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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- VI. Konferenz der Vertreter der Interessenten-Verbände der Uhren- und Goldwarenbranche
- Autor
- Horrmann, Herm.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- ArtikelCentral-Verband 33
- ArtikelPetition an die verschiedenen Ministerien wegen Abstellung des ... 34
- ArtikelVI. Konferenz der Vertreter der Interessenten-Verbände der ... 35
- ArtikelAusserordentliche Mitgliederversammlung des Verbandes der ... 37
- ArtikelDer Normal-Arbeitsvertrag 37
- ArtikelJuristischer Briefkasten 39
- ArtikelUeber Mikrometertaster 40
- ArtikelAutomatischer Lichtwechsel-Schalter 41
- ArtikelStromschlussvorrichtung für den Aufzug elektrischer Uhren und ... 42
- ArtikelGeräuschloses Rechenschlagwerk mit einem den Rechen ... 42
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 43
- ArtikelVerschiedenes 48
- ArtikelVom Büchertisch 48
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 48
- ArtikelInserate 48
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- BandBand 32.1907 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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36 Allgemeines Journal der Uhrmaciierkunst. Nr. ä. sie seit langem im Buchdruckergewerbe üblich sei. Herr Dr. Biberfeld erwidert, ihm sei der Tarifvertrag der Buchdrucker bekannt. Solche Organisation wie im Buchdruckergewerbe gebe es in der Uhrmacherbranche nicht, mithin sei dann mit anderen Faktoren zu rechnen. Lohnkämpfe haben bisher bei den Uhr machern nicht stattgefunden und seien bei den Kleinbetrieben in den Reparaturwerkstätten so gut wie ausgeschlossen. Vorbildlich sei manches, doch vieles bei den Uhrmachern unausführbar; im übrigen lasse sich mehreres verwerten, und dies soll geschehen. Zu Punkt 5. Zielfrage in der Bijouteriebranche, referiert Herr Baumert. Redner geht von dem Ursprünge der Zielfrage aus und erörtert die verschiedenen Stadien und Versuche, die von seiten der Fabrikanten unternommen seien, eine Aenderung und Verkürzung des Zieles herbeizuführen. So sei namentlich in letzter Zeit der Kreditoren-Verein unter Leitung des Herrn Stöffler-Pforzheim auf das entschiedenste für kürzere Ziele ein getreten. Die vereinigten Kettenfabrikanten gaben hierauf bekannt, von nun an nur noch drei Monate Ziel gewähren zu können. Die Doublefabrikanten folgten und bestimmten sechs Monate Ziel und bei Ueberschreitung Verzinsung mit 6 Proz. Diesen schlossen sich andere Goldwarenfabrikanten an. In kurzer Zeit wurden den Grossisten, ohne dass dieselben gehört oder ihre Einwilligung gegeben hatten, einfach Bedingungen dekrediert. Es kam jedoch anders, als man in Pforzheim erwartet hatte. Zunächst beschlossen die Leipziger Firmen, allen den Fabrikanten, welche dieser Kon vention beigetreten waren, entweder gar nichts oder nur das Allernötigste abzukaufen. Man war erstaunt über die wenigen Aufträge und die Zurückhaltung der Grossisten im Kaufen. Die Folge war, dass die massgebenden Firmen weitere Konzessionen machten und eine nach der anderen aus der Konvention wieder austraten. Am 24. Dezember v. J. sei die Konvention so gut wie aufgelöst worden, da die Ausführung der Beschlüsse vertagt wurde. Am 20. Januar d. J. wurde nun für Leipzig eine neue Beratung der Fabrikanten mit den Grossisten ein berufen, deren Resultat noch aussteht. Wie nun auch der Beschluss der Beratung ausfallen möge, das Resultat wird stets ein zweifelhaftes werden. Für die Uhren- und Goldwarenbranche gibt es im Jahre nur zwei Termine, wo das Geschäft wirklich geht; dies sei Weihnachten und in geringerem Grade das Ostergeschäft. Die übrige Zeit habe der Detailleur wenig Geld flüssig, Rechnungen zu bezahlen. Ein etwas höherer Einkaufspreis spiele lange nicht die Rolle, als ein rigoroses, kurzes Ziel oder sogar Verzinsung bei Ueber schreitung desselben. Was bei der ganzen Bewegung heraus komme, sei noch nicht abzusehen. Herr Fischer bemerkt hierzu, dass über diese schwerwiegende Materie bereits endlose Debatten geführt worden seien, ohne zu einem bestimmten Ziel zu gelangen. Sicher sei so viel, die Sache sei nicht richtig gehandhabt worden. Sehr interessant würde es sein, zu hören, wie sich die Herren Grossisten nun den Detailleuren gegenüber stellen würden. Es wäre zweifellos, dass rigorose Grossisten ebenfalls bei ihren Abnehmern auf Widerstand stossen würden und das Nachsehen hätten. Das übermässig lange Kreditieren müsse ausgemerzt werden, doch sei dies lediglich eine Frage zwischen Lieferant und Abnehmer, wobei sich bestimmte Normen nicht aufstellen lassen. Herr Webel ist nicht so optimistischer Ansicht wie Herr Baumert und Herr Fischer. Taktische Fehler sind unstreitig seitens der Fabrikanten begangen worden, doch haben neuerdings Zusammenschlüsse der Fabrikanten stattgefunden. Bedenklicher sei die Aussicht der Grossisten. Eine wirtschaftliche Aenderung wird sich mit der Zeit vollziehen, die eine Zieländerung mit sich bringen wird. Koll. Horrmann beleuchtet die Zielfrage im Uhrenhandel. Er führt die gegenwärtige Bewegung der Zielreform auf die Hoch konjunktur in der Fabrikation zurück, welche einen Rückfluss des Geldes zur Notwendigkeit mache. Die Gegenwart ist für die Fabrikation günstig, und es liegt menschlich nahe, Unwesen aus zumerzen, wenn sich dadurch Vorteile erreichen lassen. — Die Zahlungsbedingungen, welche die Bijouteriefabrikation anstrebt, sind im Uhrenhandel seit langem in noch schärferer Weise üblich. Die Gehäusefabrikanten für goldene Gehäuse in der Schweiz liefern fast nur noch gegen bar, und die Zahlungsfristen für Dekorateure und andere Zweige der Fabrikation sind auf das äusserste gekürzt. Im Grosshandel würde von erstklassigen Fabrikanten fast ausnahmslos nach 30 Tagen mit 2 Proz. Sconto trassiert, sonst nach 30 Tagen Dreimonats-Accept netto. Im Detailhandel sei es üblich, nach Abzug des etwaigen Rabatts, nach 30 Tagen mit 2 Proz. Sconto zu regulieren oder vier bis sechs Monate offenes Ziel netto. Seiner Ansicht nach haben die Goldschmiede weit günstigere Zahlungsbedingungen. Ein kurzes Ziel würde aber wesentlich zur Gesundung der Branche mit bei tragen. Allerdings gebe er zu, lassen sich althergebrachte Privi legien und Usancen nicht kurzer Hand umstossen. Herr Goldschmidt bestätigt die Ausführungen des Vorredners. Im Gegensatz zu Koll. Horrmann müsse er jedoch erklären, dass bei einem grossen Teil der Uhrmacher eine Zahlungsfrist von ungefähr 9 Monaten herauskomme. Bei dem geringen Nutzen, mit welchem im Uhrengrosshandel gearbeitet werde, sei der Grossist fast nur noch der Waren-Bankier des Uhrmachers. Nachdem sich Herr Baumert und Herr Goldschmidt wieder holt noch zu dieser Sache geäussert haben, wird dieser Gegen stand verlassen, und man kommt zu Punkt 6: „Wie verhalten sich die Verbände zu der Heranziehung ihrer Mitglieder zur Lagerei- Berufsgenossenschaft.?“ Hierüber referierte Herr Fischer. Be kanntlich ist die Lagerei-Berufsgenossenschaft eine durch Reichs gesetz geschaffene Gewerbe-Unfallgenossenschaft, welche die Lagereiarbeiter, Spediteure, Angestellten, überhaupt alle Arbeiter handelsgeschäftlicher Betriebe, deren Arbeiten mit körperlichen Gefahren verknüpft sind, umfasst. Diese Lagerei-Berufsgenossen schaft ist nun bestrebt, ihren Wirkungskreis zu vergrössern und alles hineinzuziehen, was sie kann, um dadurch ihren Betrieb zu verbilligen. Trotzdem, dass der Lagereibetrieb der Uhren- und Goldschmiedegeschäfte nicht mit Gefahren verbunden ist, so sind doch die Firmen (zunächst die handelsgerichtlich ein getragenen) in diese Berufsgenossenschaft gegen ihren Willen hineingezwungen worden, wogegen Rekurs bis jetzt vergeblich war. Wenn Berufszweige mit so wenig Gefahren verbunden sind wie die unserigen, so solle man sich dagegen sträuben. Als typischen Fall, wie weit die Ansprüche dieser Genossenschaft gehen, führte Redner folgende Beispiele an: Ein Goldschmiedegehilfe wird von seinem Prinzipal beauftragt, an einen etwa 10 Minuten entfernt wohnenden Kunden einen Trauring abzuliefern. Unterwegs zieht der junge Mann sich durch einen Fehltritt eine Fussverstauchung zu. Ein Vorkommnis, das jedem Sterblichen beim Spaziergange ebenso gut passieren kann. Die Lagerei-Berufsgenossenschaft fasst dies aber als einen Unfall während eines Ringtransportes auf, der junge Mann muss demzufolge in der Berufsgenossenschaft versichert sein! — Ein Ladenfräulein in einem Galanteriewarengeschäft ver unglückte mit der Leiter, als sie aus hochstehenden Regalen Gegenstände herabholte, um sie Kunden, die solche kaufen wollen, vorzulegen. Die Ansprüche an die Berufsgenossenschaft werden aber abgelehnt, weil dieser Vorgang nichts mit der Lagerei zu tun hatte, sondern eine Kundenbedienung, einen Verkaufsakt dar stellte. Würde das Fräulein beim Wiedereinrangieren der Ware, gleichviel ob der Kunde gekauft habe oder nicht, verunglücken, so würden wahrscheinlich nach Auffassung der fraglichen Berufs genossenschaft Ansprüche an die Unfallkasse eintreten, da in diesem Falle eine Lagerei stattfindet. — Für unsere Branchen, so schliesst Herr Fischer, kann daher die Lagereiberufsgenossen schaft nicht in Frage kommen, denn sonst müsste jeder Deutsche ohne Ausnahme hinein. Es sei durchaus angebracht, wenn die Uhrmacher-Verbände gemeinsam mit dem Goldschmiede-Verband einen wohlbegründeten Antrag an den Bundesrat stellen, zu entscheiden, dass diese Gewerbe hiervon freizulassen seien. Nach lebhafter Debatte, an welcher sich fast alle Konferenzmitglieder beteiligen, wird diese Petition einstimmig beschlossen. Die Herren Dr. Biberfeld, Fischer und Marfels werden mit der Bearbeitung betraut. Zu Punkt 7, Preisausschreiben, erstattete Herr Webel einen Bericht über die beim „ Goldschmiede-Journal “ eingelaufenen Preisbewerbsarbeiten für Ladensicherungen. Bekanntlich erliess die „Deutsche Uhrmacher-Zeitung“ gemeinsam mit dem „Journal der Goldschmiedekunst“ ein Preisausschreiben zur Erlangung
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