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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Signatur
- I.171.b
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 19 (1. Oktober 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Ausstellung in Dortmund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Rechte und Pflichten der Vorstandsmitglieder von Innungen
- Autor
- Peregrinus, G.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe 17
- AusgabeAusgabe 33
- AusgabeAusgabe 49
- AusgabeAusgabe 65
- AusgabeAusgabe 81
- AusgabeAusgabe 97
- AusgabeAusgabe 113
- AusgabeAusgabe 129
- AusgabeAusgabe 145
- AusgabeAusgabe 161
- AusgabeAusgabe 177
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe 209
- AusgabeAusgabe 225
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe 273
- AusgabeAusgabe 289
- ArtikelCentral-Verband 289
- ArtikelZur gefl. Beachtung! 290
- ArtikelRheinisch-Westfälischer Verband der Uhrmacher und Goldschmiede 290
- ArtikelNotleidende Risiken in der Einbruch-Diebstahl-Versicherung 293
- ArtikelGruppenglieder- und -Getriebe, das Augenblicksgetriebe (Schluss ... 295
- ArtikelDie Lage des Uhrmachers und der Weg zur Bessergestaltung ... 296
- ArtikelSprechsaal 297
- ArtikelDie Ausstellung in Dortmund 298
- ArtikelDie Rechte und Pflichten der Vorstandsmitglieder von Innungen 299
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 300
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 301
- ArtikelVerschiedenes 301
- ArtikelPatent-Nachrichten 302
- ArtikelVom Büchertisch 302
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 303
- ArtikelInserate 303
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe 321
- AusgabeAusgabe 337
- AusgabeAusgabe 353
- AusgabeAusgabe 369
- BandBand 32.1907 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 19. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 299 Die P f älz i s c h e Metallwaren-Fabrik, Kaiserslautern, brachte messing-vernickelte Tafelgeräte in moderner Ausführung bei sehr billigen Preisen. Wilhelm Diebener-Leipzig stellte Werke seines Verlages aus. Josef Sattler-Dortmund zeigte Herren- und Damenuhren in Gold, Tula und Silber, sowie Werkzeuge und Maschinen. The Kejstone Watch Case Go., Hamburg, führte die praktische Lösung der absolut staub- und wasserdichten Uhr vor. Die in Gang befindliche Uhr war in einem Eisblock eingefroren. Als neue Werke lagen zur Besichtigung aus „Lord“, „Lady“ und „Veritas“, bei diesen Werken läuft selbst das Pederhaus in Steinen und sind dieselben bis ins kleinste von vollendeter Arbeit. Bobert Lückhoff-Elberfeld hatte besonders Zenith-Uhren ausgestellt. 0. W. Pickelein-Elberfeld zeigte in sehr grösser Auswahl seine beliebte Fischkette, sowie kourante und feine Bijouterieen. Die Hamburg-Amerikanische Uhrenfabrik, Schramberg, hatte neben den neuen Zimmer- und Hausuhren besonders ihre neuen Muster in Weckern ausgestellt, deren Geläute und Gerassel einen geradezu ohrenbetäubenden Lärm verursachten. Bernhard Paschen-Hagen i. W. war mit recht geschmack vollen Mustern in Stand- und Zimmeruhren vertreten. Schneider & Wesenfeld-Langenfeld, Bhpr., stellten elektrische Zimmeruhren mit Selbstaufzug, sowie Signaluhren aus. Fr. Mauthe-Schwenningen hatte besonders Wecker und kleine Standuhren ausgestellt. Bei der Firma Hamacher & Hahn-Dortmund fielen all gemein auf: einzelne Gebäusedeckel mit künstlerisch ausgeführten Monogrammen in Email uud Gravierung, Marine-Chronometer der Firma Lange & Söhne-Glashütte u. s. w. Carl Di lg er-Köln a. Eh. und Berger & Oie.-Düsseldorf hatten reiche Auswahlen in Herren- und Damenuhren, besonders der Marke „Zenith“ ausgestellt. Gebr. Thiel-Buhla hatten ihre bekannten billigen Taschen uhren ausgelegt. A. Frankenstein-Dortmund brachte alle nur erdenklichen Zugabe-Artikel. Die Uhrenfabrik Elektra aus Elberfeld war mit einer An zahl Beklame-Uhren vertreten und stellte dieselben recht wirkungs voll aus. Gebr. Wilde-Villingen stellten sehr feine Schreibtischuhren mit Kalenderwerk und feine moderne Zimmeruhren aus. 0. Lückhoff & Sohn-Elberfeld führte besonders die gang baren Freiburger Muster vor. Ihre Spezialmarken „Elita“ und „Bhenania“ in Silber und Gold fanden lebhaften Anklang. J. Bössenroth-Berlin erbrachte den Beweis, dass sich auch bei Küchenuhren eine stilgerechte feine Ausführung mit mässigem Preise vereinigen lässt. Ganz hervorragend waren einige Kinder zimmeruhren in Biedermeierstil. Gerade in den Kinderzimmern sollte man darauf halten, dass nur Uhren verwendet werden, die stilistisch absolut einwandfrei sind. Willkommen wird für manchen unserer Leser die Mitteilung ( sein, dass genannte Firma eine ab solut luft- und wasserdichte Uhr für Krankenhäuser u. s. w. liefert. Etzold & Popitz-Leipzig hatte besonders apparte moderne Muster in Haus- und Hanguhren ausgestellt. Die Vereinigten Freiburger Uhrenfabriken inkl. vorm. Gust. Becker, Freiburg i. Schl., zeigten neben ihren neuen Gehäusemustern ihr neues Silesia-Werk mit selbsttätiger Abfall regulierung, ihr neues 8 Tage - Ankerwerk, sowie den Harfengong. Wir werden auf Einzelheiten der neuen Werke in einer unserer nächsten Nummern näher eingehen. Die Firma Wallmann & Sorg-Köln a. Bh. führte ihre Eing- erweiterungsmaschinen praktisch vor. Es war also alles zu sehen, was Neues geboten weiden konnte; wir glauben auch, dass die Aussteller auf ihre Kosten gekommen sind; denn überall sah man fleissig verkaufen und zufriedene Gesichter. K.-g. Die Rechte und Pflichten der Yorstandsmitglieder von Innungen. Von Dr. G. Peregrinus. [X . oHra oi verboten] ine der im Verhältnis zu anderen Problemen gewerbe rechtlicher Natur, welche das sogen. Handwerkergesetz vom 26. Juli 1897 unserem Gewerbestande bescherte, noch recht wenig ventilierte Frage ist die nach den Bechten und Pflichten der Vorstandsmitglieder von den Innungen. Und das ist um so mehr zu verwundern, da auf Grund des vor liegenden statistischen Materials und der gemachten Erfahrungen wahrhaftig für jeden Freund unseres Vaterlandes aller Anlass gegeben ist, auch die Organisationsfrage im Handwerk zu respek tieren, und zwar je moderner der einzelne diese Frage anschaut, desto besser ist es für ihn, das Handwerk und die Allgemeinheit, denn desto straffer ist die Wirkung des organisatorischen Ge dankens, desto mehr geht seine Wirkung dahin, dass die Organisation und das organisatorische Leben durch nachhaltige Einbeziehung des Einzel-Individiums dasselbe intensiv sehult und sich so als das die Persönlichkeiten an sich bildende Element erweist, als welches es unserem Gesetzgeber der Gewerbe ordnungsnovelle vom 26. Juli 1897 vorgeschwebt hat. So mag es nach dem Gesagten nicht mehr übermässig ver wunderlich dünken, wenn mit an die Spitze unserer Betrachtung der Satz gestellt werden muss, dass der Gesetzgeber in gewissem Sinne bei seiner Tätigkeit seiner Zeit vorausgeeilt gewesen ist. Der Streit, der sich an die juristische Ausgestaltung des Vereins rechtes im allgemeinen geknüpft hat, ist Beweis genug hierfür. Man kann überhaupt den vollen Einblick darin, wie sich der Gesetzgeber zu den Elementen des Beichsvereinsrechtes, wenn man das ominöse Wort an dieser Stelle gebrauchen darf, gestellt hat, nur dann gewinnen, wenn man sich vergewissert, welche grundlegenden Ansichten er über das Wesen und den Zweck der einzelnen Vereinsformen im Verhältnis zum Staat und unter einander hegte. Diese Frage wäre nur dann voll zu lösen, wenn der dritte Teil der Elemente, das Gesetz, betreffend die gewerblichen Berufs vereine, schon in einer Weise vorläge, die eine Vergleichung mit den beiden anderen Elementen unserer Materie, dem Vereinsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches und dem Vereinsrecht aus der Gewerbeordnung gestattete. In unserer Titelfrage konnte der Gesetzgeber in Vorahnung der heutigen politischen Konstellation einen konservativ-liberalen Kompromiss zu Stande bringen, der zwar nicht die Wünsche der Interessenten erfüllte, aber immerhin ein erreichbares, für den An fang in der Praxis verwertbares und in Summa dem Gemeinwohl nicht schädliches Etwas darstellte. Die Eichtigkeit der vorstehenden Aeusserung zeigt sich sofort,' wenn man zur Vervollständigung des Hintergrundes für das von unserer Titelfrage zu entwerfende Bild sich klar darüber wird, worin sich die Hauptaufgaben erschöpfen. Dr. Bösner sagt hierüber in Nr. 12 der offiziellen Zeitschrift der Handwerkskammer Breslau vom 15. September 1907: „Die Leistungen der Innung erschöpfen sich in der Hauptsache in der Fürsorge für neue, zweckmässige und um fassende Ausbildung des gewerblichen Nachwuchses, in der Pflege des Gemeingeistes, der Standesehre, sowie in der Förderung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meistern und Gesellen.“ Der Kreis der obligatorischen Aufgaben der freien Innungen (§ 81a), sowie der gleichen Aufgaben für die Zwangsinnungen (vergl. auch § 2 des offiziellen Musterstatuts für diese Innungs kategorie) ist damit zwar erschöpft. Von dem Wesen unserer Frage als solcher kann das nämliche indessen kaum gesagt werden, denn die für das Innungswesen grundlegenden Vorschriften des § 81 der Gewerbe-Ordnung, so wie des § 100, Abs. 1, desselben Gesetzes, beide betreffend’ die Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen der Innungs gründer, also ein viel weiteres Feld, als es Dr. Bösner vor schwebt, sind damit nicht getroffen, und die wichtige Möglich keit der Kranken- u. s. w. Kassengründung, sowie die der Ein richtung der Schiedsgerichte für die Streitigkeiten im Sinne des
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