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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Quittung über Eingänge
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Feingehaltsfrage
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
-
Band
Band 32.1907
-
- Ausgabe Nr. 1 (1. Januar 1907) -
- Ausgabe Nr. 2 (15. Januar 1907) 17
- Ausgabe Nr. 3 (1. Februar 1907) 33
- Ausgabe Nr. 4 (15. Februar 1907) 49
- Ausgabe Nr. 5 (1. März 1907) 65
- Ausgabe Nr. 6 (15. März 1907) 81
- Ausgabe Nr. 7 (1. April 1907) 97
- Ausgabe Nr. 8 (15. April 1907) 113
- Ausgabe Nr. 9 (1. Mai 1907) 129
- Ausgabe Nr. 10 (15. Mai 1907) 145
- Ausgabe Nr. 11 (1. Juni 1907) 161
- Ausgabe Nr. 12 (15. Juni 1907) 177
- Ausgabe Nr. 13 (1. Juli 1907) -
-
Ausgabe
Nr. 14 (15. Juli 1907)
209
- Artikel Central-Verband 209
- Artikel Quittung über Eingänge 210
- Artikel Die Feingehaltsfrage 210
- Artikel Die Zahnformen unserer modernen Uhren 211
- Artikel Zur Regulierung einer gewöhnlichen Taschenuhr (Schluss) 213
- Artikel Zehnergraduhren (VI) 215
- Artikel Vorschule des Uhrmachers (Fortsetzung aus Nr. 12) 215
- Artikel Aus dem Jahresbericht über die Thätigkeit der Deutschen ... 216
- Artikel Unsere Werkzeuge 217
- Artikel Neuheiten 218
- Artikel Stausicherer Pendantverschluss 219
- Artikel Patent-Nachrichten 220
- Artikel Innungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes ... 220
- Artikel Verschiedenes 222
- Artikel Vom Büchertisch 223
- Artikel Redaktions-Schriftwechsel 223
- Artikel Frage- und Antwortkasten 223
- Artikel Inserate 224
- Ausgabe Nr. 15 (1. August 1907) 225
- Ausgabe Nr. 16 (15. August 1907) -
- Ausgabe Nr. 17 (1. September 1907) -
- Ausgabe Nr. 18 (15. September 1907) 273
- Ausgabe Nr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- Ausgabe Nr. 20 (15. Oktober 1907) -
- Ausgabe Nr. 21 (1. November 1907) 321
- Ausgabe Nr. 22 (15. November 1907) 337
- Ausgabe Nr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- Ausgabe Nr. 24 (15. Dezember 1907) 369
-
Band
Band 32.1907
-
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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210 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 14. Quittung über Eingänge. Seit letzter öffentlicher Quittung gingen durch nachfolgend genannte Kollegen bis Ende Juni 1907 an Beiträgen für den Central-Verband ein: Bob. Hermann in Halberstadt, für den Verein Halberstadt Mk. 18,— ; Eugen Schweizer in Heilbronn, für den Bez.-Verein Heilbronn Mk. 15,—; Hugo Peschlow in Stettin, für den Verein Stettin Mk. 7,—; Franz Hoffmann in Herford, für den Kreisverein Herford Mk. 10,—; A. Hain in Stuttgart, für den Landesverband Württemberg Mk. 18,—; Emil Adler in Liegnitz, für den Verein Liegnitz Mk. 31,— ; 0. Beinhardt in Hannover, für die Innung Hannover Mk. 64,80; M. A. Oesterreicher in Würzburg Mk. 8,—; M. Quandt in Greifswald, für die Innung Greifswald Mk. 13,—; Herrn. Pestrup in Bremen, für den Verein Bremen Mk. 26,— ; Bud. Klemm in Meissen, für die Innung Meissen Mk. 38,—; Heinr. Dannheimer in Kempten, für den Verein Allgäu Mk. 27,—; Otto Prell in Gera (Beuss), für die Innung in Gera (Beuss) Mk. 13,—; Arno Beichenbach in Altenburg, für die Innung Altenburg, S.-A. Mk. 19,—■; Häring in Dessau, Anhalt Mk. 6.—; Lud. Bernhardt in Apolda, für die Innung Saale-Ilm-Verband Mk. 27,—; Heinrich Kuhrt in Neubrandenburg, für den Verein Mecklenburg-Strelitz Mk. 38,—; Carl Precht in Naumburg a. S., für den Verein Naumburg a. S. Mk. 8,— ; Paul Böhrich in Coburg, für den Verein Coburg Mk. 6,—; P. L. Brüning in Lübeck, für den Verein Lübeck Mk. 13,—■; B. Pfannschmidt in Bernburg, für den Verein Bernburg Mk. 20,— ; C. H. Anders in Stralsund, für den Verein Stralsund Mk. 18,—; K. Soltwedel in Mölln, für den Verein Herzogtum Lauenburg Mk. 20,— ; Wilh. Scbaaf in Zittau, für die Innung Zittau-Löbau Mk. 38,59; Gg. Otto Bus in Wiesbaden, für den Verein Wiesbaden, 1. u. 2. Bäte Mk. 42,—; B. Glatzel in Waldenburg, für die Kreis-Innung Waldenburg Mk. 105,70; Emil Feisskohl in Karlsruhe, für den Landesverband badischer Uhrmacher Mk. 203,—; Paul Bischoff in Görlitz, für den Verein Görlitz, 1. und 2. Bäte Mk. 42,05; Alfred Wendt in Nauen, für die Innung Osthavelland und Spandau Mk. 78,—; 0. Krause in Eisenach, für den Thüringer Unterverband Mk.44,—; Georg Spiess in Giessen, für den Verein Giessen Mk. 28,—; Adolf Leuchs in Frankfurt a. M., für den Verein Frankfurt a. M., 1. u. 2. Bäte Mk. 52,— ; C. Schröder in Güstrow i. M., für den Landesverband Mecklenburg-Schwerin Mk. 112,— ; 0. Kronenberg in Weissenfels, für den Verein Weissenfels Mk. 20,—. Ueber den Empfang vorgenannter Beträge quittieren wir hier durch bestens dankend. Empfangsbestätigungen oder Mitglieds karten gingen an genannte Kollegen ab. Mit kollegialischem Gruss Der Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Vorsitzender: Bob. Freygang. Die Feingehaltsfrage. ertreter des Grossistenstandes vom Edelmetallgewerbe kamen am 6. Juli in Berlin zusammen, um über schwebende Tagesfragen zu beraten. Unsern geschätzten Lesern interessiert vor allem die von neuem in Angriff genommene Behandlung der Feingehaltsfrage. Der General versammlung des Grossistenverbandes liegt eine Eingabe vor, die von der Handelskammer Berlin an das Beichsamt des Innern gerichtet worden war; dieselbo hat folgenden Wortlaut: Berlin, den 30. Oktober 1906. Ew. Exzellenz beehren wir uns folgende Anregungen, betreffend Abänderung des Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren, sehr ergebenst zu unterbreiten: Uhrgehäuse dürfen zur Zeit mit einer Feingehaltsangabe nur versehen werden, wenn sie einen Goldgehalt von wenigstens 585 Tausendteilen aufweisen. Neuerdings werden in immer grösserer Menge Gehäuse mit einem geringeren Feingehalt in den Handel gebracht. Das Publikum, welches sie erwirbt, ist auf die unverbindliche Auskunft des Verkäufers über ihren Wert angewiesen. Auch der Detaillist muss sich beim Bezüge auf die Angaben des Fabrikanten verlassen, die' er nicht nachprüfen kann, ohne die Gehäuse zu zerschneiden. Es ist nicht zu leugnen, dass Gewerbetreibende durch Täuschung ihrer Abnehmer aus diesem Zustande unlauteren Vorteil ge zogen haben, was durch Einführung der Feingehaltsangabe auf den geringwertigeren Uhrgehäusen in Zukunft verhindert werden könnte. Wir beantragen demgemäss, dass Gehäuse mit einem Feingehalte von 585 bis 333 Tausendteilen Gold zur Stempelung zugelassen werden, ohne dass dabei das für hochwertige Ware vorbehaltene Beichsstempel zeichen zur Verwendung kommt. Das Publikum hat sich nämlich, soweit es gute Ware kauft, daran gewöhnt, auf das Vorhandensein des Stempelzeichens, nicht aber auf die ziffernmässige Angabe des Feingehalts zu achten. Es würde also die Gefahr bestehen, dass es die neu zur Stempelung zugelassenen Uhrgehäuse geringeren Wertes, falls sie mit dem Zeichen versehen sind, überschätzt. Wir em pfehlen deshalb, die in Frage stehenden Gehäuse nur mit einer Feingehaltsziffer zu versehen, die quadratisch umrahmt sein sollte, um dadurch ins Auge zu fallen. Uhrgehäuse mit einem Feingehalt von weniger als 333 Tausendtoilen sind nach an ständigen Gesehäftsgrundsätzen nicht mehr als goldene an zusehen; deshalb dürfen sie auch in Zukunft nicht zur Stempelung zugelassen werden, was sie in den Augen des Publikums als eine minderwertige Ware charakterisieren würde. Auch für goldene Geräte mit einem Feingehalt von 585 bis 333 Tausendteilen beantragen wir die Stempelung in derselben Form, wie sie für Uhrgehäuse des gleichen Fein gehalts angeregt worden ist. Unter die goldenen Geräte fallen z. B. Zigarren-Etuis, Stockgriffe, goldene Börsen, die regelmässig in einem geringeren Feingehalt als 585 Tausendteilen angefertigt werden und deshalb ungestempelt in den Handel gelangen. Die Industrie verspricht sich von einem Erfolge unseres An trags einen verstärkten Absatz, da die Waren bisher wegen des Mangels einer Bekundung des Goldgehalts vom kaufenden Publikum ungern erworben wurden. Geräte unter 333 Tausend teilen Feingehalt sind wie die gleichartigen Uhrgehäuse nicht mehr als goldene Waren anzusehen und sollten deshalb auch in Zukunft nicht gestempelt werden. Auch für die Stempelung von Schmucksachen wäre eine wesentliche Aenderung der Bestimmungen wünschenswert. Diese werden vielfach mit hohem Feingehalt hergestellt, andererseits kommen aber auch in erheblichen Mengen Schmuckstücke zum Verkauf, die das Publikum als Goldware erwirbt, während sie tatsächlich nur einen sehr geringen Bestandteil Gold aufweisen. Da sie aber in jeder, auch der minderwertigsten Zusammen setzung mit der Feingehaltsangabe versehen werden dürfen, so behauptet der unreelle Verkäufer, es handle sich um „echte“ Goldware, was ja aus der Stempelung hervorgehe. Diese auf ihre Bedeutung zu prüfen, sind aber die Erwerber derartiger Schmucksachen, es handelt sich um Artikel im Werte von ca. 3 Mk. (für das einzelne Stück), häufig nicht im Stande. Deshalb sollten nur goldene Schmucksachen mit einem Feingehalt von mindestens 585 Tausendteilen Gold, das heisst Ware, die überwiegend aus Gold besteht, in der bisherigen Weise weiter gestempelt werden dürfen, solche von weniger als 585 bis 333 Tausendteilen Feingehalt dagegen in der für Uhrgehäuse und Geräte geringeren Wertes bereits beantragten Form mit einer Feingehaltsmarke versehen werden. Goldene Schmucksachen mit einem| geringeren! Feingehalte als 333 und silberne Schmucksachen, die in Anbetracht des sehr niedrigen Silberpreises einen Gehalt von weniger als 800 Teile Silber aufweisen, sind als goldene, bezw. silberne Waren nicht mehr zu betrachten. Ihre Stempelung müsste verboten werden, und zwar im Interesse des Publikums wie der Industrie, die dadurch in gesunde Bahnen gelenkt wird, soweit sie diese nicht bisher schon verfolgt. Die Handelskammer zu Berlin,
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