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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 33.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454439Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454439Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454439Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1908)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine eigenartige Hausindustrie
- Autor
- Boeddecker, Arthur
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Uhr-Reparaturmarken
- Autor
- Hirschfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 33.1908 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1908) 1
- ArtikelCentral-Verband 1
- ArtikelAn unsere Leser und Freunde! 2
- ArtikelDie Novelle zum Gesetz über den unlauteren Wettbewerb 2
- ArtikelVorschule des Uhrmachers (Fortsetzung aus Nr. 23 des vorigen ... 3
- ArtikelAus der Werkstatt 4
- ArtikelDie Uhrensammlung Pleissner-Dresden 4
- ArtikelDie Herstellung der amerikanischen doppelt goldplattierten ... 6
- ArtikelDas Verbandsmuseum 8
- ArtikelZeitsignaldienst Hamburg-Horta 8
- ArtikelSprechsaal 9
- ArtikelEine eigenartige Hausindustrie 10
- ArtikelUhr-Reparaturmarken 11
- ArtikelDie Sicherung der Handwerkerforderungen 12
- ArtikelHandwerker und Kaufmann 12
- ArtikelGesetzliche Rechte der Lehrherren beim Kontraktbruch der ... 13
- ArtikelAus der Astronomie 13
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 14
- ArtikelVerschiedenes 14
- ArtikelKonkursnachrichten 15
- ArtikelVom Büchertisch 15
- ArtikelPatentnachrichten 15
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 15
- BeilageZu dem Aufsatz: „Die Uhrensammlung Pleißner“ -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1908) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1908) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1908) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1908) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1908) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1908) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1908) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1908) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1908) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1908) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1908) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1908) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1908) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1908) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1908) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1908) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1908) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1908) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1908) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1908) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1908) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1908) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1908) 369
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1908) 1
- BandBand 33.1908 1
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
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Nr. 1. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 11 Arbeiten im Wasser tut das übrige, so dass viele Schleifer im besten Mannesalter meistens an Lungenschwindsucht dahinsiechen und sterben. Sind die Steine in dieser Weise auf dem Schleifstein ge schliffen und geglättet, so werden sie von einem Arbeiter auf dem Bock oder der Scheibe poliert. Der Bock ist mit weichem Leder bezogen, und werden die Steine auf diesem mit der Hand fest gerieben, um einen hohen Glanz zu erzielen. Die Scheibe besteht gewöhnlich aus Pilz und wird durch einen Biemen von dem Wellbaum aus in schnelle Umdrehung versetzt. Sie dient dem selben Zweck wie der Bock und verrichtet nur die mechanische Arbeit selbst, denn der Stein braucht nur gegen die rotierende Scheibe gepresst zu werden. In einer Ecke steht noch eine kleine Kreissäge, auf der die Eohsteine durch eine dünne Blechscheibe, deren scharfer Band mit Diamantstaub bestrichen und mit Petroleum angefeuchtet wird, in Platten zerschnitten werden. In diesen Achatmühlen werden sämtliche Steine verarbeitet, doch besonders der Chalzedon, der früher auch in der Umgegend gefunden wurde, jetzt aber meist aus Südamerika eingeführt wird. Die Steine, welche im Naturzustand von schwach blauer Färbung sind, werden in der Begel künstlich gefärbt in mancher lei Farben, Bot, Schwarz, Onyx und Braun, und gehen dann nach diesem Färbungsprozesse in die Hände der Graveure über, welche Köpfe, Wappen usw. darauf gravieren. Dann erst kommen sie als Gemmen oder geschnittene Kameen in den Handel, welcher diese Halbedelsteine meist nach Frankfurt a. M. und Belgien führt. Mit der Steinschleiferei ist das Gewerbe der Bohrer, Hohl macher, Graveure und Goldschmiede eng verbunden. Der Bohrer bohrt vermittelst Stiften oder Böhren, die mit Petroleum befeuchtet und mit Diamantstaub bestrichen werden, Höhlungen und Löcher in die Seine; ihm verdanken wir die früher so beliebten Einge aus Achat. Der Hohlmacher stellt grössere Hohlwaren, wie Tassen, Schalen, Mörser und Pokale auf rotierenden Schmirgel steinen her, eine Arbeit, welche sehr anstrengend ist, ausser ordentliche Geduld und äusserste Aufmerksamkeit erfordert. Mit der Zeit wurde das Suchen nach Achat in den Ober steiner Bergen unrentabel, und da auch Südamerika, insbesondere Brasilien, bessere und billigere Eohedelsteine auf den Weltmarkt brachte, so bezieht heute der Idar-Obersteiner Industriebezirk sein gesamtes Bohmaterial ausnahmslos aus Brasilien. Der grösste Teil der geschliffenen Steine wird nach Frankfurt a. M., Pforz heim, Belgien und besonders nach Nordamerika versandt; ein anderer Teil wird in Oberstein selbst zu Schmucksachen der ver- verschiedensten Art verarbeitet und findet auf dem gesamten Kontinent gern Absatz. Die Preise der Halbedelsteine, sowohl wie der Edelsteine steigen und fallen je nach der Geschäftslage, dem Angebot und der Nachfrage; wurde doch schon ein Pfund rohen Onyxes mit 150 Mk. versteigert und ebenso das gleiche Quantum feinen Amethystes mit 300 Mk. Ausser der Steinschleiferei hat in den letzten zehn Jahrön die Fabrikation von Uhrketten aus Nickel und vergoldetem Tombak in Oberstein einen grossen Aufschwung genommen. Nun aber muss man in neuerer Zeit wahrnehmen, dass auch die Tage dieses alten Gewerbes, dessen Ausübung sich vom Vater auf den Sohn vererbte, gezählt sind. So sind in den letzten Jahren mehrere Fabriken gegründet worden, welche die Be arbeitung der Steine in grossem Massslab betreiben, den bisher aber selbständigen Handwerker in ihren Dienst einstellen. In diesen Fabriken werden auch Diamanten und Perlen verarbeitet und bieten dieselben den Londoner und belgischen Diamant schleifereien erfolgreich Konkurrenz, sie sind vollauf beschäftigt und entwickeln sich aufs beste. Auf dem Weltmarkt haben sie bereits festen Fuss gefasst, und die Edelsteinindustrie hat mit ihnen als einem namhaften Faktor zu rechnen; ein Beweis für die Lebensfähigkeit dieses Industriezweiges. Uhr -ßeparaturmarken. Von Bechtsanwalt Hirschfeld in Leipzig, em Uhrmacher werden täglich Uhren zur Beparatur über geben. Bei der zu diesem Zwecke an ihn erfolgten Uebergabe der Uhr pflegt er dem Uebergebenden eine Karte oder Marke auszuhändigen. Diese Marken sind meistens sehr einfach gestaltet. Sie enthalten eine Nummer oder ein Zeichen, weiter nichts. Dennoch sind diese Marken, obwohl sie weder einen Gegenstand, der zu leisten ist, bezeichnen, oder ihn höchstens nur unvollkommen angeben, obwohl sie weder ihren Aussteller nennen und der Unterzeichnung entbehren, Urkunden. Denn die Marke räumt ihrem Inhaber das Becht ein, einen bestimmten Gegenstand, nämlich hier die zur Beparatur übergebene Uhr, zurückzufordern, anderseits legt sie dem Uhrmacher, der sie übergeben hat, die Verpflichtung auf, gegen Aushändigung der Marke die übergebene Uhr zurückzugeben. Die Marke hat somit denselben Wert, wie eine Bescheinigung, die den eben angegebenen Inhalt schriftlich verkörpern würde. Die einfache Marke ist nur in einer dem Verkehr entsprechenden Weise an Stelle einer ausführlichen Urkunde getreten. Sie hat denselben Wert und sie erfüllt den selben Zweck, wie ein über den Empfang und die Bückleistung ausgestelltes Papier. Da somit die Marke ein Bückforderungsrecht auf die zur Beparatur übergebene Uhr enthält, so entsteht die Frage: Ist jeder Inhaber der Marke berechtigt, das Bückforderungsrecht auszuüben, und ist jeder Uhrmacher, der die Marke übergeben hat, verpflichtet, es dem Markeninhaber gegenüber zu erfüllen? Das Gesetz stellt die Bechtsvermutung auf, dass der Inhaber der Ur kunde schlechthin als Eigentümer und auch als Gläubiger der in der Urkunde verbrieften Forderung, die hier in dem Bechte, die Uhr zurückzuverlangen besteht, gelten soll. Demnach kann jeder, der sich im Besitze einer solchen Beparaturmarke befindet, ohne sein Eigentums- oder Verfügungsrecht auf die Marke darzutun, die zur Beparatur übergebene Uhr gegen Uebergabe der Marke verlangen. Der Uhrmacher hat nicht die Verpflichtung, zu prüfen, wo und wie der Vorzeiger der Marke das Eigentums- oder Ver fügungsrecht über sie erhalten hat. Demnach kann der Uhrmacher jedem, der ihm die Marke vorzeigt, sei es auch, dass der Vorzeigende die Marke gefunden oder in anderer Weise an sieh gebracht hat, die Uhr aushändigen. Denn ihm liegt es nicht ob, die Becbte dessen wahrzunehmen, aus dessen Besitz die Marke ohne oder gegen seinen Willen ge kommen ist. Der Uhrmacher ist aber nicht ohne weiteres verpflichtet, die Uhr jedem, der ihm die Marke vorzeigt, zu übergeben. Er hat ein Beanstandungsrecht, falls der Inhaber der Marke zur Verfügung über sie nicht berechtigt ist. Von diesem Bechte wird er Gebrauch machen, falls ihm von dem, dem er die Marke ursprünglich übergeben hat, die Mitteilung zugeht, dass ihm die Marke abhanden gekommen ist, oder dass er sie einem bestimmten anderen übergeben hat. Ist ihm aber eine solche Mitteilung nicht zugegangen, so wird er gegen Bückgabe der Marke auch durch die an einen nicht zur Verfügung über die Marke Be rechtigten durch Uebergabe der Uhr von seiner Verpflichtung befreit. Falls der Markenempfänger die Marke verlieren sollte, so fragt es sich, ob der Uhrmacher die ihm übergebene Uhr auch ohne Bückgabe der Marke dem, der ihm die Uhr übergeben hat, sie auf Erfordern zurückgoben muss. Er ist hierzu nicht ver pflichtet. Denn das Vertrags Verhältnis, das er mit dem Marken empfänger geschlossen bat, ging dahin, dass nur gegen Bückgabe der Marke Herausgabe der Uhr erfolgen sollte. Es ist somit ein Vertrag, der Zug um Zug zu erfüllen ist. Das Becht des Gläubigers, die Uhr zurückzufordern, ruht vielmehr im Falle des Marken Verlustes einstweilen. Der Verlustträger kann sich aber dann dadurch helfen, dass er den Verlust bekannt machen und die verlorene Marke für ungültig erklären lässt, oder dadurch, dass er dem Uhrmacher Sicherheit stellt, falls der Uhrmacher von einem dritten, der die Marke vorzeigt, auf Herausgabe der Uhr in Anspruch genommen werden sollte. Im gewöhnlichen Verkehr wird aller-
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