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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Notleidende Risiken in der Einbruch-Diebstahl-Versicherung
- Autor
- Weilandt, C.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- ArtikelCentral-Verband 289
- ArtikelZur gefl. Beachtung! 290
- ArtikelRheinisch-Westfälischer Verband der Uhrmacher und Goldschmiede 290
- ArtikelNotleidende Risiken in der Einbruch-Diebstahl-Versicherung 293
- ArtikelGruppenglieder- und -Getriebe, das Augenblicksgetriebe (Schluss ... 295
- ArtikelDie Lage des Uhrmachers und der Weg zur Bessergestaltung ... 296
- ArtikelSprechsaal 297
- ArtikelDie Ausstellung in Dortmund 298
- ArtikelDie Rechte und Pflichten der Vorstandsmitglieder von Innungen 299
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 300
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 301
- ArtikelVerschiedenes 301
- ArtikelPatent-Nachrichten 302
- ArtikelVom Büchertisch 302
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 303
- ArtikelInserate 303
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- BandBand 32.1907 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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294 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 19. Sicherungen aus der Juwelier-, Goldschmiede- u. s. w. Branche 1. an. Nun haben die Angehörigen des Uhrmacher- und Gold schmiedegewerbes bei dem Kaiserlichen Aufsichtsamte für Privat versicherung in Berlin Beschwerde darüber geführt, dass sie teils gar nicht, teils nur mit ausserordentlich schweren Bedingungen Versicherung ihrer Waren und Geschäftsräume gegen Einbruch- Diebstahl finden könnten. Dabei wurde daraufhingewiesen, dass 2. es den Anschein habe, als ob die sämtlichen Einbruch-Diebstahl- Versicherungsgesellschaften sich zu einer Vereinbarung zusammen getan hätten, nach der sie Uhrmacher- und Goldschmiedebetriebe nicht mehr in Versicherung nehmen wollten. Schliesslich wurde angeregt, durch Vermittlung des Amtes mit den beteiligten Ver sicherungsgesellschaften ähnliche Abmachungen zu treffen, wie sie in der Feuerversicherung bezüglich der sogen, notleidenden Risiken bestehen. In dem Bescheid, den das Kaiserl. Aufsichts amt gab, wird anerkannt, dass die Uhrmacher und Goldschmiede — zumal die kleineren Gewerbetreibenden in kleineren Plätzen — ihre Einbruch-Diebstahl-Versicherungen nur schwer und nicht immer zu den von ihnen gewünschten Prämien und Bedingungen unterbringen können, so ist doch das Aufsichtsamt nach ein gehenden Erwägungen zu dem Ergebnisse gelangt, zur Zeit von einem Eingreifen von Aufsichtswegen Abstand zu nehmen. Vor allem handelt es sich noch um einen jungen Versicherungszweig, bei dem die Erfahrungen noch nicht als abgeschlossen zu be trachten sind. Wenn man bedenke, dass die Einbruch-Diebstahl- Versicherung erst Ende der neunziger Jahre in Deutschland ein geführt worden, wird man der Einsicht sich nicht verschliessen dürfen, dass dieser Versicberungszwoig sich noch in der ersten Entwicklung befinde. Es komme noch hinzu, dass tatsächlich die Einbruch-Diebstahl-Versicherungen dem kleinen Goldschmiede und Uhrmacher einen ausserordentlich ungünstigen Schadenverlauf zeigen. Der Grund dürfte darin liegen, dass diese Risiken mit besonderer Vorliebe von der Verbrecherwelt aufgesucht werden, der sie oft eine verhältnismässig leicht zu erlangende und im allgemeinen auch leicht zu verwertende Beute bieten. Ohne hin längliche Mittel, ihre Läden mit ausreichenden Sicherungen zu versehen, müssen sich die Inhaber der kleineren Juwelier- und Uhrmachergeschäfte vielfach mit dürftigen Sehutzmassregeln be gnügen. Aber auch bei besseren Schutzvorrichtungen pflegt der Anreiz, sich der Waren durch Einbruch zu bemächtigen, für den Verbrecher so gross zu sein, dass er entgegenstehende Hinder nisse mit Verwegenheit beseitigt. Handelt es sich doch bei den Waren durchgängig um ohne Mühe verwertbare Gegenstände, meist Fabrikwaren, die leicht unter der Hand veräussert oder verpfändet werden können. Schliesslich darf auch nicht un erwähnt bleiben, dass ein gedeihlicher Betrieb der Einbruch- Diebstahl-Versicherung dadurch erschwert wird, dass nach den mannigfachen Erfahrungen der Versicherungsgesellschaften die Fälle nicht zu den Seltenheiten gehören, in denen Einbruehs- diebstähle im Hinblick auf die winkende Versicherungssumme fingiert werden. Wenn solchen Verhältnissen gegenüber die Versicherungsgesellschaften Prämien und Bedingungen zur An wendung bringen, die dem einzelnen Versicherten oft zu weit gehend erscheinen, so lasse sich dazu allgemein nicht Stellung nehmen. Es wird immer der Beurteilung von Fall zu Fall über lassen bleiben müssen, ob im Einzelfalle Prämie und Bedingungen das Mass des Notwendigen und Zulässigen überschreiten. Aus dem vorgelegten Material ergebe sich, dass es in der Hauptsache nur die kleineren Gewerbetreibenden sind, die Klage über die Höhe der Prämie führen. Es erscheine aber nach dem oben Ausgeführten nicht ausgeschlossen, dass diese die Gefahr über Risiken unterschätzen. Von der gleichen Seite wird über die Härte der von den Gesellschaften vorgeschriebenen Vorsichtsbedingungen geklagt. Soweit dem Aufsichtsamte bekannt, betreffen diese in der Regel das dauernde Vorhandensein von Sicherungen, sei es der Ge schäftsräume, sei es der versicherten Waren. Da die Klauseln je nach den örtlichen Verhältnissen in der mannigfachsten Weise wechseln, ist es unmöglich, auf die im Einzelfalle zur Anwendung gelangenden Klauseln einzugehen. Von allgemeinen Sicherheits klauseln sind dem Aufsichtsamte namentlich folgende bekannt geworden: „Die Gültigkeit der Versicherung ist dadurch bedingt, dass die Versicherungsräumlichkeiten ausser der Geschäftszeit ordnungsmässig verschlossen gehalten werden und die im Antrage näher bezeichneten Sicherheitsvorrichtungen stets zur Anwendung gelangen. Eine Aenderung hierin ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Gesellschaft zulässig.“ „Der Versicherte ist verpflichtet, das Unbewohnt-, bezw. das Unbenutzt- oder Leerwerden bisher vermietet gewesener, an das Geschäftslokal angrenzender Räume — oberhalb, unterhalb, seitlich und hinten — der Gesellschaft sofort schriftlich anzuzeigen.“ Bei Vorhandensein eines Geldschrankes wird vielfach zur Bedingung gemacht, dass die wertvolleren Gegenstände nachts in diesem verschlossen gehalten werden. Nach Lage der Verhältnisse ist das Amt der Ansicht, dass im allgemeinen an der Auferlegung dieser Bedingungen be rechtigterweise nicht Anstoss genommen werden kann. Was schliesslich die Annahme betrifft, dass sich die sämt lichen Einbruch - Diebstahl - Versicherungsgesellschaften zu einer Vereinbarung zusammengetan haben, nach der sie Uhrmacher- und Goldschmiedebetriebe nicht mehr in Versicherung nehmen wollen, so haben die Ermittelungen diese Annahme nicht bestätigt. Von beteiligter Seite ist dem Amte berichtet worden, dass diese An nahme unzutreffend ist, was auch wir bestätigen müssen. Nach Erachten des Kaiserl. Aufsichtsamtes bleibt nichts anderes übrig, als zunächst auf dem Gebiete der Einbruch- Diebstahl-Versicherung, die sich zur Zeit noch mehr oder minder im Versuchsstadium befindet, die Weiterentwicklung der Dinge abzuwarten. Solange nicbt grössere und sicherere Erfahrungen vorliegen, könne mit Aussicht auf Erfolg nicht versucht werden, eine Vereinbarung der beteiligten Versicherungsgesellschaften zu dem Zwecke herbeizuführen, um durch die Gemeinschaft dieser Gesellschaften besonders schweren, sonst nicht zu unterbringenden (notleidenden) Risiken Versicherung zu gewähren. Sachlich wäre gegen den Bescheid des Kaiserl. Aufsichts amtes nichts einzuwenden, aber bezüglich der „abwartenden“ Stellungnahme können wir uns doch nicht der Ansicht des Auf sichtsamts anschliessen. Unseres Erachtens wird mit dem Ab warten rein gar nichts erreicht. Wohl wird die Einbruch- Diebstahl-Versicherung in einer weiteren Reihe von Jahren bessere Erfolge hinsichtlich der Bedingungen und der Tarifierung machen können, aber worauf es hier ankommt, nämlich um die Versicherung der notleidenden Risiken — Uhrmacher, Gold schmiede u. s. w. — wird alles beim alten bleiben. Die geringe Anzahl der Versicherten aus gedachten Branchen reicht nicht aus, einen Masstab für die künftige Ausgestaltung dieser speziellen Versicherung zu konstruieren. Gerade die letzte Tariferhöhung zeigt, wie notwendig diese war; denn ohne Grund und mutwillig jene Branchen auszuschalten, ist diese Massnahme keinesfalls getroffen worden. Die erneute Tariferhöhung macht einen Ver sicherungsabschluss erst recht unmöglich. Die grossen Geschäfte bestellen lieber eigene Wächter, die für manches Geschäft immer noch billiger sind, als eine Einbruch-Diebstahl-Versicherung. Und auch die mittleren Geschäfte treffen besondere Schutz- massregeln, so bleiben denn nur noeh die kleinen Geschäfte übrig, die sich weder eigene Wächter noch sonstige kostspielige Sehutzmassregeln anschaffen, geschweige denn die hohen Ver sicherungsprämien zahlen können. Hierdurch würde die Rentabilität des Unternehmens freilich manchmal in Frage gestellt werden können. Bleibt daher immer nur der Selbstschutz übrig. Ein „Abwarten“ hat in mehrfacher Hinsicht keinen Zweck; erstens sind so wenig Juweliere und Goldschmiede versichert, um späterhin bestimmte Normen für diesen Versicherungszweig aufzustellen, und zweitens ist angesichts der erneuten Tariferhöhung nicht daran zu denken, dass neuer Zufluss von Versicherten dieser Branche hinzukommen wird, und drittens liegen die Dinge in der Einbruch-Diebstahl-Versicherung so, dass eine Reihe von zehn Jahren vollauf genügt, Erfahrungen zu sammeln. Die Sach schaden Versicherung benötigt nicht eine so lange Beobachtungs dauer, wie etwa die Lebensversicherung. Psychologisch und physiologisch lassen sich die Einbruchsdiebstähle nur so erklären, dass erstens ein gewisser Prozentsatz als „Bestand“ — d. h. von
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