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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 33.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454439Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454439Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454439Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1908)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Central-Verband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 33.1908 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1908) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1908) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1908) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1908) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1908) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1908) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1908) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1908) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1908) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1908) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1908) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1908) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1908) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1908) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1908) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1908) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1908) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1908) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1908) 289
- ArtikelCentral-Verband 289
- ArtikelBerichtigung 290
- ArtikelHalte dein Schaufenster sauber und hell! 290
- ArtikelVom deutschen Juristentag 290
- ArtikelBericht über die 31., auf der Deutschen Seewarte abgehaltene ... 291
- ArtikelDie Satteluhr des Kurfürsten Johann Georg II. von Sachsen 292
- ArtikelDie Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente ... 294
- ArtikelVI. Verbandstag des Rheinisch-Westfälischen Verbandes der ... 297
- ArtikelDie Ausstellung in Krefeld 299
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 301
- ArtikelVerschiedenes 302
- ArtikelKonkursnachrichten 304
- ArtikelVom Büchertisch 304
- ArtikelPatentbericht 304
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 304
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1908) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1908) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1908) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1908) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1908) 369
- BandBand 33.1908 1
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Nr. 19. Halle, den 1. Oktober 1908. 38. Jahrgang. Inhalt: Central-Verband. — Berichtigung. — Halte dein Schaufenster sauber und hell! — Vom deutschen Juristentag. — Bericht über die 31., auf der Deutschen Seewarte abgehaltene Wettbewerb-Prüfung von Marine-Chronometern (Winter 1907—1908). — Die Satteluhr des Kurfürsten Johann Georg II. von Sachsen. — Die Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente (Fortsetzung). — VI. Verbandstag des Rheinisch-Westfälischen Verbandes der Uhrmacher und Goldschmiede in Krefeld (Schluss). — Die Ausstellung in Krefeld. — Innungs- und Vereinsnaohrichten. — Verschiedenes. — Konkurs- naehrichten. — Vom Büchertisch. — Patentbericht. — Frage- und Antwortkasten. C entral-Verband. Zwei Mitteilungen, Leid und Freud kündend, gingen uns verspätet zu, und bringen wir dieselben zur Kenntnis der werten Mitglieder. Am 7. September verstarb nach längerem Kranksein im Alter von 51 Jahren der liebe Kollege Hermann Wagner in Erfurt. Der Verein Erfurt verliert in dem Verstorbenen, der ein Mitgründer des Vereins war, ein treues Mitglied, dessen An denken von allen Vereinsmitgliedern und auch von uns stets in Ehren gehalten wird. Das langjährige Mitglied des Vereins Hamburg, der derzeitige Rechnungsführer des Vereins, Kollege G. E. Nilsson, feierte am 23. September sein 25jähriges Geschäftsjubiläum. Wir bringen dem lieben Kollegen noch nachträglich die herzlichste Gratulation, verbunden mit den besten Wünschen, hierdurch dar. ^ Mit dem heutigen Tage, dem 1. Oktober, treten die neuen gesetzlichen Bestimmungen, bezüglich der Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen in Kraft. Da scheinbar noch immer Unklarheiten über diese Abänderung der Gewerbeordnung in den Kollegen kreisen herrschen, nehmen wir nochmals Gelegenheit, darauf einzugehen. Zunächst sei nochmals mitgeteilt, dass die zu diesem Zeitpunkt, also bis mit heute, im Lehrverhältnis stehenden Lehrlinge, gleichviel, in welchem Lehrjahre dieselben stehen, ausgelehrt werden dürfen. Die weitere Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen wird von der unteren Verwaltungsbehörde auf Antrag ver liehen. Also, alle Kollegen, die bis heute, nach § 129 der Beichsgewerbeordnung, die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen besassen, können den Antrag auf weitere Verleihung der Befugnis stellen. Nach § 129 der ßeichsgewerbeordnung hatten die Be fugnis zur Anleitung von Lehrlingen im Handwerke: 1. Personen, die drei Jahre gelernt und die Gesellen- oder Gehilfenprüfung bestanden haben; 2. Personen, die fünf Jahre hindurch persönlich das Handwerk ausgeübt haben, oder als Werkmeister, oder in ähnlicher Stellung tätig gewesen sind; 3. Personen, die diesen Anforderuugen nicht genügten, denen aber die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen von der höheren Verwaltungsbehörde verliehen wurde; 4. Personen, die am 1. April 1901 das 17. Lebensjahr vollendet und an Stelle der dreijährigen Lehrzeit und der bestandenen Gehilfenprüfung nur eine zweijährige Lehrzeit zurückgelegt hatten. Alle Kollegen, die beim Inkrafttreten des neuen Gesetzes, also mit dem heutigen Tage, bereits fünf Jahre hindurch mit der Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen in ihrem Gewerbe tätig gewesen sind, also eine der vier vorstehenden Bedingungen erfüllten, können den Antrag auf weitere Verleihung der Befugnis stellen. Nicht unerwähnt soll bleiben, dass die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen nur solchen Personen verliehen wird, die im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sind und das 24. Lebens jahr zurückgelegt haben. Diejenigen Kollegen, die nach den Bestimmungen der Reichsgewerbeordnung eine Meisterprüfung be standen und das 24. Lebensjahr zurückgelegt haben, auch die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen, brauchen einen derartigen Antrag nicht zu stellen. Auf Grund des Meisterbriefes haben sie die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen. Wie bereits in voriger Nummer erwähnt, ist es sehr zu empfehlen, dass die Vorstände der Vereinigungen, gleichviel, ob Verein oder Innung, diese An gelegenheit für ihre Mitglieder erledigen. Zu diesem Zwecke ist eine Liste anzufertigen, in der die Namen (Vor- und Zunamen, Geburtstag und Jahr, der Tag der Selbständigmachung, die Antwort, ob die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt und die bürger lichen Ehrenrechte vorhanden sind) der Antragsteller einzutragen sind. Mit den nötigen Begleitschreiben versehen, ist diese Liste an die untere Verwaltungsbehörde, deren Titel die Herren Vorstände schon selbst wissen werden, einzureichen. Dieses Verfahren vereinfacht die Sache und ist zum Vorteil der Behörden und Mitglieder. Natürlich sind dann die Vereinigungen für die Richtigkeit der eingereichten Listen den Behörden verantwortlich. Sollten die Handwerks- und Gewerbekammern vorgedruckte Formulare für diesen Zweck zur Verfügung stellen, so empfehlen wir, diese zu benutzen. Jedenfalls sind wir auch zu weiteren diesbezüglichen Erklärungen gern bereit. Da die unteren Verwaltungsbehörden ausser den von den Vereinigungen gestellten Anträgen auch noch solche von Uhr machern, die einer Vereinigung nicht angehören, bekommen werden, vielleicht aber nicht in der Lage sind, diese auf ihre Richtig keit zu prüfen, so ist wohl anzunehmen, dass die Behörden die zuständigen Kammern oder die Vorstände der Vereinigungen zu Rate ziehen werden. Besonders werden wohl die Gehilfen-Prüfungsausschüsse, die die Lehrfähigkeit der Meister am besten zu beurteilen verstehen, herangezogen werden. Man lasse sich dabei nicht von persönlichen, geschäftlichen oder sonstigen, vielleicht gehässigen, Motiven leiten, sondern behandle diese Sache nur objektiv und der Wahrheit gemäss. Mit kollegialischem Gruss Der Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Vorsitzender: Rob. Freygang,
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