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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- ArtikelCentral-Verband 225
- ArtikelNochmals die Erhöhung unserer Reparaturpreise 226
- ArtikelJohann Baptist Homanns Geographische Universal-Zeig- und ... 226
- ArtikelAus dem Reiche der Mechanik (Fortsetzung aus Nr. 13) 228
- ArtikelDie Lage der österreichischen Uhren-Industrie im Jahre 1906 229
- ArtikelZehnergraduhren (VII) 230
- ArtikelBietet eine Patentanmeldung schon genügend Schutz gegen ... 230
- ArtikelUnter dem Zifferblatt 231
- ArtikelEine neue Bügelbefestigung 232
- ArtikelUnsere Werkzeuge 232
- ArtikelMoritz Röhrig † 233
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 233
- ArtikelVerschiedenes 236
- ArtikelVom Büchertisch 238
- ArtikelPatent-Nachrichten 238
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 239
- ArtikelInserate 240
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- BandBand 32.1907 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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236 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst, Nr. 15. e) Forderung des Gehilfen-Verbandes für Unterstützungen an die Ge hilfenkasse. Zur Sache sprechen die Koll. Haase-Arnstadt, Hoschke - Gotha und Freygang-Leipzig und wird folgende Resolution einstimmig angenommen, welche dem Vorsitzenden des Gehilfenverbandes zu übermitteln ist: „Da der grösste Teil der Mitglieder des Central-Verbandes die Kranken- und Invaliditätskassen - Beiträge für die Gehilfen ganz nnd voll bezahlt, sieht der Thüringer Unterverband sich nicht veranlasst, für einen Beitrag zu der Gehilfen-Unterstützungskasse zu stimmen.“ d) Beitrag zu den Prozesskosten für die Central-Verbandskasse. Dieser Antrag, einen freiwilligen Beitrag zur Bestreitung von Prozesskosten all gemeinen Interesses von 20 Mk. zu gewähren, wird alsdann einstimmig an genommen. e) Antrag Hoschke-Gotha: Verringerung des Beitrages für den Unter verband wird nach kurzer Erwiderung vom Antragsteller zurückgezogen. Nachdem nunmehr sämtliche Anträge erledigt sind, geht man über zu Punkt? (Referent Herr Koll. R. Freygang-Leipzig): Die wirtschaftliche Lage des Uhrmachers und deren Verbesserung. In einer langen und wohldurchdachten Rede gedenkt Referent des allgemeinen Umschwunges unseres ganzen Er werbssystems, gleichfalls der verschiedensten Betriebe, woraus zu schliessen ist, dass auch bei uns eine Steigerung der Preise eintreten muss, und empfiehlt zum Schluss eine Berechnung der Arbeitszeit. Im gleichen Sinne sprechen noch die Koll. Haase-Arnstadt und Althans-Erfurt. Hierauf beantragt Koll. Horn-Ilmenau folgende Resolution, welche einstimmig angenommen wird: „Die zum Verbandstage des Thüringer Unterverbandes am 2. Juni im ,Hotel zur Tanne“ in Ilmenau versammelten Uhrmacher erklären sich mit den Ausführungen des Referenten, Koll. R. Freygang-Leipzig, über die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Uhrmachers einstimmig einverstanden.“ Punkt 8: Ortsbestimmung des nächsten Verbandstages. Da schon im vergangenen Jahre Waltershausen in Frage kam, so wurde beschlossen, den Verbandstag 1908 daselbst abzuhalten, und zwar, wie bisher, am zweiten Sonntag nach Pfingsten. Punkt 9: Bericht der Kassenrevisoren und Entlastung des Kassierers. Beide erklären, die Kasse für richtig befunden zu haben, worauf dem Kassierer Entlastung durch die Versammlung erteilt wird. Punkt 10: Wahl des Vorstandes. Nachdem Koll. Krausse-Eisenach geäussert hat, das Amt des Kassierers niederzulegen, wird Einzelwahl be antragt. Die vier übrigen Mitglieder werden einstimmig wiedergewählt, und zwar die Koll. Adam-Erfurt und Cramer-Gotha als Vorsitzende, Althans-Erfurt und W a e g n e r-Gotha als Schriftführer, und als Kassierer wird Koll. Zingänell-Eisenach einstimmig gewählt. Sämtliche Herren nehmen die Wahl dankend an. Nach einer nochmaligen Aussprache des Koll. Böhland-Ruhla bezüglich des Ankaufes des Warenlagers Balz er in Ruhla und noch nach Aufnahme als Mitglieder der erschienenen Gäste Koll. Renk und Rossteutseher-Hildburg- hausen und Sommer-Grossbreitenbach schliesst um 1 Uhr 20 Minuten der Vorsitzende, Koll. Adam-Erfurt, die Versammlung mit dem Wunsche auf ein frohes Wiedersehen in Waltershausen. W. Althans, Schriftführer. —*Ss8>« Verschiedenes. Die Tagesordnung zur vierten Tagung des Deutschen Uhrmacher- bundes, die am 11 und 12. August in Berlin in der Schlaraffia, Enckeplatz 4, zur Beratung kommt, ist folgende: 1. Bericht über die vergangene Periode; 2. Einführung einer neuen Berechnungsweise für Reparaturen (Stundentarif); 3. Aenderung der Garantie für Reparaturen; 4. Die Gehilfenfrage; Schaffung eines sogen. Arbeitsvertrages; 5. Beratung der Frage: „Ist eine Garantie- gemeinsehaft durchführbar?'“; 6. Das Taxieren neuer Uhren; 7. Bericht des Vorstandes vom Bunde über die von ihm ins Leben gerufene Vereinigung Grösser Schweizer und Glashütter Uhrenfabriken. Ausstellung der bezüglichen Firmenschilder; 8. Vertrag für Einbruchsversicherung; 9. Begründung einer Unterstützungskasse für bedürftige Uhrmacher; 10. Beratung der Frage: „Wie stellen wir uns zur Nomos-Uhrgesellschaft in Glashütte?; 11. Referat des Herrn Jul. Hertzog sen.-Görlitz über die Frage: „Ist dem Uhrmacher die Erwerbung des Meistertitels anzuraten?“. Der Verbandstag des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede findet vom 10. bis 12. August in Kiel statt. — In Friedriehs- roda (Thür.) eröffnete Herr Eduard Teuseher ein Uhren-, Goldwaren- und optisches Geschäft. — Bochum, Bongardstr. 15, hat Herr Herrn. Bendmann ein Uhren-, Gold-, Silber- und Alfenidewarengesehäft eröffnet. — Bremen, Diisternstr. 40, Herr Fritz B ochmann hat ein Uhren- und Gold Warengeschäft neu eröffnet. — Berlin, Frankfurter Allee 178, Herr Uhrmacher Max Mayer beabsichtigt sich hier selbständig zu machen. — Insterburg. Hier starb Herr Uhrmacher Albert König. — Haynau, den 26. Juli (Grundstückskauf.) Herr Uhrmacher und Optiker Gustav Püschel von hier kaufte von dem Kauf mann Herrn Ernst Stenzel hierselbst dessen Geschäftsgrundstück Ring 25 für 40000 Mk. Die Uebernahme erfolgt am 1. März 1908. Herr Püschel, der Anfang Februar 1901 das Geschäft des hier verstorbenen Uhrmachers Max Hain käuflich übernahm, wird, wie man uns berichtet, sein Geschäft in das er worbene, in bester Geschäftslage der Stadt sich befindende Grundstück verlegen. Bericht über die Verhandlung der Taschenuhrabteilung des „Verbandes deutscher Uhren-Grossisten“ mit dem Syndikate der Schweizer Fabrikanten in La Chaux-de-fonds. Von dem Vorsitzenden der Taschenuhrabteilung des deutschen Uhren-Grossisten-Verbandes, Herrn Carl Haas, erhalten wir aus Biel nachstehenden Bericht. Der Vorstand war mit sieben Mitgliedern vertreten, und sind dieselben aufs höchste befriedigt von dem ihnen gewordenen Empfang und vor allem von dem Erfolge der Verhandlungen, welche zur gegenseitigen Zufriedenheit vorliefen. Die Verhandlungen zwischen dem Direktions-Komitee der Vereinigung der schweizerischen Golduhrenfabrikanten und dem Vorstand der Taschenuhr- abteilung des Verbandes deutscher Uhrengrossisten fanden in den Tagen zwischen dem 15. und 18. Juli d. J. in La Chaux-de-fonds statt. Die Be sprechungen waren in erster Linie der Klarlegung der augenblicklichen Ver kaufsverhältnisse der Uhrenbranche gewidmet. Die deutsche Delegation über zeugte sich davon, dass die neuen Preise und Bedingungen, welche das schweizerische Golduhrensyndikat festgesetzt hat, berechtigt, nicht übertrieben und der Lage des Marktes angepasst sind. Einige Abänderungen der zur Zeit geltenden Bestimmungen, die von den deutschen Grossisten gewünscht wurden, sind nach längeren Verhandlungen von den zwei leitenden Ausschüssen des Syndikates zugestanden worden und dürften zweifelsohne auch die Ge nehmigung der Generalversammlung finden. Ferner wünschte der Verband deutscher Uhrengrossisten eine ernstliche und kräftige Unterstützung seitens der Fabrikanten, um die dem Verbände noch fernstehenden Taschenuhren - Grosshändler zum Beitritt zu demselben zu veranlassen. Der Vorstand, sowie das Komitee des schweizerischen Syndikates hat diese Unterstützung auch unter gewissen, seitens der Delegierten auch anerkannten Vorbehalte, zugesagt, und hat sich bereit erklärt, im geeigneten Augenblicke Entscheidungen zu treffen, die den sodann noch Fernstehenden klarlegen, dass es in ihrem eigensten Interesse liegt, dem Verbände der deutschen Uhrengrossisten beizutreten. Der Besuch der deutschen Delegation wird sicherlich zur Stärkung und Hebung angenehmer Beziehungen zwischen Fabrikanten und Grossisten bei tragen und seine Wirkung auf Erhaltung des jetzt erzielten guten Einvernehmens nicht verfehlen. Der diesjährige Deutsche Mechanikertag wird am 2. und 3. August in Hannover stattfinden. Auf der sehr reichhaltigen Tagesordnung steht zu nächst eine Reihe technischer Vorträge (über Verbesserung der Methoden für die Metallfärbung, über Nickelstahl, Starkton-Sprechmaschine, Automatische Fernsprechvermittlung, Pyrometrie), ferner eine Anzahl gewerblicher Fragen, z. B. die Ständige Ausstellung physikalischer Apparate in Frankfurt a. M., der Plan einer Weltausstellung in Berlin, das gewerbliche Schiedsgericht u. s. w. Nähere Auskunft erteilt der Ortsausschuss in Hannover (Adresse: Herr General direktor J. Berliner, Brühlstrasse 7) und der Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Mechanik und Optik, Herr A. Blaschke (Berlin W. 30, Barbarossastrasse 51). Zum Kapitel Hausierhandel. Die wiederholten und eindringlichen Vor stellungen der Bayerischen Handels-, Handwerks - und Gewerbekammern, sowie sonstiger gewerblicher und handelsgewerblicher Korporationen und Ver tretungen haben in Bayern einen nicht zu unterschätzenden Erfolg gehabt. Das Königl. Staatsministerium des Königl. Hauses und des Aeussern hat hierzu folgende Entsehliessung im „Ministerialamtsblatte“ erlassen: „Die stets wieder kehrenden Klagen über die Belästigungen des Publikums und die Schädigung der sesshaften Gewerbetreibenden durch den Hausierhandel und die Detail reisenden, welche auch im Vorjahre bei den Landtagsverhandlungen lebhaften Ausdruck fanden, geben dem Ministerium Veranlassung, auf das Ausschreiben vom 11. Juli 1905 zurüekzukommen und die strengste Ueberwachung des Hausierhandels und der Detailreisenden neuerdings den Behörden zur Pflicht zu machen. Bei Ausstellung der Wandergewerbescheine ist mit der grössten Sorgfalt zu Werke zu gehen und die Ausstellung in allen Fällen zu versagen, in welchen dies gesetzlich zulässig erscheint. Insbesondere ist bei Ausländern die Bedürfnisfrage strenge zu prüfen und veranlasstenfalls der Wandergewerbe schein zu verweigern. Der Centralverband deutscher Händler, Markt- und Messreisender hat Klage darüber geführt, dass seitens ausländischer Hausierer entgegen der Bestimmung des § 56, Abs. 2, Nr. 11 der Gewerbeordnung Schmucksachen und Bijouterieen feilgeboten wurden. Hierzu wird bemerkt, dass das Verbot des § 56, Abs. 2, Nr. 11 sich auf alle Schmucksachen u. s. w. ohne Rücksicht auf ihren Wert erstreckt. Gegen Uebertretungen dieser Art ist energisch einzusehreiten. Sorgfältig sind ferner die Vorschriften hinsichtlich der Mitführung von Kindern, der Sorge für deren Unterhalt und Unterricht zu beachten. Dem unbefugten Hausieren au Sonn- und Festtagen, dem Hausierhandel mit verbotenen Waren, dem Ueberschreiten der Befugnisse der Detailreisenden ist mit aller Strenge entgegenzutreten und bei Zuwider handlungen strafrechtliche Verfolgung zu veranlassen.“ Man kann diesen Schritt des Bayerischen Ministeriums nur aufs lebhafteste begrüssen, bildet er doch ein Zeiehen, dass diese Bundesregierung geneigt ist, den berechtigten Forderungen des sesshaften und reellen Handels und Gewerbes in der Hausier handelsfrage wenigstens einigermassen Rechnung zu tragen. Mögen die anderen Bundesregierungen bald naehfolgen und möge diese Entsehliessung eine Etappe auf dem Wege des vollständigen Verbotes des durch die modernen Verkehrsmittel längst überflüssig gewordenen Hausierhandels bilden. Aus dem Jahresbericht der Handwerkskammer zu Insterburg 1906. Ueber die Geschäftslage der Uhrmacher und Goldschmiede berichtet die Kammer: Beide Handwerke hatten nicht wesentliche Ursache, Klage zu führen, da die Lage andauernd die gleiche ist. Die Konkurrenz der Abzahlungs und Versandgesehäfte ist im Abnehmen begriffen und der Gewerbebetrieb im Umherziehen, bezw. das Feilbieten von Schmucksachen und Uhren, sowie auf Aufsuchen von Warenbestellungen dieser Art haben erheblich nach gelassen. Etliche Missstände konnten durch entsprechende Massnahmen der Handwerkskammer beseitigt werden. Hausierhandel mit Schmucksachen u. s. w. Der Centralverband deutscher Händler, Markt- und Messreisender war beim Reichsamt des Innern darum vorstellig geworden, dass der Verkauf von Schmucksachen, Bijouterieen u. s. w., der dem deutschen Hausierer auf Grund des § 56, Abs. 2, Ziffer 11 der Gewerbeordnung verboten ist, auch den ausländischen Hausierern (Dalmatienern, Rumänen, Bulgaren u. s. w.) untersagt und ihnen das Zuschau tragen solcher Schmucksachen u. s. w. am Körper nicht mehr gestattet werde. Das Reichsamt des Innern hat darauf weitere Erhebungen in dieser Sache
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