«E 39 K«-> Zimmer in offene Hallen zu verwandeln, worin allerdings viel Luft und Licht, aber keine Wärme und kein Schutz ist ? Wird dieß in anderen Verhältnissen geduldet? Dürfen z. B. einzelne Mitglieder einer Gemeinde, welche mit der Verfassung derselben unzufrieden sind, diese eigenmächtig umfloßen,-oder müssen sie sich nicht anderöwo ansicdcln, wenn ihnen die alte Verfassung nicht genügt und solche noch rechtskräftig besteht? Oder konnte Luther, nachdem er Pabst und Concilium, als die GlaubenSrichtcr in der katholischen Kirche, verwarf, konnte er da noch ein römi scher Katholik bleiben? Sie sagen wohl S. 50., daß Luther meinte, mit gutem Rechte in der christlichen Kirche bleiben zu können; dagegen habe ich nichts; er blieb wirklich in der christlichen Kirche, ja verherrlichte solche durch Aufrich tung der evangelisch-apostolischen Kirche; aber in der römisch- katholischen konnte er nicht bleiben. Wislicenus will auch in der christlichen Kirche bleiben, und wo möglich solche durch Ausrichtung einer Vernunft - oder Gcistcskirchc verherrlichen; aber er kann nicht, wie er auch will, in der evangelischen Kirche bleiben, weil er sie ja verworfen hat. — Ob Jemand hinaus- geht oder sich hinauStreiben läßt, was Eie S. 67. unter scheiden, darauf kommt cs zuletzt wenig au, — wie cs beim Kricge nicht darauf so sehr viel ankommt, wer zuerst loSschlägt, son dern wer die Ursache des Krieges ist. Ronge und CzcrSky su chen eine neue Kirche zu bilde»; warum thun die nicht dasselbe, welche mit Prediger Wislicenus ganz auf gleichem Boden stehen? Thun sie eS nicht, so sind nur 3 Fälle denkbar. Ent weder die Unberechtigten leben mit den Berechtigten in einer äu ßerlichen, scheinbaren Gemeinschaft fort, Einer trägt den Andern, mit einer Nachsicht, die keine Liebe, sondern träge Gleichgültigkeit ist, das Heiligste wird von beiden Seiten entweiht, und ach, die Heerde muß verderben, denn die Wahrheit ist Lüge geworden; oder eine Parthci übermannt äußerlich die andere, entweder die Berechtigten zwingen die Unberechtigten, aus den Nechtsboden zurückzukehren; oder diese jene, in den Umsturz der Kirche zu wil-