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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 33.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454439Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454439Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454439Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1908)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Uhrmachergewerbe und der Meistertitel
- Autor
- Hertzog, Julius
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 33.1908 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1908) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1908) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1908) -
- BeilageZu dem Aufsatz: „Die Uhrensammlung Pleißner“ -
- ArtikelCentral-Verband 33
- ArtikelDas Uhrmachergewerbe und der Meistertitel 34
- ArtikelDie Uhrensammlung Pleissner-Dresden (Schluss aus Nr. 2) 35
- ArtikelArbeit und Erfolg 36
- ArtikelVorschule des Uhrmachers (Fortsetzung aus Nr. 1) 38
- ArtikelJubiläumsfeier im Hause Johannes Hartmann, Königl. Hofuhrmacher, ... 39
- ArtikelErfahrungen in Patentsachen 39
- ArtikelJulius Hertzog 42
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 42
- ArtikelVerschiedenes 44
- ArtikelKonkursnachrichten 45
- ArtikelVom Büchertisch 46
- ArtikelPatentnachrichten 46
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 47
- ArtikelInserate 47
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1908) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1908) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1908) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1908) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1908) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1908) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1908) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1908) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1908) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1908) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1908) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1908) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1908) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1908) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1908) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1908) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1908) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1908) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1908) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1908) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1908) 369
- BandBand 33.1908 1
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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34 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 3. Das Uhrmachergewerbe und der Meistertitel 1 ). Von Julius Hertzog, Görlitz. 1s in den sechziger Jahren die unbeschränkte Gewerbe freiheit eingeführt wurde, jubelte man ihr im all gemeinen zu, denn sie befreite den Gewerbestand von mancher lästigen Bestimmung, und man hoffte von dem freien Wettbewerb einen Aufschwung in Handel und Gewerbe. Jedoch wo viel Licht ist, ist auch Schatten. Bald fanden sich unlautere Elemente, welche die Breiheit miss brauchten, worunter namentlich unser Gewerbe viel, sehr viel zu leiden hatte. Haushälter, Portiers, Kellner, Werkführer in den Fabriken, Hausierer und arbeitsscheue Leute legten sich auf den Uhrenhandel. Besonders grossen Schaden fügten aber dem an sässigen Uhrmacher die Wanderauktionen zu, deren Veranstalter, von Ort zu Ort ziehend, ungehindert ihre Versteigerungen abhielten. Leider fanden sich auch Fabrikanten, die mit minderwertiger Ware diese Leute unterstützten. Um diesen ungeheuerlichen Missständen entgegenzutreten und zur Wahrung der berechtigten Interessen des Uhrmacher standes kamen im Jahre 1876, auf Anregung des Berliner Uhr machervereins, gegen 300 deutsche Uhrmacher in Harzburg zusammen. Einer der wichtigsten Beschlüsse dieser Versammlung war, Vereine zu gründen und diese zu einem Verbände zusammen- zuschliessen, um mit vereinten Kräften gegen alle Missstände zu kämpfen. Schon am ersten Verbandstage im Jahre 1877 zu Wiesbaden wurde_ einstimmig beschlossen, eine Petition an den Reichstag einzureichen, worin scharf gegen die Wanderlager, Uhrenauktionen und das Hausiererunwesen Stellung genommen wurde. Diese Petition wurde fast auf allen späteren Verbands tagen besprochen und immer wieder von neuem eingereicht, bis endlich ein Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und gegen das Hausieren mit Taschenuhren, Gold- und Silberwaren erschien. Aber die unbeschränkte Gewerbefreiheit hatte auch noch eine andere Schattenseite, die unser schönes Gewerbe gewissermassen diskreditiert hat, indem sie gestattete, dass jeder, gleichviel ob er die Uhrmacherei erlernt hatte oder nicht, sich die Bezeichnung Uhrmacher beilegen und auch Lehrlinge annehmen und ausbilden durfte. Ich will hier nur kurz zwei Fälle mitteilen, die sich in Görlitz abgespielt haben zu der Zeit, als ich noch Vorsitzender des dortigen Vereins war. Ein Altwarenhändler betrieb nebenbei ein schwunghaftes Geschäft mit alten und neuen Uhren. Als sein Sohn die Schule verliess, gab er ihn zu einem Uhrmacher in die Lehre. Ohne die Lehre zu beenden, kehrte der Sohn zum Vater zurück. Beide machten nun ein Uhrengeschäft auf und bezeichneten sich auf Firma und Geschäftskarte als „Uhrmacher“. Der zweite Fall ist noch schlimmerer Art. Es meldete sich zu unserem Verein ein Uhrmacher aus dem Löwenberger Kreise an, wahrscheinlich nur, um mit der Mitgliedskarte des Central- Verbandes der Deutschen Uhrmacher prunken zu können. Da er uns Kollegen unbekannt war, so zog ich Erkundigungen über ihn ein. Die Auskunft lautete: „Der P. P. ist gelernter 1 ischler, hat in seiner Militärzeit bei einem Uhrmacher im Quartier gelegen und ist dadurch wahrscheinlich auf den Gedanken gekommen, sich später als Uhrmacher zu etablieren. Anfänglich hat er mit Wanduhren gehandelt, ist nach und nach zu Taschen uhren übergegangen, stellte dann einen Gehilfen an und hat auch Lehrlinge zur Ausbildung angenommen.“ Wie konnten wir unter solchen Verhältnissen auf einen tüchtigen Nachwuchs rechnen, der für das Blühen unseres Gewerbes und zur Hebung der Achtung vor unserem Stande so notwendig ist! Nicht selten sind die Fälle, die bestätigen, dass auch heute noch die Ausbildung der Lehrlinge eine mangel hafte ist. — Nachdem aus allen Handwerkerkreisen die Regierung gedrängt wurde, darin Wandel zu schaffen, erschien die seit 1901 in Kraft getretene Handwerkernovelle vom 26. Juli 1897, in der „ In den nächsten Wochen wird sieh der Eeichstag mit dem „kleinen Befähigungsnachweis“ beschäftigen. Die Ausführungen unseres hochgeschätzten Herrn Kollegen Hertzog sen. dürften deshalb ein ganz besonderes Interesse haben - D. Red. besonders das Lehrlingswesen geordnet und gesetzlichen Be stimmungen unterworfen wird. Ferner erhielt der selbständige Handwerker- und Gewerbestand durch Errichtung von Hand werkskammern eine mit gesetzlichen Befugnissen und Rechten ausgestattete Interessenvertretung, deren Aufgabe es ist, für die Hebung und Wohlfahrt des gesamten Handwerkerstandes zu sorgen und einzutreten. Ausserdem enthält die Gewerbenovelle noch die Bestimmung, dass fortan nur derjenige den Meistertitel führen darf, der eine ordnungsmässige Lehrzeit durchgemacht und drei Jahre als Gehilfe gearbeitet hat, wenigstens 24 Jahre alt ist und sich einer Meisterprüfung unterworfen hat. Das Gesetz will dadurch den Meistertitel wieder zu Ehren bringen; denn seither konnte sich bekanntlich jeder diesen Titel beilegen' ohne das Handwerk gelernt zu haben. Diese gesetzlichen Bestimmungen werden entschieden zur Gesundung unserer gewerblichen Zustände beitragen. Es fragt sich nun, inwieweit wir hiervon Gebrauch machen wollen. Im ^allgemeinen ist es bei uns nicht gebräuchlich, sich „Meister zu nennen, und es wird, namentlich in den grösseren Städten, wenig Wert darauf gelegt. Der Meistertitel erscheint jetzt aber in einem ganz anderen Lichte, als früher. Zunächst wird es in unserem F'ache den Pfuschern, Uhrenhändlern, auch den Goldarbeitern, unmöglich gemacht, den Meistertitel zu erwerben bezw. zu führen. Der Kunde erkennt sofort an der Bezeichnung „Uhrmachermeister“, dass er bei einem Fachmanne ist; er wird diesem ein grösseres Vertrauen entgegenbringen, was namentlich dem Uhrmacher von Wert sein muss. Es gibt Städte, wo das Uhrengeschäft zumeist in den Händen der Goldarbeiter liegt, und diese „Juwelier und Uhrmacher“ firmieren. Hier kommt das Gesetz auch den wirtschaftlich Schwächeren zu Hilfe. Wenn ich unsere Fachblätter zur Hand nehme, so finde ich, dass doch schon recht viele Kollegen sich des Meistertitels be dienen, namentlich im Königreich Sachsen. Dort gehen der Vorsitzende des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher, Herr Kollege Robert Freygang in Leipzig, wie auch der Vor sitzende der grossen Uhrmacherinnung in Dresden, Herr Kollege Ernst Schmidt, und noch viele andere Kollegen mit gutem Beispiel voran; sie nennen sich Meister bezw. Obermeister. Noch ein zweiter, viel wichtigerer und einschneidenderer Grund veranlasst mich, das vorliegende Thema zur Erörterung zu bringen. Bekanntlich hat die Regierung im April vorigen Jahres dem Reichstage einen Gesetzentwurf über den sogen, kleinen Befähigungsnachweis vorgelegt. Nach diesem Entwurf darf künftig nur derjenige Lehrlinge ausbilden, der sein Handwerk erlernt und durch die vorgeschriebene Prüfung den Meistertitel erworben hat. Da auch die links stehenden Parteien im Reichs tage dem Antrage nicht mehr ablehnend gegenüber stehen, so ist dessen Annahme unzweifelhaft. Durch die Annahme dieses Gesetzes würde der Meistertitel noch mehr gewinnen und all gemeiner werden, denn alsdann muss jeder, der Lehrlinge halten will, bestrebt sein, den Meistertitel zu erwerben. Der Wert dieses Gesetzes besteht namentlich darin, dass die Ausbildung der Lehrlinge nur von fachmännischer Seite geschehen muss, von Meistern, die dargelegt haben, dass sie die Fähigkeiten und Kenntnisse dazu besitzen, den Lehrlingen eine gute, den Anforderungen der Zeit entsprechende Ausbildung zu geben. Auf diese Weise werden wir nach und nach wieder gut geschulte und tüchtige Gehilfen erhalten, die dereinst auch als Meister in ehrenhafter Weise ihren Platz ausfüllen werden. Aus meinen Ausführungen wird man schliessen, dass ich den Kollegen die B’ührung des Meistertitels empfehle. Ich kann darin keine Nachteile erblicken; im Gegenteil, er kann nur von Vorteil sein. Insbesondere aber wird das Gesetz über den kleinen Befähigungsnachweis auch in unserem Gewerbe der Heranbildung eines tüchtigen Nachwuchses förderlich sein, das Standesbewusstsein wecken und zur Hebung unseres schönen Berufes beitragen.
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