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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bietet eine Patentanmeldung schon genügend Schutz gegen Nachahmung von unbefugter Hand?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unter dem Zifferblatt
- Autor
- Berolinensis
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- ArtikelCentral-Verband 225
- ArtikelNochmals die Erhöhung unserer Reparaturpreise 226
- ArtikelJohann Baptist Homanns Geographische Universal-Zeig- und ... 226
- ArtikelAus dem Reiche der Mechanik (Fortsetzung aus Nr. 13) 228
- ArtikelDie Lage der österreichischen Uhren-Industrie im Jahre 1906 229
- ArtikelZehnergraduhren (VII) 230
- ArtikelBietet eine Patentanmeldung schon genügend Schutz gegen ... 230
- ArtikelUnter dem Zifferblatt 231
- ArtikelEine neue Bügelbefestigung 232
- ArtikelUnsere Werkzeuge 232
- ArtikelMoritz Röhrig † 233
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 233
- ArtikelVerschiedenes 236
- ArtikelVom Büchertisch 238
- ArtikelPatent-Nachrichten 238
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 239
- ArtikelInserate 240
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- BandBand 32.1907 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
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Nr. 15. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 231 stets die internationalen Uebereinkünfte zum Schutze der Werke der Literatur und Kunst, vom 9. September 1886 und 7. Mai 1896, soweit natürlich die fremden Staaten diesen beigetreten sind, zwecks etwaiger Verfolgung zur Seite. Anderseits stehen dem Anmeldungs gegenstand, wenn der Erfinder auf Grund des Prioritätsrechtes gemäss der internationalen Uebereinkunft zum Schutze des gewerb lichen Eigentums vom 20. März 1883 und 14. Dezember 1900 im Auslande ebenfalls ein Patent nachsucht, derartige unbefugte Ver öffentlichungen nicht antizipierend entgegen. Dagegen kann der Erfinder durch kein Gesetz seinen Anmeldungsgegenstand vor solchen Nachahmungen sichern, welche durch das rechtliche oder widerrechtliche Bekanntwerden der Erfindung infolge der Aus legung im Mutterlande im Auslande vorgenommen werden. Des halb ist der eigentliche Erfinder nicht in der Lage, die Weiter benutzung seiner eigenen Erfindung denjenigen verbieten zu können, welche deren Gegenstand zwischen der Bekanntmachung im In lande und der Anmeldung in dem betreffenden Auslandsstaate ausnutzen und verwerten. Damit kann sich also ein Patentsucher selbst eine Konkurrenz schaffen, gegen die er vollkommen machtlos ist. Der Erfinder besitzt am Ende alsdann in dem betreffenden fremden Staate allerdings sein vollständig rechtsgültiges Patent, kann aber die Fabrikation und den Weiterbetrieb seines Erfindungs gegenstandes besagten Personen nicht verbieten. Dieser Fall „unbefugter und doch nicht belangbarer Nach ahmung ist aber möglich und wird, wenn der Patentsucher keine Gegenmittel anwendet, auch oft gehandhabt. Wie hierin schon angedeutet, liegt es aber meistens am Erfinder selbst, wenn ihm aut diese unlautere Weise die Verwertung seiner Erfindung im Auslande geschmälert wird, denn gegen diese Kalamität gibt es drei Mittel. Das erste und beste ist: gleichzeitig mit der Ein reichung der Anmeldung im Mutterlande auch den Patentschutz in den übrigen für den Erfinder in Betracht kommenden Staaten nachzusuchen. — Ist die Anmeldung im Inlande bereits erfolgt, so ist es gut, die Erwirkung von Patenten in den Auslandsstaaten schon während des Ganges der Vorprüfung oder zum mindesten vor der bevorstehenden Veröffentlichung einzuleiten. Drittens kann bei bereits beschlossener Bekanntmachung, vor der der Erfinder stets vorher benachrichtigt wird, die Veröffentlichung gemäss § 23 des^ Patentgesetzes auf Antrag des Patentsuchers auf mindestens drei, im Höchstfälle auf sechs Monate ausgesetzt werden. Während dieser Zeit ist der Erfinder immer in der Lage, seine Erfindung unter Geltendmachung des ihm zustehenden Prioritätsrechtes in jedem fremden Staate anmelden zu können, ohne befürchten zu müssen, dass dem Patentsucher mit der Auslegung im Inlande auf die besagte Art unliebsame Konkurrenz, gegen die er macht los dasteht, erwachsen könnte. -+CX- Unter dem Zifferblatt. Von Berolinensis. ienn es nicht mit besonderer Mühe verknüpft wäre, so könnte man wohl jede Taschenuhr, ohne die Werkseite zu betrachten, nach den Funktionen und der Vollendung der Teile unter dem Zifferblatt mit ziemlicher Sicherheit auf ihre Güte hin. beurteilen, und nur in den seltensten Fällen würde man einer Täuschung unterlegen sein. Dass eine Fabrik, die gewisse Nachlässigkeiten durch das Zifferblatt maskiert, nicht günstig eingeschätzt werden kann, ist wohl zweifellos. Diese Nachlässigkeiten, die man leider nicht nur bei minder wertigen Werken, sondern auch bei solchen vorfindet, die nach dem Wunsch ihrer Fabrikanten zu der guten Mittel wäre oder wohl gar zu den besseren Qualitäten gezählt werden sollen, möchten wir hier betrachten und die Mittel zu ihrer Beseitigung besprechen. Dass die Damenuhren diese Mangelhaftigkeiten besonders reichlich aufweisen, ist allbekannt. Am unangenehmsten von allen Mängeln, die das entfernte Zifferblatt enthüllt, ist es, wenn man findet, dass der Wechselrad stift nicht an der rechten Stelle sitzt, so dass der Eingriff des Wechselrades in das Vierteltriob namhäft tiefer oder seichter ist als der in das Transmissions - (Zeigerstellungs-)Kad. Bei jenen billigen Uhren, wo das grosse, zumeist stählerne Wechselrad ein Transmissionsrad entbehrlich gemacht hat, d. h. wo das beweg liche Trieb auf der Aufziehwelle direkt in dieses Wechselrad ein- greifen kann, ist jener Fehler freilich nicht möglich. Die unrichtige Anbringung des Wechselradstiftes kann von falschem, unordentlichem Einkörnen, Bohren oder nachlässigem Einschneiden des Gewindes herrühren. Den Folgen solcher schlechten Arbeit wird von nicht sehr gewissenhaften Uhrmachern durch Mittel entgegenzuarbeiten versucht, die das Uebel nicht beseitigen, sondern unter Umständen noch verstärken, aber für den Augenblick wirksam sind; so wird z. B. das Mittelloch im Wechselradstrieb stark aufgerieben — nach dem Grundsatz jenes „Künstlers“, der da meinte, die Eäder würden ihre Eingriffe bei weiten Zapfenlöchern schon selber finden —, oder es wird, um die Merkmale des Aufsetzens während des Zeigerstellens zu’ ver tuschen, die Zeigerwelle so leichtgehend gemacht, dass sie bald nicht mehr im Stande ist, das Zeigerwerk mitzuführen. Die korrekteste Abhilfe besteht darin, dass man den Wechsel radstift herausnimmt, das Loch füttert, jeden der beiden Eingriffe im Eingriffszirkel genau einstellt, mit den so gewonnenen Ein griffsweiten aus den Achsenlöchern von Grossboden- und Trans missionsrad auf der Werkplatte Bogen anreisst und das neue Loch genau im Schnittpunkt derselben bohrt. Hin und wieder wird sich auch einmal zeigen, dass die Eingriffstiefen scheinbar beiderseits stimmen, der Eingriff ins Vierteltrieb aber dennoch aufsetzt, weil dieses im Verhältnis zum Wechselrade zu gross ist. Hier hilft, wenn der Eingriff in das Transmissionsrad wirklich gut ist, nur das Ersetzen des Viertel triebes und neues Plantieren, d. h. Einstellen des Eingriffes im Eingriffszirkel und Kreisbogenschlagen. Erfahrene Arbeiter, die sich über die Art der an einem falschen Eingriff notwendigen Veränderung mit Sicherheit auch ohne Anwendung des Eingriffszirkels ein Urteil zu bilden ver mögen, können, wenn der Ort des Wechselradstiftes nur um weniges zu versetzen ist, in folgender Weise verfahren: Nach dem der Stift herausgeschraübt worden ist, bohre man in ziem licher Nähe des jetzt freien Loches, und zwar an jener Seite, nach der hin der Eingriff zu tief ist, zwei Löcher in solchem Abstand nebeneinander, dass die Wandstärke etwa 1 mm beträgt; in diese Löcher treibe man dann Stifte so kräftig hinein, dass im Gewindeloch entsprechende Buckel erscheinen. Nachdem nun das Loch auch noch nach der entgegengesetzten Seite hin etwas aufgefeilt worden ist, schneide man von neuem ein Gewinde ein. Dies Verfahren hat nicht die geringste Verwandtschaft mit der pfuscherhaften Anwendung von Punzen, durch die nur die Eingangsseite des Loches zur Seite gedrängt und die Werkplatte verunziert wird. Die überragenden Partieen der beiden Stifte müssen sorgfältig mit dem Stichel abgestochen, eventuell auf der Drehbank abgedreht werden. Ueber das Einsetzen eines Wechselradstiftes braucht kein Wort verloren zu werden. Es muss darauf geachtet werden, dass das Triebloch bequem auf den Stift hinaufpasst, damit kein Festreiben eintreten kann, wenn einmal das Oel verflüchtigt ist. Erfolgt ein solches Festreiben dennoch, so bilden Wechselrad und Stift ein Ganzes, und infolge der Drehung des Bades durch das Vierteltrieb oder beim Zeigerstellen wird, wenn der Widerstand nicht gross genug ist, um die Uhr zum Stehen zu bringen, der Stift mit herausgeschraubt, es entsteht eine Art Winde, und das Weehselradtrieb sprengt das Zifferblatt. Am sichersten vermeiden lässt sich ein für den Uhrmacher stets recht fatales' Vorkommnis dieser Art dadurch, dass man entweder, wie bei der Glashütter Uhr, einen Wechselradsstift in der Gestalt einer flachköpfigen Schraube von der entgegengesetzten Seite her in die Uhrplatte einsetzt oder, ebenfalls von der entgegengesetzten Seite her, einen Stift aus Stahl oder hartem Messing einsetzt; doch ist die An wendung der Schraube vorteilhafter, weil sie — wenn nur die Dicke der Uhrplatte eine nicht zu geringe ist — einen ziemlich breiten Ansatz als Stützpunkt für den djriebkern zulässt. Bei komplizierten Uhren, insbesondere bei Bepetieruhren, ist in der Begel eine besondere Vorkehrung getroffen, um ein Losschrauben des Wechselradstiftes (tenon) zu ver hindern: der Kopf einer kleinen Schraube greift in eine halb kreisförmige Einfeilung am Bande des Tenon-Ansatzes. Diese
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