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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Rheinisch-Westfälischer Verband der Uhrmacher und Goldschmiede
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Haftung des Uhrmachers für Mängel, die bei oder nach der Uebernahme einer Uhrreparatur vorkommen
- Autor
- Hirschfeld, William
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vom Gewinde und vom Gewindeschneiden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- ArtikelCentral-Verband 273
- ArtikelIV. Bundestag des Deutschen Uhrmacher-Bundes (Schluss aus Nr. 17) 274
- ArtikelRheinisch-Westfälischer Verband der Uhrmacher und Goldschmiede 275
- ArtikelHaftung des Uhrmachers für Mängel, die bei oder nach der ... 276
- ArtikelVom Gewinde und vom Gewindeschneiden 276
- ArtikelGruppenglieder- und -Getriebe, das Augenblicksgetriebe ... 278
- ArtikelDie Lage des Uhrmachers und der Weg zur Bessergestaltung ... 279
- ArtikelGrundlegende Gesichtspunkte für die künstlerische Ausstattung ... 280
- ArtikelVorschule des Uhrmachers (Fortsetzung aus Nr. 16) 283
- ArtikelDas Umarbeiten einer Federzug- oder Gewichtuhr zu einer ... 283
- ArtikelAus der Astronomie 284
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 284
- ArtikelVerschiedenes 286
- ArtikelPatent-Nachrichten 287
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 288
- ArtikelInserate 288
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- BandBand 32.1907 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
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276 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 18. fuhren die langen, schwerbeladenen Güterzüge, blutigrot färbte sich der Himmel von dem Schein der Hochöfen; rastlos stampften die Maschinen und dumpf dröhnten die schweren Eisenhämmer — die Musik der Arbeit! Kg. • ~».988>«— Haftung des Uhrmachers für Mängel, die hei oder nach der Uebernahme einer Uhr reparatur Vorkommen. |gi|||]er Uhrmacher erhält täglich von dritten Personen Uhren übergeben, an denen Reparaturen von ihm vorgenommen gjjjgglf werden sollen. Die vorzunehmende Reparatur wird in 2 —' den meisten Fällen bei Erteilung des Auftrags fest gestellt werden, sei es, dass der Uebergebende oder der Uhr macher sie bezeichnet. Es wird darauf zwischen dem die Uhr zur Reparatur Hingebenden und dem Uhrmacher ein auf die Ausführung der Reparatur abzielender Vertrag abgeschlossen, und zwar stellt sich dieser Vertrag als Werkvertrag dar. Das von dem Uhrmacher herzustellende Werk besteht in der Be seitigung des festgestellten Mangels. Sobald der Uhrmacher die von ihm in der vorgenannten Weise zu bearbeitende Uhr übergeben erhalten hat, hat er bis zur Abnahme der Uhr durch den Auftraggeber der Reparatur die Gefahr für die Uhr zu tragen. Das heisst, er haftet während der ganzen, ebengenannten Zeit für jede Verschlechterung der Uhr, nur für den zufälligen Untergang und eine zufällige Verschlechterung ist er nicht verantwortlich. Unter zufälligen Verschlechterungen sind nur solche zu verstehen, die dem, dessen Verpflichtung zur Haftung für Ver schlechterung in Frage kommt, nicht zugerechnet werden können, deren Verhütung ausserhalb seines Machtbereichs lag. Z. B die dem Uhrmacher übergebene Uhr wird durch ein Naturereignis beschädigt. Der Blitz schlägt in die Uhr, eine unvorhergesehene Ueberschwemmung wirkt schädigend auf die Uhr ein. Hier war der Empfänger durchaus nicht im Stande, das schädigende Er eignis abzuwenden, er kann daher auch nicht dafür haftbar ge macht werden. Anders dagegen steht es mit den nicht durch Zufall hervorgerufenen Verschlechterungen. Für sie hat der die Reparatur übernehmende Uhrmacher aufzukommen, solange er die Uhr in seinem Gewahrsam hat. Nun kommt es zuweilen vor, dass sich bei oder während der Ausführung der Reparatur bei der Uhr ein Fehler zeigt, der bei Uebernahme weder dem Auf traggeber bekannt war, noch von dem Uhrmacher bemerkt wurde, z. B. die Hebefeder des Uhrdeckels, welche bis dahin funktionierte, versagt plötzlich, die Feder der Uhr selber zeigt sich als be schädigt oder gar zersprungen, das emaillierte Zifferblatt weist plötzlich Risse oder Abbröckelungen auf, die vorher nicht bemerkt worden waren. Der Uhrmacher ist sich bewusst, dass diese Verschlechterungen durch irgend welche Einwirkungen seinerseits nicht hervor gerufen sein können, und dennoch soll er für diese Ver schlechterungen haften. Es würde durchaus hart sein, wenn der Uhrmacher für solche Fehler, die er nicht verschuldet hat, sondern die nur gerade, während er die Uhr in Gewahrsam hat, sich her- ausstellen, unbedingt haften müsste. Um diese Härte zu be seitigen, ist ihm ein Rechtsbehelf gegeben, die Haftung für solche Fehler auszuschliessen. Er braucht für sie nicht aufzukommen, falls er den Beweis erbringt, dass der Grund zu der Ver schlechterung bereits in oder an der Uhr vorhanden war, bevor er sie übergeben erhielt, dass der Fehler in der Konstruktion der Uhr begründet lag, und nicht durch die Vornahme einer Handlung seinerseits, sondern ohne sein Verschulden hervor gerufen wurde. Dieser Beweis wird allerdings in vielen Fällen schwer zu erbringen sein, da nur ein erfahrener Sachverständiger im Stande sein wird, festzustellen, ob die Ursache der Ver schlechterung in dem Uhrwerke selbst begründet war. Ist dieser Beweis aber erbracht, so ist damit die Haftung, die zunächst auch für solche Mängel besteht, aufgehoben. Denn dann steht fest, dass die Verschlechterung auch eingetreten sein würde, falls die Uhr dem Uhrmacher nicht übergeben worden wäre. Der Fehler würde sich über kurz oder lang auch bei dem, der die Uhr zur Reparatur übergeben hat, in derselben Weise gezeigt haben, als er beim Uhrmacher zum Vorschein gekommen ist. Es würde somit unbillig sein, den für einen Fehler haftbar zu machen, der ihn nicht hervorgerufen hat, sondern bei dem er sich nur gezeigt hat, während er den mit dem Fehler behafteten Gegenstand zu fällig in den Händen hatte. Der Eigentümer der Uhr wird sich wegen solcher Fehler nur an den halten können, von dem er die Uhr gekauft hat. Dr. William Hirschfeld. t-o-*-- Vom Gewinde und vom Gewindeschneiden. Das Anfertigen einer Schneidkluppe. „Bei der Schraube verhält sich die Kraft zur Last, wie.die Höhe eines Schraubenganges zum Umfang der Schraubenspindel. “ Halt, verehrter Kollege! schlage nicht gleich missmutig die Seito um, weil es den Anschein hat, als wollte ich all die quälenden Geister deiner Schulzeit heraufbeschwören! Heute verspreche ich dir, dich mit keiner einzigen dürren Formel zu quälen, dieses Mal komme ich an deinen Werktisch und werde dir kleine Finger zeige geben, wie du deinem Lehrling Gelegenheit zu einer äusserst lehrreichen Arbeit verschaffst und ihm zu einem schönen, prak tischen Werkzeug verhilfst. Wohl selten wirst du eine Reparatur aus der Hand legen, ohne dass es nötig gewesen wäre, diese oder jene Schraube zu ergänzen. Entweder waren dieselben zu hart und sprangen beim Anziehen, oder das Gewinde war überschraubt, so dass die Schraube nicht mehr „zog“. Manches alte Erbstück, welches du wieder zu neuem Leben erwecken sollst, zeigt die Spuren mancher harten Reparatur. Teils sind die Schraubenköpfe zer kratzt, teils schön poliert oder nur mit der Papierfeile abgezogen; bei jener ist das Gewinde breitgeklopft, um sie wieder dienstfähig zu machen, und die vom Minutenradskloben und vom Deckplättchen sind — vernietet; das Letzte und Höchste aller Kunst bleibt uns erspart, es ist glücklicherweise nicht eine — verlötet! Wie wird aber auch meistens bei dem Ersetzen der Schrauben verfahren! Aus dem assortierten Packet wird eine ungefähr passende heraus gesucht und einfach eingeschraubt, ohne Rücksicht, ob das Gewinde der Schraube auch zu dem zugehörigen in der Platine passt. Wenn man dazu noch mit seinem Lieferanten wechselt, kann es kommen, dass man Schrauben mit Martin fils, P. M., B. D. und Millimeter-Gewinden friedlich zusammen ruhen hat. Zum wenigsten sollte sich jeder Uhrmacher seine Schrauben nach Nummern sortieren und nur solche verwenden, zu denen er den passenden Schneidbohrer anfertigen kann. Ist dann eine Schraube zu ersetzen, die ein von unserem verschiedenes Gewinde hat, so kann man ein neues einschneiden und eine ordentlich passende Schraube verwenden, die wirklich ihren Zweck, zwei Teile sicher und fest zu verbinden, erfüllt! Auch das Ersetzen der Schrauben ist eine Arbeit, die eine ganze Menge Geschicklichkeit erfordert, und darum kannst du dir auch diese Arbeit angemessen bezahlen lassen und brauchst nicht zu denken, solche Kleinigkeit kannst du doch nicht berechnen! Die ganze Reparatur einer Uhr besteht ja schliesslich nur aus Kleinigkeiten; betrachte du dieselben als deine Arbeit und lass sie dir bezahlen, wie es recht und billig ist. Von deinem Kunden kannst du nicht verlangen, dass er weiss, wieviel Aufmerksamkeit und wieviel Geschicklichkeit dazu gehört, um eine Uhr wieder ordentlich in stand zu setzen. Sage ibm nicht nur, dass seine Uhr jetzt „repariert und gereinigt“ sei, sondern sage ihm, oder besser noch, gebe es ihm Schwarz auf Weiss, was du repariert hast und berechne ihm die ver schiedenen Arbeiten einzeln, er wird dann eher glauben, dass es mit dem „Hineingucken“ in die Uhr doch wohl eine besondere Bewandtnis haben mag, und dass das „Auspusten“ doch wohl nicht so einfach ist. Nimm es mir nicht übel, dass ich ganz von unserem Thema abgekommen bin, aber ich möchte gern, dass unsere schöne, interessante Arbeit auch würdig belohnt werde, und da wollte ich dir einige Winke geben, wie du dazu deinen Teil beitragen kannst. Wir kehren nun zu unseren Schrauben zurück.
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