadtkasse zufallen und wir könnten ihm für das Nachbleibende ein anständiges Begräbniss veranstalten. Oder sollte im Fall seines Todes noch mehr vorhanden sein, so könnten wir ja damit einen ändern Bedürftigen erfreuen. In diesem Jahre ist ja, wie gesagt, der ganze Betrag ihm noch zu gute gekommen. Heute Morgen habe ich ihn besucht und fand ihn eigent lich unverändert, nur dass er über Schmerzen ,in allen Gliedern klagte. Er lag auf seinem ärmlichen Lager mit seiner Taube, seiner einzigen Gesellschaft, auf dem Kopfe. Auf meine Frage, ob er Niemand hätte, der für ihn ein wenig Kaffee oder Essen bereitete, erwiederte er: „nein, ich habe Niemand, ich koche mir selbst, was ich essen will; was Andere mir schicken oder kochen, oder was aus den Wirthschaften kommt, kann ich nicht vertragen.“ „Wenn Sie nun aber einmal zp schwach sind und nicht können?“ erwiederte ich; „dann lasse ich das noch und thue es den ändern Tag, wenn ich auch mal einen Tag nichts esse, das thut mir nichts, das bin ich gewohnt.“ Dieser Alann ist überhaupt eine seltene Erscheinung mit seinem klaren Geiste in dem hohen Alter und seiner eisernen Willenskraft, dass er sich immer selbst helfen will. Man hat ihm einen Platz im Versorgungshaus für alte, schwache Leute angeboten; darauf soll er gesagt haben: „ein freier Schweizer lässt sich nicht ins Gefängniss sperren.“ Er hat vielleicht viel Böses von den Alenschen erfahren in seinem langen Leben! Wir thun aber doch ein gutes Werk, wenn wir ihn in seinen letzten Tagen davon überzeugen, dass es auch noch gute und wohl wollende Alenschen in der Welt giebt. 4 T erbleibe mit freundschaftlichem Gruss Johannes Ritt. Diese Darstellung verschafft uns ein so klares Bild der Ver hältnisse, dass wir jedes weitern Kommentars entrathen können. Das eine aber wird uns zur Gewissheit, dass wir eine heilige Piiicht haben, die sorgende Hand nicht müde werden zu lassen und dem Verein Altona, der sich der Aiühewaltung gewissenhaf ter Verwendung gern unterzogen, fortgesetzt die Mittel zuzuführen, dies Liebeswerk bis zur Abberufung des alten Kollegen fortzu führen. Seien es Vereine, welche Opfer bringen, seien es ein zelne Kollegen, welche ihren Antheil dem Alten zuführen wollen, in Altona wie in Berlin wird man ihre Gaben gern entgegen nehmen und unser Organ wird über den Empfang quittiren. Als Beispiel seltener Opferwilligkeit erwähnen wir eines "Vorgangs, der ein Nachspiel unsers Winterfestes geworden. Ln-, serm Kollegen Baumgarten ging am Tage nach der Festvorstel lung unter „Eingeschrieben“ ein Brief mit einer 100 Mk.-Bank note zu. Der ungenannte Geber überlässt dem Empfänger den Betrag zur freien Verfügung für hilfsbedürftige Uhrmacher. Im Einvernehmen mit dem Vorsitzendem des Central-Verbandes und des "V ereins Berliner Uhrmacher ist die eine Hälfte der Unter stützungskasse des Verbandes, die andere der des Berliner Ver eins überwiesen. Zu unserer Freude hat die Anonymität nicht gewahrt werden können und sind wir in der Lage, den Namen zu nennen. Die Tochter unsers vor Jahren verstorbenen lieben Kollegen Louis Hiller, Fräulein Anna Hill er, ist die Geberin ge wesen. Y\ ir sagen ihr hierdurch herzlichen, innigen Dank. E. Von der Annahme ausgehend, dass die oben mitgetheilten Thatsachen ihres allgemeinen Interesses wegen eine Verbreitung auch über die Fachkreise hinaus verdienen, hatten wir den Re daktionen der Nationalzeitung und der Vossischen Zeitung den selben Gegenstand — wenn auch nicht gleichlautend — behan delnde Artikel mit der Bitte um Aufnahme in den redaktionellen Theil ihrer Blätter übersandt. Die geehrten Redaktionen sind unserm Wunsche bereitwilligst nachgekommen und haben in ihrer Morgenausgabe vom 20. Februar unsere Mittheilungen unge kürzt wiedergegeben. Wir erachten es für unsere Pflicht, unsern Dank an dieser Stelle dafür auszusprechen. E. Wichtig für Alle! Unter obigem Titel veröffentlicht das „Journal der Gold schmiedekunst“, Leipzig, in der Februarnummer die nachfolgen den Alittheilungen über die Bekämpfung eines Hausirers von Seiten der Goldschmiede und Uhrmacher zu Coblenz. Die vereinigten Goldschmiede und Uhrmacher wandten sich beschwerdeführend an die Coblenzer Polizei-Direktion. Die Ein gabe hatte folgenden Wortlaut: An den Königl. Landrath und Polizei-Direktor Grafen Brühl etc. etc. Unterzeichnete erlauben sich ergebenst Ew. Hoch wohl geboren folgendes zu unterbreiten. Seit geraumer Zeit werden hier in Coblenz und Umgegend durch Hausirer und Kolporteure Gold- und Silbergegenstände, sowie Taschenuhren in öffentlichen Wirthschaften, Kasernen und Privathäusern feilgeboten und verkauft, wodurch sämmt- liche Fachgenossen, Goldschmiede und Uhrmacher, welche ein offenes Ladengeschäft betreiben, empfindlich geschädigt werden. Nach § 56 der Gewerbe-Ordnung sind vom Handel im Umherziehen ausgeschlossen Gold- und Silberwaaren, sowie Taschenuhren. Unterzeichnete bitten Ew. Hoch wohlgeboren auf Grund dieses Paragraphen, als die durch diesen Missbrauch geschädigten Interessenten den gesetzlichen Schutz angedeihen zu lassen und stellen hiermit Strafantrag Der Hausirer, gegen welchen die Beweise erbracht werden können, dass er Goldwaaren, Taschenuhren u. s. w. feilgeboten und verkauft hat, ist der jüdische Handelsmann Jacob Schwarz von hier, Balduinstrasse Nr. 37 und sind folgende Herren bereit, die Beweise zu erbringen: Herr Heinrich Kolbe, Goldschmied, Jesuitengasse 5 und Herr Alfred Dyroff, Lohrstrasse, weitere Auskunft ertheilt bereitwilligst Herr F. A. Halm, Plan 12. Es folgten nun die Unterschriften sämmtlicher Goldschmiede und Uhrmacher von Coblenz. Darauf ging am 21. Dezember 1889 folgender Bescheid ein: Coblenz, den 21. Dezember 1889. An den Königl. Hoflieferanten Herrn Uhrmacher Rasskopf, hierselbst. Auf die Eingabe vom 13. d. AL erwidere Euer Wohl geboren ich ergebenst, dass das Feilbieten von Gold- und Silberwaaren, Bruchgold und Bruchsilber, sowie Taschenuhren nur dann strafbar ist und untersagt werden kann, wenn das selbe ausserhalb des Gemeindebezirks des Wohnortes des Ver käufers oder ausserhalb der durch besondere Anordnung der höheren Verwaltungsbehörde dem Gemeindebezirke des Wohn ortes gleichgestellten nächsten Umgebung derselben (15 km) und ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung ge schieht. Die gewerbliche Niederlassung des Schwarz am hiesigen Platze wird in der Eingabe ebenso wenig bestritten, als be hauptet wird, dass Schwarz ausserhalb des Umkreises von 15 km um den Ort seiner Niederlassung Hausirhandel mit Gold waaren u. s. w. betrieben habe.
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