Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ist Präzisionsmechanik ein Handwerk?
- Autor
- Hansen, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Verzahnungen, vollständig neu bearbeitet für den Unterricht und das Fachzeichnen der Uhrmacher (Fortsetzung aus Nr.21)
- Autor
- Dietzschold, Curt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- ArtikelCentral-Verband 353
- ArtikelUeber Spiralfeder-Endkurven und über das Regulieren der Uhren 354
- ArtikelVorschule des Uhrmachers (Fortsetzung aus Nr. 21) 356
- ArtikelIst Präzisionsmechanik ein Handwerk? 357
- ArtikelDie Verzahnungen, vollständig neu bearbeitet für den Unterricht ... 358
- ArtikelSprechsaal 362
- ArtikelAllgemeine Uhrmacher-Versammlung zu Hannover (Schluss aus Nr. 22) 362
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 364
- ArtikelVerschiedenes 365
- ArtikelKonkursnachrichten 367
- ArtikelVom Büchertisch 367
- ArtikelPatent-Nachrichten 367
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 368
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- BandBand 32.1907 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
358 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 23. Grundlage gewerblicher und höherer, bezw. akademischer Aus bildung. Die Deutsche. Gesellschaft für Mechanik und Optik wird dies auch für ihren Beruf zweifellos erreichen, wenn sie in ausführlicherer und eindringlicherer Weise, als es in vor genannter Denkschrift geschehen ist, an geeigneter Stelle ihre Anträge stellt. Augenblicklich ist dazu ein geeigneter Zeit punkt, solange der Gesetzentwurf über Aenderungen der Ge werbe-Ordnung noch zur Beschlussfassung vorliegt. Ein Unter scheidungs-Paragraph zwischen „Handwerk“ und „Kunst handwerk“ lässt sich noch herbeiführen. Die Ausführungen des Herrn Julius Müller möchte ich nicht unwidersprochen lassen, da sie geeignet sind, Missmut und Er bitterung hervorzurufen einzig auf Grund eines Missverständnisses oder einer falschen Gegenüberstellung. Wenn Herr Müller sich nämlich dagegen wehrt, dass die Präzisionsmechaniker mit den Handwerkern, wie man zu sagen pflegt, „in einen Topf geworfen“ werden, während sie doch eher zu Künstlern zu rechnen seien, so verkennt er ganz, dass der Ausdruck „Handwerk“ oder „Hand werker“ in unserer Gesetzgebung einzig die Bezeichnung einerWirtschaftsform ist. Der Gegensatz zu ihr ist nicht „Kunst“ oder „Künstler“, sondern „kaufmännischer Betrieb“ und „Kaufmann“. Das geht deutlich aus § 1, Abs. 2, Ziff. 2, des Handels gesetzbuches hervor. Das Handelsgesetzbuch sieht bekanntlich als „Kaufmann“ den an, der ein Handelsgjewerbe betreibt, und die angezogene Stelle des § 1 des Handelsgesetzbuches sagt, dass als Handelsgewerbe auch ein Gewerbebetrieb gelten soll, der zum Gegenstände hat: „die Uebernahme der Bearbeitung oder Verarbeitung von Waren für andere, sofern der Betrieb über den Umfang des Hand werkes hinausgeht“. Das Handwerk ist also als Kleinbetrieb dem Grossbetrieb entgegengestellt, dem Grossbetrieb, dessen Inhaber dann im Gegensatz zum Inhaber des Kleinbetriebes, zum Handwerker also, notgedrungen Vollkaufmann sein muss. Ein Werturteil über die Leistungen eines Betriebes damit zu fällen, liegt der Gesetzgebung völlig fern. Das geht auch aus der aufmerksamen Betrachtung des Gesetzentwurfes, betreffend den sogen, „kleinen Befähigungsnachweis“, hervor. Der Zweck des Gesetzes soll offenbar der sein, den Nachwuchs tüchtig zu machen, um in der Wirtschaftsform des selbständigen Kleingewerbetreibenden gegenüber dem Grossbetriebe bestehen zu können. Daher soll nur jemand, der diese Wirt schaftsform auch gut kennt und unter ihr leistungsfähig ist, nämlich der „Meister“, das Eecht haben, Nachwuchs aus zubilden. Nur das bestimmt das Gesetz. Dem Verordnungs wege bleibt es überlassen, das Mass technischer Anforderungen zu bestimmen, und hier hat es jeder Zweig eines „Handwerkes“ in der Hand, durch Vereinbarung oder durch Vorschläge die Handwerkskammer zum Erlass passender. Vorschriften zu ver anlassen. Dass wirklich nur der Gegensatz zwischen Handwerker und Kaufmann bei unserer ganzen Handwerker-Gesetzgebung in Be tracht kommt, ergibt sich ferner auch aus dem Gegensatz Hand werkskammer und Handelskammer, und dass der Gesetzgebung nichts ferner liegt, als mit der Bezeichnung „Handwerker“ ein Werturteil zu fällen, geht deutlich daraus hervor, dass das neue Kunstschutzgesetz vom 9. Januar 1907 ausdrücklich den Erzeug nissen des Kunsthandwerkes einen besonderen Kunstschutz bis 30 Jahre nach dem Tode des Urhebers gewährt. Der sicher nicht auf den Höhen der Kunstakademie gebildete Tischler, der formenschöne und originelle Möbel fertigt, wird, trotzdem er in wirtschaftlicher Hinsicht „nur Handwerker“ ist, dem Künstler damit gleichgestellt. Also gerade umgekehrt, als wie es Hefr Müller will, arbeitet die Gesetzgebung, nicht Handwerk und Kunst will sie trennen, sondern im Gegenteil stellt sie heute schon das Handwerk der Kunst gleich. Fritz Hansen-Berlin. Die Verzahnungen, vollständig neu bearbeitet für den Unterricht und das Fachzeichnen der Uhrmacher. Von Curt Dietzschold. [Nachdruck verboten.] (Fortsetzung aus Nr. 21.) Die Hemmungs-Impulsgetriebe sind ebenfalls Verzahnungen, welche dem hin- und herschwingen- den Regulator (Pendel oder Unruh) entweder in wechselnder (Ankergänge) oder nur in einer Richtung (Duplex- und Chrono metergänge) einen Antrieb erteilen. Hier eignen sieh die Punktverzahnungen besonders gut, weil die geringe Berührung zwischen Kante und Fläche bei der Hebung den Einfluss der Oelverdickung weniger fühlbar macht. Die Hebeflächen erzeugende Linie, die gewöhnlich kurz Hebefläche genannt wird, ist eine verlängerte oder ver kürzte Cyklo'ide. Dieselbe wird von einem Punkte beschrieben, der zunächst mit dem Mittelpunkt des Rollkreises verbunden werden möge. Diese Verbindungslinie schneidet den Rollkreis in einem Punkt, der beim Rollen eine gemeine Cyklo’ide beschreibt. Eine Ausnahme macht Himmelhebers Ankergang, wo das Verhältnis ein umgekehrtes ist, denn von den Zähnen wirkt die nach innen reichende Zahnspitze. Demnach besitzt hier die Hebung an der Eingangsseite eine äussere, an der Aus gangsseite dagegen eine innere Verzahnung. Wenn diese Lösung auch in der jetzigen Form wohl kaum allgemeine Ver breitung erlangt, so ist sie doch kinematisch höchst interessant. Wir könnten mit Hilfe dieser Cyklo'ide die Konstruktion durchführen, einfacher und leichter verständlich wird aber die Zeichnung, wenn eine andere gemeine Cyklo'ide dazu benutzt wird, nämlich die, welche der Punkt beschreibt, der augenblicklich im Berührungspunkt C des Teilkreises (Polbahn) liegt (Fig. 3). Er beschreibt die Grundcyklo'ide O C. Um die die Hebeflächen erzeugende Kurve qt konstruieren zu können, muss uns wenigstens ein Punkt derselben bekannt sein; es sei z. B. derjenige, in welchem die. Gangradzahnspitze eben an der Ausgangspalette die Hebung beendet hat. Bezeichnen wir diesen Punkt mit t, und den, wo die Hebung beginnt, mit q. Ohne dass wir uns vorläufig um die früher erfolgte Kon struktion der beiden Punkte kümmern, ist sie uns doch sehr willkommen, da sie uns als Prüfstein gilt, ob die folgende Kon struktion richtig durchgeführt wird. Ausserdem wissen wir damit schon, wohin die Linie ungefähr gehen wird. Der freie englische Ankergang. Damit man sich in der Konstruktion leichter zurecht findet, empfiehlt es sich, die Zeichnung für die Ausgangshebefläche und den zugehörigen Ankerarm zuerst in der üblichen Weise aus zuführen, also mit gerader Hebefläche. Wir nehmen die Eingriffsentfernung von Anker und -Rad mit 74 mm an (A M). An A M tragen wir mit M als Scheitel den halben Ankeröffnungswinkel A Ma = 30 Grad nach rechts an, daran für einen ungleicharmigen Anker den Winkel aMt = 10 Grad. Auf dem Zahnspitzenkreis liegt dann der Endpunkt t der Hebefläche, in welchem sich augenblicklich die Zahnspitze S be findet Der Anfangspunkt der Hebefläche liegt um 8V2 Grad oberhalb a (aAq = 8V2 Grad). Die Zugfläche tritt um 1372 Grad gegen die in q auf Aq errichtete Senkrechte zurück. Der Anker körper wird der Zeichnung entsprechend ausgeführt. Konstruktion der Ausgangshebefläche (Fig. 3). Der Berührungspunkt der beiden Teilkreise, der Zentralpunkt, teilt die Eingriffsentfernung A M (Fig. 3) in umgekehrtem Ver hältnis zur Uebersetzung. Die richtig ausgeführten Zahnkurven müssen an der Eingangspalette durch den Anfangspunkt 0, an der Ausgangspalette durch den Endpunkt t gehen. Dreht sich bei der Hebung an einem Taschenuhrgang das Gangrad um 10 Grad, der Anker um 8V2 Grad, so ist die Uebersetzung Gangrad _ 10 Grad _20 ^ rp e jjk re j g j la n )mesger g^R demnach Anker 872 Grad 17
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder