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Erzgebirgischer Volksfreund : 06.04.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930-04-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-193004066
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19300406
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19300406
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1930
- Monat1930-04
- Tag1930-04-06
- Monat1930-04
- Jahr1930
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 06.04.1930
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«r. »r. e. April 1930. «rzgevlrgycyer Vvlkssreuno. Verlag: T. M. Gürtner, Aue. 1. Beiblatt. Amtliche Anzeigen. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Dienstag, den 8. April 1929, vormittag« ^9 Uhr sollen rd. 0,41 fm Eschenhölzer, 2,00 fm Ahornhölzer und 1,50 fm Kirschbaumhölzer gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Das Holz liegt auf Abt. 1 und 2 der Staatsstraße Ane— Stollberg bei Alle und Lößnitz. Treffpunkt in Aue oberhalb Hotel Eiche. Am gleichen Tage vormittags 11 Uhr sollen rd. 4,50 fm Kirschbaumstamm- und 1,00 fm Kirschbaumwipfelhölzer sowie 15 rm Knüppelholz (Brennholz) gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Das Holz liegt auf Abt. 1 der Staatsstraße Schneeberg— Zwickau bei Griesbach. Treffpunkt oberhalb Stadt Leipzig in Griesbach. Vtaatl. Straßen, und Wasser-Bauamt Schwarzenberg. Bekanntmachung. «) Melde- und Anzeigepflicht. 8 58. (1) Die steuerpflichtigen Körperschaften und Vermögens massen haben dem zuständigen Finanzamts jeweils folgende Vorgänge anzuzeigen: 1. ihre Gründung sowie den Eintritt von Tatsachen, die ihre Steuerpflicht oder eine veränderte Steuerpflicht zur Folge haben (z. B. Errichtung einer inländischen Detriebsstätte, Bestellung eines ständigen Vertreters im Inlande); 2. den Erwerb der Rechtsfähigkeit, den Ucbergang aus einer Nechtsform oder Gesellschaftsform in eine andere sowie die Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft; 3. die Verlegung des Sitzes oder des Ortes der Leitung in das Inland; 4. die Verlegung des Sitzes, des Ortes der Leitung oder einer inländischen Betriebsstätte in das Ausland, den Verkauf oder die Aufhebung einer inländischen Detriebs stätte und die Abberufung eines ständigen Vertreters im Falle der beschränkten Stcucrpflicht nach 8 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes; 5. die Beschlußfassung über die Auflösung oder den Eintritt der Auflösung aus anderen Gründen; 6. die Beendigung der Vermögensauseinandersetzung (Liqui dation) und die Löschung im Handels-, Vereins- oder Gc- nossenschaftsregister. (2) Ferner haben dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen: a) Versorgungsbetriebe im Sinne des 8 7 des Gesetzes die Aufnahme von Geschäften, die nicht der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas oder Elektrizität oder dem öffentlichen Verkehr oder dem Hafenbetriebe dienen, b) Erwerbs- und. Wirtschaftsgenossenschaften, die einem Re- vistonsverband angeschlossen sind, die Ausdehnung ihres Geschäftsbetriebes über den Kreis der Mitglieder hinaus. (3) Die in Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5, 6 und in Abs. 2 bezeich- neten Vorgänge sind spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach ihrem Eintritt, die in Abs. 1 Nr. 4 bezeichneten Maß- nahmen sind spätestens 14 Tage vor dem Zeitpunkt ihrer be absichtigten Vornahme anzuzeigen. Finanzamt Aue, den 1. April 1S30. Schneeberg. Kostenlose TolenbeWlung. Das Ortsgesetz über die kostenlose Totenbestattung in der Stadt Schneeberg vom 22. Mai 1029 liegt 14 Tage in der Sauptkanzlei zur Einsichtnahme aus und tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Schneeberg, den 4. April 1930. Der Stadtrat. Anmeldung unb Versteuerung -er Kun-e auf die Zeit vom 1. April 1930 bis 31. März 1931. Nach der Gemeindesteuerordnung für die Stadt Lößnitz unterliegen der Steuer alle Hunde, die am 10. April 1930, dem Zähltage, gehalten oder im Laufe des Rechnungsjahres hier angeschafft oder zugeüracht werden. Die Steucrpflicht ist be gründet, sobald ein Hund gehalten wird, gleichviel ob der Hund Eigentum der Person ist, die ihn bei sich hat, oder nicht, gleichviel auch ob ihr der Sund zugelaufen ist, ob sie ihn auf Probe oder in Pflege hat oder sonstwie in ihren Besitz gelangt ist und ob sie ihn dauernd zu behalten beabsichtigt oder nicht. Die Steuer betrügt jährlich 30 RM. für den ersten Hund und für den zweiten Hund 60 NM. usw. Die Ausgabe der Steuer marken erfolgt bei der Bezahlung der 1. Rate. Die Steuer für die nm Zähltage aufgenommenen Hunde ist vierteljährlich mit 7,50 RM. für den ersten Hund und zwar bis zum 15. April, 15. Juli, 15. Oktober 1930 und 15. Januar 1931 an die Stadt- knsse zu entrichten. Tritt die Steuerpflicht im Laufe des Jah res ein. so ist jeder Hund dem Stadtsteueramt binnen 14 Tagen anzuzeigen. Wer die Anmeldung unterläßt oder sie nicht recht zeitig bewirkt, macht sich strafbar. Die Aufnahme der am 10. April 1930 gehaltenen Hunde erfolgt durch unsere Polizeiorgane. Lößnitz, den 4. April 1930. Der Rat der Stadt — Steueramt. LMMchaWe Schule mil MAmbleÄng z« Am EmM. Lehranstalt der Landwirtschaftskammer für den Freistaat Sachsen. Anmeldungen von Schülern und Schülerinnen für die nach Ostern beginnenden Lehrgänge werden noch cntgegen- genommcn. Vorzulegen sind Geburts- und Schulentlassungs zeugnis. Sprechstunden: täglich vorm. außer Sonnabends. Die Schulleitung. Dir. Blank. Die amtlichen Bekanntmachungen sämtlicher Behörden können in den Geschäft'/tellen des „Erzgebirgischeu Dolkssrennds' in Aue, Schneeberg, Lößnik »nd Schwarzenberg eingsiehrn werden Ueber dem Alltag. S« MM «5 Much«. sondern was menMch Ist." (Matth. IS, 23) Di« Mächte, die uns versuchen und herabziehen, vor denen wir uns selbst hüten und uns anvertraute Menschen bewahrt wissen möchten, sind deshalb so gefährlich, weil sie keineswegs immer in ihrer Verderblichkeit zu erkennen sind. „Der Satan verkl«idet sich gar oft in einen Engel des Lichtes.* Gretchens Klage in Goethes Faust: „Ach, alles, was mich dazu trieb, war, ach, so gut, war, ach, so lieb." ist uns häufig genug aus der Seele gesprochen. So gut, wie unser eigenes Fleisch und Blut, das wir mit uns herumtragen, so gut, wie die Umwelt in ihren Sitten und Gebräuchen unb Ansprüchen, Forderungen und Verheißungen, so gut, wie widerwärtige Schicksale und Menschen, können auch liebste und vertrauteste Weggenossen uns „ärgerlich" werden. Ob wir an den deutschen Wortlaut denken: wir sind in Ge fahr, arg zu werden, oder an das im griechischen Neuen Testa ment stehende Wort: Skandalon, d. h. wir drohen zu Fall zu kommen — auch der Nächststehcnde- kann uns dieses Ver hängnis bringen. Wir müssen uns dagegen wehren, wir müssen uns dagegen wachsam und rücksichtslos wehren, wie Jesus gegen die von seinem Jünger und Freund ausgehende Gefahr, auch wenn es der andere noch so gut meint, wie Petrus mit seinem Meister, den er vor Leid und Tod be wahren möchte. Wir müssen wie Jesus über das Menschliche, über menschliches Denken hinaus gehorsam denken und wollen, was göttlich ist. W. G. Kinderlose Ehen und ellernlose Kinder. Nicht allen Eheleuten ist das Glück brschieden, eigene Kim der zu besitzen. In solche Ehen zieht in, Laufe der Jahre oft die Einsamkeit ein. Das Leben erscheint dem Ehepaar wert los. Es erwacht allmählich die Sehnsucht nach einem Kinde, dem es all seine Liebe entgegenbringen kann. Kann solchen Ehen nicht geholfen werden? Es gibt soviele unschuldige Kinder, die Elternliebe ent behren müssen, sich keiner Not erwehren können und schließlich in Verlassenheit geraten. Ist cs nicht eine dankenswerte Auf gabe, ein solches Kind an Kindcsstatt bei sich auszunehmen? Sonne und Freude ist dadurch schon in manche Ehe eingezogen. Viele kinderlose Eheleute haben auch den Wunsch, ein Kind zu adoptieren, sie kennen aber den Weg nicht, den sie einschla gen müssen, um zu dem gewünschten Ziele zu gelangen. Viel fach bestehen auch irrtümliche Anschauungen über die bei einer Kindesannahme zu erfüllenden Bedingungen. Kinderlosigkeit je Z kimer Wasser kommt dabei 1 ?aket ?ersil ohne jeden weiteren Tusatr. 8elbst bei einem so hochwertigen und einzigartigen Waschmittel wie Persil soll dieselbe kauge nicbt Zweimal rum kocben der Wäscbe gebraucht werden. Wohl Iä6t sich die abgekochte kauge noch gut rum Durchwaschen grober Luntwäsche (Küchenschürren, Kinderkittel und der gleichen) verwenden. — ^ür die Weil!- wäsche aber ist es nötig, tür jeden Kessel eine triscbe kauge kalt ru bereiten. Wer so wäscht, hat immer bei ptlegsamster kehandlung die herrlichste Wäsche. Leonen Le säron 62s jüngste Lrreusnis der Persilverke: Ottenkel's ^utv2s<L-, »nd KemiMNWMittst'?
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