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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Gehilfenfrage und der Arbeitsvertrag
- Autor
- Neuhofer, F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) -
- Beilage9. Verbandstag des Landesverbandes badischer Uhrmacher -
- ArtikelCentral-Verband 257
- ArtikelIV. Bundestag des Deutschen Uhrmacher-Bundes vom 10. bis 13. ... 258
- ArtikelIV. Bundestag des Deutschen Uhrmacher-Bundes 258
- ArtikelDie Gehilfenfrage und der Arbeitsvertrag 260
- ArtikelDer Lohn in Krankheitsfällen 263
- ArtikelDas Umarbeiten einer Federzug- oder Gewichtuhr zu einer ... 264
- ArtikelNochmals von der verbesserten Pendelfederaufhängung an ... 264
- ArtikelAuszug aus dem amtlichen Bericht über die dreissigste ... 265
- ArtikelGruppenglieder- und -Getriebe, das Augenblicksgetriebe 266
- ArtikelDie Schwarzwald-Sammlung von Oskar Spiegelhalder in Lenzkirch ... 267
- ArtikelElektrische Uhr, bei der das die Pendelfeder spannende ... 268
- ArtikelEine lautlose Uhr 268
- ArtikelDie Uhrmacherklasse der Handwerker- und Kunstgewerbeschule zu ... 269
- ArtikelAus der Astronomie 269
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 269
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 270
- ArtikelVerschiedenes 270
- ArtikelPatent-Nachrichten 271
- ArtikelVom Büchertisch 272
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 272
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- BandBand 32.1907 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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262 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 17. gesichert, im Laufe eines Jahres nicht mehrmals solchem Zwange unterworfen zu werden. Es wird sieh im Laufe der Verhandlungen Gelegenheit bieten, die Unerlässlichkeit einer Aenderung in diesen Ver hältnissen durch eingehende Begründung und Beispiele zu erhärten. Auch die in jüngster Zeit von seiten des Verbandes der deutschen Uhrmachergehilfen ausgesprochenen Wünsche, die Ver sicherung ihrer Werkzeuge von seiten des Arbeitgebers gegen Einbruchsdiebstahl und Feuerschaden, wurden erörtert. Die Kommission fand diese Wünsche durchaus berechtigt und bedauerte nur, dass eine solche Sicherung nicht in allen Fällen durchführbar ist, da es doch bekanntlich einem Teile unserer Kollegen trotz vieler Bemühungen nicht gelang, Aufnahme in solche Versicherungen zu finden. Wo aber die Herren Kollegen im Besitze solcher sind, möchte es ihnen die Kommission dringend nahe legen, den Wünschen der Herren Gehilfen Rechnung zu tragen, um so mehr, als der dazu nötige Zeitaufwand, sowie die Prämie, 1 Mk. für 1000 Mk., geradezu verschwindend klein ist. Auch der in neuerer Zeit sich bemerkbar machende Gebrauch, die Invaliditäts- und Krankenkassenbeiträge, die als Quote auf den Gehilfen entfallen, dem Arbeitgeber aufzubürden, wird nähere Erläuterung finden. Wir sind auf Grund der geflogenen Beratungen, wie im Verein Berlin, so auch in der Kommission, zu dem Schluss ge langt, dass, um alle diese Missverhältnisse zu beseitigen, oder sie doch wenigstens auf ein erträgliches Mass zurückzuführen, eine Wendung zum Besseren nur erfolgen kann, wenn neben Inanspruchnahme des Gesetzgebers das, was den Angehörigen anderer Gewerbe schon vor vielen Jahren als ganz selbst verständlich erschien, auch bei uns zur Einführung gelangt, nämlich die Zusammenfassung und Festlegung der beiderseitigen Rechte und Pflichten in einem Arbeitsvertrag. Damit bin ich bei der letzten der Aufgaben, die die Kom mission zu erledigen hatte, angelangt. Es sei hier bemerkt, dass bezüglich Einführung eines solchen Vertrages im vorigen Jahre vom Verein Berlin ein Antrag auf dem Magdeburger Tag ein gereicht und daraufhin beschlossen wurde, in Verbindung mit dem Deutschen Uhrmacherbunde unter Assistenz des Herrn Dr. Biberfeld, sowie unter Hinzuziehung der Herren Vertreter des Gehilfenverbandes des näheren darüber zu beraten und Form und Inhalt eines solchen festzusetzen. Diese Beratungen fanden auch in der Wohnung unseres Syndikus statt, konnten aber leider durch den inzwischen eingetretenen Tod desselben zu einem ab geschlossenen Ergebnis nicht gelangen. Der Verein Berlin entschloss sich deshalb, in einer grossen, öffentlichen Versammlung der Arbeitgeber, ähnlich der bereits stattgefundenen, diese Frage erneut aufzuwerfen, um zu einem möglichst baldigen Resultat, mindestens aber zu einem Provisorium zu gelangen. Das kann natürlich nicht ausschliessen, die Arbeiten unseres Vereines, im besonderen die der Kommission, deren teilweises Resultat Ihnen in dem gedruckten Entwurf eines solchen Ver trages vorliegt, nicht auch vorher schon auf Ihrem Bundestage zum Besten der Allgemeinheit zu verwerten. Im Gegenteil — wir haben gern die Hand dazu geboten. Wenn die Kommission es für angezeigt hielt, in ihrem Be richt die Verhältnisse nur im allgemeinen zu skizzieren, und die Beschlüsse, die sie bezüglich der einzelnen Punkte fasste, nicht gleichzeitig anzuführen, so geschah dies, weil sie Wert darauf legte, Ihrer Meinungsäusserung nicht vorzugreifen, vielmehr neuen und weiteren Anregungen von Ihnen entgegensieht. In konkreten Fragen ist es bekanntlich unerlässlich, dass eine Aussprache zwischen den beteiligten Faktoren stattfindet, Es ist deshalb erfreulich, dass auch die Herren Vertreter des Gehilfenverbandes in die Lage gesetzt wurden, an den heutigen Verhandlungen teilzunehmen. Wir erhoffen gerade von dieser Seite eine wirksame Förderung der Verhandlungen; denn nicht den Alten, sondern den Jungen gehört die Zukunft. Was auch von den ersteren Gutes in dieser Richtung geschaffen wird, das wird den letzteren für ungleich längere Zeitdauer zu statten kommen, wie es die Alten für sich erhoffen dürfen. Damit schliesse ich meinen Bericht, den Ihnen hier zu er statten die Kommission mich beauftragte. Sie ersucht die Herren Kollegen, sich mit Eifer an den wichtigen und ernsten Ver handlungen über diese Fragen zu beteiligen, die Herren Vertreter des Gehifenverbandes aber, ohne Vorurteil und unter voller Würdigung des Gesichtspunktes, dass immer noch die grosse Mehrheit unserer Gehilfenschaft zur Selbständigkeit gelangt, an der Lösung derselben mitzuwirken, damit wir auf dem Wege des gegenseitigen Verständnisses und mit vereinten Kräften auch hier vorwärts schreiten können zum Wohle unseres Gewerbes und aller derer, die ihm angehören. (Lebhafter Beifall!) Vertrag. Zwischen dem Uhrmacher Herrn in und dem Uhrmachergehilfen ..... ist heute nachstehender Vertrag ab geschlossen worden. Der genannte Uhrmachergehilfe tritt unter folgenden Be dingungen bei Herrn in Stellung: 1. Der Antritt der Stellung hat zu erfolgen am ..... ( a) für jede Stunde b) für jede Woche c) für jeden Monat I a) Für Kost und Wohnung hat der Gehilfe selbst zu sorgen. \ b) Der Gehilfe erhält vom Prinzipal freie Kost und Wohnung. ' a) am Sonnabend jeder Woche, b) am jeden Monats. 4. Die tägliche Arbeitszeit umfasst . . . Stunden, einschliesslich einer Mittagspause von . . . Stunden. 5. Die Kündigungsbedingungen sind wie folgt vereinbart: Die Kündigung beträgt gegenseitig . . . Tage. 3. Die Gehaltszahlung erfolgt jeweils a) an jedem Tage des Monats \ gekündigt Es kann j b) nur jeweils am 1. und 15. des Monats / werden, l c) der Vertrag am Abend jeden Tages ohne Kündigung gelöst werden. 6. Versäumnisse. Im Falle unverschuldeter Versäumnisse des Gehilfen (durch unverschuldete Krankheit, Einberufung zu militärischen Uebungen und dergl.) bestimmt das Gesetz, dass kein Abzug an dem Gehalt gemacht werden soll, wenn die Ver säumnis „nicht von erheblicher Zeitdauer“ ist. Es wird hierdurch vereinbart, dass solche „unerheblichen Versäumnisse“ nicht überschreiten dürfen in den ersten sechs Monaten der Vertragsdauer . 3 Tage, in den darauf folgenden 18 Monaten der Vertragsdauer 7 „ im dritten Jahre der Vertragsdauer . . . . .14 Eine Gehaltszahlung für Versäumnisse über die Zeitdauer von 14 Tagen hinaus findet auf keinen Fall statt. Jedem der Unterzeichneten wurde ein Exemplar dieses Ver trages ausgehändigt. , den 19 . . Der Arbeitgeber: Der Arbeitnehmer: Nachtrag. (Hier ist jede etwaige Aenderung oder Ergänzung des obigen Vertrages zu vermerken und durch beiderseitige Unterschrift an zuerkennen, da sie sonst rechtlich ungültig ist.) , den 19 . . Der Arbeitgeber: Der Arbeitnehmer: Erläuterungen und Bemerkungen zum Vertrag. Die gesetzlich auf den Gehilfen entfallenden Beiträge zur Krankenkasse sind auf Beschluss der sämtlichen Arbeitgeber verbände bei der Lohnzahlung ausnahmslos in Abzug zu bringen. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können die Kündigung für jeden beliebigen Tag im Monat festsetzen, z. B. bei 14tägiger
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