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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (15. November 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- X. Konferenz der Uhrmacher- und Goldschmiede-Fachverbände
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- ArtikelCentral-Verband 337
- ArtikelDer Scheckverkehr 338
- ArtikelX. Konferenz der Uhrmacher- und Goldschmiede-Fachverbände 339
- ArtikelOtto von Guericke, geb. am 20. November 1602, gest. am 11. Mai ... 341
- ArtikelDie Buchführung des Uhrmachers 344
- ArtikelAllgemeine Uhrmacher-Versammlung in Hannover 346
- ArtikelEin neues Zimmeruhrwerk 347
- ArtikelEin Jubelpaar 347
- ArtikelNormaluhr mit Schleifwechselstromvorrichtung 348
- ArtikelNeuheiten 349
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 349
- ArtikelEinkaufs-Genossenschaft der Berliner Uhrmacher 350
- ArtikelVerschiedenes 351
- ArtikelVom Büchertisch 351
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 351
- ArtikelInserate 352
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- BandBand 32.1907 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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340 Allgemeines Journal der Uhrmächerkunst. Nr. 22. Punkt 5. Um die Unsitte des abfälligen Taxierens von Uhren und Gold waren möglichst ganz zu beseitigen, wird beschlossen, Plakate mit folgendem Wortlaut herzustellen: „Das Taxieren von Uhren und Gold waren ist unseren Mitgliedern untersagt. — Central- Yerband der Deutschen Uhrmacher. — Deutscher Uhrmacher- Bund.“ Diese Plakate sollen den beiden Organen beigelegt werden und an jeden Uhrmacher, ohne Unterschied, ob derselbe Mitglied eines Verbandes ist oder nicht, kostenlos abgegeben werden. Ueber die Länge-Stiftung referiert Herr Bob. Freygang. Derselbe verliest einen von ihm ausgearbeiteten Entwurf, der die Bestimmungen enthält, unter denen der Central-Verband der Deutschen Uhrmacher diese Stiftung annehmen würde. Die An wesenden erklären sich mit dieser Fassung einverstanden und soll Herr Eichard Lange-Glashütte um seine Einwilligung ge beten werden. Mit DankeswQrten ah die Teilnehmer schliesst der Vorsitzende um 2 Uhr 10 Minuten die Versammlung. An der Hauptsitzung nahmen vom Central-Verband der Deutschen Uhrmacher teil die Herren Eob. Frey gang, Herrn. Horrmann, Cordes, Allgeier; vom Deutschen Uhrmacher- Bund die Herren Carl Marfels und Wilhelm Schultz; den Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silbersehmiede vertrat Herr Obermeister W. Fischer; für den Verband Deutscher Uhrengrossisten waren erschienen die Herren B. Popitz und 0. Goldschmidt; der Verband der Grossisten des. Edelmetall gewerbes wurde durch Herrn Th. Fuhrmann vertreten. Für das „Journal der Goldschmiedekunst“ war Herr Eedakteur 0. Webel und für das „Allgemeine Journal der Uhrmacherkunst“ Herr Eedakteur W. König erschienen. Der Vorsitzende des Central-Verbandes der Deutschen Uhr macher, Herr Eob. Freygang, eröffnet um 3 Uhr 30 Minuten die Sitzung und heisst die Anwesenden herzlich willkommen. Mit warmen^Worten gedenkt er des verstorbenen Syndikus des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher, Herrn Dr. Biber feld. Zum Andenken an denselben erheben sich die Anwesenden von ihren Plätzen. Die Tagesordnung ist ziemlich umfangreich und umfasst folgende acht Punkte: 1. Eegelung der durch die bisherigen Sitzungen entstandenen Kosten. 2. Die Petition, das Ausverkaufswesen betreffend. 3. Besprechung über den Uhren- und Goldwarenhandel durch die Lehrervereine. 4. Das Ausstellen von Wandergewerbescheinen mit Bezug auf den Uhren- und Goldwarenhandel. 5. Scheinversteigerungen von Uhren und Goldwaren. 6. Das Zugabeartikel-Unwesen. 7. Besprechung über die Festlegung eines Tages zur Abhaltung der gemeinsamen Sitzungen. 8. Verschiedenes. Zu Punkt 1 äussern sich die anwesenden Vertreter der Ver bände, und kommt der Antrag des Herrn Fischer zur ein stimmigen Annahme, wonach die bis jetzt entstandenen Kosten von 500 Mk. zu gleichen Teilen von den beteiligten fünf Ver bänden getragen werden sollen. Weiter wird beschlossen, dass an den Sitzungen auch fernerhin der Syndikus des Central- Verbandes der Deutschen Uhrmacher teilnehmen soll. Der Vorsitzende, Herr Frey gang, legt zu Punkt 2 in aus führlicher Weise die Schäden dar, welche unserem Gewerbe durch das Ausverkaufsunwesen entstehen. Besonders beleuchtet er den Fall Chemnitz, bei dem der Verein mit seiner Beschwerde nichts erreichen konnte. Eine Aenderung der gesetzlichen Bestimmungen sei eine Notwendigkeit. Herr Fischer berichtet über den seiner Zeit unter Mitwirkung des Herrn Dr. Biberfeld ausgearbeiteten Gesetzentwurf, welchen er persönlich im Eeichsamt des Innern abgegeben hat'). Bekanntlich lehnte sich dieser Entwurf eng an das österreichische Gesetz über das Ausverkaufswesen an. Aus den Erhebungen, welche das Eeichsamt des Innern bei den Handels- und Gewerbekammern darauf anstellte, kann man ent- 1) Dieser Gesetzentwurf ist in Nr. 1 dieses Jahrganges abgedruckt. Die Red. nehmen, dass die gegebenen Anregungen Gehör gefunden haben. Dieses wird auch durch einen Bericht des „Berliner Tageblattes“ bestätigt, welches unter dem 19. Oktober d. J. die Mitteilung bringt, dass sieb der Gesetzentwurf zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs zur Zeit auf der Schwelle zwischen Eeichsamt des Innern und Bundesrat befindet. Die wichtigsten Bestimmungen sollen sein: r. 1 'Ein Ausverkauf darf nur gestattet werden, wenn die gänzliche Auflösung des Geschäftsbetriebes oder die endgültige Bäumung einer gewissen Warengattung beabsichtigt ist. 2. Beim Ausverkauf eines Konkurslagers oder bei einem sonstigen Eäumungsausverkauf ist jede Ergänzung des zum Aus verkauf bestimmten Warenlagers durch Nachschiebung neuer Waren verboten. 3. Sämtliche Ausverkäufe sollen unter Einreichung eines detaillierten Warenverzeichnisses, das jedermann zur Einsicht offen liegt, an gemeldet werden. Dadurch sind namentlich die Inter essenten in wirkungsvoller Weise geschützt. 4. Das Führen der sogen. „Lockartikel“, die oft weit unter dem Selbstkostenpreise verkauft, dafür aber an den einzelnen Kunden nur bei Einkäufen noch anderer Waren und nur in be schränkter Anzahl abgegeben werden, ist zu verbieten. 5. Eechtskräftige Urteile von Schwindelausverkäufen sind auf Kosten der Ausverkäufer zu publizieren, um das Publikum zu warnen und den Betrüger zu kennzeichnen. 6. Ein Totalausverkauf soll die Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Ausverkäufe anderer Art, wie Saison-, Eäumungs-, Inventurausverkäufe sollen nicht mehr als höchstens zweimal im Jahre stattfinden und insgesamt nicht länger als 20 Tage dauern. 7. Mit Beginn des Ausverkaufes muss für die zum Ausverkauf gelangende Ware ein besonderes Kassabuch geführt werden. 8. Wenn der Ausverkauf nicht auf die ursprünglich an gemeldeten Waren beschränkt bleibt oder der Antragsteller in der Anmeldung in betrügerischer Absicht unwahre Angaben gemacht hat oder sich deren während des Ausverkaufes bedient, ist der Ausverkauf Sofort zu schliessen. 9. Uebertretungen dieser Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. belegt. Ist der Täter bereits einmal wegen einer Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Vorschrift bestraft, so kann neben oder statt der Geldstrafe auf Haft oder Gefängnis bis zu sechs Monaten erkannt werden. (Ein Vergleich dieser Bestimmungen mit dem in unserer Nr. 1 veröffentlichten Gesetzentwurf zeigt, dass ein Teil der dort aufgestellten Paragraphen fast wörtlich übernommen ist. Hoffent lich wird der Gesetzentwurf bald dem Eeichstag zur Beratung vorgelegt und wäre es wünschenswert, wenn dann noch die vor handenen Lücken ausgefüllt werden.) Herr Fischer berichtet zu Punkt 3 über einen Einbruch, bei welchem dem Berliner Lehrerverein Uhren und Gold waren im Werte von etwa 20000 Mk. gestohlen wurden. Es ist natürlich, dass bei einem derartig umfangreichen Handel des Lehrervereins mit Uhren und Goldwaren die ansässigen Geschäfts leute sehr geschädigt werden. Es wird deshalb beschlossen, an das Kultusministerium mit einer Eingabe heranzutreten. Die Aus arbeitung dieser Eingabe übernimmt Herr Fischer und Herr Marfels. Herr Eedakteur 0. Webel referiert über Punkt 4 der Tages ordnung. Es wird seit Jahren darüber geklagt, dass Wander gewerbescheine für Uhren und Goldwaren ausgestellt werden. Da nun aber diese Waren nach §§ 56, Abs. 3, und 11 vom Hausierhandel ausgeschlossen sind, so kann die Ausstellung der Wandergewerbescheine nur irrtümlich geschehen sein. Der Eeferent verliest eine Eingabe, welche an die Begierungs- präsidenten Preussens und die Königl. Kreishauptmannschaften Sachsens gerichtet werden soll, in der um Abstellung dieser Missstände gebeten wird. Es wird beschlossen, diese Eingabe unter Zuziehung des Herrn Eechtsanwalt William Hirschfeld- Leipzig nochmals durchzuberaten und zur Absendung zu bringen. Unter Punkt 5 der Tagesordnung berichtet der Vorsitzende über die Schäden, welche durch Scheinversteigerungen unserem
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