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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- IV. Bundestag des Deutschen Uhrmacher-Bundes (Schluss aus Nr. 17)
- Autor
- König, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- ArtikelCentral-Verband 273
- ArtikelIV. Bundestag des Deutschen Uhrmacher-Bundes (Schluss aus Nr. 17) 274
- ArtikelRheinisch-Westfälischer Verband der Uhrmacher und Goldschmiede 275
- ArtikelHaftung des Uhrmachers für Mängel, die bei oder nach der ... 276
- ArtikelVom Gewinde und vom Gewindeschneiden 276
- ArtikelGruppenglieder- und -Getriebe, das Augenblicksgetriebe ... 278
- ArtikelDie Lage des Uhrmachers und der Weg zur Bessergestaltung ... 279
- ArtikelGrundlegende Gesichtspunkte für die künstlerische Ausstattung ... 280
- ArtikelVorschule des Uhrmachers (Fortsetzung aus Nr. 16) 283
- ArtikelDas Umarbeiten einer Federzug- oder Gewichtuhr zu einer ... 283
- ArtikelAus der Astronomie 284
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 284
- ArtikelVerschiedenes 286
- ArtikelPatent-Nachrichten 287
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 288
- ArtikelInserate 288
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- BandBand 32.1907 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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274 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 18. IV. Bundestag des Deutschen Uhrmacher-Bundes. Verhandlungsbericht, II. Tag. (Schluss aus Nr. 17.) |m Montag, den 12. August, vormittags 9 3 / 4 Uhr, eröffnete der Vorsitzende die Verhandlung. Er verlas zunächst ein eingegangenes Telegramm Sr. Majestät. Im An schluss hieran dankte der Vorsitzende den Herren Bergner, Paulusch und Jul. Marfels für ihre gehabten Mühen zum Besten des Bundestages. Die Versammlung drückte ihren Dank durch Erheben von den Plätzen aus. Zu Punkt III der Tagesordnung: „Aenderung der Garantie für Reparaturen“, führte der Vorsitzende un gefähr aus; Von der Garantie für Reparaturen kann man sagen: „Es erben sich Recht und Gesetz wie eine ewige Krankheit fort!“ Früher, als noch jede Uhr ein Vermögen darstellte, war eine Garantie für neue Uhren berechtigt ; heute ist es ein Unsinn. Ich habe jedoch diese Frage mit Absicht ausser acht gelassen und will mich heute nur mit der Garantie für Reparaturen beschäftigen. Kein anderer Handwerker leistet für eine Reparatur eine Garantie. Ich möchte Ihnen den Vorschlag machen: Ganz von der Garantie können wir uns nicht trennen; aber garantieren Sie nicht für so und so viele Jahre, sondern nur für die Ver wendung guten Materials und für sachgemässe Ausführung. Koll. Bätge-Berlin bittet, dem Vorschlag zuzustimmen. Koll. Freygang-Leipzig schildert in treffender Weise das Unsinnige der Garantie in der jetzigen Weise. Für eine solide, sachgemässe Ausführung kann man garantieren, für weiter aber nichts. Redner bittet, den Antrag ohne lange Debatte an zunehmen. Es wird vorgeschlagen, dass Garantiescheine in der vor geschlagenen Fassung gedruckt werden. Herr Wilh. Schultz-Berlin schlägt vor, dass diese Garantie erklärung auf den Rechnungen vermerkt werde 1 ). In den weiteren Ausführungen schildert er das Verhalten der Kundschaft gegenüber. Herr Justizrat He ns c hei: Die Garantiefrage ist eine Frage, welche überhaupt gar nicht zur Diskussion gestellt werden braucht. Nach dem Gesetz ist eine Garantie in der Weise zu leisten, dass zur Zeit der Uebergabe das Werk nicht mit Fehlern behaftet ist, welche die Tauglichkeit des Werkes beeinträchtigen. Redner erwähnt noch das Widersinnige der Bezeichnung „reelle“ Garantie. Die Bezeichnung erregt nur Misstrauen und muss unter allen Umständen fort bleiben. Die Versammlung nimmt einstimmig folgende Resolution an: „Bei der Ausführung der Reparaturen soll sich die Garantie nur auf sachgemässe Ausführung und Ver wendung guten Materials erstrecken.“ Zu Punkt IV der Tagesordnung: „Gehilfenfrage“, erhält Koll. Neuhofer das Wort. Das vortreffliche Referat des selben haben wir schon in der vorigen Nummer gebracht. Der Vorsitzende erläutert in längerer Ausführung die Not wendigkeit eines Vertrages und bittet den Referenten, Koll. Neu hofer, zu jedem einzelnen Punkt das Resultat der Verhandlungen im Berliner Verein bekannt zu geben. Koll. Neuhofer: Dass Vertragsbrüche für diejenigen, welche dadurch betroffen werden, schädigend sind, wissen wir. Dieselben bilden leider auch eine ständige Rubrik in unseren Fachzeitungen. Wohin steuern wir, wenn es uns nicht gelingt, hier Wandel zu schaffen? Das Einkommen eines Gehilfen unter 1500 Mk. können wir nicht einklagen; wir haben wohl gute Elemente unter unseren Gehilfen; aber einem grossen Teil inner halb dieser Einkommensgrenze sind wir auf Gnade oder Ungnade ausgeliefert. Durch den Gesetzgeber werden wir diese Ein kommensgrenze nicht heruntersetzen können; wir haben einen anderen Weg als gangbar erachtet, und zwar den, dass Vertrags brüche für die Zukunft nicht mehr straffrei bleiben. — Ich würde es mit Freuden begrüssen, wenn Sie einen Beschluss würden, der Ihre Vorstände beauftragt, sich mit dem Central-Verband in Verbindung zu setzen, um eine Denkschrift auszuarbeiten, w r elehe diese Verhältnisse schildert, und diese Denk schrift den sämtlichen deutschen Handwerkskammern zukommen zu lassen. Wir werden hiermit zur richtigen Zeit eingreifen; denn gegenwärtig finden Erhebungen statt, nach welcher Richtung sich die Gewerbe-Ordnung nicht bewährt hat. Diese Erhebungen sind noch nicht abgeschlossen. (Langanhaltender Beifall.) Koll. Freygang-Leipzig geisselt das Verhalten einiger Gehilfen, welche in Schleudergeschäften Stellung annahmen, trotz dem sie zum Vorstande des Leipziger Gehilfen-Vereins gehörten. Er empfiehlt die Annahme des Vorschlages v.on Koll. Neuhofer. Man müsse schnell arbeiten, wenn diese Frage bei einer Aenderung des Gesetzes berücksichtigt werden soll. Herr Rechtsanwalt Hans Meyer, Syndikus des deutschen Gehilfen-Verbandes: Als Vertreter des Gehilfenstandes muss ich die Anschauung hier vertreten, dass wir im grossen und ganzen der Schaffung eines Arbeitsvevtrages nicht freundlich gegenüber stehen. (Hört! Hört!) Es besteht ein patriarchalisches Verhältnis in Ihrem Stande, welches durch einen Vertrag gestört würde. Schlechte Elemente gibt es überall unter den Gehilfen und auch unter den Meistern. Es liegt ein unnatürlicher Arbeits vertrag vor, wir sind gegen denselben; auch wollen die Gehilfen sich ihre Rechte nicht verkürzen lassen. Wir sind dafür, dass kurze Arbeitszettel unterschrieben und ausgetauscht werden, eine Sammlung der Gesetzesvorschriften versandt und in den Werkstätten aufgehängt wird. Die Gesetze sind gut und werden richtig gehandhabt. Herr Wilh. Schultz verwahrt sich dagegen, dass eine Schädigung der Gehilfen beabsichtigt sei. Es solle nur Klarheit geschaffen werden. Ausserdem ist der Vertrag so gehalten, dass jeder Paragraph nach Belieben ausgefüllt werden kann. Koll. Neuhofer: Wir wissen, dass wir brave, rechtschaffene und brauchbare Gehilfen haben; wenn es diesen Ernst ist, hier Wandel zu schaffen, dann werden wir Klarheit haben. Diese Gehilfen werden sagen: gern tun wir es, denn uns kann kein Vertrag schaden. (Beifall.) Ich verstehe nicht, wie man einen solchen Vertrag, den ein Kind unterzeichnen kann, als „unglück lich“ U bezeichnen kann! Wir wollen keinen Fabrikzettel schaffen, sondern einen anständigen Arbeitsvertrag, den jeder (Meister und Gehilfe) ruhig unterzeichnen kann. (Lebh. Beifall.) Zu derselben Sache sprachen noch die Koll. Freygang, Carl Schulte, Schulz, Justizrat Henschel, Stabenow, Neu hofer, Schwank u. s. w. Zum Schlüsse werden die Punkte b, c und d von der Tages ordnung abgesetzt, da dieselben im Vertrage enthalten sind und da besprochen werden sollen. Bei Besprechung der Versicherung des Werkzeuges der Gehilfen gegen Feuer und Einbruchdiebstahl wird folgende Resolution angenommen: „Den Arbeitgebern, welche gegen Einbruch ver sichert sind, empfiehlt die Versammlung, auch das Werk zeug mit in die Versicherung einzuschliessen.“ Die Versicherung gegen Feuer wurde für selbstverständ lich gehalten. Ueber die übrigen Punkte des Vertrages entspinnt sich gleichfalls eine äusserst rege Debatte. Derselbe wird in der Form, wie wir ihn in der vorigen Nummer veröffentlicht haben, angenommen. Den darauf folgenden Vortrag des Herrn Prof. Strasser bringen wir ausführlich in einer der nächsten Nummern. Die Frage, ob die Gründung einer Garantiegemein schaft wünschenswert sei, wurde nach kurzer Debatte von allen Seiten verneint, und kam folgende Resolution zur Annahme: „Die Versammlung ist der Ansicht, dass eine Garantiegemeinschaft aus vielen Gründen nicht empfehlenswert ist, und zwar hauptsächlich deshalb, weil angestrebt werden muss, die Garantiepflicht der Uhrmacher möglichst einzuschränken.“ 1) Bei den von uns herausgegebenen Beparaturrechnungen ist dieser Vorschlag bereits verwirklicht. D. Red. 11 Der Ausdruck „unglücklich“ ist tatsächlich nicht gebraucht worden. Herr Meyer sprach von einem „unnatürlichen“ Arbeitsvertrag. D. Red.
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