Sie müssen nunmehr auch ein Formular ausfüllen und unterschreiben, die technischen Daten angeben und bescheinigen, daß Sie allein über die Aufnahmen verfügungsberechtigt sind und eine Veröffent lichung des Bildes nicht das «Recht am eigenen Bild» einer dargestell ten Person verletzt. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Die Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild gelten nur für die Veröffentlichungen in Zeitschriften, nicht aber für Verwendung innerhalb einer Werbung. Das Bild einer Person der Zeitgeschichte ist für Werbemittel nicht vogelfrei. Ein Dar gestellter, der für eine Veröffentlichung in der Presse seine Erlaubnis gegeben hat, kann Schadenersatzansprüche stellen, wenn er sein Foto plötzlich in einer Werbung verwendet sieht. Der herrlich frische Schnappschuß von einer dicken Marktfrau auf dem Wochenmarkt als Werbung für einen Filmhersteller kann recht unangenehme Folgen für den Fotografen haben, zumal wenn die Marktfrau etwas zu charakteristisch erfaßt worden ist. Hier sind dann in mehr als einer Hinsicht berechtigte Interessen verletzt. Ganz abgesehen davon, daß dabei auch noch das Recht am eignen Bild besteht. Auch das Schen ken von einigen Bildern befreit nicht ohne weiteres von solchen recht lichen Forderungen, die sehr unangenehm werden können. Es lohnt sich jedenfalls für den Amateur nicht, aus der Amateur fotografie ein Geschäft zu machen. Die Aussichten erscheinen Un eingeweihten verlockend, sind aber in Wirklichkeit gering. Sehr viel Arbeit und Geld wird geopfert, bis hier irgendein Erfolg erreicht wird. Wer Mittelmäßiges bietet, kann Hunderte von Fotos einsenden und erhält sie doch immer wieder zurück. Erfolg hat nur der Amateur, der weit über dem Durchschnitt steht. Wer sich aber den gesunden Blick für den selten gebotenen und dabei gelungenen Schnappschuß bewahrt hat, kann diese ausgesuchten Aufnahmen einer Zeitschrift oder einer fotografischen Firma mit Aussicht auf Erfolg anbieten. Derartige Glückstreffer, die jedem Amateur gelingen können, sind auch meist finanziell erfolgreich. Sieghard! Kemper. Blende 11, 1/100 Sek., 21/10° DIN 414