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Ottendorfer Zeitung : 31.07.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931-07-31
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1811457398-193107318
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1811457398-19310731
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1811457398-19310731
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungOttendorfer Zeitung
- Jahr1931
- Monat1931-07
- Tag1931-07-31
- Monat1931-07
- Jahr1931
- Titel
- Ottendorfer Zeitung : 31.07.1931
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Industrie und EeweMaste» zur Lage Berlin, 30. Juli. Präsidium und Vorstand des Reichsverbandes der Deut schen Industrie traten am 29. Juli unter dem Vorsitz des stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Frowein zu einer stark be suchten gemeinsamen außerordentlichen Sitzung zusammen, in der die gegenwärtige währungs-, kredit- und finanzpoli tische Lage eingehend besprochen wurde. Die Beratungen wurden eingeleitet durch Berichte von Dr. Silverberg und Geheimrat Kastl über die Entwicklung der Währungs -Znd Kreditlage in den letzten sechs Wochen, die Selbsthilfe-Rotmaßnahmen der Wirtschaft in dieser Zeit, insbesondere auch die Kreditgarantie-Aktion der Wirtschaft, das Nolverordnungswerk de: Reichsregierung und die bis herige Tätigkeit Les Reichsverbandes in allen diesen Fragen. BeczugszuWiM imö Aundungszinsen Dresden, 30. Juli. Die „Sächsische Staatszeitung" enthält eine Bekanntma chung des Finanzministeriums, wonach die Vorschriften der Verordnung des Reichspräsidenten über Zuschläge für Steu errückstände vom 20. Juli 1931 ohne weiteres auch für die staatliche Grund- und Gewerbesteuer, die gemeind lichen Zuschlagssteuern hierzu und für die Aufwertungs steuer zu gelten haben. Die bisherigen Vorschriften über Verzugszinsen und über die Höhe der Stundungszinsen fin den während der Geltungsdauer der genannten Notverord nung auf die erwähnten Steuern keine Anwendung Hin sichtlich der gegen Verzinsung bereits bewilligten und übep den 31. Juli 1931 hinausreichenden Stundungen von Grund steuer, Gewerbesteuer und Aufwertungssteuer haben die Steuerbehörden zu prüfen, ob und inwieweit für die Zeit nach dem 31. Juli 1931 der bisherige Zinsfuß innerhalb der Gren zen des § 9, Abs. 2, der Notverordnung heraufzusetzen ist, gegebenenfalls haben sie den Zinsfuß heraufzusetzen. Dies gilt auch für die vom Finanzministerium oder der Steuer direktion bewilligten Stundungen, Hir die die Befugnis zur Heraufsetzung der Stundungszinsen auf die Steuerbehörden übertragen wird. Bei der Aufwertungssteuer bleibt für die Fälle, in denen infolge der in der Verordnung des Reichs präsidenten über Auszahlung von Dienstbezügen vom 18. Juli 1931 nachgelassenen veränderten Zahlungsweise Nut zungsberechtigte die fällige Mietzinszahlung nicht rechtzeitig leisten, besondere Entschließung wegen des Verzugszuschla ges Vorbehalten. Zum MUenzusammeliWub Leipzig, 30. Juli. In einer am Mittwoch abgehaltenen Sitzung des Auf sichtsrates der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt geneh migte dieser einstimmig den Zusammenschluß mit der Säch sischen Staatsbank. Es konnte mitgeteilt werden, daß diese auf eine Kräftigung des sächsischen Bankwesens abgestellte Transaktion offenbar in weitesten Kreisen lebhaft begrüßt wird. kein Veamlenabbau Dem Leiter der Fachgruppe Banken des DHV wurde auf seine Vorstellungen von der Direktion der ADCA ge antwortet, daß ein Abbau von Personal auf Grund des Zu sammenschlusses nicht erfolgen werde. Dir notwendigen Ra tionalisierungsmaßnahmen seien in beiden Instituten schon längst durchgeführt worden, durch die Zusammenlegung wä ren neue Personalersparnisse nicht mehr zu erzielen. Noch leine Entscheidung des Kabinetts Berlin, 30. Juli. Das Reichskabinett erörterte Mittwochnachmittag in einer kurzen Sitzung die von seinem Wirtschaftsausschuß vor geschlagenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen, die mit der weiteren Wiederaufnahme des Zahlungsver kehrs Zusammenhängen. Die Beratungen werden Don nerstag fortgesetzt werden. Wedsr eine ZM gemässen Braunschweig, 30. Juli. Die in Braunschweig ansäßige Privatbankfirma D. Meyersfeld hat, wie die „Branujchwei- gische Land^zeitung" meldet, Mittwoch nach fast hundert jährigem Bestehen ihre Schalter schließen müssen und muß einen gerichtlichen Vergleich mit ihren Gläubigern erstreben. Sobald die Firma ihren Status fertiggestcltl haben wird, wird sie ihre Gläubiger einzeln benachrichtigen und zusam menrufen „Gras ZepMUn" Wer Archankelsl Hamburg, 30. Juli. Die Hamburg-Amerika-Linie keilt mit. daß das Luftschiff „Gras Zeppelin" sich Mittwoch um 20 Uhr MEZ über Archangelsk befunden hat. Für Don nerstagfrüh ist eine Zwischenlandung in Leningrad geplant. Schieberei in Duisburg Duisburg, 30. Juli. Ein Trupp vor Angehörigen der kommunistischen Partei versuchte nachts den Asphaltbelag der Essen-Steeter Straße mit weißer Farbe zu bemalen. Po lizeibeamte, die sie daran hindern wollten, wurden beschos sen und mußten das Feuer erwidern. Sieben Personen, die vermutlich dem Maitrupp als Deckung dienten, wurden verhaftet. hausbM und MArgMuMn Dresden, 30. Juli. Da der Hausbesitz durch die neuen Notverordnungen ver schiedentlich nachteilig betroffen wird, hat der Zentralver- band der Haus- und Grundbesitzervsreine in verschiedenen Eingaben an die Reichsregierung dazu Stellung genommen. Er fordert u. a., daß die Banken auch verpflichtet sein sollen, in laufender Rechnung die Ueberweisungen an Steuern, Hy pothekenzinsen usw. vorzunehmen, und daß dis Mieter ent sprechend den erhaltenen Bezügen Mietzahiungen leisten müs sen. Ferner fordert der Zentralverband die sofortige Aus setzung aller gerichtlichen Entscheidungen bis die Kreditlage wieder einigermaßen zu übersehen sei. Schließlich verlangt er die einstweilige Vertagung aller Termine für die Zwangs versteigerung von Grundstücken. Die tschechischen Bahnen verweigern deutsches Geld Dresden, 30. Juli. Aus Prag wird gemeldet: Das tschechoslowakische Lisen- bahnministerium hat durch Rundtelegramme bis auf Wider ruf die Annahme reichsdeutscher und ungarischer Zahlungs mittel bei Kassen der tschechischen Slaalsbahn verboten. Das Verbot bezieht sich nicht aus Kassen in Stationen, die aus deutschem oder ungarischen Staatsgebiet liegen, sofern es sich um die Zahlung von Tarifgebühren handelt, die in der Wäh rung des betreffenden Staates ausgedrückt sind. Neuregelung der sächsischen Fursorgerichtsahe Dresden, 30. Juli. Nach der zweiten Verordnung des Reichspräsidenten zu: Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 5. Juni 1931 sind die Staatsbehörden verpflichtet, neben anderen Spar maßnahmen auch auf einen Ausgleich der Ausgaben hinzu wirken. Unter die nachzuprüfenden Ausgaben fallen auch die Leistungen für die unterstützende Fürsorge. Eine ent sprechende Kürzung der Richtsätze für die laufen den Unterstützungen in der allgemeinen Fürsorge zuzüglich der außerdem gewährten Leistungen ist Voraussetzung für eine Beteiligung der Bezirksfürsorgeverbände an der Son derbeihilfe des Reiches aus dem 60-Millionen-Fonds. Die Negierung hat deshalb die Kreishauptmannschaften ange wiesen, eine Nachprüfung der Leistungen in der allgemeinen und in der gehobenen Fürsorge bei den ihr unterstellten Be zirksfürsorgeverbänden und den mit dessen Aufgaben betrau ten bezirkszugehörigen Gemeinden einzutrelen. Dabei sind die besonderen örtlichen Verhältnisse und Vorschriften indivi duell zu prüfen, eine größere Einheitlichkeit in der Handha bung der Fürsorge ist aber geboten und durchführbar. Hier für sind Grundsätze aufgestellt worden, die sich im wesent lichen mit den bereits früher erlassenen Richtlinien decken. Die Grundsätze besagen u. a , daß für Empfänger von Arbeitslosen- und Krisenunterstützung — von ganz beson deren Ausnahmefällen abgesehen — eine laufende zusätzliche Unterstützung aus Mitteln des Bezirksfürsorgeverbandes nicht in Frage kommt. Auch für die Empfänger einer Unter stützung des Bezirksfürsorgeverbandes dürfen in der Regel keine laufenden besonderen Zweckbeihilfen gewährt werden. Darüber, ob für die Winterzeki allgemeine Heizungsbeihilfen gegeben werden dürfen, bleibt eine Anweisung vorbehalten. In Uebereinstimmung mit den Reichsgrundsätzen über Vor aussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge ist alles Einkommen auf den Richtsatz anzurechnsn. Das gilt insbe sondere für Renten aus der Sozialversicherung einschl. der Steigerungssätze. Eine Ausnahme ist allein zu machen bei Arbeitsverdienst; jedoch dürfen Unterstützung und freige- lassener Arbeitsverdienst das Eineinhalbfache des Richtsatzes nicht übersteigen. Die zahlenmäßige Höhe der Richtsätze in den einzelnen Vezirksfürsorgeverbänden von zentralen Stellen aus festzu setzen, ist bei der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse nicht s tunlich. Die Regierung hat aber einen Rahmen aufgestellt, - innerhalb dessen die Richtsätze nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse zu bestimmen sind In den anderen Ländern hat eine Herabsetzung der Richtsätze fast allenthalben statt- gefunden. In Sachsen, wo bisher nur einzelne Bezirksfür- sorgeverbände die Höhe ihrer Richtsätze nachgeprüft haben, werden — selbst nach der Kürzung aui Grund der neuen Richtsätze — mit Rücksicht auf die besonders hohen Lebens haltungskosten in unserem dichtbevölkerten Industriestaat die Sätze in den meisten Fällen noch höher sein als im übrigen Reiche. Die Verordnung des Sächsischen Arbeits- und Wohl fahrtsministeriums bezweckt, ungerechtfertigte Unterschiede zu beseitigen und die Ausgaben der unterstützenden Für sorge dort, wo das auf Grund der Reichsvorschristen not wendig und inzwischen noch nicht geschehen ist, aus ein durch die Finanzlage gebotenes, aber noch angemessenes und trag bares Maß berabzusetzen. Es ist richtiger, jetzt die noch mög lichen Einschränkungen vorzunehmen, als später vor der Unmöglichkeit zu stehen, die bisherigen höheren Richtsätze auch nur zu einem Bruchteil zahlen zu können. an Herrn Htto Leske übergeben habe. Unseren werten Gästen sprechen wir für das bisher entgegengebrachte Vertrauen unseren besten Dauk aus und bitten dies auch auf unseren Nachfolger übertragen zu wollen. Hochachtungsvoll 2ustaV 2ükms u. ?rsu GeMtsiilmNlM! 8 Der geehrten Einwohnerschaft von Ottendorf- « Okrilla und Umgegend zur gefl. Kenntnisnahme, « daß ich mein D Bezugnehmend auf obiges bitten wir die ge- V ehrte Einwohnerschaft das unserem Vorgänger.ent- - gegengebrachte Vertrauen auch uns zuteil werden M s zu lassen und versicheren unseren weiten Gästen M eine reelle und aufmerksame Bedienung zu. Wir W werden stets bemüht sein aus Küche und Keller D das Beste zu bieten und bitten um freundliche W Unterstützung unseres Unternehmens. Hochachtungsvoll W Otto l^ssks u. ?t-au. A VorgeMnele BindtrklMer Zpielanrüge u. Zchürren sowie samt!. Stickmaterial empfiehlt in großer Auswahl hantiarbeitzgelchM A. fuchs. Ab Freitag bis mit Montag Sn vopprsprogramm benNch unü wuchkg wie cz gern gesehen wirS. Dieser Film zeigt so recht das Treiben ge wissenloser Elemente, die jungen in Not geratenen Menschen das schwer verdiente Geld abnehmen ohne ihnen helfen zu können und mir die Gesund heit untergraben. Ws Milks Schlager wieder ein Hn-cngrubel-s>sogramm. Der Aleineidbauer Wie der Pfarrer von Kirchfeld so erlebt auch der Meineid bauer seine zweite Auferstehung durch den Film. Seine Wirkung ist noch großartiger wie beim Pfarrer von Kirchfcld wo Anzengruber seine großen Erfolge errang. Als weiteres Urogramm: Inder Rainsau die Wochenschau.: Preise: 0.60, 0.80, l>— Erwerbs!, u. Rentn. 0.20 Ermaß.! Spielzeiten: Freitag, Sonnabend, Sonntag, Montag 8 «<> Uhr.' 2 katsedlZKS M ÜLs LokönkvitsvüSLS LA§ äsr Roiss I. Am- natlirlteliva »«HK «Ivr- »avt fette man vor und nach der Besonnuna die Haut, ins- besonders Gesicht und Hände mit Creme Leodor gründlich ein; man erzielt dann ohne schmerzhafte Rötung eine ge sunde, sonnengebrLunte Hautfärbung. Creme Leodor — fettste! in roter Packung; fetthaltig in blauer Packung — Tube 60 Pf. und 1 Ml., Leodor- Edelseise 80 Pf. 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