Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Lage der österreichischen Uhren-Industrie im Jahre 1906
- Autor
- Peregrinus, G.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zehnergraduhren (VII)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bietet eine Patentanmeldung schon genügend Schutz gegen Nachahmung von unbefugter Hand?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- ArtikelCentral-Verband 225
- ArtikelNochmals die Erhöhung unserer Reparaturpreise 226
- ArtikelJohann Baptist Homanns Geographische Universal-Zeig- und ... 226
- ArtikelAus dem Reiche der Mechanik (Fortsetzung aus Nr. 13) 228
- ArtikelDie Lage der österreichischen Uhren-Industrie im Jahre 1906 229
- ArtikelZehnergraduhren (VII) 230
- ArtikelBietet eine Patentanmeldung schon genügend Schutz gegen ... 230
- ArtikelUnter dem Zifferblatt 231
- ArtikelEine neue Bügelbefestigung 232
- ArtikelUnsere Werkzeuge 232
- ArtikelMoritz Röhrig † 233
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 233
- ArtikelVerschiedenes 236
- ArtikelVom Büchertisch 238
- ArtikelPatent-Nachrichten 238
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 239
- ArtikelInserate 240
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- BandBand 32.1907 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
230 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 15. In den im ganzen guten Zahlungs- und Kreditverhältnissen ist eine wesentliche Aenderung gegen die Vorjahre nicht eingetreten. Seit einiger Zeit macht sich ein Mangel an qualifizierten Arbeits kräften fühlbar. Die weitere Ausgestaltung der maschinellen Einrichtung erscheint bei den immerhin schwierigen Verhältnissen, unter denen die österreichische Uhren-Industrie arbeitet, immer mehr als eine zwingende Notwendigkeit. Der Absatz von Wiener Pendeluhren, welche sich stets eines guten Eufes erfreuen, nimmt von Jahr zu Jahr ab. Das ist in der Hauptsache darauf zurückzuführen, dass einige in Oesterreich befindliche, reichsdeutsche Filialfabriken den Preis so herab gedrückt haben, dass die meisten fachmännisch geschulten Arbeiter sich von dieser Fabrikation abwendeten und entweder der Fein mechanik oder der Elektrotechnik zuströmten. Infolge der un natürlichen Preissteigerung der Metalle, welche im Verkaufspreise der Fabrikate nicht vollständig zum Ausdruck gelangen konnte, ging noch ein namhafter Teil des Geschäftsgewinnes in dieser Fabrikation verloren, obwohl derselbe ohnehin schon gering ist. Der Absatz nach Ungarn blieb zwar unverändert, doch soll eine Aktiengesellschaft für die Fabrikation von Wiener Pendeluhren daselbst in Gründung begriffen sein. Das Okkupationsgebiet kommt für den Absatz kaum in Betracht. Der Export kann sich nicht entwickeln, weil das Deutsche Eeich mit seinen günstigeren Produklionsbedingungen, billigeren Frachttarifen u. s. w. weitaus im Vorteil ist. Die Zahlungs- und Kreditverhältnisse in der Uhren exportbranche sind sogar die denkbar ungünstigsten für den österreichischen Export. Das Handwerk im besonderen empfindet die nachteilige Konkurrenz, die ihm durch den Vertrieb minderwertiger Uhren zugefügt wird, besonders schmerzlich. Der Uhrmacher, welcher reelle und bessere Ware auf Lager hält, ist häufig gezwungen, jene unbrauchbaren Uhren durch zeitraubende und dazu noch schlecht bezahlte Eeparaturen halbwegs wieder gebrauchsfähig zu machen. Zehnergraduliren. VII i). us dem einfachen Oemeter 2 ) wird leicht eine Temp- Uhr, nämlich: Das Zifferblatt des einfachen Cemeters (Fig. 1) erhält ein kleines Kreisblatt für einen kleinen dritten Zeiger, ähnlich wie beim eigentlichen Oemeter (Fig. 2). Nur ist hier das kleine Kreisblatt durch vier mit 0, 1, 2, 3 bezeichnete Striche geviertelt. Der kleine Zeiger vollendet, wie die Sonne, während eines Tages eine Kreisdrehung. Die beiden grossen (der Sonnen- und der verdickte) Zeiger erhalten die vierfache Drehgeschwindigkeit wie im einfachen Oemeter. Dann geben an: a) der kleine Zeiger: das Kreisviertel . . z. B. 1 b) der Sonnenzeiger, von Zahl zu Zahl: 1 l i o Tag = 1 Mp = 36 Min. c) der verdickte Zeiger, 1. von Zahl zu Zahl: Vioo Tag = 1 htp = 3 Min. 36 Sek 2. von Strich zu Strich: ^4000 Tag = 1 dekatp = 21,6 Sek 1. Der kleine Zeiger durchläuft das kleine, durch 0 bis 39 Teilstriche zerlegte Kreisblatt während eines Tages einmal, gibt also an, von Strich zu Strich: 1 Mp = 36 Min. 2. Der Sonnenzeiger vollendet eine Kreisdrehung während 36 Minuten = 1 Mp = V40 Tag: er gibt also an, a) von Zahl zu Zahl: lhtp = 3 Min. 36 Sek., b) von Strich zu Strich: 1 dekatp = 21,6 Sek. 3. Der verdickte Zeiger vollendet eine Kreisdrehung während 21,6 Sek. = 1 dekatp = V4000 Tag; er gibt also an, a) von Zahl zu Zahl: 1 tp = 2,16 Sek., b) von Strich zu Strich: 1 dexitp = 0,216 Sek. Je nachdem der verdickte Zeiger von zwei zu zwei (0,432 Sek.) oder von fünf zu fünf (1,08 Sek.) Strichen springt, sind für ihn im grossen Zifferblatt entweder die Geraden oder die Fünfer-Striche durch geringes Verlängern nach Innen kennt licher hervorzuheben. P. Sch. f also die Temp-Uhr: 126,3 htp oder Zehnergrad. Für viele Bedürfnisse der Eisenbahnpraxis wird die Stunden minute als ein zu rohes und die Stundensekunde als ein zu feines Zeitmass empfunden. Zwischen diesen beiden Massschärfen hält fast die Mitte solch eine Temp-Uhr. Auch den Anforderungen eines Zeitfeinmessers passt sich obiger Zeiger- und ZifferbMttvorschlag in folgender Abänderung an: 1) Fortsetzung aus Nr. f4. 2) Siehe in Nr. 11, Seite 170. Bietet eine Patentanmeldung schon genügenden Schulz gegen Nachahmung von unbefugter Band? (Beantwortung zur Frage 1599.) ine besondere Eigenschaft, und nicht die schlechteste, des Uhrmachers ist es, über Probleme der Mechanik und im besonderen seines Spezialfaches nachzudenken, um Ver besserungen oder Neukonstruktionen der einzelnen An ordnungen zu erfinden. Es dürfte deshalb für unsere Leser von besonderem Interesse sein, zu erfahren, wie sie sich bei der An meldung eines Patentes zu verhalten haben. Wir bringen des halb aus berufener Feder die nachstehenden Ausführungen und sind wir auch jederzeit bereit, unseren Lesern in Patentsachen jede gewünschte Auskunft zu geben. Herr Professor F. Ant. Hubbuch, Strassburg, schreibt: Im allgemeinen ist diese Frage unbedingt zu bejahen, im besonderen jedoch können Fälle eintreten, welche die Sicher stellung des Erfindungsgegenstandes hinsichtlich der alleinigen Ausnutzung und Verwertung dem Auslande gegenüber sehr in Frage stellen. — Zur Erläuterung dieser sonderbaren Sachlage ist es nötig, etwas weiter auszuholen. Erachtet das Patentamt die eingereichte Erfindung für neu und patentfähig und genügen die Unterlagen den vorgeschriebenen Anforderungen, so wird nach einem Beschluss dieser Behörde die Anmeldung unter einer kurzen Bezeichnung (Titel) mit dem Namen des Anmelders und dem Tage der Eingabe im „ Eeichsanzeiger “ veröffentlicht. Die kurze Fassung der Bekanntmachung recht fertigt sich damit, dass bei einer etwaigen nochmaligen Anmeldung derselben Erfindung diese Veröffentlichung nicht neuheitsschädlich entgegengehalten werden kann. Da mit der Bekanntmachung gleichzeitig Beschreibung, Zeichnung, etwaige Modelle u. s. w. des Anmeldungsgegenstandes zur Einsichtnahme für berechtigte Dritte — nur für die Zwecke des Patenterteilungsverfahrens, also Einspruch und vorläufiger Schutz — im Patentamt ausgelegt werden, so erfolgt die Veröffentlichung gemäss § 23 des Patentgesetzes aus drücklich mit den Worten: „Der Gegenstand der Anmeldung ist einstweilen gegen unbefugte Nachahmung geschützt.“ Von dem Zeitpunkt der Bekanntmachung an treten also bis zur eventuellen endgültigen Erteilung des Patentes vorläufig die gesetz lichen Wirkungen eines Patentes zu Gunsten des Anmelders ein. Hiermit ist im Hinblick auf das Gesetz und nach menschlichem Ermessen alles getan, um innerhalb der Grenzen des Deutschen Eeiches sowohl den Erfindungsgegenstand selbst gemäss § 4 des Patentgesetzes gegen widerrechtliche Nachbildung, als auch die ausgelegten schriftlichen Unterlagen nach § 1 des Urhebergesetzes gegen unbefugte Vervielfältigung zwecks unlauteren Absichten zu schützen. Ganz anders können sieh aber unter gewissen Umständen diese Verhältnisse dem Auslande gegenüber gestalten. — Aller dings stehen dem Patentsucher, wenn seine Anmeldung unbefugter weise im Auslande auf Grund der erfolgten Auslegung im Mutter lande in Druckschriften u. s. w. veröffentlicht würde, einerseits
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder