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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Signatur
- I.171.b
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Nachruf für Dr. jur. J. Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein Gedenkblatt für Dr. jur. J. Biberfeld †
- Autor
- Neuhofer, F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- ArtikelCentral-Verband 161
- ArtikelNachruf für Dr. jur. J. Biberfeld 162
- ArtikelEin Gedenkblatt für Dr. jur. J. Biberfeld † 162
- ArtikelDie Polytopische Uhr mit Tageswende von Benedikt Henle († 1863) ... 163
- ArtikelAbschluss der Lehrzeit auf einer Uhrmacherschule 165
- ArtikelVorschule des Uhrmachers (Fortsetzung aus Nr. 10) 166
- ArtikelDr. jur. Biberfeld † 168
- ArtikelJubiläum von Wilh. Fischer 169
- ArtikelZehnergraduhren (V) 169
- ArtikelPrellfeder, mit Anschlag, für den Hammer an Uhrschlagwerken 171
- ArtikelNeuheiten 171
- ArtikelSprechsaal 171
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 172
- ArtikelVerschiedenes 174
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 175
- ArtikelInserate 176
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- BandBand 32.1907 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
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162 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 11. Nachruf für Dr. jur. J. Biberfeld. Am 12. Mai wurde unser hochgeschätzter Syndikus zur letzten Euhe bestattet. Unerwartet, wenn auch nicht ganz unvorbereitet, traf uns die betrübende Kunde von dem Heimgang dieses, für uns so verdienstvollen Mannes. Wenn wir des Verstorbenen in diesen Zeilen gedenken, so geschieht es im Gefühle aufrichtigen Dankes, den auch wir, die Vertrauensmänner des Central-Verbandes, ihm in Verehrung zollen wollen und schulden. Seine seltenen Eigenschaften, sein warmes Herz für unsere Bestrebungen, seine stetige Bereitwilligkeit, jedem unserer Kollegen mit seinem tiefgehenden juristischen Wissen und seinen reichen Lebenserfahrungen zur Verfügung zu stehen, seine unentwegte Treue, die er unserem Verbände und unseren Bestrebungen entgegenbrachte, nicht minder seine sonstigen Vorzüge, alles vereinigte sieh in ihm zu einem Bilde, das diejenigen, für die er wirkte und mit denen er daher in engerem Verkehr stand, in dauernde freundliche Gesinnung an ihn fesselten. Und so nehmen wir Abschied von ihm in der Hoffnung, dass seine vorbildliche Pflichttreue und sein Wirken für uns alle auch weiterhin fruchtbringend wirke zur Wahrung und Hebung der Interessen der deutschen Uhrmacher. Wir werden das Andenken, das er sich durch seine seltene Pflichttreue bei uns gesichert hat, über sein Grab hinaus in Ehren halten. Die Vertrauensmänner. Wilhelm Devin, Karlsruhe. Bichard Hempel, Breslau. August Oelgart, Berlin. Gustav Schlesicky, Frankfurt a. M. Friedrich Schwank, Köln. Ein Gedenkblatt für Dr. jur. J. Biberfeld f. er am 8. d. M. erfolgte, den meisten unserer Mitglieder leider erst mit dem Erscheinen der letzten Nummer des Verbandsorganes bekannt gewordene Tod des Syndikus unseres Central-Verbandes legt auch mir die Pflicht nahe, des so plötzlich aus unserer Mitte Gerissenen an dieser Stelle zu gedenken. Dieser Ehrenpflicht glaube ich am besten gerecht zu werden, wenn ich hierzu nicht die sonst übliche knappe Form von Nachruf wähle, sondern in einem Eückblick auf die Tätigkeit dieses Mannes für unseren Verband etwas näher eingehe, um ihm dadurch eine dauernde, wohlverdiente Erinnerung in unserm Organ zu sichern. Es war im Jahre 1903 auf dem Verbandstage in Mainz, als die leitenden Stellen unseres Verbandes, sowie der Verleger unseres Organs, Herr Wilhelm Knapp in Halle a. S., beauftragt wurden, einen Mitarbeiter zu gewinnen, dessen Aufgabe es sein solle, im Verbandsorgan alle in das gewerblich-soziale und gewerblich politische Gebiet einschlagenden aktuellen Fragen zu erörtern und zu behandeln. Auf Grund gemachter Erfahrungen nicht nur, sondern auch unter Berücksichtigung der damaligen finanziellen Lage des Verbandes, die es verbot, ihm neben einem solchen Mitarbeiter auch noch den für uns doch unentbehrlichen juristi schen Eatgeber zur Seite zu stellen, war man sich klar darüber, dass bei Besetzung dieses Postens nur eine Persönlichkeit in Frage kommen konnte, die neben tiefgehender juristischer Schulung und praktischer Erfahrung gleichzeitig die Fähigkeiten verband, die die in Mainz geäusserten Wünsche der Versammlung voraus setzten. Die Wahl fiel auf Herrn Dr. Biberfeld. Schon seine ersten Arbeiten in unserem Organ, sein energisches Eingreifen in einige Prozesse, die von Vereinigungen unseres Verbandes damals anhängig gemacht wurden, und der erzielte günstige Verlauf derselben bestätigten in kürzester Frist, die guten Hoffnungen, die man auf seine Tätigkeit gesetzt hatte. Es war in ihm der richtige Mann für uns gefunden worden. Die Unsicherheit, die damals nach mancher Eichtung hin in unserem Verbände herrschte, die vielen Eeibungen, die durch Verhältnisse geschaffen waren, deren Erwähnung man gern über geht, die weit auseinander gehenden Auffassungen, auf welchem Wege unser Verband und sein Organ einer Besserung und Ge sundung entgßgengeführt werden könnten, die Spannung, die sich in jener Zeit in Bezug auf die günstigste und beste Form des örtlichen Zusammenschlusses der Kollegen und deren Ziele kund gab, und nicht zum wenigsten die Fülle der wichtigen Verbandstagsbeschlüsse und deren Erledigung, dies alles zusammen hatte sich zu einer Aufgabe gestaltet, deren Lösung für diejenigen, die dazu berufen waren, ein grosses Mass von Arbeitsfreudigkeit, den ganzen 1 Einsatz ihrer Person, viel Takt und vollstes Ver ständnis der Lage voraussetzten. Zur Lösung dieser Aufgaben hat der Verstorbene ausserordentlich viel beigetragen. In über raschend kurzer Frist hatte er sich in die Situation eingearbeitet und durch seinen scharfen und sicheren Blick gegenüber Menschen und Verhältnissen erreicht, dass man seinen Eat nicht nur gern einholte, sondern ebenso gern befolgte. Wer sich als Eingeweihter heute die grossen Schwierigkeiten vergegenwärtigt, welche die damalige Sturm- und Drangperiode, in der sich unserVerband befand, aufgehäuft hatte, und deren Beseitigung und friedliche Lösung zum Nutzen unseres Verbandes nur durch unentwegte, zielbewusste Arbeit zu ermöglichen war, der wird nimmermehr dieses in seiner Tätigkeit für unseren Verband und seine Mitglieder hilfsbereiten und unermüdlichen, nun leider verstorbenen Mannes vergessen können. Ob Vorstand, Verleger oder Eedaktion, Verein oder ein einzelner Kollege ihn um Eat und Hilfe anging, zu jeder Zeit und Stunde stand er mit seinem seltenen Können und Wissen (neben seinen sonstigen laufenden Arbeiten für Verband und Zeitung) dem, der sich an ihn wandte, zur Verfügung. Nur zwei Beispiele mögen hier kurz vermerkt sein, mit welchem Ernst und Gewissenhaftigkeit er sich seiner Aufgaben entledigte. Im Südwesten hatte ein Kollege gegen einen gewissenlosen Händler eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs eingereicht. Der Verein, der früher an diesem Orte bestand, hatte sich infolge Teilnahmslosigkeit der Mitglieder aufgelöst, so dass der betreffende Kollege von dieser Seite keine Hilfe erwarten durfte. Er stand seinem geriebenen Gegner allein gegenüber. Die Klage war in erster Instanz zu seinen Ungunsten entschieden. Er legte Be rufung ein und wandte sich als Einzelmitglied des dortigen Landesverbandes verspätet an den I. Vorsitzenden dieses, der zugleich Vertrauensmann des Central-Verbandes; dieser wiederum, unter gleichzeitiger Einsendung der Akten, an Herrn Dr. B., und zwar 2 Tage vor Weihnachten, während die Verhandlung unmittelbar nach dem Fest stattfinden sollte. Hier war schneller Entschluss und rasche Ausnutzung der Zeit geboten. Innerhalb weniger Stunden war zum Schutze des betreffenden Kollegen eine vorschrifts- mässig ausgefertigte Schrift von zehn halben Seiten zur Post gegeben, auf Grund welcher dann auch der Händler kostenpflichtig verurteilt wurde. Dieser günstige Verlauf des Prozesses hatte nicht nur den betreffenden Kollegen vor nicht geringem finanziellen Schaden bewahrt, er hatte auch das Erfreuliche im Gefolge, dass sich die Kollegen an diesem Platze erneut aneinander-, und als Verein dem Verband wieder anschlossen. Ein Kollege in Mecklenburg hatte an einen Kunden Waren im Betrage von 42 Mk. geliefert, für den ein anderer Herr sich verbürgte. Der Käufer bezahlte nicht, der Bürge, der seinen Wohnort in Berlin hatte, zog es vor, das gleiche zu tun. Eine Klage schien, infolge verschiedener hier nicht wiederzugebender Umstände, so gut wie aussichtslos. Er wandte sich an Herrn Dr. B., dem der Bürge zufällig bekannt war, da er während seiner Studienzeit dem gleichen Corps angehörte, dem Herr Dr. B. zu zählte. Da auf dem Wege einer Klage nichts zu erhoffen war,
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