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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Signatur
- I.171.b
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 4 (15. Februar 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Garantie-Gemeinschaft
- Autor
- Horrmann, Herm.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Nochmals: „Zum Entwurfe eines Gesetzes betreffend die gewerblichen Berufsvereine“
- Autor
- Peregrinus
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Erwiderung
- Autor
- Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe 17
- AusgabeAusgabe 33
- AusgabeAusgabe 49
- ArtikelCentral-Verband 49
- ArtikelVII. Konferenz der Interessenten-Verbände der Uhren- und ... 50
- ArtikelGarantie-Gemeinschaft 50
- ArtikelNochmals: „Zum Entwurfe eines Gesetzes betreffend die ... 51
- ArtikelErwiderung 51
- ArtikelDer Streit um die Reparatur 53
- ArtikelDas Deutsche Museum (II) 54
- ArtikelFeststellung von Geschwindigkeiten und Geschwindigkeitsmesser ... 56
- ArtikelRepetierschlagwerk mit schwingbar gelagertem Repetierlaufwerk 58
- ArtikelGeräuschloses Rechen-Viertelschlagwerk mit besonderer Gleitbahn ... 59
- ArtikelMangelhafte Pflichterfüllung des Lehrherrn 60
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83 - Uhren 61
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 61
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 63
- ArtikelHumor 63
- ArtikelVerschiedenes 64
- ArtikelVom Büchertisch 64
- AusgabeAusgabe 65
- AusgabeAusgabe 81
- AusgabeAusgabe 97
- AusgabeAusgabe 113
- AusgabeAusgabe 129
- AusgabeAusgabe 145
- AusgabeAusgabe 161
- AusgabeAusgabe 177
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe 209
- AusgabeAusgabe 225
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe 273
- AusgabeAusgabe 289
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe 321
- AusgabeAusgabe 337
- AusgabeAusgabe 353
- AusgabeAusgabe 369
- BandBand 32.1907 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 4. Allgemeines Journal der Uhrmaeherkunst. 51 Zudem hat jeder Vorstand ein sicheres Urteil und Kontrolle über seine Mitglieder. Aus diesem Grunde enthält die Organisation unseres Central-Verbandes die ersten und besten Vorbedingungen zum Ausbau einer Garantie-Gemeinschaft, die ohne weitere Kosten nach Aufstellung und Bekanntgabe unserer Mitgliedsliste in Kraft treten kann. Die schweizerische Uhrmachergenossenschaft, welche bestrebt ist, einen Staat im Staate zu bilden, durch Reklame und andere Mittel den Löwenanteil am Umsatz an sich zu reissen, zum Nach teil der ortsansässigen Kollegen, welche nicht alle Mitglieder dieser Genossenschaft sein können, führte die Garantiegemeinschaft ein, um sich ein Uebergewicht gegenüber ihren Konkurrenten zu verschaffen. Es soll mittels wohldurchdachter und gepflegter Reklame mit der Garantiegemeinschaft der Anschein erweckt werden, dass alle 60 oder 80 Vertreter gemeinsam nach dem Rezept: „Doppelt hält besser“, für ein und dieselbe Uhr haften. Ich will nicht bezweifeln, dass dies im gegebenen Falle auch geschehen würde, doch praktisch in die Wirklichkeit umgesetzt, soll diese Einrichtung lediglich dem Kundenfänge dienen, wobei nicht zu verkennen ist, dass sie auch gute Seiten hat. Was hindert uns nun, diesen etwas vernachlässigten Seitenbau unseres Verbandes nicht auch noeh auszubauen, zu dem das beste Fundament bereits vorhanden ist? Stellen wir uns heute vor die Frage: Liegt ein Bedürfnis vor, die Zusicherung der Garantie umfangreicher und mit mehr Nachdruck zu betonen, so muss dieselbe angesichts der überaus scharfen Konkurrenz, unter welcher so viele unserer Kollegen zu leiden haben, bejaht werden. In dem Kampf ums Dasein müssen wir dieselben, eben bürtigen Waffen haben, als unsere Gegner; verzichten wir darauf oder begnügen uns mit Hinterladern statt modernen Gewehren, so ist es kein Wunder, wenn wir unterliegen. Trachten wir danach, die Fehler der Vergangenheit gut zu machen! Handeln wir nach dem Grundsatz, dass sich der am meisten nützt, welcher für das Ganze arbeitet! Herrn. Horrmann. v »-9S8*« Nochmals: „Zum Entwürfe eines Gesetzes betreffend die gewerblichen Berufsvereine.“ Von Dr. Peregrinus. j]n Nr. 2 des „Allgemeinen Journals der Uhrmacherkuijst“, Jahrgang 1907, beschäftigte sich Herr Dr. Biberfeld kritisch mit meiner Besprechung des oben bezeichneten Gesetzes unter Aufwand vieler starker Ausdrücke und auch unter Benutzung der Waffe der persönlichen Spitze. In beidem habe ich nicht nötig, ihm zu folgen. Wohl aber bedarf seine Kritik, die überdies bei ihrer Schärfe der Gegenvorschläge besonders schwer entbehrt, einer ausgiebigen Besprechung, die Herrn Dr. Biberfeld überzeugen dürfte, dass man gut tut, be sonnen zu kritisieren. Zunächst irrt Herr Dr. Biberfeld wohl, wenn er meint, ein Verein, der „die wirtschaftliche Lage seiner Mitglieder bessern will“, oder der einem verdienten Uhrmacher ein Denkmal setzen will, habe einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Ich halte es aber für überflüssig, über derartige Selbstverständlichkeiten zu debattieren; der erste beste Registerrichter wird Herrn Dr. Biber feld darüber, was als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bei der Association in allen ihren Formen erachtet werden muss, sehr rasch und gründlich aufklären. Und, was den Zusammenschluss der verwandten Gewerbe in den Berufsvereinen anlangt, so ge statte ich mir an alle Praktiker in der Jlandwerkerorganisation, die Frage: Was würde es wohl für einen ^praktischen Zweck haben, wenn sieh die Uhrmacher und Bäcker zusammen täten? Richtig ist, dass die Regierungsvorlage eine berufliche Gliederung anstrebt. Sie tut das aus dem Grunde, weil,'die Berufsvereine.als künftige Komparenten der Innungen beim Abschluss von Tarif verträgen angesehen werden. Und dieser, §ps der Praxis geschöpfte Grund sollte doch wohl für die Praxis den Ausschlag geben.' Ebenso verstehe ich Herrn Dr. Biberfeld nicht, wenn er bedauert, dass die Berufsvereine sich nicht mit Dingen abgeben sollen, die dem Vereinszweck fern liegen. Dieser Vereinszweck, die gründliche Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen der Vereinsmitglieder, ist so umfassend, dass diese Vereine diesen erst in Gemütsruhe erschöpfen mögen, sonst schafft der ganze Verein nichts Halbes und nichts Ganzes. Sonst geht’s wie bei manchen Innungen: sie sind da, schaffen Gelegenheit zum Reden, aber getan wird nichts, obwohl bei einigermassen gutem Willen Grosses geschaffen werden könnte. Der wichtigste Grund für Dr. Biberfelds Ansicht in der ganzen langen Abhandlung ist die Berufung auf die Autorität der Reichstagsabgeordneten. Aber Dr. Biberfeld kann das Steno gramm der Verhandlung nicht gelesen haben, sonst hätte er, wie mit mir recht viele andere, die Ueberzeugung gewinnen müssen, dass die einschläglichen Beratungen wie kaum jemals überhaupt andere unter dem Zeichen des „zum Fenster hinaus Redens“ standen. Wenn er sich dem hat entziehen können, so kann ich mich seiner „Selbstgenügsamkeit und Unfähigkeit zur Sehwarz- seherei“ allerdings nicht rühmen. Mir kommt die ganze Kritik' Dr. Biberfelds überhaupt so vor, als hätte sie nicht Dr. Biberfeld, sondern der Geschäftsführer einer Gewerkschaft geschrieben, denn sonst hätte er aus Krimmitschau nicht die Schlussfolgerungen ableiten können, die er tatsächlich gezogen hat. Der Gesetzentwurf betreffend die Rechtsfähigkeit der Berufsvereine verbietet es den Arbeitgebern keineswegs, sich gegenseitig durch Sympathiekundgebungen zu unterstützen. Wo steht das? Und dann die ordentlichen Gerichte als Aufsichtsinstanzen! Hat denn Herr Dr. Biberfeld niemals etwas von der langsamen Erledigung der Sachen durch diese Behörden gehört? Ist ihm die ganze grosse Bewegung im Handwerk fremd geblieben, die die Schlichtung der Streitigkeiten durch die rascher arbeitenden Schlichtungskommissionen anstrebt? Weiter soll der „zu Tode gequälte Vorstand“, „der das Recht hat, sich die Abschrift der Mitgliederliste u. s. w. hübsch bezahlen zu lassen“, doch wohl nur ein scherzhaftes Bild sein. Wer die Verhältnisse im Handwerk kennt, weiss, und wenn er Peregrinus sich nennt, dass die Bezahlung der Listen Nörgeleien hintenanhält. Was dann das Recht der Minorität angeht, so hat auch hier wieder Herr Dr. Biberfeld sich von dem Hergange in der Praxis kein richtiges Bild gemacht, denn sonst hätte er sich sagen müssen, dass auch die Anfechtungsklage Geld kostet, und zwar unter Umständen nicht zu wenig. Dieser Umstand ist für Querulanten und unlautere Elemente der beste Dämpfer. Wenn im übrigen aber hier Herr Dr. Biberfeld noch mehr Gärantieen wünscht, so bin ich damit einverstanden. Vielleicht formuliert er einmal Vorschläge, die ihm hier praktisch dünken. Erwiderung. orstehende Auslassungen des Herrn Dr. Peregrinus jun. lassen es mir zunächst zweifelhaft erscheinen,.^ es überhaupt angebracht sei, darauf zu erwidern. Die Leser des „Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst“ er warten sicherlich etwas anderes und Besseres, als eine polemische Auseinandersetzung, und sie werden sich deshalb die Frage vor legen, ob es sich verlohnt, gegen eine Meinung anzukämpfen, deren, Vertreter selbst unumwunden zugibt, dass er völlig ver einzelt mit ihr dastehe. Es kommt hinzu, dass die vorstehenden Ausführungen des Herrn Dr. Peregrinus irgend welche sachlichen Momente über haupt nicht enthalten, wie er denn nach seinen einleitenden Be merkungen überhaupt nur damit bezweckt, mich zur Besonnenheit zurückzuführen und mich zu lehren, wie man zu polemisieren habe. Ein solches Kolleg von Herrn Dr. Peregrinus zu hören, kann für mich natürlich nur von grösstem Nutzen sein, und gewiss wird er mir auf die Einwände, die ich ihm dabei zu machen habe, auch bereitwilligst und, sachgemäss antworten; aber muss sich das alles denn in den Spalten des „Allgemeinen Journals“ vollziehen auf Kosten der Geduld der Leser? Bevor jedoch Herr Dr. Peregrinus dazu übergeht, mir eine solche Vorlesung zu haben, möchte ich ihm doch den Rat er teilen, zunächst ein wenig an sich selbst weiter zu arbeiten. Er meint, dass ich von den gesetzlichen Bestimmungen über die
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