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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 15.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454434Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454434Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454434Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1890)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wasseruhren mit Regulierungsvorrichtung
- Untertitel
- Deutsches Reichs-Patent Nr. 50689
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 15.1890 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1890) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1890) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1890) 31
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1890) 47
- AusgabeNr. 5 (1. März 1890) 61
- AusgabeNr. 6 (15. März 1890) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1890) 89
- ArtikelCentral-Verband 89
- ArtikelCassa-Conto 1888, Cassa-Conto 1889, Unterstützungs-Kasse 90
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 91
- ArtikelNeue weitere Vereinigung der badischen und württembergischen ... 91
- ArtikelWann beginnt das zwanzigste Jahrhundert? 91
- ArtikelAuszug aus dem Berichte über die Preisbewerbung von Chronometern ... 92
- ArtikelWasseruhren mit Regulierungsvorrichtung 92
- ArtikelSprechsaal 93
- ArtikelBriefwechsel 95
- ArtikelVereinsnachrichten 95
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 96
- ArtikelVerschiedenes 96
- ArtikelHumor 97
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 97
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 97
- ArtikelAnzeigen 98
- AusgabeNr. 8 (15. April 1890) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1890) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1890) 135
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1890) 149
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1890) 165
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1890) 181
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1890) 197
- AusgabeNr. 15 (1. August 1890) 213
- AusgabeNr. 16 (15. August 1890) 229
- AusgabeNr. 17 (1. September 1890) 245
- AusgabeNr. 18 (15. September 1890) 263
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1890) 279
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1890) 297
- AusgabeNr. 21 (1. November 1890) 315
- AusgabeNr. 22 (15. November 1890) 335
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1890) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1890) 373
- BandBand 15.1890 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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— 93 Vorrichtungen fehlten. Um so mehr werden unsere Fachgenos sen staunen, dass in der Gegenwart der Versuch gemacht wor den ist, die Wasseruhren auf eine höhere Stufe der Vollkommen heit zu bringen. Die Patentschrift giebt über die Uhr der oben genannten Erfinder folgende Auskunft. Bei den bekannten Uhren mit Flüssigkeitshemmung oder den sog. Wasseruhren wird die Geschwindigkeit der Umdrehung der die Zeit angebenden Trommel hauptsächlich durch die Grösse der Oeffnungen bestimmt, die in den Scheidewänden im Innern der Trommel angebracht sind, denn die Zeitdauer, welche die gesammte Flüssigkeitsmenge braucht, um durch sämmtliche Kam mern zu fiiessen, ist gleich der Zeitdauer einer Umdrehung der Trommel. Eine solche an zwei Schnüren freihängend gedachte Uhr ist indess nur äusserst. schwierig auf eine bestimmte Gangzeit zu bringen, da die geringsten Abweichungen von der richtigen Grösse der Oeffnungen in den Scheidewänden bereits ganz be deutende Abweichungen in der Geschwindigkeit der Trommel zur Folffe haben. Fig. 1 zeigt die Vorderansicht, Fig. 2 die Seitenansicht einer Anordnung, durchweiche eine bequeme Begulirung der Gangzeit solcher Uhren ermöglicht ist. A stellt die Uhrtrommel bekannter Art dar, B eine rahmenartig gezeichnete geneigte Ebene, welche durch Drehung in verschiedene Neigungswinkel gebracht werden kann; c c sind Stützen, auf welchen die geneigte Ebene ruht, g ist ein Gegengewicht. Die Welle der Trommel giebt auf der Ebene B die Stundenzahl an, während auf der Trommel selbst die Minutenzahlen von 5 zu 5 Minuten ange geben sind. Um die Achse der Trommel sind die Schnüre s s gewunden und deren obere Enden am Bahmen B in geeigneter Weise be festigt. An diesen Schnüren hängt die Trommel und hat ver möge ihrer Schwerkraft das Bestreben, sich von ersteren abzu wickeln und plötzlich niederzufallen, woran sie durch die in den Kammern befindliche Flüssigkeit gehindert wird; sie wird viel mehr gezwungen, eine langsam drehende Bewegung anzunehmen. Dadurch nun, dass die geneigte Ebene auf deren Seiten- theilen b b die Achse der Trommel ruht, die Bahn für die Trom mel bildet und letztere zwingt, an ihr entlang zu laufen, ist man m der Lage, die Geschwindigkeit der Umdrehung’der Trommel innerhalb gewisser Grenzen nach Belieben zu reguliren, denn je geringeren Neigungswinkel man dieser Ebene giebt, um so geringer wird die Wirkung der Schwerkraft der Trommel, um so langsamer fliesst die Flüssigkeit von einer Kammer der Trommel in die andere und um so langsamer findet mithin auch die Abwickelung der Achse von den Schnüren statt. In Verbindung mit der geneigten Ebene ist durch das Ge gengewicht g ein anderes Mittel zur Begulirung gegeben. Dieses Gegengewicht hängt an zwei Schnüren, welche in gleicher Bich- tung um die Achse geschlungen sind, wie die nach oben ge führten Schnüre; dieselben können auch die Fortsetzung der letzteren bilden. Ist die Bahn für die Trommel senkrecht gestellt, so übt das Gegengewicht eine hemmende Wirkung nicht aus, denn dasselbe behält dann ungeachtet des Niedergangs der Trom mel stets die gleiche Höhenlage bei, da in demselben Maasse, wie sich die oberen Schnüre von der Achse abwickeln, die un teren Schnüre sich daran aufwickeln. Sobald jedoch die Bahn schräg gestellt wird, findet beim Niedergang der Trommel ein In-die-Höhe-ziehen des Gegengewichtes statt, welches um so grösser ist, je mehr die Bahn der waagerechten Bichtung genähert wird. Durch dieses Hinaufziehen des Gewichtes findet eine Ver minderung der Schwerkraftwirkung der Trommel und dement sprechend eine Verlangsamung des Ganges der letzteren statt. Die hemmende Kraft des Gegengewichtes ist mithin um so grösser, je mehr man die Bahn der waagerechten Bichtung nähert. Uebrigens kann man letztere auch in einem bestimmten Neigungs winkel feststellen und die Begulirung durch Vergrösserung oder Verkleinerung der Schwere des Gegengewichtes bewirken. Sprechsaal. Der hiesige Gewerbe-Verein hat in einer seiner letzten Sitzungen eine Besprechung über das Waarenhaus für deutsche Beamte gehalten, aus der ich entnommen habe, dass dieses Waarenhaus unter anderem auch beabsichtigt Uhren anzuschaffen, um seinen Mitgliedern dieselben zu Engros-Preisen zu überlassen. Dies bestimmte mich, diese Angelegenheit auch in unserem Fach blatte einer Besprechung zu unterziehen. Das Waarenhaus für deutsche Beamte ist in Berlin von einer grösseren Anzahl Privatpersonen, den höchsten Gesellschaftskreisen angehörend, angeregt und gegründet worden. Dieser Verein bezweckt das Versandgeschäft im grössten Umfange zu betreiben, sämmtliche Bedarfsartikel, Ge brauchs-, Luxus- und Verkaufsgegenstände direct an alle deutsehe Beamte zu versenden, bezw. deren Lieferung gleich durch den Produzenten an den Abnehmer laut der aus gegebenen Satzungen zu übermitteln. Die Gründer dieses Waarenhauses für deutsche Beamte fordern sämmtliche unmittel- und mittelbare Beichs-, Kirchen-, Hof- und Privatbeamte auf, die Kaufberechtigung zu erwerben und zwar auf Lebenszeit, durch Zahlung eines einmaligen Beitrages von 10 Mk., der auch in Monatsraten von je 1 ML entrichtet werden kann. In den, den Kauf berechtigten zugehenden Satzungen ist hervorgehoben, dass die Geschäftsthätigkeit zunächst von Berlin aus beginnt. Es ist ev. in Aussicht genommen, Zweig geschäfte an allen grösseren Orten zu gründen. Wenn dem Gewerbe- und Handelsstand einerseits schon durch die Auswüchse der unbeschränkten Gewerbefreiheit, durch eine immer mächtiger werdende Konkurrenz, durch die Ver sandtgeschäfte in den grösseren Städten, durch Detailreisende, Hausirer, Wanderlager, Konkursmassenauktionen und Abzahlungsgeschäfte seine Existenz bereits sehr erschwert ist, so ist es auf der anderen Seite die konsequente Durchführung des Genossenschaftseinkaufes für Beamte und Private, sind es die Konsum- und Beamten vereine, die dem Gewerbe- und Handels stand einen grossen Theil der baarzahlenden Kunden entziehen. Das Waarenhaus für deutsche Beamte kann dem Handels stande viel gefährlicher werden, als der deutsche Offiziersverein, der schon einen jährlichen Umsatz von ca. 11 Millionen Mark erreicht hat. Ist es dem Waarenhaus gelungen, sein Netz über das ganze Land auszubreiten, dann wird dem deutschen Mittel stand die ausreichende Widerstandsfähigkeit ermangeln, und er wird dann Schritt für Schritt aus seiner Stellung gedrängt werden.
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