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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 33.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454439Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454439Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454439Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1908)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Berichtigung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Halte dein Schaufenster sauber und hell!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vom deutschen Juristentag
- Autor
- König, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 33.1908 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1908) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1908) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1908) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1908) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1908) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1908) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1908) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1908) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1908) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1908) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1908) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1908) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1908) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1908) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1908) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1908) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1908) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1908) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1908) 289
- ArtikelCentral-Verband 289
- ArtikelBerichtigung 290
- ArtikelHalte dein Schaufenster sauber und hell! 290
- ArtikelVom deutschen Juristentag 290
- ArtikelBericht über die 31., auf der Deutschen Seewarte abgehaltene ... 291
- ArtikelDie Satteluhr des Kurfürsten Johann Georg II. von Sachsen 292
- ArtikelDie Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente ... 294
- ArtikelVI. Verbandstag des Rheinisch-Westfälischen Verbandes der ... 297
- ArtikelDie Ausstellung in Krefeld 299
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 301
- ArtikelVerschiedenes 302
- ArtikelKonkursnachrichten 304
- ArtikelVom Büchertisch 304
- ArtikelPatentbericht 304
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 304
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1908) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1908) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1908) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1908) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1908) 369
- BandBand 33.1908 1
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
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290 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 19. Berichtigung. In meiner in derNr. 18 erschienenen Abhandlung: „A. Engel brecht. Zu seinem 80. Geburtstage“, ist mir, wie ich nach träglich erkennen musste, zu meinem grössten Bedauern ein sehr unangenehmes Versehen unterlaufen. Bei Nennung der Namen derjenigen Kollegen nämlich, die unserem damaligen 1. Vorsitzenden Herrn A. Engelbrecht zur Lösung seiner schweren Aufgabe ihre Dienste für zwei Perioden in bereitwilligster Weise zur Verfügung stellten, versah ich leider, unseres geschätzten Kollegen und Vertrauensmannes A. Meinecke- Hamburg Erwähnung zu tun. Mein Bedauern hierüber ist ein um so grösseres, als mir nur zu gut in Erinnerung geblieben ist, welch gewissenhafter und treuer Mitarbeiter er dem damaligen Vorstand zu jeder Zeit war, und wie sehr man auf dessen Zu verlässigkeit zu jeder Zeit bauen konnte. F. Neuhofer. Halte dein Schaufenster sauher und hell! j]eihnachten ist nicht mehr fern, und der Geschäftsmann rüstet sich schon jetzt für das kommende Fest. Ein gleiches tut das kaufende Publikum. Es werden Wünsche zu erforschen gesucht und die Auslagen in den Schau fenstern mit mehr Interesse beachtet. Damit beginnt aber auch für den Geschäftsmann eine arbeitsreichere Zeit mit weit grösseren Verpflichtungen, nicht allein solche gegen die Kundschaft, sondern auch gegen sich selbst und sein Geschäft. Es ist Zeit, seinem Schaufenster den Anstrich des besonders Anziehenden zu geben, und ganz besonders darauf zu achten, dass peinliche Sauberkeit im Schaufenster herrscht. Der Interessent, der jetzt vor dem Schaufenster steht, hat gewissermassen in der Zeit der grösseren Kauflust ein schärferes Auge für kleine Unstimmigkeiten als sonst, wo er mehr mechanisch und gewohnheitsmässig die Auslagen betrachtet. Besonderen Wert aber lege auf eine schöne, helle und effekt volle Beleuchtung deines Fensters. Schaufenster werden zumeist des Abends besehen, und jetzt, wo die Lampen schon frühzeitig angebrannt werden müssen, hat auch dein Fenster das meiste Interesse. Hast du nicht schon oft vor den grossen Schaufenstern einer Weltstadt gestanden, und warst du nicht geblendet von der Fülle des Lichtes? Und war es dir nicht wohl, den strahlenden Glanz um dich zu haben? Die Waren sahen so sauber und schön aus, und der Appetit kam beim Essen. Du hast dich blenden lassen, gingst in den Laden, um zu kaufen! Gerade in der Beleuchtungsfrage sind uns jene Geschäfte, die oft schwere Konkurrenz für uns sind, weit voraus, und damit auch weit voraus, den Kunden anzuziehen. Also: Halte dein Schaufenster sauber und hell! Vom deutschen Juristentag. eim Lesen dieser Ueberschrift werden unsere Leser er staunt fragen: Was hat der Juristentag mit uns Uhr machern zu tun? Wir halten es aber für unsere Pflicht, uns an dieser Stelle etwas näher mit einer Resolution zu befassen, die auf dem 29. Juristentage am 10. September in Karlsruhe zustande kam. In der handelsrechtlichen Abteilung referierte Professor Dr. Heymann-Marburg über das Thema: Empfiehlt es sich, das Reichsgesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs in An sehung des Ausverkaufswesens zu ergänzen? Man sollte meinen, dass diese Frage in Anbetracht der vielen Klagen, die gerade in dieser Richtung laut geworden sind, mit einem Ja beantwortet werden würde. Ist doch jeder, der die Verhältnisse im Geschäfts leben auch nur einigermassen kennt, überzeugt, dass das Gesetz wider den unlauteren Wettbewerb in der heutigen Form zur Be kämpfung des unlauteren Ausverkaufswesens fast vollständig versagt. Die Erfolge, die bis heute erzielt worden sind, sind geradezu winzige im Verhältnis zu den Schäden, die der reelle Handel durch das rücksichtslose und wüste Ausverkaufswesen erlitten hat. Man gehe nur um diese Zeit durch die Geschäftsstrassen einer Grossstadt und achte darauf, wieviel Ausverkäufe veranstaltet werden. Alle möglichen und unmöglichen Gründe werden heraus gesucht, um einen solchen zu rechtfertigen. Wie schwer es hält, gegen offenbar schwindelhafte Ausverkäufe erfolgreich vorzugehen, brauchen wir hier nicht weiter auszuführen, wir haben es gerade in unserem Fache und damit am eigenen Leibe zur Genüge er fahren. Der Bericht des B. T. über die Verhandlung des Juristen tages über die aufgeworfene Frage sagt wörtlich: „Der Referent (Prof. Dr. Heymann) legte dar, wie die Regierung durch das Drängen der handwerkerfreundlichen Parteien im Reichstage dazu gekommen sei, eine Novelle zum Gesetz zur Bekämpfung des un lauteren Wettbewerbes vorzulegen, die sich mit dem Ausverkaufs wesen befasst. Die Kommission war aber einstimmig der Meinung, dass die darin vorgeschlagenen Präventivmassregeln wertlos seien. Der Kampf gegen betrügerische Ausverkäufe darf nie so weit gehen, dass er die Ausverkäufe selbst, eine moderne Form des Handels, unmöglich mache. Daher ist der Beschluss der Kommission mit grösser Mehrheit folgendermassen gefasst worden: „Im Vertrauen auf die energische Durchführung und Befolgung der nament lich in den neueren Entscheidungen des Reichsgerichts geschaffenen Judikatur, nach welcher es insbesondere klarsteht, dass der Nach schub von Waren bei Ausverkäufen nur in geringstem Masse und lediglich in dem zum Zwecke der Abwicklung der Geschäfte er forderlichen Umfang zulässig ist, hält der deutsche Juristentag die Ergänzung des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb in Ansehung des Ausverkaufswesens nicht für erforderlich, ins besondere nicht eine Ergänzung im Sinne des veröffentlichten Regierungsentwurfes für wünschenswert. Sollte es zu einer ge setzlichen Regelung dieser Materie kommen, so ist die erwähnte Judikatur des Reichsgerichtes über die Nachschübe zum Gesetz zu erheben.“ Wenn die Kommission der Meinung war, dass die vor geschlagenen Präventivmassregeln 1 ) wertlos seien, so kann man hierüber geteilter Meinung sein. Wie wir schon in Nr. 7 klar legten, halten wir die Bestimmungen des Regierungsentwurfes für nicht ausreichend. Die geplanten Gegenmassregeln werden, unserer Ueberzeugung nach, die betrügerischen Ausverkäufe nicht unmöglich machen, aber sie werden dem Veranstalter mehr Un bequemlichkeiten verursachen. Der Juristentag schien der Ansicht zu sein, dass die Gegen massregeln zu weit gehen und Ausverkäufe überhaupt unmöglich machen könnten. Wir halten diese Anschauung für unbegründet. Unter ge wissen Umständen ist ein Ausverkauf eine Notwendigkeit, das ist unbestritten, aber wir sind auch überzeugt, dass man ganz gut die Ausverkäufe auf das allergeringste Mass einschränken kann, ohne den Handel zu schädigen, und dass durch eine Rechtsprechung, die sich dem praktischen Bedürfnis anfügt, die unerträglichen Missstände eingedämmt werden könnten. Dem Geschäftsmanne, und namentlich dem kleinen und mittleren, der unter den un lauteren Geschäftsgebahren besonders zu leiden hat, ist das „Ver trauen auf die energische Durchführung“ des ganzen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb abhanden gekommen. Wie oft wird sogar bei Klagen über unlauteren Wettbewerb von Polizei und Gericht bedauert, dass ihnen zur Verhinderung desselben leider die gesetzliche Handhabe mangele. Wenn wir gründliche Abhilfe solchen Missständen gegen über verlangen, so haben wir nach unserer besten Ueberzeugung nicht nur das Recht auf unserer Seite, sondern es ist auch die Pflicht der Selbsterhaltung, die uns zwingt, einen zu der er wähnten Resolution gegenteiligen Standpunkt einzunehmen. Haben die Juristen etwa mildere Bestimmungen gegen den unlauteren Wettbewerb unter sich? Was ist die Anwaltkammer der Rechtsanwälte denn anders, wie eine Zwangsinnung in der schärfsten Form? Gerade dieser Beruf steht unter den strengsten Vorschriften, die sich sogar über die Preisstellung erstrecken. (Mindestpreise!) Ja, einem Rechtsanwalt ist es nicht einmal gestattet, in die eben verlassenen Räume eines Kollegen einzu ziehen! Fast scheint es, als ob das alte bekannte Sprichwort: 1) Präventiv = vorbeugend, verhütend.
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