Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 33.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454439Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454439Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454439Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1908)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber die Entwicklung unseres Gewerbes
- Autor
- Pütt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Stilunterscheidung an Uhren
- Autor
- Messerer, Ernst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 33.1908 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1908) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1908) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1908) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1908) 49
- ArtikelCentral-Verband 49
- ArtikelAufruf an alle Uhrmacher Berlins und dessen Vororte 50
- ArtikelZur Beachtung und Warnung! 50
- ArtikelDer Uhrmachergehilfe und Uhrenfabrikarbeiter in den Vereinigten ... 50
- ArtikelUeber die Entwicklung unseres Gewerbes 52
- ArtikelDie Stilunterscheidung an Uhren 54
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 58
- ArtikelVerschiedenes 61
- ArtikelKonkursnachrichten 62
- ArtikelVom Büchertisch 62
- ArtikelPatentnachrichten 62
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 63
- ArtikelInserate 63
- AusgabeNr. 5 (1. März 1908) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1908) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1908) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1908) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1908) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1908) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1908) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1908) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1908) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1908) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1908) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1908) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1908) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1908) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1908) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1908) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1908) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1908) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1908) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1908) 369
- BandBand 33.1908 1
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
54 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 4. Im Reichstage meinte man, der Kartellbildung unter Hand werkern die Möglichkeit durch § 100 q zu nehmen. Andere Kartelle (Kohlen usw.) duldet, ja begünstigt man. Der Bund der deutschen Friseur-Innungen hat dem Reichs tage eine Petition zugestellt, zwecks Beseitigung des § 100 q, und der Reichstag hat diese Petition angenommen und dem Reichs kanzler als Material überwiesen. Es ist nun Aussicht, dass ein bezüglicher Gesetzentwurf recht bald dem Reichstage zugeht, wenn sehr viele Innungen eine Resolution annehmen, worin sie die Aufhebung des § lOOq für durchaus nötig und zeitgemäss erklären.^ (Als geeignete Gegenwirkung dient eine „freie Ver einigung“, die zur Innehaltung ihrer Bestimmungen Konventional strafen mittels Sichtwechsels festlegt [Hannoverscher Fall].) Das jetzt geltende Recht aus dem Gesetze vom 26. Juli 1897 ermöglicht die Einrichtung von Zwangs- und freien Innungen. Letztere hauptsächlich für gemischte Berufe. Die Innungen sind öffentlich rechtlich, haben sogen. Korporationsrecht, unterstehen nicht dem Vereinsgesetze, sondern dem Innungsgesetze, können Vermögen erwerben, klagen und verklagt werden, besitzen eine Gerichtsbarkeit, z. B. bei Lehrlingsstreitigkeiten ist das Urteil der Innung ebenso wertvoll, als die Entscheidung der ersten gericht lichen Instanz. Die Entscheidung kann nach 4 Wochen, von der Zustellung des Urteils, beim Gericht vollstreckbar gemacht werden. Nach den alten Bestimmungen hatte die Gemeindebehörde die Lehrlingsstreitigkeiten zu entscheiden. Die Innung kann Ordnungsstrafen bis 20 Mk. festsetzen für verschiedene Fälle, und hat auch als Schiedsgericht bei Streitig keiten gewerblicher Natur unter den Mitgliedern zu entscheiden (§ 12). In den Innungsversammlungen soll das Standesbewusstsein gepflegt werden (Standesehre). Die Innung kann auch nach § 3 Veranstaltungen zur Förderung der gewerblichen Ausbildung usw. treffen, besonders nach § 18 die Einsetzung besonderer Aus schüsse zur Vorberatung einzelner Angelegenheiten, und hieraus erscheint ein solcher Ausschuss zweckmässig zu sein, der unter sucht, wieviel muss ein Uhrmacher mindestens jährlich erwerben (durch Arbeit und Handel), um seinen persönlichen und staats bürgerlichen Pflichten zu genügen? Aus den vorausgegebenen Darstellungen ist zu ersehen, wie lange Zeit es bedurfte und wie viele handwerkliche Bewegung nötig war, um nur einen Teil des seit 100 Jahren vermissten Handwerkerreehtes wieder zu gewinnen. Allen den Männern, die seit mehr als 70 Jahren für Handwerksrecht und Handwerks ehre gekämpft haben, gebührt unser Dank und unsere Nachfolge, damit dem Handwerk der goldene Boden wieder erobert wird und das Handwerk in noch höherem Masse als früher die feste Stütze für Thron und Altar, das Rückgrat unserer herrlichen deutschen Nation, sowie wir Uhrmacher mit Freude und Liebe in unserem Berufe tätig sein können. Wollten wir aber nun erst alle gesetzlichen Massnahmen zu unseren Gunsten abwarten, so könnte uns die Zeit recht lang werden, und muss die Selbsthilfe gerade jetzt in den einzelnen Innungen kräftig einsetzen. . „ (Schluss folgt.) Die Stilunterseheidung an Uhren. Von Ernst Messerer. [Nachdruck verboten.] och vor wenig Jahren galt es als ein von der Allgemeinheit stark abweichender Weg, wenn ein Uhrmacher sein Geschäft im wesentlichen als Kunstgewerbe betrieb. Ein solch „sonderbarer Schwärmer“ wurde nicht selten als ein Abtrünniger, ein Unzünftiger, angesehen. Das hat aber den Schwärmern nicht geschadet; sie sind in den meisten Fällen geschäftlich und persönlich in die Höhe gekommen, und haben dem ganzen Stand manche Anerkennung und Ehre eingebracht. Diese „Sonderlinge“ haben sich die Mühe nicht verdriessen lassen, alte, gute Stücke auf ihren künstlerischen Gehalt hin zu betrachten und zu studieren. Sie wandten der oft so vernachlässigten äusseren Erscheinung der neuen Uhren ihre Aufmerksamkeit zu, und wo sie nicht selbst die stilgerechte Nachbildung der alten Uhren in die Hand nahmen oder neue Muster schaffen konnten, wussten sie die Phantasie von Künstlern zu beschäftigen, indem sie den Künstlern die Bedingungen eines Industriewerkes klar legten, damit diese dem künstlerischen Gehäuse die äussere Form schön und richtig geben konnten. 9 Fig. 1—3. In unserer schnelllebigen Zeit werden Ansichten rasch revidiert. Heute möchte fraglos jeder Zweite oder Dritte sein fachliches Interesse recht gern auch auf das kunstgewerbliche Gebiet hin i Fig. 4—6. erweitern, aber es gehört immer mehr zu den Seltenheiten, dass der Zufall ein schönes, altes Stück dem Reparateur in die Hände spielt. Heutzutage ist ja fast alles Wertvolle in festen Händen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder