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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- ArtikelCentral-Verband 353
- ArtikelUeber Spiralfeder-Endkurven und über das Regulieren der Uhren 354
- ArtikelVorschule des Uhrmachers (Fortsetzung aus Nr. 21) 356
- ArtikelIst Präzisionsmechanik ein Handwerk? 357
- ArtikelDie Verzahnungen, vollständig neu bearbeitet für den Unterricht ... 358
- ArtikelSprechsaal 362
- ArtikelAllgemeine Uhrmacher-Versammlung zu Hannover (Schluss aus Nr. 22) 362
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 364
- ArtikelVerschiedenes 365
- ArtikelKonkursnachrichten 367
- ArtikelVom Büchertisch 367
- ArtikelPatent-Nachrichten 367
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 368
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- BandBand 32.1907 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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366 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 23. erwähnten Bekanntmachung, „hei den Meisterprüfungen neben hoher tech nischer Befähigung die absolute Unkenntnis der kaufmännischen Praxis her aus“. Der Vorwurf, der in diesen Worten liegt, ist sicherlich nicht un berechtigt. Gewiss wohnt unserem Handwerkerstande ein hohes Mass von Intelligenz inne und es gibt viele Meister und Gesellen, die eine wahre Eünstlerschaft in ihrem Berufe zeigen. Den besten Beweis dafür erbringen die von Zeit zu Zeit in grösserem oder kleinerem Stile veranstalteten Aus stellungen von Handwerkserzeugnissen. Wahre Wunderwerke bekommt man da oft zu sehen, Prachtstücke handwerklichen Könnens, dass einem das Herz im Leibe lacht und man ordentlich Bespekt vor dem Verfertiger bekommt. Woran liegt es nun, dass Leute von so hervorragendem Können vielfach doch nicht auf einen grünen Zweig kommen, dass sie trotz günstigen Geschäfts ganges sich nur kümmerlich durchs Leben schlagen.müssen? Antwort: Weil es ihnen an kaufmännischer Schulung und geschäftlicher Tüchtigkeit mangelt! — Diese Mängel zu beseitigen, und dadurch einen konkurrenzfähigen Hand werkerstand heranzubilden, erstrebt die Handwerkskammer eben durch die Einrichtung von Ausbildungskursen. Wie sind nun aber diejenigen Hand werksmeister , denen die Gelegenheit zu solcher Ausbildung nicht geboten worden ist, bisher in rein geschäftlicher Hinsicht zurecht gekommen? Nun, sie verliessen sich eben in der Hauptsache auf die durch ihre Praxis ge wonnenen Erfahrungen, zu denen natürlich eine überschlägliche Berechnung der Ausgaben für Rohmaterialien, Arbeitslöhne und dergl. trat, soweit es sich nicht um Arbeiten mit absolut feststehenden Preisen handelte. Dass eine derartige systemlose Berechnung' ungenau sein und entweder zum Schaden des Meisters oder aber des Kunden ausfallen musste, liegt klar auf der Hand. Eine interessante Abhandlung über das Thema: „Wie muss der Hand werksmeister seine Arbeiten berechnen?“ hörten wir kürzlich in einer Ver sammlung von Meistern aus der Uhrenbranehe, die sich, wie schon berichtet, mit der Frage der Preiserhöhung für Reparaturen beschäftigte. Diese Ab handlung wurde in der Debatte gegeben, die sich an den Vortrag eines Beamten der Handwerkskammer ansehloss. Der Vortragende hatte sich sehr eingehend über die Verhältnisse im Uhrmachergewerbe informiert und er machte nun den Meistern auf Grund dieser Kenntnisse den gutgemeinten Vorwurf, dass sie nicht richtig zu rechnen verständen. Gleichzeitig setzte er ihnen auch auseinander, nach welcher Methode sie rechnen müssten, um zu einem ein wandsfreien Resultat zu kommen. So legte er dar, dass bei der Arbeits berechnung in Ansatz gebracht werden müssten die Preise für Rohmaterialien, die Arbeitsstundenlöhne, die unproduktiven Löhne, die Geschäftsunkosten u. s. w. Der Gesamtberechnung dieser Einzelposten sei dann ein prozentualer Zuschlag hinzuzufügen, in welchem der Unternehmergewinn enthalten ist. Auf diese Weise werde der Meister sieh selbst und den Kunden gerecht. — Darauf nahm ein Obermeister aus der Provinz das Wort. Er erklärte die Theorie des Referenten hinsichtlich der Preisberechnung für zutreffend; aber, meinte er, in der Praxis lägen die Dinge doch anders und ganz besonders an kleineren Orten. Wenn der kleine Bauer oder der Arbeiter eine Uhr zur Reparatur brächte, dann könne er unmöglich denselben Preis fordern, als wenn der Herr Baron seinen Chronometer in stand setzen lasse. Die ersteren beiden tragen billige Uhren, für die sie aber nicht soviel an Reparaturkosten ausgeben könnten, wie es der Herr Baron vermöge. Alle drei aber hätten den gleichen Anspruch auf eine richtiggehende Uhr. Er müsse die sozialen Unterschiede berücksichtigen und bei dem zahlungsfähigen Kunden etwas mehr verlangen, als von dem armen Manne. Diese menschenfreundliche Praxis wurde von einem angesehenen Breslauer Meister, der im Zentrum der Stadt ein grosses Geschäft hat und eine An zahl Gehilfen beschäftigt, durchaus verworfen. Er vertrat den Standpunkt, dass der Geschäftsmann kein Philantrop sein dürfe, und dass es ihm nicht zukomme, ausgleichende Gerechtigkeit zu üben. Er habe sieh in seiner lang jährigen Praxis ein System geschaffen, bei dem er und seine Kundschaft immer gut ausgekommen seien. Jedem seiner Gehilfen habe er ein Arbeits buch übergeben, in welchem die Preise für die einzelnen Ersatzteile vorgemerkt sind, und zwar nicht die Selbstkostenpreise, sondern die Meisterpreise, d.h. der Betrag, der von dem Kunden zu zahlen ist. Nach diesen Sätzen werde ein für' allemal die Reparatur berechnet. Hinzugeschlagen werde dann noch der Stundenlohn, und zwar auch wieder der festgesetzte Meisterlohn, für den er allerdings eine Staffelung vorgesehen habe, die sich danach richte, ob es sich um eine gewöhnliche Uhr, um eine mittlere oder um ein Präzisionswerk handele. Naeh diesen Grundsätzen werde jede Reparatur berechnet und der König von Sachsen, der bei ihm arbeiten lasse, bezahle nicht 5 Pfennige mehr, wie der Arbeiter. Die Reellität sei die Hauptsache. Dieses System habe ausserdem den Vorzug, dass der Meister nicht zum Sklaven seines Geschäfts werde. Jeder Gehilfe sei in der Lage, in Abwesenheit des Meisters sofort den Reparaturpreis einwandsfrei festzustellen, genau so gut wie der Meister selbst. Auch diese Darlegungen fanden Widerspruch. Einzelne Redner meinten, die vorgetragenen Grundsätze passten wohl ausgezeichnet für das grosse Geschäft des Vorredners, aber ganz und gar nicht für die Meister in den Vorstädten. Man könne unmöglich alle Kunden über einen Kamm scheren, sonst würde man viele verlieren. Aber auch der vorher erwähnte Referent bezeichnete das System als falsch, weil es kaufmännischen Grundsätzen nicht entspräche. Flugs nahm unser Meister eines der mitgebrachten Arbeitsbücher zur Hand und ersuchte den Referenten und einen Lehrer der Fortbildungs schule, den Preis für eine im Buch verzeiehnete Reparatur nach der vor- gesehlagenen Theorie, unter Zuschlag der Geschäftsunkosten, der unproduktiven Löhne u. s. w. zu berechnen. Die Probe auf das Exempel war verblüffend. Das Resultat der Berechnung stimmte mit dem des Meisters bis auf die geringe Differenz von 16 Pfg. überein. (Der Meister hatte 8,10 Mk. angesetzt, die Theoretiker rechneten 8,26 Mk. heraus.) Ein weiterer rechnerischer Vergleich für eine andere Reparatur hatte ungefähr dasselbe Resultat. Trotzdem blieb der Referent dabei, dass das System des Meisters falsch sei. Wenn es zu demselben Ergebnis führe, so liege dies lediglich darin, dass der Meister infolge seiner langjährigen Erfahrungen befähigt sei, den Preis richtig zu treffen. Der Meister aber triumphierte, dass die von ihm eingeführte einfache praktische Berechnung der komplizierteren theoretischen im Endeffekt sich ebenbürtig gezeigt hatte. — Aus dem vorstehend Angeführten darf man nun nicht etwa den Schluss ziehen, dass eine schulmässige kaufmännische Vor bildung sieh für den Handwerksmeister erübrige. Wenn der junge Meister, ausgerüstet mit den erforderlichen kaufmännischen Kenntnissen, seine Selb ständigkeit begründet, dann sind ihm von vornherein diejenigen Vorbedingungen für seine Existenz an die Hand gegeben, die er im anderen Falle erst durch jahrelange, oft sehr bittere Erfahrungen sich zu eigen machen kann. Pfuscharbeit ist Entlassungsgrund. Das Gewerbegerieht zu Offen- baeh hat aus folgenden Gründen die sofortige Entlassung eines Arbeiters, der trotz des bestehenden Verbotes Privatarbeiten für sich anfertigto, für be rechtigt erachtet: Auf Grund der Beweisaufnahme erachtet das Gericht für bewiesen, dass der Kläger, während er in Kündigung stand, wiederholt „ge pfuscht“, d.h. während der Arbeitszeit in der Werkstätte und mit dem zum Betriebe gehörigen Werkzeuge Privatarbeiten für sich gefertigt hat. Das Gericht erachtet ferner als bewiesen, dass ihm durch den Werkführer, als er das erstemal hierbei gesehen wurde, diese Handlungsweise ausdrücklich unter sagt wurde, und dass, als er demnächst wieder erwischt wurde, Entlassung erfolgte. In dieser Handlungsweise ist eine beharrliche Weigerung, den nach dem Arbeitsvertrag ihm obliegenden Verpflichtungen nachzukommen, zu er blicken. — Zum Wesen des Arbeitsvertrages, eines Dienstvertrages im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, §§611 ff., gehört, dass der Arbeiter seine gesamte Tätigkeit während der Arbeitszeit dem Arbeitgeber widmet. Eine beharrliche Weigerung, den hiernach ihm obliegenden Verpflichtungen nach zukommen, liegt vor in erster Linie, wenn der Arbeiter bewusst seinen Pflichten fortgesetzt zuwiderhandelt, d. h. wenn er in dem auf die Zuwiderhandlung gerichteten Willen beharrt. In gleicher Weise liegt eine solche Weigerung vor, wenn der gleiche Wille wiederholt zum Ausdruck kommt, obgleich der Arbeitgeber oder seine Vertreter den Mangel des Einverständnisses mit der Zuwiderhandlung ausdrücklich erklärt haben. Die Verwaltungsbehörden sind zur Zeit damit beschäftigt, die in Hand werksbetrieben beschäftigten Lehrlinge aufzunehmen zwecks Eintragung in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer. Die Inhaber von Handwerks betrieben sind verpflichtet, die Lehrlinge unter Vorlegung eines Exemplars des Lehrvertrages anzumelden. Die Unterlassung zieht Bestrafung nach sich. ßeichskassenscheine zu 10 Mk. werden demnächst ausgegeben. Sie sind 14 cm breit und 9 cm hoeh. Die Herstellung erfolgt in grünlich - grauem Kupferstichdruck auf wellig geriffeltem Hanfpapier, das ein begrenztes Wasser zeichen und links auf der Rückseite einen mit orangeroten und grünen Pflanzen fasern durchsetzten Streifen enthält. Auf der Vorderseite sind in den oberen Ecken zwei etwa 16 mm grosse Kreise mit dem Zeichen 10 M, darunter die modifizierte Kassenschein-Inschrift. Die rechte Hälfte zeigt das Kniestück einer Frauengestalt, deren rechte Hand, auf einen Sockel gestützt, einen Palmenzweig und einen Aeskulapstab hält, während die linke ein Ruder umfasst. Auf dem Sockel ist die Inschrift 10 M. Die Rückseite zeigt u. a. den Wort laut der üblichen Strafandrohung und den Kontrollstempel der Reichsschulden verwaltung in stahlblauer Farbe, an Figuren schwebende Frauengestalten, sich leicht auf einen Schild stützend. Gtesamtansstellung der Berliner Innungen. Eine grosse Gesamt ausstellung planen für das nächste Jahr die dem Innungs-Ausschüsse an gehörenden Berliner Innungen. Es besteht der Plan, bei Gelegenheit des 25jährigen Jubiläums des Deutschen Tischlerverbandes eine alle Gewerbe umfassende Lehrlings-Prüfungs-Ausstellung abzuhalten. Die Handwerks kammer und Behörden werden gebeten, die Ausstellung durch Preise und Stiftungen zu unterstützen. Juwelenschwindler. Ein alter Trick der Juwelendiebe ist, den Juwelier mit einer Auswahl in das Hotel zu bestellen. Der Ring oder sonstige wert volle Schmuckgegenstand findet dann auch immer den vollsten Beifall. Der bereite Käufer will nur noch die Meinung seiner besseren Ehehälfte hören, die im Nebenzimmer bei der Toilette ist. Wenn dem Verkäufer dann endlich die Zeit zu lang wird und er sich entschliesst, dem Käufer zu folgen, daun ist das Pärchen lange ausgeflogen. — In Frankfurt a. M. gelang es auf diese Weise einem Diebespaar, zwei Juweliere zu hintergehen. Während der erste Juwelier auf das Wiederkommen seines Kunden wartete, war dieser mit seiner Genossin in einem zweiten vornehmen Hotel abgestiegen. Hier waren am vorhergehenden Tage schon die Zimmer bestellt und auch ein zweiter Juwelier sollte mit einer Auswahl Brillant-Ohrringe erscheinen. Natürlich erging es diesem wie seinem Kollegen. Auf die Anzeige der betrogenen Juweliere gelang es der Kriminal polizei, festzustellen, dass das Paar eine Automobildroschke Nr. 38 benutzt hatte und jedenfalls Wiesbaden das Reiseziel sei. Bald darauf kam auch von Wiesbaden die Nachricht, dass das Pärchen daselbst verhaftet worden sei. Bei der Durchsuchung fanden sich die gestohlenen Juwelen vor, ausserdem fand man mehrere wertvolle Ringe und sonstige kostbare Wertsachen. Sie rühren unzweifelhaft von ähnlichen Gaunereien her. Das Paar hat nacheinander in fünf erstklassigen Hotels in Frankfurt a. M. gewohnt. Ein unehrlicher Uhrmachergehilfe. In Berlin wurde der Uhrmacher gehilfe Karl Westphal verhaftet. Derselbe hatte beim Uhrenaufziehen in Berlin W. eine ganze Reihe von Brillantdiebstählen verübt. Der Verdacht lenkte sich immer auf die Dienstboten der betreffenden Herrschaften. Die Nachforschungen der Polizei ergaben endlich, dass die Diebstähle immer zu der Zeit ausgeführt wurden, in der der Gehilfe Uhren aufzog. Die Bestohlenen waren auch ausnahmsweise Kunden des Arbeitgebers von Westphal. In seiner Stammkneipe, wo der Gehilfe auch die Beute verkauft hatte, wurde er fest genommen. Er gestand nun ein, die Diebstähle verübt zu haben. Schwenningen a. N. Am 4. Oktober überreichte eine Deputation der bürgerlichen Kollegien den in weiten Kreisen — insbesondere auch unter den Uhrengrossisten und Uhrmachern — bekannten und beliebten Herrn Kom-
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