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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 15.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454434Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454434Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454434Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1890)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 15.1890 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1890) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1890) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1890) 31
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1890) 47
- AusgabeNr. 5 (1. März 1890) 61
- ArtikelCentral-Verband 61
- ArtikelZur Erinnerung 62
- ArtikelNekrologie 62
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 62
- ArtikelB. Goering 62
- ArtikelWichtig für Alle! 63
- ArtikelAus der Praxis 64
- ArtikelBericht über die auf der Werkzeug-Ausstellung des Vereins ... 64
- ArtikelBriefwechsel 65
- ArtikelVereinsnachrichten 65
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 68
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 68
- ArtikelAnzeigen 68
- AusgabeNr. 6 (15. März 1890) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1890) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1890) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1890) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1890) 135
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1890) 149
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1890) 165
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1890) 181
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1890) 197
- AusgabeNr. 15 (1. August 1890) 213
- AusgabeNr. 16 (15. August 1890) 229
- AusgabeNr. 17 (1. September 1890) 245
- AusgabeNr. 18 (15. September 1890) 263
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1890) 279
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1890) 297
- AusgabeNr. 21 (1. November 1890) 315
- AusgabeNr. 22 (15. November 1890) 335
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1890) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1890) 373
- BandBand 15.1890 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 66 Verein Berliner Uhrmacher. In der am 12. Febr. er. stattgefundenen Vereinssitzung standen als Hauptpunkte auf der Tages-Ordnung: 1. Vortrag des Kollegen Baumgarten über den Entwurf des gewerblichen Schieds gerichtes, 2. Besprechung über die Aufbringung einer Summe zum Geburtstags-Geschenk für den 105 Jahr alten Kollegen B. Goering in Ottensen. Nachdem der Vorsitzende die Sitzung eröffnet, gab er zunächst seiner Freude darüber Ausdruck unsern alten werthen Kollegen Lafrenz in der Versammlung begrüssen zu können und dankte ihm für die Theilnahme, welche er trotz seiner 83 Jahre dem Verein noch immer entgegenbringt. Zu Punkt 1 der Tagesordnung übergehend, gutachtliche Aeusserung der Versammlung über das von den städtischen Be hörden beschlossene Orts-Statut über das gewerbliche Schieds gericht und Einigungsamt ertheilt der Vorsitzende dem Kollegen Baumgarten das Wort. Nachdem derselbe sich darüber aus gelassen, in welcher Weise Streitigkeiten zwischen Arbeit geber und Arbeitnehmer geschlichtet werden, erläutert er die Gründe, welche die städtischen Behörden veranlasst haben, den Entwurf eines Orts-Statuts zum Schiedsgericht in der Form, wie er vorliegt der Regierung zur Genehmigung zu unterbreiten. Zu nächst war es den städtischen Behörden darum zu t.hun ein Gericht zu schaffen, welches, ohne den Betheiligten andere Kosten aufzuerlegen, als baare Auslagen, Streitigkeiten zwischen Arbeit geber und Arbeitnehmer entgültig entscheidet, ohne dass eine Berufung an ein ordentliches Gericht zulässig ist, sondern die Appellation nur beim Schiedsgericht selber angebracht werden kann, welches dann bei Zusammensetzung aus ändern Personen endgültig entscheidet. 1 Demnach ist es erforderlich, dass Zeugen vernommen und vereidet werden können. Zweitens war es den städtischen Be hörden erwünscht, den Kreis der Wählerschaft so auszudehnen wie irgend zulässig ist, damit dieses Gericht, dessen Beisitzer durch das Vertrauen der Betheiligten berufen sind, sich der Achtung erfreut, um zur Zufriedenheit der Rechtsuchenden seine Thätigkeit zu entfalten; demnach wurde das vollendete 21. Lebens jahr als geeignet erachtet, seine Wahlpflicht ausüben zu können und in Anbetracht der vielen weiblichen Personen, welche in Berlin beschäftigt werden, auch diesen das Wahlrecht zuzu gestehen. Die Regierung hat diesem Statut ihre Genehmigung ver sagt und verlangt, dass die Wahlberechtigung erst mit vollendetem 25. Lebensjahr eintreten und das weibliche Geschlecht ganz davon ausgeschlossen werden soll. Auch könne nicht zugegeben werden, dass dem Schieds gericht gestattet werde, Eide abzunehmen, demnach es nicht in der Lage sein kann, endgültig zu entscheiden, sondern den Streitenden der Rechtsweg an die ordentlichen Gerichte offen gehalten werden müsste und rügte die Regierung, dass die Ge werbetreibenden nicht vorher gehört worden sind. Referent verlas nunmehr das ganze Statut und der Vor sitzende eröffnete die Besprechung über dasselbe, um auf Grund derselben den städtischen Behörden ein Gutachten zukommen zu lassen. Es wurde zunächst testgestellt, dass, wenn erst mit dem vollendeten 25. Lebensjahr das Wahlrecht ausgeübt werden dürfe, der weitaus grösste Theil der Uhrmachergehilfen dasselbe gar nicht ausüben könnte, da 22 Jahre das durchschnittliche Altei' derselben ist, da Gehilfen über 25 Jahre sich in der Regel selbstständig zu machen suchen, demnach wäre es nach unseren Gewerbsverhältnissen wünschenswerth, wenn das vollendete 21. Lebensjahr die V\ ahlbereebtigung gewährleistete. . ^- uc h die Frage, ob es erwünscht ist, dass das Schieds gericht endgültig urtheilt, wurde nach eingehender Besprechung von der \ ersammlung einstimmig als erwünscht beantwortet, auch sonst die einzelnen Bestimmungen des Orts-Statuts, wie sie aus den Berathungen der städtischen Behörde hervorgegangen, als wohl geeignet erachtet, eingeführt zu werden. Die Versammlung beschloss nach erledigter Besprechung den Vorstand zu beauftragen, den städtischen Behörden in geeigneter eise mitzutheilen, dass der Verein der Berliner Uhrmacher der unveränderten Annahme des Orts-Statuts über das gewerbliche Schiedsgericht und Einigungsamt zustimmt, auch noch besonders dabei den Grund hervorzuheben, weshalb der Verein die Wahl berechtigung an das vollendete 21. Lebensjahr geknüpft sehen möchte. Nach Beendigung des Vortrages dankt die Versammlung dem Redner durch Erheben von den Sitzen. Sodann beschliesst die Versammlung bei der am 16. d. M. stattfindenden Abendunterhaltung eine Sammlung für den Kollegen ™ 0ttensen zu veranstalten; sollte diese die Höhe von oü Mark nicht erreichen, so soll der Fehlbetrag aus dem Ueber- schuss der Abendunterhaltung ergänzt werden. Nach Entgegennahme einiger Mittheilungen über interne Angelegenheiten schliesst die Versammlung um 11 Uhr 45 Min. E. G o h 1 ke, Schriftführer. Das Winterfest des Vereins Berliner Uhrmacher. Eine Reunion in des Wortes eigenster Bedeutung ist die alljährlich und nun wiederholt schon in den prächtigen Räumen der Berliner Ressource stattfindende „theatralisch-musikalisch deklamatorische Abendunterhaltung“ mit daran sich schliessendem Tanzkränzchen. Die verstocktesten Verächter der Vereinsabende, die sich kein Gewissen daraus machen, ihre Kollegen in den Sitzungen während der Wintermonate so Viele sehen zu lassen, welche nicht da sind, sie kommen bestimmt, sobald das Programm für den Theaterabend ihnen zugegangen. So bot der Festsaal des oben genannten Hauses am 16. Februar ein herzerfreuendes Bild. Vertreten war jede Alters stufe, vom Nestor unsers Vereins, dem den Besuchern des fünften Verbandstages sicher unvergessenen Koll. Lafrenz, herab bis zum jungen Lehrling — denn eine gute Sitte ist es, dass nicht allein die Gehilfen zu diesen Festen eingeladen werden, sondern dass auch der Lehrherr seinen jungen Zögling, wenn er es sonst verdient, Theil nehmen lässt an diesem schönen Feste -— übertroffen freilich von den anmuthigen Erscheinungen der vor wiegend zum Tanz gerüsteten Frauenwelt. „Zum Besten der Unterstützungskasse“! Ist es der gute Zweck allein, der die mächtigen Räume füllt? Wenngleich nicht pessimistisch angehaucht, dürfen wir einen gelinden Zweifel uus wohl gestatten. Ohne die wahrhaft künstlerischen Leistungen, welche seit Jahren durch eine glückliche Vereinigung vorzüg licher Kräfte uns geboten werden, dürfte das Resultat doch merk liche Einbusse erleiden. Ein Doppelquartett, gleich dem „Stern“; ein Brüderpaar, dessen Stimmen sich so verschmelzen, dessen Spiel ein so feines, den verwöhntesten Ansprüchen gewachsenes: eine so sympathische Erscheinung, wie wir sie in der Sprecherin des Prologs erblicken: ein Trio ist es. von dem wir wünschen, dass es uns der heitern Abende noch recht viele bereiten möge. Es hiesse den Raum eines Fachblattes über Gebühr in An spruch nehmen, wollten wir uns auf eine Herzählung des reichen Inhalts des Programms — doch müssen wir einzuschalten uns gestatten, dass so schwierige Koloraturpartien, wie die des Pagen aus den Hugenotten, meisterhaft vorgetragen wurden — einlassen; doch glauben wir den Kollegen eine Freude zu bereiten, wenn wir den vom Liedervater gedichteten, von der vorhin erwähnten .jungen Dame so innig, so ausdrucksvoll vorgetragenen und darum mit so grossem Beifall aufgenommenen Prolog hier wiedergeben. Wir sind gekommen, wie in jedem Jahr, Durch unser Spiel Euch wieder zu erfreuen Und, wenn es auch kein kunstgerechtes war. So wissen wir: Ihr werdet es verzeihen Und nur allein des edlen Zwecks gedenken Und darum uns auch freundlichst Nachsicht schenken. Es ist ein Liebeswerk, dem heute wir Mit unsern schwachen Kräften wollen dienen. Versammelt uns um unser Festpanier Die Fieude auch, sind dennoch wir erschienen. Weil uns das Herz gelenkt wird in der Freude Zum Mitgefühl auch unverdientem Leide. Wir denken dran: wie schon die Erde deckt So Manchen, der mit uns dies Fest begangen. Und wie die Liebe auch die Hand ausstreckt Sich nach ihm sehnt mit innigem Verlangen Und schwerer Kummer drückt die Seele nieder. Hiebt doch dos Grab die Todten niemals wieder.
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