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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die geplante Aenderung des Gesetzes, betreffend den unlauteren Wettbewerb
- Autor
- Peregrinus
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vorschule des Uhrmachers (Fortsetzung aus Nr. 18)
- Untertitel
- Die Geometrie der Ebene
- Autor
- Rosenkranz, F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 321
- ArtikelCentral-Verband 321
- ArtikelNachklänge zum Verbandstag in Dortmund 322
- ArtikelDie Theorie in der Uhrmacherei 322
- ArtikelDie geplante Aenderung des Gesetzes, betreffend den unlauteren ... 324
- ArtikelVorschule des Uhrmachers (Fortsetzung aus Nr. 18) 325
- ArtikelJoh. Andreas Ludwig Teubner † 326
- ArtikelDas Umarbeiten einer Federzug- oder Gewichtuhr zu einer ... 327
- ArtikelDie elektrischen Uhren der Zukunft (Schluss aus Nr. 20) 328
- ArtikelDie Verzahnungen, vollständig neu bearbeitet für den Unterricht ... 330
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 332
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 335
- ArtikelVerschiedenes 335
- ArtikelPatent-Nachrichten 336
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 336
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- BandBand 32.1907 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 21, Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 325 gestrichen wissen wollten; denn die Angaben tatsächlicher Art, um die es sich dabei handelt, stehen im Gegensatz zu gutachtlichen Aeusseruugen und Urteilen, damit der Betätigung des unlauteren Wettbewerbes statt einer gleich zwei Türen öffnend. Und die Interpretation des Keichsgerichts, dass unter Angaben tatsächlicher Art im Sinne von § 1 des Gesetzes solche Angaben zu verstehen seien, die geeignet sind, im Publikum die "Vorstellung zu er wirken, dass diese Angaben auch den vorhandenen Tatsachen entsprechen, hat hier auch nicht abhaltend gewirkt. Die Er streckung der scharfen Strafvorse-hrift des § 4 (Geldstrafe bis 1500 Mk.) auf alle unter § 1 verzeichneten Fälle und die Aus dehnung der Bestrafungsmöglichkeit auf die Fälle des fahrlässigen Handelns, sowie die Verschärfung der Haftung des Geschäfts herrn für die Handlungen von Angestellten, wurden einstimmig gewünscht. Auch wurde die Deklarationspflicht hinsichtlich der Herstellungsart, Beschaffenheit, Mischung oder Zusammensetzung, Ort und Zeit der Herstellung der Waren als dringend für einige Warengruppen angesprochen, so z. B. für Konserven, während man die Angabe von Ort und Zeit bei Modewaren für nicht un bedenklich hielt. In § 8 wird die Streichung der Worte „darauf berechnet“ gewünscht, so dass danach die missbräuchliche Be nutzung des Namens und der Firma eines anderen verfolgbar ist, wenn sie sich als geeignet erweist, Verwechselungen herbei zuführen. Die Haftung greift demnach Platz für vorsätzliches und fahrlässiges Handeln. Endlich werde, und das wird man in allen Handelskreisen nur mit Freuden begrüssen können, es . der Regierung recht nahe gelegt, die Staatsanwaltschaften zu häufigerem Einschreiten von Amts wegen zu veranlassen. Im übrigen aber wurde die Möglichkeit der Erhebung einer Privat klage offengehalten. Im Anschluss hieran wurde die Frage des Ausverkaufs wesens einer Erörterung unterzogen, und es wurde zum Ausdruck gebracht, dass sich der Erlass von besonderen Vorschriften be treffend die Regelung des Ausverkaufswesens empfehle. Eine genauere Definition des Begriffes Ausverkauf wird dabei in sehr richtiger Weise für nötig erachtet und bei der Anmeldung eines Ausverkaufs auch die Angabe des Grundes verlangt. Unseres Erachtens ist das anders auch gar nicht möglich. Für den Fall der Einführung der Anzeigepflicht werden die Handwerks- und Handelskammern als die geeignetsten Stellen für die Entgegen nahme empfohlen. Durchgedacht kann diese Empfehlung mit Bezug auf ihre praktischen und rechtlichen Folgen, insonderheit mit Rücksicht auf die Kompetenzfrage, kaum sein. Eine Ge nehmigung der Ausverkäufe wird als nicht nötig bezeichnet. Wozu dann in aller Welt aber die Anzeigepflicht? Ebenso wird nach den uns gewordenen Mitteilungen die Frage verneint, dass die Tatsache der Warennachschübe eine Aenderung der Ver hältnisse erheische. Wir haben das zunächst nicht glauben wollen, denn das wäre damit gleichbedeutend, dass man dem Betrüge mit der rechten Hand Wunden schlägt und sie mit der linken wieder zuheilt. Ein Fortschritt wiederum liegt in der Forderung, dass nur der Konkursverwalter als solcher einen Konkursausverkauf veranstalten darf, und dass für die sogen, billigen Tage, Restertage u. s. w., dieselben Vorschriften, wie für die Ausverkäufe zu gelten haben. Dr. Peregrinus. »«SS« Vorschule des Uhrmachers. Von F. Rosenkranz. [Nachdruck verboten.] Die Geometrie der Ebene. (Fortsetzung aus Nr. 18.) Kapitel II. Die Abhängigkeit der Seiten und Winkel der Figuren. Das Dreieck. § 16. Zwei Seiten und ein Gegenwinkel. Angenommen, es seien für das Dreieck_abc (Fig. 48) die Seiten ac, bc und <£m gegeben, ausserdem sei die Seite bc kleiner als die Seite ac. Nachdem eine Senkrechte von der Spitze des Dreiecks auf die Grundlinie gefällt worden ist, machen wir db x gleich db und ziehen b x c gleich bc, so entsteht das Dreieck ab x c; dieses enthält dieselben Seiten, nämlich ac und b x c = bc, ferner auch denselben Winkel m, welcher einer der gegebenen Seite gleich grossen gegenüber liegt. Hieraus folgt: 1 Aus zwei Seiten und dem Gegenwinkel der kleineren G dieser Seiten sind immer zwei Dreiecke möglich. Für das Dreieck ab c (Fig. 49) seien die Seiten ac und bc und der Winkel m ge geben; von den Seiten sei bc grösser als ac. Zieht man cd senkrecht auf ab, macht db x — db und zieht b x c, so ist b x c = bc. Das entstandene Dreieck ab x c enthält demnach dieselben gegebenen Seiten als das Dreieck abc, nämlich die Seiten ac, b x c = bc, aber nicht denselben Winkel«, sondern den Winkelu. Demnach ergiebt sich: 2. Aus zwei Seiten und dem Gegenwinkel der grösseren dieser beiden Seiten lässt sich also nur ein Dreieck konstruieren; das Dreieck ist mithin dadurch bestimmt. Fig. 48. Fig. 49. Fig. 50. Hieraus folgt zugleich der Satz: 3. Zwei Dreiecke sind kongruent (c^), wenn sie zwei Seiten und den Gegenwinkel der grösseren dieser beiden Seiten gleich haben. In dem gleichschenkligen Dreieck acb (Fig. 50) ist cd senk recht auf ab gezogen worden; durch einfache Folgerung ergibt sich der Satz: 4. Die Senkrechte aus der Spitze auf die Grundlinie eines gleichschenkligen Dreiecks halbiert den Winkel an der Spitze und die Grundlinie. § 17. Drei Seiten. Es seien die drei Seiten eines Dreiecks gegeben. Aus diesen drei Seiten ist entweder nur ein Dreieck zu konstruieren oder es sind mehrere Dreiecke möglich. Wären mehrere Dreiecke, welche auf der Grundlinie u v (Fig. 51) stehen und aus uw und vw kon struiert sind, möglich, so müsste der Punkt w, die Spitze des Drei- < y\ \ \ -■ V V Fig. 53 Fig. 51. ecks, entweder 1. ausserhalb oder 2. innerhalb des Dreiecks oder 3. in eine der Seiten fallen; wie leicht zu beweisen, ist dies un möglich, und es-ergeben sich folgende Sätze: 1. Durch die drei Seiten ist ein Dreieck bestimmt. 2. Zwei Dreiecke sind kongruent ( rsJ '), wenn sie die drei Seiten beziehungsweise gleich haben.
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