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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 33.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454439Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454439Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454439Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1908)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Central-Verband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- An unsere Leser und Freunde!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Novelle zum Gesetz über den unlauteren Wettbewerb
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 33.1908 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1908) 1
- ArtikelCentral-Verband 1
- ArtikelAn unsere Leser und Freunde! 2
- ArtikelDie Novelle zum Gesetz über den unlauteren Wettbewerb 2
- ArtikelVorschule des Uhrmachers (Fortsetzung aus Nr. 23 des vorigen ... 3
- ArtikelAus der Werkstatt 4
- ArtikelDie Uhrensammlung Pleissner-Dresden 4
- ArtikelDie Herstellung der amerikanischen doppelt goldplattierten ... 6
- ArtikelDas Verbandsmuseum 8
- ArtikelZeitsignaldienst Hamburg-Horta 8
- ArtikelSprechsaal 9
- ArtikelEine eigenartige Hausindustrie 10
- ArtikelUhr-Reparaturmarken 11
- ArtikelDie Sicherung der Handwerkerforderungen 12
- ArtikelHandwerker und Kaufmann 12
- ArtikelGesetzliche Rechte der Lehrherren beim Kontraktbruch der ... 13
- ArtikelAus der Astronomie 13
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 14
- ArtikelVerschiedenes 14
- ArtikelKonkursnachrichten 15
- ArtikelVom Büchertisch 15
- ArtikelPatentnachrichten 15
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 15
- BeilageZu dem Aufsatz: „Die Uhrensammlung Pleißner“ -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1908) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1908) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1908) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1908) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1908) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1908) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1908) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1908) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1908) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1908) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1908) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1908) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1908) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1908) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1908) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1908) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1908) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1908) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1908) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1908) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1908) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1908) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1908) 369
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1908) 1
- BandBand 33.1908 1
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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2 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 1. Gleichzeitig wollen wir auch heute wieder alle noch fernstehenden Vereinigungen zum Anschluss an den Central-Verband auffordern. Nur eine grosse Masse bildet eine Macht, die imstande ist, auf die Gesetzgebung einzuwirken. Darum ist es nötig, ja eine Pflicht, die dem Selbsterhaltungstriebe entspringt, dass die Kollegen sich endlich aufraffen und dem Central-Verband anschliessen. Kollegen seid einig, seid kollegial! Mit kollegialischem Gruss Der Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Vorsitzender: ßob. Freygang. An unsere Leser und Freunde! Anlässlich des Jahreswechsels erlauben wir uns, unseren verehrten Freunden, Lesern und Mitarbeitern die herzlichsten Glückwünsche darzubringen. Wir verknüpfen damit die Bitte, uns auch im neuen Jahre das seitherige rege Interesse entgegenzubringen. Nach wie vor werden wir es als unsere vornehmste Aufgabe betrachten, die Interessen der deutschen Uhrmacher zu vertreten; halten wir doch das Allgemeine Journal der Uhrmacherkunst als alleiniges Organ und Miteigentum des Central-Verbandes in erster Linie hierfür berufen. Wir bitten jeden Freund unserer Bestrebungen, uns hierin zu unterstützen. Zum Schlüsse danken wir all denen herzlich, die uns mit ihren Neujahrswünschen erfreuten! Die Redaktion und Expedition des Allgemeinen Journals der (fhrmacherkunst. Die Novelle zum Gesetz über den unlauteren Wettbewerb. er „Reichsanzeiger“ veröffentlicht den vorläufigen Ent wurf eines Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Der Entwurf enthält folgende Abänderungsvorschläge gegenüber dem bisherigen Gesetz: § 2. Werden die im § 1, Absatz 1, bezeiehneten unrichtigen Angaben von einem Angestellten zugunsten des Geschäftsherrn gemacht, so ist der Unterlassungsanspruch auch gegen diesen begründet. § 5. Wird auf Grund des § 826 des Bürgerlichen Ge setzbuches wegen einer zu Zwecken des Wettbewerbes vor genommenen Handlung, die gegen die guten Sitten verstösst, der Anspruch auf Unterlassung der Handlung geltend gemacht, so finden in Ansehung des Erlasses einstweiliger Verfügungen und der öffentlichen Bekanntmachung des Urteils die Vorschriften des § 4 und des § 21, Absatz 4, Anwendung. §6. Wer in der Absicht, den Anschein eines be sonderen günstigen Angebots hervorzurufen, in öffent lichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen grösseren Kreis von Personen bestimmt sind, über geschäftliche Verhältnisse, insbesondere über die Beschaffenheit, die Herstellungs art oder die Preisbemessung von Waren oder gewerblichen Leistungen, über die Art des Bezuges oder die Bezugsquelle von Waren, über den Besitz von Auszeichnungen, über den Anlass oder den Zweck des Verkaufs wissentlich unwahre und zur Irreführung geeignete Angaben tatsächlicher Art macht, wird mit Geldstrafe bis zu 500 Mk. oder mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. § 7. Eine Ankündigung, die den Anschein hervorruft, dass es sich um den Verkauf von Waren handelt, die den Bestandteil einer Konkursmasse bilden, gilt als unrichtige An gabe im Sinne der §§ 1, 6, wenn der Verkauf nicht für Rechnung der Konkursmasse vorgenommen wird. § 9. Wer in öffentlichen Bekanntmachungen oder Mitteilungen, die für einen grösseren Kreis von Personen bestimmt sind, den Verkauf von Waren unter der Bezeichnung eines Ausverkaufs ankündigt, ist gehalten, in der Ankündigung die Gründe an zugeben, die zu dem Ausverkauf Anlass gegeben haben. Das Unterlassen dieser Vorschrift zieht Geldstrafe nach sich. § 10. Mit Geldstrafe bis zu 500 Mk. oder mit Gefängnis bis zu einem Jahre wird bestraft, wer im Falle der Ankündigung eines Ausverkaufs Waren zum Verkauf stellt, die den durch die Ankündigung betroffenen Waren nachträglich hinzugefügt worden sind, oder für deren Verkauf der bei der Ankündigung angegebene Grund des Ausverkaufs nicht zutrifft. §12. Der Ankündigung eines Ausverkaufs im Sinne des §9, Absatz 2, des § 10 und des § 11, Nr. 2, steht jede sonstige Ankündigung gleich, welche den Verkauf von Waren wegen Beendigung des Geschäftsbetriebes, Aufgabe einer einzelnen Warengattung oder Räumung eines be stimmten Warenvorrats aus dem vorhandenen Bestände betrifft. § 16. Wer im geschäftlichen Verkehr einen Namen, eine Firma, oder die besondere Bezeichnung eines Erwerbs geschäfts, eines gewerblichen Unternehmens oder einer Druck schrift in einer Weise benutzt, welche geeignet ist, Ver wechselungen mit dem Namen, der Firma oder der besonderen Bezeichnung hervorzurufen, deren sich ein anderer befugterweise bedient, kann von diesem auf Unterlassung der Benutzung in Anspruch genommen werden. War die missbräuchliche Art der Benutzung darauf berechnet, Verwechslungen hervorzurufen, so ist der Benutzende dem Verletzten zum Ersätze des Schadens verpflichtet. In den dem Entwurf beigegebenen Erläuterungen heisst es unter anderem: „Unter den Fragen, welche für die Revision des Wett bewerbsgesetzes in den Vordergrund gestellt zu werden pflegen, sind namentlich zu nennen: die Einführung einer General klausel, welche es ermöglichen soll, manche jetzt nicht verfolgbare ünlauterkeiten zu erfassen, die Verschärfung des Strafschutzes und der Haftung des Geschäftsherrn für die Handlungen seiner Angestellten, die bessere Verhinderung der Quantitäts- und Qualitätsverschleierung, die missbräuchliche Bezeich nung von Waren als Konkursmasse und vor allem die Aus wüchse im Ausverkaufswesen. Aber auch Preisschleuderei und Lockartikel, Uebermass in der Rabattgewährung und im Zugabewesen wünscht man vielfach durch das Wettbewerbs gesetz verhindert zu sehen; schliesslich wird die Bekämpfung des Ausstellungsschwindels und der Bestechung der Angestellten von manche^ Seiten als Aufgabe der Gesetzesrevision betrachtet.“ Nur einen, wenn auch erheblichen Teil dieser zahlreichen Fragen hat der vorliegende Entwurf, der an den Grundlagen des bisherigen Gesetzes festhalten zu sollen glaubt, in sich auf nehmen und im positiven Sinne regeln können. In den Erläuterungen zur Rogelung der Konkurswaren- ausverkäufe heisst es u. a.: „Der Entwurf beabsichtigt, die in
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