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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Signatur
- I.171.b
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Frage der Gründung von Krankenkassen, bezw. Krankenunterstützungskassen für selbständige Handwerker und Gewerbetreibende
- Autor
- Alt, Georg
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Otto von Guericke, geb. am 20. November 1602, gest. am 11. Mai 1686 (Fortsetzung und Schluss aus Nr. 22)
- Autor
- Gasser, Otto
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- ArtikelCentral-Verband 369
- ArtikelAn unsere Leser! 370
- ArtikelZur Frage der Gründung von Krankenkassen, bezw. ... 370
- ArtikelOtto von Guericke, geb. am 20. November 1602, gest. am 11. Mai ... 371
- ArtikelDie Verzahnungen, vollständig neu bearbeitet für den Unterricht ... 375
- ArtikelDas Deutsche Museum (VI) (Schluss aus Nr. 20) 377
- ArtikelSprechsaal 379
- ArtikelLehrlingsarbeiten Ausstellung und -Prämiierung 1908 381
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 381
- ArtikelVerschiedenes 382
- ArtikelKonkursnachrichten 383
- ArtikelVom Büchertisch 383
- ArtikelPatent-Nachrichten 383
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 384
- ArtikelInserate 384
- BandBand 32.1907 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 24. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 371 Die zweite Möglichkeit, dass die im Bezirke einer Handwerks kammer bestehenden Yereine sich demselben als Rückversicherungs stelle anschliessen, erfordert eine genauere Betrachtung. Das ist nur so möglich, dass dieser grosse Verein für seine kleinen Schwestervereine eine besondere Rückversicherungsabteilung einrichtet und von denselben prozentual ihrer Mitgliederzahl, ihrer Mitgliederbeiträge, ihrer Reservefonds u. s. w. eine Rück versicherungsprämie erhebt und ausserdem darauf hin wirkt, dass die Vereinsstatuten ganz oder doch zum wesentlichen Teile einem Normalstatut oder auch seinem Statut für die direkten Versicherungen als Normalstatut angepasst werden und dass der grosse Verein auch sonst nach Möglichkeit die Geschäftsführung der kleinen Vereine einer Kontrolle unterzieht. Wenn es nun mit der Zeit möglich sein sollte, der hier vorherrschenden mathematischen Schwierigkeiten Herr zu werden, so muss dieser Weg als ein sehr leicht gangbarer bezeichnet werden, denn die ganzen persön lichen Schwierigkeiten kommen in Wegfall und die lokalen Ver hältnisse in ihrer Gleichförmigkeit erleichtern auch manches. Die Leiter einer von der Kammer gegründeten Kasse sind den beteiligten Handwerkern als vertrauenswürdige und sachkundige Persönlichkeiten durch eine mehr oder minder lange Reihe von Jahren bekannt, und so hat dann deren Eintreten eher einen Erfolg. Die Frage ist nur die, ob der Bezirk auch gross genug sein wird, um im schlimmsten Ernstfälle im Stande zu sein, der Kasse das tragen zu helfen, was sie den Vereinen versprochen hat. Und daran glauben wir bei einer ganzen Anzahl von Kammerbezirken zweifeln zu müssen. Eine derartige Kasse ist im Ernstfälle einer Epidemie so in Anspruch genommen, dass sie den ebenfalls von einer Epidemie heimgesuchten kleinen Ver einen kaum wird helfen können, wenn sie z. B. 20 bis 30 Proz. bei denselben in Rückversicherung unter den entsprechenden Bedingungen zu nehmen hat. Diese Eventualität hat also schon auszuscheiden. Und es bleibt damit die Frage offen, wie denn dann überhaupt, abgesehen von der Frage der mittelbaren Förderung der Geschäftsführung, eine Vereinigung gedachter Art für den einzelnen kleinen Verein Nutzen stiften soll? Die Antwort hierauf gibt der Erfolg, mit dem sich über all da, wo Kapitalien anzulegen und zu verwerten sind, sich das genossenschaftliche Prinzip errungen bat. Man sehe sich doch nur einmal die verschiedenen Spar- und Vorschussbanken in den einzelnen Städten daraufhin an, komme dann aber nicht mit dem Einwande, dass Zinsen auch an den Bankier bezahlt werden könnten, denn es handelt sich hier nicht um die Schaffung einer Stelle, die verzinsliche Darlehen gewähren soll, sondern um die Schaffung einer Stelle, welche unverzinsliche Darlehen den Vereinen zu geben hat, welche durch Epidemieen und andere ähnliche Ereignisse notleidend geworden sind. Es handelt sich mit anderen Worten um die Schaffung einer neuen Stelle, die durch besonders vorteilhafte Anlage der bei ihr einfliessenden Kapitalien neue Kapitalien schaffen soll. Die Bildung einer solchen Stelle setzt naturgemäss wieder die Herbeischaffung und Konzentration möglichst umfangreicher Kapitalien voraus. Es ist also, wenn sich die kleineren Vereine an die von den Kammern gegründeten Kassen anschliessen, er forderlich, dass die von den Kammern gebildeten Kassen ihrerseits wieder sich zu einem grossen Verbände zusammenschliessen. Dieser Weg ist indessen wegen der Häufung der Verbände nicht zu empfehlen. Auch würden die Einzelmitglieder bei den von den Kammern gegründeten Kassen sich mit Recbt darüber be schweren können, dass sie Verwaltungskosten für die Mitglieder der kleinen Vereine mit auf bringen müssten. Der beste Weg bleibt also immer der der Bildung eines grossen Verbandes für das ganze Deutsche Reich, wie es der dritte Vorschlag besagt. Und so kommen wir dann zu der Frage, welche Ziele ein solcher Verband zu verfolgen hätte. Dem Verbände würde eine vierfache Aufgabe obliegen: 1. Die Bildung und Verwaltung eines Verbandsreservefonds, sowie die gemeinsame Kapitalanlage für jene Verbandskranken kassen, welche die Anlage ihrer verfügbaren Bestände dem Verbände übertragen. 2. Die Kontrolle der Verwaltung der einzelnen Verbands krankenkassen. 3. Die Wahrung der Interessen der dem Verbände an- gehörigen Kassen und die Gewährung etwaigen Rechtsschutzes, sobald ein Bedürfnis dafür vorliegt. 4. Die statistische Nutzbarmachung der geschäftlichen Er fahrungen und Einzelfeststellungen. Das ist ein geradezu ungeheures Arbeitsfeld, dessen Be- ackerung mit Energie die schönsten Früchte ernten lassen muss, namentlich wenn die Kassen möglichst einmütig ihre einlaufenden Gelder rein bankmässig, natürlich aber immer den Grundsätzen der Behandlung von Mündelgeldern entsprechend, nutzbar machen lassen. Ausserdem wird schon eine angemessene Kontrolle der Geschäftsführung dafür sorgen, dass auch die Verluste im einzelnen und kleinen zurückgehen. Ein guter Rat hilft sehr oft Erspar nisse im kleinen machen, bei denen aus vielen Wenig schliess lich auch ein Viel wird. In demselben Sinne wirkt natur gemäss die unter 4 skizzierte Aufgabe. Was dann endlich das unter 3 angedeuteto Tätigkeitsgebiet anbelangt, so mögen noch eine Anzahl von Beispielen dartun, eine wie weite Perspektive es eröffnet. Der Verband kann danach z. B. hin wirken auf den Abschluss von Verträgen mit den ärztlichen Organisationen, mit den Apotheken, den Kranken- und Rekonvaleszentenhäusern, sowie sonstigen Heilanstalten. Er kann selbst auch gemeinsame Heil anstalten anlegen und betreiben, er kann auch, wenn eine ihm nahestehende Korporation mit diesem Gedanken umgeht, dieselbe dadurch unterstützen, dass er ihr die erforderlichen staatlichen Subventionen auswirkt. Der Verband kann ans eigenen oder ihm bekannten, bezw. zugängigen fremden Mitteln unbemittelten An gehörigen von Verbandskrankenkassen Badekuren ermöglichen und so auch seinerseits die von vielen kleinen Kassen mit bestem Erfolg geübte Praxis pflegen. Er kann die Mitglieder über die Verhütung von Infektionskrankheiten und sonstigen im gemeinsamen Interesse liegenden Infektionskrankheiten belehren. Er kann auf die An stellung gemeinsamer Beamten und Aerzte hinwirken und auch sonstige gemeinsame Betriebs- und Wirtschaftsangelegenheiten regeln, z. B. die Versorgung der Beamten der Verbandskranken kassen in die Hand nehmen, und anderes mehr. Alles das lässt sich erreichen durch Abführung von 2 bis 3 Proz. der bei jedem Verein einlaufenden Prämien im Jahr. Und ausserdem lässt es sich erreichen auf Grundlage des Ver einsrechtes nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, ohne grosse Schwierigkeiten und Kosten. Und deshalb ist es doppelt des Schweisses der Edlen wert. Otto von Ouericke, geh. am 20. November 1602, gest. am 11. Mai 1686. Sein Leben und Wirken. In kurzen Zügen dargestellt von Otto Gasser, Königl. Hofuhrmacher in Magdeburg. „Wohl dem, der seiner Väter gern gedenkt Und gern von ihren Taten den Hörer unterhält.“ ‘ (Fortsetzung und Schluss aus Nr. 22.) acbdem wir in vorstehendem Otto von Guericke als Bürgermeister, als treuen Sohn seiner Vaterstadt und unermüdlichen Verfechter ihrer Rechte gewürdigt haben, wollen wir ihn nunmehr als Gelehrten und Naturforscher kennen lernen. Leider sind wir bezüglich einer geschichtlichen Darstellung seiner wissenschaftlichen Tätigkeit in vieler Hinsicht auf Hypothesen und Vermutungen angewiesen, da nach dem Berichte seines Urenkels Biedersee, die Hauptquellen für eine derartige Unter suchung durch Misshelligkeit zwischen seinen Enkeln und durch andere widrige Verhältnisse vernichtet worden sind. Es ist wahr scheinlich (nach Biedersee) die Zeit von 1632 bis 1638, welche der durch öffentliche Angelegenheiten in Anspruch genommene Gelehrte, seinen wissenschaftlichen Arbeiten und Versuchen widmen konnte, da er diese Zeit ununterbrochen in Magdeburg
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