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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Petition an die verschiedenen Ministerien wegen Abstellung des Handelns mit Uhren und Goldwaren in den Kasernen, Eisenbahnwerkstätten und staatlichen Gebäuden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- ArtikelCentral-Verband 33
- ArtikelPetition an die verschiedenen Ministerien wegen Abstellung des ... 34
- ArtikelVI. Konferenz der Vertreter der Interessenten-Verbände der ... 35
- ArtikelAusserordentliche Mitgliederversammlung des Verbandes der ... 37
- ArtikelDer Normal-Arbeitsvertrag 37
- ArtikelJuristischer Briefkasten 39
- ArtikelUeber Mikrometertaster 40
- ArtikelAutomatischer Lichtwechsel-Schalter 41
- ArtikelStromschlussvorrichtung für den Aufzug elektrischer Uhren und ... 42
- ArtikelGeräuschloses Rechenschlagwerk mit einem den Rechen ... 42
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 43
- ArtikelVerschiedenes 48
- ArtikelVom Büchertisch 48
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 48
- ArtikelInserate 48
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- BandBand 32.1907 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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34 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 3. Petition an die verschiedenen Ministerien wegen Abstellung des Handelns mit Uhren und Goldwaren in den Kasernen, Eisenbahnwerkstätten und staatlichen Gebäuden. Ew. Exzellenz hoch geneigte Aufmerksamkeit' gestatten wir uns ehrerbietigst auf die im nachstehenden geschilderten Missstände zu lenken. Eine grosse Anzahl von Händlern mit Taschenuhren und mit Schmucksachen aus Edelmetallen, wie Ketten, Nadeln, Ringe, Knjjpfe und dergl., sucht in immer wachsendem Umfange und leider auch mit stets zunehmendem Erfolge ihre Abnehmer in den Dienstgebäuden und Werkstätten der Eisenbahnen und nicht zuletzt auch in den Ew. Exzellenz unterstellten Betrieben. Um das gesetzliche Verbot des Feilbietens solcher Waren im Umherziehen zu umgehen und sich straffrei zu halten, legen sie den Unterbeamten, an welche sie sich dabei vorzugsweise, wenn nicht ausschliesslich wenden, zunächst nur Proben und Muster vor, um daraufhin Bestellungen entgegen zu nehmen; sobald sie aber einen Kauf- oder Lieferungsvertrag um eine Uhr oder um irgend eine goldene oder silberne Schmucksache erhalten haben, eilen sie in ihr in der Nähe gelegenes Absteigequartier, holen von dort den der Bestellung entsprechenden Gegenstand herbei und händigen ihn dem Käufer aus. Aeusserlich betrachtet, voll zieht sich das Geschäft hier also in gesetzlich einwandsfreien Formen, in Wirklichkeit läuft alles doch nur auf einen Hausierhandel hinaus mit dem einzigen, völlig unwesentlichen Unterschiede, dass dem Käufer die Ware nicht sofort, sondern erst nach ganz kurzer Zeit übergeben wird. Allein nicht der äussere Hergang ist es gewesen, der zu gesetzgeberischen Massnahmen gegenüber dem Hausierhandel mit Gold- und Silberwaren und mit Taschenuhren geführt hat, sondern die Erkenntnis der schweren wirtschaftlichen Nachteile, die er im Gefolge hat, und die sich insbesondere bei den niederen Schichten der Bevölkerung, den ökonomisch Schwachen und geschäftlich Unerfahrenen einzustellen pflegen, und diese Schäden wiederum werden durch den soeben hervorgehobenen Unterschied zwischen dem eigentlichen Hausierhandel und den hier in Rede stehenden Machenschaften in keinerlei Weise vermieden oder auch nur ab geschwächt. Denn wie spielt sich die ganze Sache regelmässig ab? Der Normalfall ist etwa folgender: An einen Bahnhofsportier oder an einen Schlosser in einer zur Eisenbahn-Verwaltung gehörigen Werkstätte, der mit A. bezeichnet werden mag, tritt der Händler B. während einer dienst-, bezw. arbeitsfreien Viertel stunde heran, legt ihm eine sogen, goldene Remöntoir-Uhr oder dergl. unter beredten Lobpreisungen vor und fragt ihn, ob er sich nicht auch ein so prächtiges Stück zulegen wolle. Dem Bedenken, dass die Anschaffungskosten zu hoch seien, begegnet er durch Betonung des angeblich so äusserst niedrigen Preises, der kaum der Hälfte dessen, was im Laden gefordert werde, gleichkomme; der Einwand, man habe nicht soviel Geld flüssig, um Zahlung zu leisten, wird durch das Anerbieten bequemer Teilzahlungen ent kräftet, und dabei wird dem A. unausgesetzt das gleissende und glitzernde Stück unter die Augen gehalten, um ihm die Kauflust, die ihm bisher fern gelegen hat, in vollstem Sinne des Wortes zu suggerieren. Sind doch erfahrungsgemäss gerade einfache und weniger gebildete Personen solchen Künsten zugänglich! Der Erfolg, den der Händler B. erstrebt, bleibt auch verhältnismässig selten aus. Bald ist es eine goldene Taschenuhr für den eigenen Gebrauch, bald ein Schmuckgegenstand für die Frau, die Braut oder einen sonstigen Angehörigen jedenfalls kauft A. dem B. etwas ab, und zwar eine Sache, für die bei ihm gar kein ver nünftiges Bedürfnis vorhanden ist, eine Sache, deren Preis, selbst wenn er reell bemessen wäre, im Missklange steht zu der wirt schaftlichen Lage und zu der gesellschaftlichen Stellung des A., und endlich eine Sache, die bei weitem nicht das, was für sie gezahlt wird, wert ist; denn nicht reelle Ware zu angemessenem Preise, sondern Schund ist es, den B. mit sich führt und bei dessen Absatz er einen reichlichen Gewinn erzielt. Nicht in letzter Reihe kommt aber in Betracht, dass A. sich durch einen solchen Handel in Schulden stürzt und für eine lange Zeit Verbindlichkeiten eingeht, denen er nur mühsam nachkommen kann. Gar mancher ehrliche kleine Mann ist auf solche Weise in wirtschaftlichen Verfall, in Strafe und Schande geraten. Umfangreiche Betriebe befassen sich lediglich damit, auf die hier geschilderte Art ihre Waren gegen teures Geld durch Provisionsreisende oder ähnliche Mittelspersonen an den Mann zu bringen, und sie erzielen dabei Umsätze und Gewinne, deren sich kein reeller Geschäfts- * mann zu erfreuen hat. Dass darunter aber neben den unmittelbar betroffenen Personen auch der solide Handel und der reelle Uhrmacher, bezw. Goldschmied leiden muss, braucht kaum gesagt zu werden, und so erweist sich dann diese ganze Art von Geschäftsbetrieb als ein Missstand, der weit um sich greift, um so mehr, als er sich bislang noch unter dem Schutze des Gesetzes vollzieht. Ew. Exzellenz haben in dankenswerter Fürsorge für die Ihnen untergebenen Beamten und Arbeiter Vorkehrungen getroffen, um dem Uebel der Trunksucht und anderen Unzuträglichkeiten tatkräftig entgegen zu wirken, dürften nicht auch die hier geschilderten Verhältnisse ein nachhaltiges, zielbewusstes und mit Ausdauer durchgeführtes Eingreifen rechtfertigen? Die ehrerbietigst Unterzeichneten Organisationen, die zusammen mehr denn 10000 Mitglieder umfassen, halten es nicht für angezeigt, Ew. Exzellenz bestimmte Vorschläge zu unterbreiten, glauben vielmehr, sieh auf die hier gegebene Anregung beschränken zu sollen, würden es jedoch mit freudiger Dankbarkeit begrüssen, wenn ihren,Vertretern die Möglichkeit geboten würde, mit den zuständigen Stellen in eine mündliche Erörterung dieses für sie selbst und für die Gesamtheit so wichtigen Gegenstandes einzutreten. Central-Verband der Deutschen Uhrmacher: Rob. Freygang, Vorsitzender, Leipzig, Johannisplatz 24. Verband deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede: Wilh. Fischer, Vorsitzender, Berlin S., Oranien-Str. 143. Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes: Carl Marfels, I. Vorsitzender, Berlin SW., Zimmerstr. 8. Verband deutscher Uhren-Grossisten, Leipzig: D. Popitz, I. Vorsitzender. Verband der Grossisten des Edelmetallgewerbes, Leipzig: M. Baumert, I. Vorsitzender, Leipzig, Universitäts-Str.
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