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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Signatur
- I.171.b
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 7 (1. April 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zweiteiliges Federhaus für Uhrwerke
- Untertitel
- Deutsches Reichs-Patent Nr. 177438; von Emil Hübscher in Chaux-de-fonds
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unlauterer Wettbewerb
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Deutsche Museum (III)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe 17
- AusgabeAusgabe 33
- AusgabeAusgabe 49
- AusgabeAusgabe 65
- AusgabeAusgabe 81
- AusgabeAusgabe 97
- ArtikelCentral-Verband 97
- ArtikelAuf die Petition an die verschiedenen Ministerien wegen ... 98
- ArtikelPetition an den Bundesrat betreffend die Zugehörigkeit zur ... 98
- ArtikelVIII. Konferenz der Interessenten-Verbände der Uhren- und ... 99
- ArtikelGewerbepolitische Umschau 101
- ArtikelSoll ein Geschäftsmann in Gütergemeinschaft oder in ... 102
- ArtikelJulius Grossmann † 104
- ArtikelZur Leipziger Ostermesse 104
- ArtikelViertelschlagwerk mit veränderlichen Akkorden 104
- ArtikelZweiteiliges Federhaus für Uhrwerke 105
- ArtikelUnlauterer Wettbewerb 106
- ArtikelDas Deutsche Museum (III) 106
- ArtikelZum Hausierhandel mit Schmucksachen u.s.w. 109
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83 - Uhren 109
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule zu Glashütte i. S. 110
- ArtikelKönigl. Fachschule für Feinmechanik, einschliesslich Uhrmacherei ... 110
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 110
- ArtikelVerschiedenes 111
- ArtikelVom Büchertisch 112
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 112
- AusgabeAusgabe 113
- AusgabeAusgabe 129
- AusgabeAusgabe 145
- AusgabeAusgabe 161
- AusgabeAusgabe 177
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe 209
- AusgabeAusgabe 225
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe 273
- AusgabeAusgabe 289
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe 321
- AusgabeAusgabe 337
- AusgabeAusgabe 353
- AusgabeAusgabe 369
- BandBand 32.1907 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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- Links
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106 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. ?. zur Aufnahme der Feder, die mit ihrem einen Ende an der Achse a, mit ihrem anderen Ende an der Schale e befestigt ist. Jede Schale hat auf ihrem Umfang einen Zahnkranz, von denen der eine f zum Antrieb des Uhrwerkes, der andere Je zum Aufzug der Feder dient. Zwei federnde, mittels Schrauben q festgehaltene Zungen o, die in eine Einschnürung p der Schale c eingreifen, verhindern eine Verschiebung der oberen Schale. Dadurch, dass die Zungen o biegsam-sind, braucht man nur die eine zu lösen, um die Schale c anheben und eine Ausbesse rung, bezw. Auswechslung der Feder vornehmen zu können, wodurch diese Arbeiten wesentlich beschleunigt werden. — Unlauterer Wettbewerb. ]in Urteil wegen unlauteren Wettbewerbs in Höhe von 100 Mk. Geldstrafe, Tragung der Kosten und der Ver öffentlichung in zwei Weissenfelser Zeitungen fällte am 15. März nach zweistündiger Verhandlung das Schöffen gericht zu Weissenfels. Der Uhrenhändler Franz Eberhardt hat von April bis Juni vor. Jhrs. einen Ausverkauf hauptsächlich an Uhren vorgenommen und soll durch Veröffentlichungen in Reklamen, Inseraten u. s. w., in denen er Uhren anbot, den An schein eines besonders günstigen Kaufangebots erweckt haben. Der Uhrmacherverein Weissenfels befasste sich mit der Sache und wurde gegen E. auf Grund des Gesetzes wegen unlauteren Wettbewerbs klagbar. Ein Bücherrevisor und ein Sachverständiger haben nun, soweit dies möglich war, die Warenbestände, die Ein nahmen und namentlich die Nachbestellungen geprüft und heraus gefunden, dass E. bald nach Eröffnung des Ausverkaufs und auch später noch Waren und Uhren in verschiedenen Posten bezogen hat. Der Sachverständige, Herr Rob. Freygang aus Leipzig, bezeichnet in seinem schriftlichen und mündlichen Gutachten diese Nachbestellungen als in keinem Verhältnis zu dem vor handenen Bestände stehend. Der Vertreter der Anklagebehörde ist der Ansicht, dass sich der Beklagte schuldig gemacht hat und bezog sich hauptsächlich auf das Sachverständigen-Gutachten, er beantragte 150 Mk. Geld strafe, eventuell einen Monat Gefängnis. Der Rechtsanwalt der Klagpartei hob hervor, dass sich der Weissenfelser Uhrmacher verein zur Klage veranlasst gesehen hat, ebenfalls hat die Dresdener Zwangsinnung sich bereits mit E., als dieser noch in Dresden weilte, befasst. E. hat auch schon von vornherein die Absicht des Ausverkaufs gehabt und schliesst er sich wegen der Bestrafung dem Amtsanwaltsantrag an. Der Rechtsanwalt des Beklagten erwiderte, dass die Dresdener Vorfälle ebenso ausser Ansatz bleiben müssen, wie die nur sehr mutmassliche Annahme der früheren Absicht eines Ausverkaufes. Weiter bestritt er, dass E. den Anschein irgend eines günstigen Kaufangebotes erwecken wollte, und meinte weiter, dass der Sach verständige die reine Objektivität, nachdem dieser doch Vorsitzender des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher ist, also einer Organisation zur Bekämpfung solcher zum gegenwärtigen Termine stehender Vorfälle, doch nicht so habe, wie ein Unbeteiligter. Er regte an, noch einmal Beweis darüber zu erheben, wie stark das Lager und inwieweit der Beklagte auf Grund noch laufender Verträge verpflichtet gewesen sei, Uhren weiter anzunehmen, bezw. zu beziehen. Sollte das Gericht sich dem nicht anschliessen, so bleibe er bei seiner Ueberzeugung, dass dem Angeklagten irgend eine strafbare Absicht vollständig fern geblieben sei, und bitte um Freisprechung. Nach kurzer Replik und Duplik der beiden Anwälte zog sich der Gerichtshof zur Beratung zurück und fällte nach etwa einer halben Stunde das eingangs erwähnte Urteil. Bald nach dem gefällten Urteil hat der Betreffende Inserate nachfolgenden Wortlauts erlassen; der Leser wird keines weiteren Kommentars bedürfen. Zur Beachtung! Da ich ursprünglich beabsichtigte, mein Uhrengeschäft auf zugeben, um ein Musikinstrumentengeschäft zu errichten, auch ein weiteres Lokal gemietet hatte, machte ich Ende April 1906 Ausverkauf. Das Projekt zerschlug sich, ich mietete mein jetziges Lokal von neuem und stellte den Ausverkauf Ende Juni 1906 wieder ein. Die hiesige Innung hat sich veranlasst gefühlt, gegen mich zu klagen, und bin ich wegen eines nachbezogenen Warenpostens kouranter Taschenuhren in eine Geldstrafe von 100 Mk. genommen worden, da der Vorsitzende des Uhrmacher bundes (!) als Sachverständiger aussagte, der Posten sei zu gross. Da das Gesetz Nachbezüge in gewissem Umfange (dehnbarer Begriff) zulässt, so ist es Ansichtssache des Sachverständigen. Trotz bedeutend erhöhter Einkaufspreise verkaufe weiter zu den denkbar billigsten Preisen. Robert Eberhardt, Uhrmachermeister, Jüdenstrasse. Aus Breslau. Ein Kaufmann von auswärts hatte ein Konkurswarenlager erstanden und den Verkauf der Waren in Annoncen der hiesigen Tagesblätter in der Form angekündigt: Schlussausverkauf aus der Lewy’schen Konkursmasse zu bedeutend herabgesetzten Preisen etc. In der Tatsache, dass in den Inseraten nicht zum Abdruck gebracht war, dass der Ausverkauf von einem Käufer des Konkurs warenlagers veranstaltet wurde, sah das Gericht — nachdem ein Antrag auf Bestrafung des Kaufmanns wegen unlauteren Wett bewerbes eingegangen war — eine Irreführung des Publikums, das in den Glauben habe versetzt werden können, es' handle sich um einen vom Konkursverwalter ausgehenden gerichtlichen Aus verkauf, und den Tatbestand des § 4 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes erfüllt und verurteilte den An geklagten deshalb zu 20 Mk. Geldstrafe. --t-o-t-- Das Deutsche Museum. III. !) n dem Kreisseilbetrieb von Prof. Reuleaux ist zur Er zielung der nötigen Seilspannung die Achse eines der Räder in eine die Horizontalversehiebung zulassende Führung eingelagert, in der das Rad, von einer Schere umfasst, durch ein Gewicht nach der dem Seiltrieb entgegen gesetzten Richtung hin in stetem Zuge erhalten wird. An einer zweiten Stelle läuft der Gewichtszug der Seilspannung über einen auf Schienen sich bewegenden Wagen. Um die Bewegungs widerstände zu überwinden, trägt die Achse der grossen Haupt seilscheibe ein grosses Schwungrad, wie bereits im vorigen Aufsatz kurz erwähnt wurde. Wir haben aus der Abteilung Kinematik eine Anzahl von Kurbelgetriebemodellen erwähnt und an ihnen gesehen, dass jeder Punkt gezwungen ist, ganz bestimmte Bewegungen relativ (be dingungsweise) gegen die anderen Punkte zu machen. Diese und die noch zu besprechenden Objekte führen uns die Möglichkeit vor Augen, mit zusammengesetzten Körpern von bestimmten Formen durch Einwirkung von Kräften bestimmte Bewegungen auszuführen, unter denen die mechanische Arbeit der Triebkraft zur Wirkung gebracht werden kann. Der Konstrukteur und Mechaniker steht aber meist vor der Aufgabe, für eine bestimmte Bewegung (zur Erzielung einer Tätigkeit) die Formen und ihre Zu sammensetzungen zu einem maschinellen Ganzen erst zu suchen. Zu diesem Behufe muss er über die Leitung der Bewegung und die Uebertragung der Bewegung in allen ihren Möglichkeiten orientiert sein. Die Modelle des Museums erleichtern das ungemein. Wir lernen als Geradführungen die Prismenführung und die verschiedenen Gelenkgeradführungen kennen. Darunter den Ellipsenlenker und den Hypocykellenker. (Ein kleines, gezahntes Vollrad bewegt sich innerhalb eines gezahnten Hohl rades, wobei die Achsen der beiden Zahnräder miteinander ver bunden sind. Jeder Punkt der Peripherie des [kleineren] Voll rades bewegt sich nun in einer geraden Linie.) Dann sahen 1) Der von Bubenhand an den Modellen angeriehtete Schaden ist nur ein verhältnismässig geringer.
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